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RRB Nr. 85/2011

Weiterführung der Massnahmen in den Bereichen "Jugendgewalt" und "Gewalt an Schulen"

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 26. Januar 2011

85. Weiterführung der Massnahmen in den Bereichen «Jugendgewalt» (Koordinationsgruppe Jugendgewalt) und «Gewalt an Schulen» (Beauftragter «Gewalt im schulischen Umfeld»)

Erwägungen

1. Ausgangslage Jugendgewalt steht seit einiger Zeit im Zentrum der öffentlichen Diskussion. Gewalttätigkeiten von Heranwachsenden in der Schule und im öffentlichen Raum werden zunehmend als Problem wahrgenommen, das in seinem Ausmass und in seinen Formen eine besorgniserregende Entwicklung angenommen hat. Laut Kriminalstatistik der Kantonspolizei hat die Anzahl Jugendlicher, die wegen Delikten gegen Leib und Leben angezeigt worden sind, in den letzten Jahren zugenommen und sich seit 2005 auf einem verhältnismässig hohen Niveau stabilisiert. Ob diese Zunahme auf einen tatsächlichen Anstieg an Gewalttätigkeiten zurückzuführen ist oder als Folge einer erhöhten Anzeigebereitschaft der Bevölkerung sowie einer intensivierten Ermittlungstätigkeit der Polizei zu deuten ist, ist nicht eindeutig zu entscheiden. Anhand der kriminalstatistischen Daten kann festgehalten werden, dass Gewaltdelikte im Jugendalter und jungen Erwachsenenalter vergleichsweise häufiger vorkommen als in anderen Altersgruppen. Als schwierig erweisen sich insbesondere Jugendliche, die eine hohe Gewaltbereitschaft aufweisen und durch wiederholte, oft in Gruppen und teils sehr brutal ausgeübte Gewalttätigkeit auffallen. Eine im Auftrag der Bildungsdirektion von der Universität Zürich durchgeführte Studie belegt, dass im Kanton Zürich ein beträchtlicher Anteil an Schülerinnen und Schülern der 9. Klasse von Gewalt durch andere Jugendliche betroffen ist oder selbst schon einmal Gewalt ausgeübt hat (Ribeaud & Eisner, 2008). Der Studie ist zudem zu entnehmen, dass die Gewalttätigkeiten unter Jugendlichen seit 1999 um rund 20% zugenommen haben. Ebenfalls angestiegen ist der Anteil an Jugendlichen, die wiederholt Gewalt ausüben oder mehrfach Opfer werden. Festzustellen ist ebenso, dass im schulischen Umfeld psychische Formen von Gewalt und auch sexuelle Gewalttaten vermehrt vorkommen. Im Rahmen seines Legislaturprogramms für 2007–2011 hat sich der Regierungsrat deshalb zum Ziel gesetzt, die Massnahmen zur Erhöhung der Sicherheit und des Sicherheitsempfindens der Bevölkerung durch eine koordinierte Gewaltprävention und eine verstärkte Be- kämpfung der Jugendgewalt zu intensivieren. Auf der Grundlage dieser Zielsetzung hat der Regierungsrat am 12. März 2008 beschlossen, eine

direktionsübergreifende Koordinationsgruppe Jugendgewalt einzurichten und die Massnahmen im Bereich der Gewaltprävention und -intervention in den Schulen zu verstärken (RRB Nr. 401/2008). Aufgabe der Koordinationsgruppe ist es, den Informationsaustausch zwischen den Direktionen sicherzustellen, die Präventions- und Interventionsmassnahmen aufeinander abzustimmen und ein koordiniertes Auftreten nach aussen zu gewährleisten. In der Koordinationsgruppe Jugendgewalt sind diejenigen Direktionen vertreten, die einen engen Bezug zum Thema «Jugendgewalt» haben. Dies sind die Bildungsdirektion, die Direktion der Justiz und des Innern und die Sicherheitsdirektion. Schulen bieten ein günstiges Umfeld, um gewaltpräventiv zu wirken. Gleichzeitig stehen sie immer wieder Gewaltvorkommnissen und Disziplinproblemen gegenüber, die das Unterrichten teils erheblich erschweren. Hinzu kommen krisenhafte Ereignisse wie sexuelle Übergriffe oder schwere Gewaltdrohungen, welche die Schulen besonders herausfordern und bei denen sie auf Unterstützung angewiesen sind. Zur Verstärkung der Gewaltprävention und -intervention an Schulen und in deren Umfeld wurden mit RRB Nr. 401/2008 folgende Massnahmen festgelegt: Überprüfen und wirksameres Umsetzen der Präventions- und Interventionsmassnahmen im Schulfeld, Verbessern des Informationsangebotes für Schulen und Eltern, Verknüpfen von Medienerziehung und Gewaltprävention, Stärken der Zusammenarbeit zwischen Schule und Elternhaus sowie Überprüfen und Verbessern der Krisenintervention an Schulen. Für die Erarbeitung und Umsetzung der Massnahmen zur Gewaltprävention und -intervention im schulischen Umfeld und die Leitung der Koordinationsgruppe Jugendgewalt wurde mit RRB Nr. 401/2008 in der Bildungsdirektion die Stelle eines Beauftragten für Massnahmen gegen Gewalt im schulischen Umfeld geschaffen. Die Einrichtung der Stelle erfolgte befristet vom 1. Mai 2008 bis 31. Dezember 2011. Hierfür wurde ein Objektkredit von Fr. 1 395 000 zulasten der Leistungsgruppe Nr. 7000, Bildungsverwaltung, bewilligt. Die Bildungsdirektion wurde beauftragt, dem Regierungsrat im Oktober 2010 einen Antrag zum weiteren Vorgehen bezüglich der beiden Massnahmen nach Beendigung der Legislaturperiode 2007–2011 zu stellen.

2. Arbeiten der Koordinationsgruppe Jugendgewalt und des Beauftragten für Massnahmen gegen Gewalt im schulischen Umfeld Die Koordinationsgruppe Jugendgewalt hat ihre Arbeit im Dezember 2008 aufgenommen. Zusammensetzung, Auftrag, Arbeitsweise und Berichterstattung der Koordinationsgruppe sind in einem Mandat festgelegt, das am 3. April 2009 von der Bildungsdirektion im Einvernehmen mit den beteiligten Direktionen genehmigt wurde. Die Koordinationsgruppe hat Themen wie «Brennpunkte der Jugendgewalt» bearbeitet und eine Umfeldanalyse zur Positionierung ihres Tätigkeitsfeldes durchgeführt. In einem «Aktionsplan Jugendgewalt» wurde eine Bestandesaufnahme der Massnahmen gemacht, die von der Bildungsdirektion, der Direktion der Justiz und des Innern sowie der Sicherheitsdirektion im Bereich Prävention und Bekämpfung von Jugendgewalt getroffen werden. Auf der Grundlage der zentralen Problemfelder von Jugendgewalt wurde bestimmt, wie diese Massnahmen weiterentwickelt und ergänzt werden können. Weiter hat die Koordinationsgruppe Jugendgewalt bei der Konzeption und Umsetzung von Massnahmen zur Sicherheit und Krisenbewältigung an Schulen mitgewirkt. In Form einer gegenseitigen Einsitznahme in das jeweils andere Gremium besteht eine ständige Zusammenarbeit mit der Taskforce Jugendgewalt der Stadt Zürich. Mit anderen Stellen arbeitet die Koordinationsgruppe Jugendgewalt im Einzelfall zusammen (z. B. Fachstelle Sport, Dachverband Kantonale Kinder- und Jugendförderung, Verband der Gemeindepräsidenten des Kantons Zürich). Die Anstellung des Beauftragten für Massnahmen gegen Gewalt im schulischen Umfeld erfolgte auf den 1. September 2008. Von September 2008 bis Oktober 2010 wurden folgende Massnahmen umgesetzt: Zur Unterstützung der Schulen bei Gewaltproblemen wurde das Internetportal www.stopp-gewalt.zh.ch aufgebaut. Dieses informiert Schulleitungen, Lehrpersonen, Schulbehörden und schulnahe Einrichtungen sowie Eltern darüber, was sie gegen Gewalt tun können und wo sie Hilfe finden. Es enthält Anleitungen zum Handeln bei Gewaltvorfällen und zum Vorbeugen von Gewalt, Hinweise auf Anlauf- und Beratungsstellen, Informationsmaterialien (Merkblätter, Unterrichtshilfen, Literatur) und Hinweise auf Weiterbildungsangebote und Kampagnen. Zudem liefert es Hintergrundinformationen zu den verschiedenen Formen von Gewalt und deren Ursachen.

Ein zweiter Schwerpunkt waren Massnahmen zur Sicherheit und Krisenbewältigung an Schulen. Im Zentrum steht dabei die Gefährdung durch Amoktaten. Hierzu wurden folgende Massnahmen umgesetzt: Zum Thema «Amokprävention an Schulen – Handeln im Notfall» wurden in Zusammenarbeit mit der Kantonspolizei Informationsveran- staltungen für alle Schulleitungen und Schulbehörden der Volksschulen und Sonderschulen des Kantons Zürich, für die Schulleitungen der kantonalen Mittelschulen und Berufsfachschulen sowie für die Schulsozialarbeitenden und die Schulpsychologischen Dienste durchgeführt. Es wurde ein Merkblatt «Zielgerichtete Gewalt und Amok» herausgegeben, das Anleitungen zum Verhalten bei Amoktaten sowie Hinweise auf die Prävention und Früherkennung von Amokgefährdungen enthält und das allen Schulen des Kantons Zürich zugestellt wurde. Zusammen mit der Kantonspolizei und den Städten Zürich und Winterthur wurde ein internes Krisendispositiv der Bildungsdirektion erstellt, in dem die Zuständigkeiten und Abläufe bei ausserordentlichen Krisensituationen an Schulen festgelegt sind. Zudem hat der Beauftragte für Massnahmen gegen Gewalt im schulischen Umfeld Unterstützung im Bereich Krisenorganisation an Schulen geleistet und bei der Entwicklung eines Standardpapiers für bauliche Massnahmen zum Schutz vor Amokgefährdungen mitgearbeitet, das die Baudirektion erstellt hat. Mit Institutionen und Organisationen auf kantonaler Ebene (z. B. Schulen, Schulverbände, Jugendarbeit, Taskforce Jugendgewalt der Stadt Zürich) und auf nationaler Ebene (Schweizerische Kriminalprävention, Bundesämter, andere Kantone) wurde ein regelmässiger Informationsaustausch aufgebaut und die Zusammenarbeit bei Projekten eingerichtet. Im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit wurden zahlreiche Medienanfragen – u. a. zum Gewaltvorfall in München im Juli 2009 – sowie weitere Anfragen beantwortet. Zudem wurden verschiedene parlamentarische Vorstösse und Vernehmlassungen bearbeitet. Hinzu kamen die Übernahme der Leitung der Koordinationsgruppe Jugendgewalt und die Erledigung von operativen Aufgaben der Koordinationsgruppe.

3. Weiterführung der Koordinationsgruppe Jugendgewalt und der Stelle des Beauftragten für Massnahmen gegen Gewalt im schulischen Umfeld Jugendgewalt und Gewalt an Schulen werden weiterhin im Zentrum der öffentlichen, politischen und medialen Aufmerksamkeit stehen. Massnahmen zur Prävention, Intervention und Repression im Bereich Jugendgewalt und Gewalt an Schulen sind nach wie vor wichtig und notwendig. Gemäss Kriminalstatistik des Kantons Zürich hat sich die Entwicklung der Delikte gegen Leib und Leben, die von Jugendlichen begangen werden, in den letzten Jahren zwar stabilisiert. Mit durchschnittlich 670 Fällen pro Jahr befindet sich die Zahl Jugendlicher, die wegen Gewaltdelikte angezeigt werden, seit 2005 jedoch auf einem verhältnismässig hohen Niveau. Auch Gewaltprobleme an Schulen sind nach wie vor vorhanden. Insbesondere Mobbing unter Schülerinnen und Schülern – das immer häufiger auch unter Nutzung von Internet und Handy ausgeübt wird («Cybermobbing») – ist ein ernst zu nehmendes Problem. Häufig kommen in der Schule und in deren Umkreis auch sexuelle Übergriffe unter Heranwachsenden vor. Anhand der zunehmenden Anzahl von Amokdrohungen an Schulen zeichnet sich ab, dass sich die Gefährdung durch Amoktaten auch an Schweizer Schulen erhöht hat. Eine wirksame Bekämpfung von Jugendgewalt braucht ein koordiniertes Vorgehen, das sich auf verschiedene Handlungsfelder (Elternhaus, Schule, Freizeitangebote, öffentlicher Raum, Mediennutzung) bezieht. Die direktionsübergreifende Zusammenarbeit im Bereich der Gewaltprävention und -intervention hat sich bewährt und ist weiterhin erforderlich. Die im RRB Nr. 401/2008 beschlossenen Massnahmen für eine koordinierte Gewaltprävention und eine verstärkte Bekämpfung der Jugendgewalt sind deshalb weiterzuführen. Die bisherigen Arbeiten der Koordinationsgruppe Jugendgewalt und die Optimierung der Massnahmen gemäss Bestandesaufnahme im «Aktionsplan Jugendgewalt» sind fortzusetzen. Die Koordinationsgruppe wird die Beteiligung des Kantons Zürich am «Gesamtschweizerischen Präventionsprogramm Jugend und Gewalt» vorbereiten, das der Bund von 2011–2015 durchführt. Ziel des Programms ist eine wirksamere Gestaltung der Prävention von Jugendgewalt durch die Entwicklung und Überprüfung von Modellen des Zusammenwirkens von Prävention, Intervention und Repression in den Kontexten Familie, Schule und

Sozialraum. Die Teilnahme am Programm seitens des Kantons Zürich ist in Form eines Einsitzes in die Steuergruppe oder in den Vernetzungs- und Begleitgremien sowie durch die Beteiligung an ausgewählten Projekten vorgesehen. Die durch die Schaffung der Stelle des Beauftragten für Massnahmen gegen Gewalt im schulischen Umfeld geleistete Unterstützung im Bereich «Gewalt an Schulen» hat sich als notwendig und hilfreich erwiesen. Die Arbeiten zur Unterstützung der Schulen bei der Gewaltprävention und -intervention sind weiterzuführen. Dazu gehört die Weiterentwicklung des Internetportals www.stopp-gewalt.zh.ch, in dem zusätzlich die Zielgruppe «Kinder und Jugendliche» aufzunehmen ist. Fortzusetzen sind die Massnahmen im Bereich «Sicherheit und Krisenbewältigung an Schulen». Dabei stehen die Massnahmen zum Schutz vor Amokgefährdungen und zur Sicherstellung der psychologischen Hilfe in ausserordentlichen Krisensituationen im Vordergrund. Zu erstellen ist ein Sicherheitsordner für die Volksschulen und eine Merkblattsammlung für Schulen zum Thema «Handeln in Krisensituationen». Zu bearbeiten sind weiter die in RRB Nr. 401/2008 festgelegten Arbeitsschwerpunkte «Medienerziehung und Gewaltprävention» und

«Stärkung der Zusammenarbeit zwischen Schule und Elternhaus». Hinzu kommen die Themenfelder «Mobbing an Schulen» sowie «Früherkennung und Frühintervention». Für die Leitung der Koordinationsgruppe Jugendgewalt sowie für die Arbeiten im Bereich der Gewaltprävention und -intervention im schulischen Umfeld ist die befristete Stelle des Beauftragten für Massnahmen gegen Gewalt im schulischen Umfeld für vier Jahre von 2012–2015 zu verlängern.

4. Kosten Für die Weiterführung der Massnahmen zur Gewaltprävention und -intervention im schulischen Umfeld und die Leitung der Koordinationsgruppe Jugendgewalt sind in der Periode 2012–2015 folgende finanzielle Mittel notwendig: in Franken 2012 2013 2014 2015 Total Personalkosten: Lohnkosten «Gewaltbeauftragter» 200 000 205 000 210 000 210 000 825 000 Sachaufwand: Publikationen, Erhebungen, Beizug von Expert/-innen 50 000 50 000 50 000 50 000 200 000 Verschiedenes 5 000 5 000 5 000 5 000 20 000 Total 255 000 260 000 265 000 265 000 1 045 000 Der Sachaufwand wird gegenüber dem Zeitraum 2008–2011 um Fr. 460 000 gekürzt. Die für 2012–2014 anfallenden Kosten sind im KEF 2011–2014 in der Leistungsgruppe Nr. 7000, Bildungsverwaltung, enthalten.

Dispositiv

Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Für das Projekt «Massnahmen gegen Gewalt im schulischen Umfeld» und Verstärkung der Zusammenarbeit im Bereich Jugendgewalt zwischen den Direktionen wird eine neue Ausgabe von Fr. 1 045 000 zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 7000, Bildungsverwaltung, bewilligt.

II. Die Koordinationsgruppe Jugendgewalt wird gemäss Mandat vom 3. April 2009 weitergeführt. Sie wird beauftragt, die Teilnahme am «Gesamtschweizerischen Präventionsprogramm Jugend und Gewalt» des Bundes vorzubereiten und in Zusammenarbeit mit den zuständigen Direktionen Vorschläge für die Beteiligung am Programm zu entwickeln.

III. Die mit RRB Nr. 401/2008 bis 31. Dezember 2011 im Stellenplan des Generalsekretariats der Bildungsdirektion bewilligte Stelle 1,0 Wissenschaftliche/r Mitarbeiter/in mbA wird bis 31. Dezember 2015 verlängert.

IV. Die Bildungsdirektion wird beauftragt, bis spätestens Ende 2014 Antrag an den Regierungsrat über das weitere Vorgehen im Bereich Massnahmen gegen Gewalt im schulischen Umfeld und Koordinationsgruppe Jugendgewalt zu stellen.

V. Mitteilung an die Direktion der Justiz und des Innern, die Sicherheitsdirektion, die Finanzdirektion und die Bildungsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi

Cited in