RRB Nr. 87/2021
Strassen, Eglisau/Glattfelden, 4 Zürcher-/Schaffhauserstrasse, Instandsetzung, gebundene Ausgabe
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 3. Februar 2021
87. Strassen (Eglisau, Glattfelden, 4 Zürcher-/Schaffhauserstrasse, Instandsetzung, Ausgabenbewilligung)
Erwägungen
A. Ausgangslage und Projekt Die Zürcher- und Schaffhauserstrasse auf dem Gebiet der Gemeinden Eglisau und Glattfelden zählt zum Strassennetz des Kantons Zürich und wird im Kataster als Hauptverkehrsstrasse Nr. 4 geführt. Zur Verbesserung der Verträglichkeit von Siedlung und Verkehr in Eglisau sowie der Veloführung Glattfelden–Eglisau und zur Werterhaltung muss die Zürcher-/Schaffhauserstrasse instand gesetzt werden. Im Rahmen der Projektierung fallen die folgenden Planerleistungen und Sofortmassnahmen an: – Grundlagenbeschaffung; – Sicherheitsaudits und sich daraus allenfalls ergebende Sofortmassnahmen; – Ingenieur- und Eigenleistungen.
B. Finanzierung und Ausgabenbewilligung Die Projektierungskosten und Sofortmassnahmen sind gemäss Kostenschätzung vom 17. Dezember 2020 wie folgt veranschlagt: in Franken Bauarbeiten 50 000 Nebenarbeiten 110 000 Technische Arbeiten 1 940 000 Total 2 100 000 Die Gemeinde Eglisau hat mit Schreiben vom 3. Dezember 2020 der Übernahme von 10% der Projektierungskosten zugestimmt. Jeweils die Hälfte wird nach Abschluss des Vorprojekts sowie nach Abschluss des Bauprojekts geleistet, weshalb ein Bruttokredit zu beschliessen ist. Die Einnahme ist dem Konto 8400.63200 80000, Investitionsbeiträge von Gemeinden Staatsstrassen, für das Objekt Nr. 84S-82064 Gemeinde Eglisau, Glattfelden, 4 Zürcher-/Schaffhauserstrasse, gutzuschreiben.
Der Kostenvoranschlag und der Kostenteiler für das Gesamtprojekt werden im Rahmen der Projektierungsarbeiten erstellt. Für die Verwirklichung des Vorhabens ist eine gebundene Ausgabe von Fr. 2 100 000 gemäss § 37 Abs. 2 lit. b des Gesetzes über Controlling und Rechnungslegung (LS 611) zulasten der Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8400, Tiefbauamt, zu bewilligen. In der Staatsbuchhaltung wird der Gesamtbetrag von Fr. 2 100 000 wie folgt verbucht: Budgetierung Gebundene Ausgaben Neue Ausgaben Total in Franken in Franken in Franken
Investitionsrechnung Konto 8400.50111 00000 100% 2 100 000 2 100 000 Erneuerung Staatsstrassen Total 100% 2 100 000 2 100 000 In der vorliegenden Ausgabenbewilligung ist die mit Verfügung des Tiefbauamts Nr. 2144/2020 bewilligte Ausgabe von Fr. 300 000 enthalten. Diese Verfügung ist bezüglich der Ausgabe aufzuheben. Das Vorhaben verursacht, unter der Berücksichtigung der voraussichtlichen Einnahmen von Fr. 100 000, jährliche Kapitalfolgekosten von Fr. 57 500. Sie berechnen sich nach IPSAS wie folgt: Baukosten Kapitalfolgekosten Kontierung Anteil Baukosten Zinsen (0,75%) Abschreibungssatz Betrag Fr. Fr. Fr. Erneuerung Staatsstrassen 2 000 000 7 500 2,5% 50 000 Zwischentotal 7 500 50 000 Total 100% 2 000 000 57 500
Den gesamten Rechnungsverkehr hat das Objekt Nr. 84S-82064, Eglisau, 4 Zürcher-/Schaffhauserstrasse, aufzunehmen. Der Betrag ist im Budget 2021 enthalten sowie im Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan 2021–2024 eingestellt.
Dispositiv
Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Für die Planerleistungen und Sofortmassnahmen im Zusammenhang mit der Instandsetzung der 4 Zürcher-/Schaffhauserstrasse, Gemeinden Eglisau und Glattfelden, wird eine gebundene Ausgabe von Fr. 2 100 000 zulasten der Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8400, Tiefbauamt, bewilligt.
II. Dieser Betrag wird nach Massgabe des Schweizerischen Baupreisindexes gemäss folgender Formel der Teuerung angepasst: Bewilligte Ausgabe × Zielindex ÷ Startindex (Indexstand Oktober 2020)
III. Die Verfügung des Tiefbauamts Nr. 2144/2020 wird aufgehoben.
IV. Mitteilung an die Finanzdirektion, die Volkswirtschaftsdirektion und die Baudirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli