RRB Nr. 88/2024
Kulturförderung, Kulturpreis des Kantons Zürich 2024, Verleihung
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 31. Januar 2024
88. Kulturförderung (Kulturpreis des Kantons Zürich 2024,
Erwägungen
Verleihung) Der Kanton Zürich verleiht jährlich einen mit Fr. 50 000 dotierten Kulturpreis an Kunstschaffende oder Kulturinitiativen, die ein Werk von ausgewiesener künstlerischer Qualität und Eigenständigkeit geschaffen haben (RRB Nr. 854/2016). Die Kulturförderungskommission schlägt vor, den Kulturpreis 2024 an die Künstlerin Pipilotti Rist zu verleihen. Pipilotti Rist, geboren 1962 als Elisabeth Charlotte Rist, studierte von 1982 bis 1986 Gebrauchs-, Illustrations- und Fotografik an der Hochschule für Angewandte Kunst in Wien und von 1986 bis 1988 audiovisuelle Kommunikation an der Schule für Gestaltung in Basel. 1988 bis 1994 war Pipilotti Rist Mitglied der Musikband und Performance-Gruppe «Les Reines Prochaines». Mitte der 1980er-Jahre nahm ihre eigene künstlerische Karriere Gestalt an. Rasch gelang ihr der Sprung in die weite Welt, auch wenn ihr Lebensmittelpunkt immer Zürich blieb. 1994 fand im Kunstmuseum St. Gallen ihre erste grosse Ausstellung statt, weitere folgten weltweit, ebenso Einladungen an die Biennalen von Venedig und São Paulo. 1997 wurde sie zur künstlerischen Leiterin der Schweizer Landesausstellung Expo.01 (realisiert als Expo.02) ernannt, trat jedoch 14 Monate nach der Ernennung vom Amt zurück. 2002 lehrte sie auf Einladung des Künstlers und Professors Paul McCarthy ein Jahr lang an der University of California, Los Angeles. Von 2005 bis 2009 arbeitete Pipilotti Rist an ihrem ersten Spielfilm «Pepperminta». Rist befasst sich in ihrer Kunst unter anderem mit Sexualität, der visuellen und auditiven Beschreibung von Gefühlen und dem Körperbild des Menschen, vor allem der Frau. Besonders von der feministischen Kunstkritik erfuhr Rist früh Aufmerksamkeit. Im Gegensatz zu vielen anderen Konzeptkünstlerinnen und -künstlern zeichnen sich ihre Werke durch Freude an optischer, akustischer und haptischer Sinnlichkeit, durch fröhliche Buntheit und scheinbare Naivität aus. In ihren Installationen vereint Rist Licht, Farbe, Sound, Movie und Action und eröffnet künstlerische Welten für verschiedene Gesellschaftsschichten. Sie arbeitet meist ortsspezifisch, vielfach mit Projektionen auf Architektur, Gegenstände und Textilien oder verwandelt ganze Ausstellungsräume in präzise choreografierte Landschaften. Raffiniert untersucht sie damit den vermeintlichen Wirklichkeitsgehalt des Mediums Video und die wenig hinterfrag-
ten Seh- und Denkgewohnheiten unserer Gesellschaft. Dabei gelingt es ihr, das Publikum auf spielerische Art und Weise mitzureissen und den Kunstgenuss zu einem persönlichen Erlebnis werden zu lassen. Pipilotti Rist ist unbestritten die berühmteste Schweizer Künstlerin der Gegenwart und gilt weltweit als wegweisende Figur der zeitgenössischen Videokunst. Mit satten, bunten Bildwelten und wild wuchernden Installationen hat sie die Welt der Kunst erobert und zieht seit Jahrzehnten Massen in die Ausstellungshallen. Nur wenigen künstlerischen Positionen der Gegenwart vermag dies zu gelingen. Pipilotti Rist wurde vielfach ausgezeichnet und ihre Arbeiten sind mittlerweile international in den wichtigsten Sammlungen der Gegenwartskunst vertreten. Mit der Verleihung des Kulturpreises 2024 des Regierungsrates soll diese herausragende Künstlerin, welche die Sprache der Videokunst weltweit revolutioniert hat und zu den bedeutendsten Kunstschaffenden der Gegenwart zählt, ausgezeichnet werden. Für die Verleihung von Auszeichnungen gemäss § 4 des Kulturförderungsgesetzes (LS 440.1) ist der Regierungsrat zuständig, während die Ausgabenbewilligung durch die Fachstelle Kultur erfolgt (§§ 2 Abs. 2 und 3 Abs. 2 lit. e Kulturförderungsverordnung [LS 440.11]). Der Betrag von Fr. 50 000 ist im Budget 2024 der Fachstelle Kultur enthalten.
Dispositiv
Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern beschliesst der Regierungsrat:
I. Der Kulturpreis des Kantons Zürich 2024 von Fr. 50 000 wird an die Künstlerin Pipilotti Rist verliehen.
II. Dieser Beschluss ist bis zur Veröffentlichung der Medienmitteilung nicht öffentlich.
III. Mitteilung an Pipilotti Rist und die Mitglieder der Kulturförderungskommission (durch Zuschrift der Direktion der Justiz und des Innern) sowie an die Finanzdirektion, die Staatskanzlei und die Direktion der Justiz und des Innern.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli