Standing: How later courts treated this decision has not been analysed. None of the 2 citing decisions has been analysed.

RRB Nr. 89/2021

Strassen, Glattfelden, 7 Umfahrungsstrasse, Unterführung SBB Umfahrungsstrasse, Instandsetzung und Verstärkung, gebundene Ausgabe

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 3. Februar 2021

89. Strassen (Glattfelden, 7 Umfahrungsstrasse, Objekt Nr. 058-009, Unterführung SBB, Instandsetzung und Verstärkung, Ausgabenbewilligung)

Erwägungen

A. Ausgangslage und Projekt Die Umfahrungsstrasse von Glattfelden ist eine Hauptverkehrsstrasse und als Ausnahmetransportroute Typ I klassiert. Das Objekt Nr. 058-009, Unterführung SBB, führt die Umfahrungsstrasse von Glattfelden über die SBB-Doppelspur der Linie 770 Glattfelden–Eglisau zum anschliessenden Kreisel Chrüzstrasse. Das Bauwerk wurde 1940 erstellt und befindet sich heute in einem insgesamt annehmbaren bis schadhaften Zustand. Es ist eine Instandsetzung geplant, die eine Restnutzungsdauer von 75 Jahren vorsieht. Aufgrund der Festsetzung von Ausnahmetransportrouten im Kanton Zürich, mit Verfügung VD-Nr. 5241 vom 30. September 2015, ist eine Ertüchtigung bzw. Verstärkung des Bauwerkes erforderlich, damit das Bauwerk für die Ausnahmetransporte Typ I genutzt werden kann. Die Kantonale Denkmalpflege stuft die Unterführung SBB als erhaltenswürdiges Bauwerk ein. Das Tiefbauamt sieht folgende Massnahmen vor: – Die bestehenden Randstreifen werden zurückgebaut und neu erstellt. – Die Fahrbahnplatte wird sowohl auf der Unterseite als auch auf der Oberseite ertüchtigt bzw. verstärkt. – Die Widerlager werden etappenweise angepasst und umgebaut. – Im Rahmen der Vorarbeiten wird ein Fussgängerprovisorium erstellt und die vorhandenen Werkleitungen werden temporär umgelegt. – Über der SBB-Linie wird ein Schutztunnel erstellt, sodass die Sicherheit des Bahnverkehrs während der Bauarbeiten gewährleistet werden kann.

B. Finanzierung und Ausgabenbewilligung Die Projektierungskosten für die Submission und die Ausführungsprojektierung und Baukosten sind gemäss Kostenvoranschlag vom 16. Dezember 2020 wie folgt veranschlagt: in Franken Erwerb von Grund und Rechten 10 000 Bauarbeiten 4 382 000 Nebenarbeiten 329 000 Technische Arbeiten 659 000 Total 5 380 000 Sämtliche Kosten gehen vollumfänglich zulasten des Kantons. Für die Verwirklichung des Bauvorhabens ist eine gebundene Ausgabe von insgesamt Fr. 5 380 000 gemäss § 37 Abs. 2 lit. b des Gesetzes über Controlling und Rechnungslegung (LS 611) zulasten der Leistungsgruppe Nr. 8400, Tiefbauamt, zu bewilligen. Davon gehen Fr. 753 200 zulasten der Erfolgsrechnung und Fr. 4 626 800 zulasten der Investitionsrechnung. In der Staatsbuchhaltung wird der Gesamtbetrag von Fr. 5 380 000 auf die einzelnen Projektbestandteile mit folgendem Kostenteiler verbucht: Budgetierung Gebundene Ausgaben Neue Ausgaben Total in Franken in Franken in Franken Erfolgsrechnung Konto 8400.31410 80050 14% 753 200 753 200 Staatsstrassen Baulicher Unterhalt Investitionsrechnung Konto 8400.50111 00000 86% 4 626 800 4 626 800 Erneuerung Staatsstrassen Total 100% 5 380 000 5 380 000

Das Vorhaben verursacht jährliche Kapitalfolgekosten von Fr. 133 500. Sie berechnen sich nach IPSAS wie folgt: Baukosten Kapitalfolgekosten Kontierung Anteil Baukosten Zinsen (0,75%) Abschreibungssatz      Betrag Fr. Fr. Fr. Erneuerung Staatsstrassen 100% 4 626 800 17 500 2,5% 116 000 Zwischentotal 17 500 116 000 Total 100% 4 626 800 133 500 Den gesamten Rechnungsverkehr hat das Projekt Nr. 84B-11230-30, Gemeinde Glattfelden, Objekt Nr. 058-009, Unterführung SBB, Gemeinde Glattfelden, 7 Umfahrungsstrasse, aufzunehmen. Der Betrag ist im Budget 2021 enthalten sowie im Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan 2021–2024 eingestellt.

Dispositiv

Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Für die Instandsetzung und Verstärkung der 7 Umfahrungsstrasse, Objekt Nr. 058-009, Unterführung SBB, Gemeinde Glattfelden, wird eine gebundene Ausgabe von insgesamt Fr. 5 380 000 zulasten der Leistungsgruppe Nr. 8400, Tiefbauamt, bewilligt. Davon gehen Fr. 753 200 zulasten der Erfolgsrechnung und Fr. 4 626 800 zulasten der Investitionsrechnung.

II. Dieser Betrag wird nach Massgabe des Schweizerischen Baupreisindexes gemäss folgender Formel der Teuerung angepasst: Bewilligte Ausgabe × Zielindex ÷ Startindex (Indexstand April 2020)

III. Mitteilung an die Finanzdirektion, die Volkswirtschaftsdirektion und die Baudirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli

Cited in