Standing: How later courts treated this decision has not been analysed.

RRB Nr. 85/2025

Anfrage Pierre Dalcher, Schlieren, Rochus Burtscher, Dietikon, und Domenik Ledergerber, Herrliberg, betreffend Revitalisierungsprojekt «Lebendige Limmat» soll auf kontaminiertem Boden entstehen?, Beantwortung

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 349/2024

Sitzung vom 29. Januar 2025

85. Anfrage (Revitalisierungsprojekt «Lebendige Limmat» soll auf kontaminiertem Boden entstehen?) Die Kantonsräte Pierre Dalcher, Schlieren, Rochus Burtscher, Dietikon, und Domenik Ledergerber, Herrliberg, haben am 28. Oktober 2024 folgende Anfrage eingereicht: Als Vorbereitung für das Revitalisierungsprojekt «Lebendige Limmat» in Schlieren wurden im besagten Perimeter Untersuchungen der Bodenbeschaffenheit getätigt. Dabei wurde festgestellt, dass an verschiedenen Orten der Boden kontaminiert ist. Es wurden vor allem in verschiedenen Dosierungen Quecksilber und Cadmium gemessen. Anscheinend wurden die Messungen nur im Gebiet der Familiengärten «Betschenrohr» vorgenommen. Zum Teil sind die Böden so stark kontaminiert, dass das Amt für Landschaft und Natur (ALN) Nutzungseinschränkungen und Nutzungsverbote für die Bewirtschaftung der Familiengärten erlassen hat. Das Revitalisierungsprojekt «Lebendige Limmat» sieht in diesem Gebiet vor, dass der Fluss sehr stark verbreitert werden soll. Seen und Flüsse sind im Eigentum des Kantons Zürich. Um das besagte Projekt umzusetzen, muss somit in einer Art und Weise ein Besitzerwechsel des besagten Landstücks erfolgen. In diesem Zusammenhang bitten wir den Regierungsrat um die Beantwortung folgender Fragen:

Erwägungen

1. Wurden in den Fruchtfolgeflächen westlich (zwischen Familiengärten und Engstringerstrasse) und östlich (zwischen Familiengärten und Gaswerkareal der Stadt Zürich) auch Bodenproben entnommen? Wenn nein, warum nicht / Wenn ja, mit welchen Resultaten?

2. In welcher Bodentiefe wurden die Proben entnommen?

3. Im Gebiet Betschenrohr wird heute Trinkwasser aus dem Grundwasser entnommen. Welche Gefahren bestehen bei einem möglichen Hochwasserstand?

4. Welche weiteren Abklärungen werden vorgenommen und wer ist dafür verantwortlich? Existiert ein Terminplan?

5. Wer trägt die Haftung für diesen Missstand?

6. Wenige hundert Meter Flussaufwärts befindet sich die ehemalige Gasproduktionsanlage der Stadt Zürich. Bis in das Jahr 1965 wurden die Abwasser der Gasproduktion ungereinigt per Sickergruben in den Boden geleitet. Spielt dieser Tatbestand eine Rolle für die Bodenverunreinigung? Wenn nein, warum nicht?

7. Welchen Einfluss hat dieser neue Tatbestand auf das Projekt «Lebendige Limmat»?

8. Welche Beträge sind für die laufenden Projektierungskosten festgelegt und eingesetzt worden?

Dispositiv

Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Die Anfrage Pierre Dalcher, Schlieren, Rochus Burtscher, Dietikon, und Domenik Ledergerber, Herrliberg, wird wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Die Schadstoffbelastung der vom Projekt betroffenen Böden wurde im Bereich bestehender Belastungshinweise erhoben. Zusätzlich wurden punktuelle Überprüfungen ausserhalb von Flächen mit Belastungshinweisen, nämlich zwischen den Familiengärten «Betschenrohr» und dem Gaswerkareal sowie der Weiningerstrasse, durchgeführt. Dabei wurden keine Belastungen des Bodens über den Richtwerten der Verordnung vom 1. Juli 1998 über Belastungen des Bodens (SR 814.12) festgestellt. Aufgrund der Befunde im Betschenrohr werden die Belastungen in Richtung Osten weiter und genauer eingegrenzt. Zu Frage 2: Es wurden grundsätzlich die Belastungen in der Bodenschicht in 0–20 cm unter Terrain erhoben. Im Falle eines Belastungsbefundes in der Bodenschicht in 0–20 cm unter Terrain wurden zusätzlich darunter liegende Schichten untersucht (20–40 cm, bedarfsweise 40–60 cm). Zu Frage 3: Die Trinkwasserfassung Betschenrohr 2 (Grundwasserrecht n 1-80) der Stadt Schlieren ist seit Jahrzehnten Teil des kantonalen Grundwassermonitorings und wird regelmässig untersucht (letztmals 2020). Da keine Überschreitungen der Höchstwerte für Trinkwasser verzeichnet wurden, werden diese Werte mittlerweile nur noch alle fünf Jahre gemessen. Bei der letzten Untersuchung der Grundwasserfassung Betschenrohr 2 lag die Cadmium-Konzentration am 21. September 2020 bei 0,08 µg/l und der Quecksilber-Gehalt bei < 0,01 µg/l. Die für Trinkwasser geltenden Höchstwerte gemäss Anhang 2 der Verordnung des EDI vom 16. Dezember 2016 über Trinkwasser sowie Wasser in öffentlich zugänglichen Bädern und Duschanlagen (SR 817.022.11) liegen für Cadmium bei 3 µg/l und für Quecksilber bei 1 µg/l. Die Konzentrationen von Cadmium und Quecksilber liegen somit weit unterhalb des Höchstwerts für Trinkwasser.

Auf den Wiesenflächen im Umfeld des Pumpwerks Betschenrohr 1 einschliesslich des eingezäunten Fassungsbereichs der Grundwasserschutzzone S1 wurden im Mai 2024 erneut Bodenproben entnommen, um das Belastungsmuster der Teilfläche genauer zu charakterisieren. Die Resultate waren unauffällig, der Boden lediglich schwach belastet. Schwermetalle binden sich stark an Bodenteilchen, vornehmlich in der Humusschicht. Cadmium und Quecksilber gelangen daher kaum ins Grundwasser, sondern verbleiben weitgehend im Oberboden. Bei Hochwasser in der Limmat besteht keine zusätzliche Gefährdung. Bei grossen Hochwasserereignissen mit hohem Grundwasserstand werden die Fassungen Betschenrohr ohnehin ausser Betrieb genommen. Zu Frage 4: Im Rahmen des Projekts «Lebendige Limmat» führt der Kanton in enger Zusammenarbeit mit den beauftragten Fachleuten die notwendigen Untersuchungen durch. Aus Projektsicht geht es darum, mit dem anstehenden Material den geltenden Vorschriften entsprechend umzugehen und das Material optimal weiterzuverwenden oder allenfalls zu entsorgen. Ziel ist es, in rund fünf Jahren mit der Umsetzung des Projekts zu beginnen. Die Schadstofferhebungen 2021 und 2023 dienten als Grundlage zur Abschätzung der Materialbilanzen; das heisst, wie viel Boden und Aushubmaterial welcher Verwertungskategorie anfällt und entsprechend behandelt werden muss. Die Erhebungen 2024 erfolgten aufgrund der Resultate 2023 mit Blick auf die gegenwärtige Nutzung der Gärten. Zu Frage 5: Gemäss Art. 2 des Umweltschutzgesetzes vom 7. Oktober 1983 (SR 814.01) gilt das Verursacherprinzip. Es ist schwierig, den Zeitpunkt und die genauen Ursachen der Schadstoffeinträge zu bestimmen, da das Areal seit fast 100 Jahren zum Gärtnern genutzt wird. In diesem Zusammenhang spricht man von einer diffusen Belastung. Quecksilber kann auf unterschiedlichen Wegen in den Boden gelangen, wobei folgende Quellen denkbar sind: – unkontrollierte Verbrennung von Abfällen, sonstige Brandereignisse oder Verbrennung von quecksilberhaltiger Kohle, – industrielle Produktion entweder über den Luftpfad oder über die Verwendung von industriellen Nebenprodukten, – Einsatz von Abfalldüngern (u. a. Klärschlamm, Komposte) und Aschen als «Bodenverbesserer» oder Einbringen von vorbelastetem Boden. Das Amt für Landschaft und Natur hat Massnahmen zur Gefährdungsabwehr angeordnet. Eine Sanierungspflicht besteht nicht, da es sich

nicht um einen belasteten Standort nach Altlastenrecht handelt.

Zu Frage 6: Gegen einen direkten Zusammenhang der Bodenbelastung im Betschenrohr und der Versickerung von Abwasser des Gaswerkareals spricht zum einen die räumliche Trennung durch die nach heutigem Kenntnisstand unbelasteten Landwirtschaftsflächen. Zum anderen verflüchtigt sich Quecksilber unter den hohen Temperaturen bei der Gasproduktion, weshalb die Abfälle und Abwässer aus der Gaswerkproduktion weitgehend frei von Quecksilber gewesen sein dürften. Die Absetzbecken befanden sich im nordwestlichen Bereich des Gaswerkareals beim Limmatweg. In den angrenzenden Böden wurden keine auffälligen Belastungen mit Quecksilber festgestellt. Es kann aber nicht ausgeschlossen werden, dass Nebenprodukte aus Industrien als Dünger ihren Weg in einzelne Familiengartenparzellen fanden. Zu Frage 7: Die festgestellten Belastungen haben keine Auswirkungen auf die Ziele des Projekts «Lebendige Limmat». Im Rahmen des Projekts soll rund die Hälfte der Familiengartenfläche Betschenrohr der Limmat neu als natürliches Auengebiet zugeführt werden. Dazu muss der heutige Boden abgetragen und abgeführt werden. Ziel ist es, möglichst viel abgetragenes Bodenmaterial andernorts wieder als Boden zu verwenden. Wo dies aus Gründen der Belastung nicht möglich ist, muss eine geeignete anderweitige Verwendung geprüft werden. Als letzte Option wird das belastete Material auf einer geeigneten Deponie entsorgt. Zu Frage 8: Erste Erhebungen erfolgten im Rahmen des Vorprojekts und wurden bei der Erarbeitung des Bauprojekts schrittweise ergänzt und verfeinert. Aufgrund der gemessenen Werte erfolgten 2024 zusätzliche vertiefte Erhebungen mit Blick auf die gegenwärtige Nutzung und zur Erhärtung der Resultate. Die bisherigen Kosten der Bodenuntersuchungen für den Kanton belaufen sich auf rund Fr. 100 000. Dazu gehören die Vorbereitungen, Durchführungen und Auswertungen der Kampagnen sowie die Laborkosten. Darin nicht enthalten sind die Kosten für die weiteren Untersuchungen, die von der Stadt Schlieren und der Gemeinde Unterengstringen für die ausserhalb des Projektperimeters liegenden Flächen ausgelöst wurden.

II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungsrates sowie an die Baudirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin: Kathrin Arioli