Standing: How later courts treated this decision has not been analysed.

RRB Nr. 849/2024

Anfrage Silvia Rigoni, Zürich, Wilma Willi, Stadel, und Thomas Forrer, Erlenbach, betreffend Lärmdisplays gegen übermässigen Strassenverkehrslärm, Beantwortung

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 188/2024

Sitzung vom 21. August 2024

849. Anfrage (Lärmdisplays gegen übermässigen Strassenverkehrslärm) Die Kantonsrätinnen Silvia Rigoni, Zürich, und Wilma Willi, Stadel, sowie Kantonsrat Thomas Forrer, Erlenbach, haben am 3. Juni 2024 folgende Anfrage eingereicht: Eine Million Menschen in der Schweiz sind von schädlichem Lärm betroffen. Der Hauptverursacher dafür ist der Strassenverkehrslärm. Lärm macht krank, verursacht viel menschliches Leid und einen grossen volkswirtschaftlichen Schaden. Daher ist die Regierung angehalten, alles daran zu setzen, den Lärm wirksam zu reduzieren und die Bevölkerung endlich besser zu schützen. Als besonders störend werden einzelne Lärmereignisse, z. B. verursacht von getunten Autos und hochtourig fahrenden Motorrädern, erlebt. Daher ist es zielführend, primär dort anzusetzen. Auf Bundeseben wird ein Massnahmenpaket erarbeitet, um übermässigen Motorenlärm wirksam zu reduzieren. Zu erwarten sind Massnahmen auf Gesetzes- und Verordnungsstufe, eine bessere Unterstützung der Kantone beim Vollzug, eine Intensivierung von Kontrollen und der Einsatz von Lärmblitzern. Zu Letzteren erfolgten im Kanton Genf erfolgreiche Pilotversuche. Im Herbst dieses Jahres wird ein Bericht zum Einsatz von Lärmblitzern erwartet. Angesichts der hohen Lärmbelastung im Kantonsgebiet sollen die Bemühungen, den übermässigen Strassenverkehrslärm zu reduzieren, schon vor den geplanten Bundesmassnahmen verstärkt werden. So wird der Einsatz von Lärmdisplays von Fachleuten, z. B. der Lärmliga, als wirksam beurteilt und soll vermehrt erfolgen. Mit Lärmdisplays am Strassenrand werden die Fahrer*innen zum Lärm, den sie aktuell verursachen, informiert und sensibilisiert. Dies hat zur Folge, dass dabei effektiv leiser gefahren wird. In diesem Zusammenhang bitten wir den Regierungsrat um Antworten auf folgende Fragen:

Erwägungen

1. Die Fachstelle Strassenlärm des Kantons Aargau macht mit dem Einsatz von Lärmdisplays positive Erfahrungen. Die Lärmbelastung habe beim Einsatz der Lärmdisplays abgenommen, ist nach der Demontage wieder leicht angestiegen, blieb aber dauerhaft unter dem bisherigen Niveau.1 Hat die Zürcher Regierung ähnliche Erfahrungen gemacht?

1 Argovia Today vom 6.4.2024

2. In der Studie «Strassenverkehrslärm» vom 22.12.2022 wird dem Regierungsrat empfohlen, Lärmdisplays als Massnahme 4 zu prüfen und anzuwenden. Wo und wann wurden im Jahr 2023 solche Lärmdisplays eingesetzt und was waren die Erkenntnisse?

3. Welche Einsätze von Lärmdisplays sind im Jahr 2024 erfolgt und geplant?

4. Unter welchen Bedingungen können Gemeinden heute bereits Lärmdisplays auf Gemeindestrassen aufstellen?

Dispositiv

Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Die Anfrage Silvia Rigoni, Zürich, Wilma Willi, Stadel, und Thomas Forrer, Erlenbach, wird wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Die Fachstelle Lärmschutz des Kantons Zürich hat von 1998 bis 2018 umfangreiche Lärmdisplay-Kampagnen durchgeführt, mit Fokus auf die dauerhafte Strassenlärmbelastung an viel befahrenen Strecken, und dabei mehrheitlich positive Erfahrungen gemacht. Aufgrund der anderen Zielsetzung dieser Kampagnen (allgemeine Sensibilisierung auf die Lärmbelastung durch den Strassenverkehr ohne besonderen Fokus auf das Fahrverhalten Einzelner bzw. laute Fahrzeuge) und des Verzichts auf systematische Wirkungsmessungen liegen dem Kanton Zürich keine eigenen Auswertungen vor. Eine zur Publikation im Sommer 2024 vorgesehene Metastudie zu mehreren Pilotversuchen des Bundesamtes für Umwelt (BAFU) zeigt, dass die Wirksamkeit der eingesetzten Lärmdisplays bescheiden (Reduktion des maximalen Durchfahrtspegels um 0,5 dB[A] und somit nicht hörbar) und zudem stark ortsabhängig ist. Zu Fragen 2 und 3: Im Kanton Zürich wurden 2023 keine Lärmdisplays eingesetzt. Die Display-Kampagne der Fachstelle Lärmschutz wurde 2018 eingestellt und eine Überarbeitung mit Fokus auf akustisch besonders auffällige Einzelvorbeifahrten geplant. Ausgehend von den Pilotversuchen des BAFU hat die Fachstelle Lärmschutz 2023 ein neues Lärmdisplay konzipiert, das voraussichtlich noch 2024 testweise zum Einsatz kommen wird. Die entsprechenden Vorbereitungen dafür laufen derzeit. Zu Frage 4: Die Bedingungen für den Einsatz von Lärmdisplays sind ähnlich derer für den Einsatz von Geschwindigkeitsanzeigen («Speedy-Displays»). Die Verkehrssicherheit muss gewährleistet bleiben. Dazu gehört insbe- sondere die Einhaltung des gesetzlich vorgeschriebenen Lichtraumprofils von Fahrbahn und Trottoir sowie die Berücksichtigung von standortbedingt einschränkenden Faktoren wie Fussgängerstreifen zur Vermeidung der Ablenkungsgefahr. Im Staatsstrassengebiet muss die Platzierung vorgängig mit dem zuständigen Unterhaltsbezirk des Tiefbauamtes abgesprochen werden; für eine Installation an Kandelabern und Signalständern wird eine Bewilligung durch das Strasseninspektorat benötigt. Im Gemeindestrassengebiet liegt die entsprechende Zuständigkeit bei der kommunalen Tiefbaubehörde.

II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungsrates sowie an die Baudirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin: Kathrin Arioli