Standing: How later courts treated this decision has not been analysed.

RRB Nr. 877/2024

Association du Lycée Français Marie Curie de Zurich, Neubau, Dübendorf, Subvention, gebundene Ausgabe

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 21. August 2024

877. Association du Lycée Français Marie Curie de Zurich, Neubau, Dübendorf (Subvention, gebundene Ausgabe)

Erwägungen

1. Ausgangslage Die Französische Schule Zürich wurde 1956 gegründet und hat sich zu einer Institution im Kanton Zürich entwickelt. Die Association du Lycée Français Marie Curie de Zurich (LFZ), eine als gemeinnütziger Verein organisierte Schule, ist aufgrund ihres Alters und ihrer Bedeutung eine der wichtigsten Privatschulen. Sie ist mit derzeit fast 1200 Schülerinnen und Schülern die zweitgrösste internationale Schule im Kanton. Bei den Schülerinnen und Schülern handelt es sich grösstenteils um französischsprachige Kinder von hochqualifizierten Mitarbeitenden, die im Ausland rekrutiert wurden. Im September 2016 zog das LFZ ins Quartier Hochbord der Gemeinde Dübendorf, fünf Gehminuten vom Bahnhof Stettbach entfernt. Der Neubau war innerhalb von drei Jahren maximal ausgelastet, sodass das LFZ seit drei Jahren elf Klassenzimmer in umgebauten Büroräumlichkeiten in einem nahegelegenen Gebäude zumieten musste. Der Regierungsrat kann gemäss § 72 des Volksschulgesetzes vom 7. Februar 2005 (VSG, LS 412.100) an fremdsprachige Schulen, sofern deren Bestand für den Kanton einen besonderen Nutzen bietet, Subventionen bis zur Hälfte der anrechenbaren Kosten für den Neu- und Umbau von Gebäuden ausrichten. Er kann die Ausrichtung der Subventionen mit Auflagen verbinden. Mit Schreiben vom 26. Oktober 2023 ersuchte das LFZ um eine Subvention gemäss § 72 VSG für den geplanten Neubau.

2. Bauprojekt Das starke Wachstum und der Wunsch, Räumlichkeiten anzubieten, die für einen pädagogischen Betrieb geeignet sind, haben das LFZ dazu veranlasst, ein zusätzliches neues Gebäude zu planen. Gleichzeitig sollen die Schulgebühren auf einem vernünftigen Niveau gehalten werden (etwa halb so teuer wie in anderen internationalen Schulen und anderen Privatschulen). Mit dem Neubau kann das Wachstum der nächsten Jahrzehnte aufgefangen werden.

Das neue Gebäude soll bis zu 598 zusätzliche Schülerinnen und Schüler aufnehmen. Es wird insbesondere den Klassen des Collège (entspricht der Sekundarstufe I mit 6. Primarklasse) und des Lycée (entspricht der Sekundarstufe II) zur Verfügung stehen. Das neue Gebäude, das weniger als 100 m vom Hauptgebäude entfernt liegt, fügt sich in das neue, industriell geprägte Viertel ein und wird keinen zusätzlichen Verkehr verursachen. Der Gestaltungsplan wurde von der Gemeinde Dübendorf genehmigt und ist seit 27. Oktober 2023 in Kraft. Im Untergeschoss befindet sich eine Zweifachturnhalle mit Garderoben und die Gebäudetechnik. Im überhohen Erdgeschoss ist neben den Eingangsbereich der als «Theater» bezeichnete Mehrzweckraum angeordnet. Das 1. Obergeschoss beherbergt eine Mensa, Aufenthaltsflächen, Lehrerzimmer, Klassen- und Gruppenzimmer sowie die Administration der Schule. Das 2. und 3. Obergeschoss verfügen entlang der Fassaden über jeweils 14 Klassenzimmer und auf dem Dachgeschoss finden sich ein Hartplatz und die Pausenzone.

3. Würdigung Das LFZ ermöglicht als fremdsprachige Schule Schülerinnen und Schülern aus französisch sprechenden Familien eine schulische Bildung nach französischem Curriculum. Die Schule ist an einem Austausch mit den lokalen Schulen interessiert. Sie entwickelt Partnerschaften auf sprachlicher und auf kultureller Ebene mit lokalen Schulen (z. B. Kantonsschule Freudenberg Zürich) und beteiligt sich am kulturellen Leben im Kanton. Das LFZ stellt seine Konferenzräume für Miteigentümerversammlungen der Nachbarinnen und Nachbarn und seine Turnhallen für die Sportvereine von Dübendorf und Wallisellen zur Verfügung. Um auf die Bedürfnisse der länger im Kanton verbleibenden Familien einzugehen und deren Integration zu fördern, hat die Schule eine zweisprachige Abteilung eröffnet, die sich auch am kantonalen Lehrplan orientiert. Fast die Hälfte der Schülerinnen und Schüler entscheidet sich nach dem Baccalauréat für ein Studium in der Schweiz an den Universitäten in St. Gallen, Lausanne, Freiburg und Zürich oder an der ETH in Zürich oder der EPFL in Lausanne. Der besondere Nutzen für den Kanton im Sinne von § 72 VSG ist damit gegeben.

4. Finanzielles Die Bemessung der anrechenbaren Kosten und der Staatsbeiträge wird in den Empfehlungen für Schulhausanlagen nicht mehr geregelt. Die Pauschalbeträge werden deshalb gemäss den ehemaligen Schulbaurichtlinien aufgrund von Flächenpauschalen für die jeweiligen Nutzflächenarten und der anrechenbaren Bodenflächen berechnet.

Die anrechenbaren Kosten des Bauvorhabens gemäss Gutachten des Hochbauamtes belaufen sich auf Fr. 17 756 400. Gemäss § 17 lit. d der Finanzverordnung zum Volksschulgesetz (LS 412. 105) legt der Regierungsrat im Einzelfall fest, in welcher Höhe Beiträge an besondere Privatschulen ausgerichtet werden. Der durchschnittliche Beitragssatz an Schulhausbauten der Gemeinden betrug in den drei Jahren vor Inkraftsetzung des Finanzausgleichsgesetzes vom 12. Juli 2010 (LS 132.1) am 1. Januar 2012 10%. Die Festlegung des Beitragssatzes auf rund 10% der anrechenbaren Kosten stützt sich auf die bisherige Praxis des Kantons bei den Beiträgen an Schulhausbauten. Für vorliegendes Bauprojekt ist der Association du Lycée Français Marie Curie de Zurich eine Subvention von Fr. 1 700 000 für den Neubau an der Lagerstrasse in Dübendorf zulasten der Leistungsgruppe Nr. 7200, Volksschulen, zu bewilligen. Die Finanzierung erfolgt über die Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 7200, Volksschulen. Der Betrag von Fr. 1 700 000 ist im Budget 2024 und im Planjahr 2025 des Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplans 2024–2027 eingestellt. Die Auszahlung erfolgt nach abgenommener Bauabrechnung, voraussichtlich 2025. Bei der Subvention handelt es sich um eine gebundene Ausgabe gemäss § 3 Abs. 2 lit. a des Staatsbeitragsgesetzes vom 1. April 1990 (LS 132.2). Gemäss § 12 des Staatsbeitragsgesetzes ist der Betrag dem Zweck entsprechend zu verwenden. Die Zweckbindung dauert 20 Jahre seit der Zahlung des Beitrags (§ 12 Abs. 2 Staatsbeitragsverordnung [LS 132.21]).

5. Folgekosten Aufgrund der Investitionsausgaben von Fr. 1 700 000 fallen jährliche Kapitalfolgekosten an. Diese setzen sich aus den Abschreibungen und den kalkulatorischen Zinsen von 0,75% auf dem hälftig gebundenen Kapital zusammen. Die durchschnittlichen Kapitalfolgekosten belaufen sich auf jährlich Fr. 91 375. Investition Nutzungsdauer Zinsen 0,75% Abschreibungen Total in Franken / Jahr Jahre in Franken / Jahr in Franken / Jahr in Franken / Jahr 1 700 000 20 6375 85 000 91 375

Dispositiv

Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Der Association du Lycée Français Marie Curie de Zurich, Dübendorf, wird an die beitragsberechtigten Kosten von Fr. 17 756 400 (Kostenstand 11. März 2024) für die neuen Schulräume in Dübendorf eine Subvention von 10% der anrechenbaren Kosten, höchstens Fr. 1 700 000, als gebundene Ausgabe zulasten der Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 7200, Volksschulen, zugesichert.

II. Die Auszahlung erfolgt, nachdem die durch das zuständige Organ genehmigte Abrechnung über die ausgeführten Arbeiten vorliegt und eine Abnahme des Gebäudes durch die zuständigen kantonalen Stellen stattgefunden hat. Der Anspruch auf einen Beitrag entfällt, wenn das Bauvorhaben nicht gemäss dem genehmigten Projekt ausgeführt wird oder wenn das Gesuch um Auszahlung der Subvention nicht innerhalb eines Jahres nach Abnahme der Bauabrechnung durch das dafür zuständige Organ dem Volksschulamt eingereicht wird.

III. Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Mitteilung an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.

IV. Mitteilung an die Association du Lycée Français Marie Curie de Zurich, Zukunftstrasse 1, 8600 Dübendorf, die Finanzdirektion, die Baudirektion und die Bildungsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli