RRB Nr. 850/2024
Strassen, Regensdorf, 300 Ostring, Bushof Nord und Strassensanierung, Projektierung, zusätzliche gebundene Ausgabe
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 21. August 2024
850. Strassen (Regensdorf, 300 Ostring, Bushof Nord und Strassensanierung, Projektierung, zusätzliche gebundene Ausgabe)
Erwägungen
A. Ausgangslage Die Baudirektion hat mit Verfügung Nr. 1291/2023 eine Ausgabe von Fr. 915 000 für die Ausarbeitung eines Vor- und Bauprojekts für das Vorhaben Bushof Nord (Ostring) in der Gemeinde Regensdorf bewilligt. Während der Erarbeitung der Grundlagen für die Planersubmission zeigte sich, dass es sinnvoll ist, die notwendige Strassensanierung des Ostrings im Abschnitt Roosstrasse bis Hardrainstrasse in die Planersubmission zu integrieren. Gegenüber der bewilligten Ausgabe verursacht dies Mehrkosten von insgesamt Fr. 485 000. Die Mehrkosten setzen sich folgendermassen zusammen: – Honorarkosten Planer für Vor- und Bauprojekt Strassensanierung Ostring, – Belagsuntersuchungen und Sanierungsvorschlag Ostring.
B.Zusätzliche Ausgaben Die vorliegend zu bewilligenden zusätzlichen Ausgaben ändern die Verteilung der gesamten Ausgaben gemäss Kostenvoranschlag vom 27. Mai 2024 wie folgt: Bewilligte Ausgaben Zusätzliche Ausgaben Zur Verfügung stehende Ausgabensumme in Franken in Franken in Franken Technische Arbeiten 915 000 485 000 1 400 000 Total 915 000 485 000 1 400 000 Für die Mehrkosten ist eine zusätzliche gebundene Ausgabe von Fr. 485 000 gemäss § 37 Abs. 2 lit. b und d des Gesetzes über Controlling und Rechnungslegung (LS 611) zulasten der Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8400, Tiefbauamt, zu bewilligen.
In der Staatsbuchhaltung wird der Gesamtbetrag von Fr. 1 400 000 mit folgendem Kostenteiler verbucht: Budgetierung Gebundene Ausgaben Neue Ausgaben Total in Franken in Franken in Franken
Investitionsrechnung Konto 8400.50110 80020 65% 915 000 915 000 Staatsstrassen Anteil öV Konto 8400.50111 00000 35% 485 000 485 000 Erneuerung Staatsstrassen Total 100% 1 400 000 1 400 000
Das Vorhaben verursacht jährliche Kapitalfolgekosten von Fr. 40 500. Sie berechnen sich nach IPSAS wie folgt: Baukosten Kapitalfolgekosten Kontierung Anteil Baukosten Zinsen (0,75%) Abschreibungssatz Betrag in Franken in Franken in Franken Staatsstrassen Anteil öV 65% 915 000 3 500 2,5% 23 000 Erneuerung Staatsstrassen 35% 485 000 2 000 2,5% 12 000 Zwischentotal 5 500 35 000 Total 100% 1 400 000 40 500 Den gesamten Rechnungsverkehr hat das Objekt Nr. 84S-82119, Regensdorf, 300 Ostring, aufzunehmen. Der Betrag ist im Budget 2024 enthalten sowie im Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan 2024–2027 eingestellt.
Dispositiv
Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Für die Ausarbeitung eines Vor- und Bauprojekts Bushof Nord und Strassensanierung Ostring in der Gemeinde Regensdorf wird zur Ausgabenbewilligung gemäss Verfügung der Baudirektion Nr. 1291/2023 eine zusätzliche gebundene Ausgabe von Fr. 485 000 zulasten der Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8400, Tiefbauamt, bewilligt. Die gesamte zur Verfügung stehende Ausgabensumme beträgt Fr. 1 400 000.
II. Dieser Betrag wird nach Massgabe des Schweizerischen Baupreisindexes gemäss folgender Formel der Teuerung angepasst: Bewilligte Ausgabe × Zielindex ÷ Startindex (Indexstand Oktober 2022)
III. Mitteilung an die Finanzdirektion und die Baudirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli