Standing: How later courts treated this decision has not been analysed. None of the 1 citing decisions has been analysed.

RRB Nr. 911/2024

Massnahmenzentrum Uitikon, Instandsetzung und Fensterersatz, Projektierung und vorgezogene Ausführungsplanung, gebundene Ausgabe

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 4. September 2024

911. Massnahmenzentrum Uitikon, Instandsetzung und Fensterersatz, Projektierung und vorgezogene Ausführungsplanung

Erwägungen

(gebundene Ausgabe)

Ausgangslage Das Massnahmenzentrum Uitikon (MZU) ist eine Einrichtung für straffällige männliche Jugendliche und junge Erwachsene im Alter von 16 bis 25 Jahren. Es verfügt über 58 Vollzugsplätze, davon 28 im geschlossenen Vollzug. Zahlreiche Übungs- und Lernfelder im lebenspraktischen und persönlichen Bereich (z. B. deliktorientierte Psychotherapie) sowie qualifizierte Berufsausbildungen sind Bestandteil des MZU (einschliesslich interner Berufsschule und Ausbildungsbetriebe). Im Gebäudetrakt der Geschlossenen Abteilung (GA) bestehen seit Jahren verschiedene bauliche und gebäudetechnische Mängel und es besteht altersbedingter Instandsetzungsbedarf bei bestimmten Bauteilen. Deshalb wurden mehrere Studien durchgeführt mit dem Ziel, alle erforderlichen Instandsetzungen zu erfassen und in einem Bauprojekt zu bündeln. Eine besondere Herausforderung besteht darin, dass während der Bauzeit ein Teil des Traktes mit zehn Zellen sowie Arbeits- und Schulräumen trotz grösserer Instandsetzung in Betrieb bleiben muss.

Projekt Die Instandsetzung des Gebäudetraktes GA soll verschiedenste Bereiche umfassen, von der Gebäudetechnik über Undichtigkeiten im Dach, die Fenster einschliesslich Sonnenschutz bis zu den schadhaften Böden einschliesslich Unterlagsböden sowie den Oberflächen. Dazu zählen unter anderem auch die Duschen mit der entsprechenden Lüftung, die Entwässerungsfallstränge, die Sicherheitssysteme sowie die Wärme-, Kälte- und Warmwassererzeugung. Die bisherigen Fenster entsprechen nicht mehr den heutigen Anforderungen bezüglich der Widerstandswerte und sind zu ersetzen. Es sollen gleichzeitig Massnahmen zur Verbesserung der Lüftung und des sommerlichen Wärmeschutzes umgesetzt werden, um den Europäischen Strafvollzugsgrundsätzen zu entsprechen. Es ist ein vollständiger Ersatz der Leuchten vorgesehen, verbunden mit der Umstellung auf LED-Technik. Die Wärmeerzeugung ist am Ende ihrer technischen Lebensdauer angelangt und soll durch eine kombi- nierte Wärmepumpe mit Holzschnitzelheizung ersetzt werden. Die Schmutzwasserfallstränge sind schadhaft und müssen erneuert werden. Im Rahmen der bevorstehenden Projektierung sollen die Details des Vorhabens festgelegt werden. Die umfangreiche bauliche und gebäudetechnische Instandsetzung der weiterhin in Betrieb stehenden Anlage weist eine hohe Komplexität auf. Bauliche Massnahmen im Betrieb werden im Rahmen der Projektierung konkretisiert. Es wird derzeit mit Kosten in der Grössenordnung von rund 15 Mio. Franken gerechnet. Einsparpotenziale gemäss dem Sparauftrag laufende Projekte (Massnahme I gemäss RRB Nr. 1382/2023) werden im Rahmen der bevorstehenden Projektierung geprüft.

Finanzielles Die Kosten für Projektierung und vorgezogene Ausführungsplanung setzen sich wie folgt zusammen: Tabelle 1: Kostenvoranschlag (in Franken) SIA-Phasen SIA-Phasen Total 31–33 41–51 Vorbereitungsarbeiten, Bestandsaufnahmen 40 000 0 40 000 Bewilligungen, Gebühren 30 000 0 30 000 Muster, Modelle, Vervielfältigungen 30 000 20 000 50 000 Honorare einschliesslich Spezialisten 690 000 640 000 1 330 000 Reserve 60 000 90 000 150 000 Total einschliesslich MWSt 850 000 750 000 1 600 000 Die Kostenschätzung weist eine Genauigkeit von ±15% aus (Kostenstand 23. Mai 2024, Zürcher Index der Wohnbaupreise: April 2023, Basis 1939, 1190,8 Punkte). Für die Projektierung und die vorgezogene Ausführungsplanung der Instandsetzung des Gebäudes GA ist eine gebundene Ausgabe von Fr. 1 600 000 gemäss § 37 Abs. 2 lit. d des Gesetzes über Controlling und Rechnungslegung (LS 611) durch den Regierungsrat zu bewilligen. Die Finanzierung der Ausgabe erfolgt über die Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8750, Liegenschaften Verwaltungsvermögen. Für das Vorhaben sind im Budget 2024, im Budgetentwurf 2025 und im Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan (KEF) 2025–2028 folgende Beträge eingestellt: Tabelle 2: Verteilung pro Jahr (gemäss KEF/Budget) (in Franken) 2024 2025 2026 2027 2028 Investitionen 1 000 0000 5 000 000 5 000 000 0 0

Da es bei der Planung des Vorhabens gegenüber den ursprünglichen Terminen zu Verzögerungen gekommen ist, fallen gemäss aktuellem Zeitplan 2024 und 2025 erst Fr. 550 000 bzw. Fr. 750 000 an. Bei den im KEF 2025–2028 budgetierten Kosten waren verschiedene Massnahmen wie zum Beispiel der Ersatz der Wärmeerzeugung noch nicht vorgesehen. Die fehlenden Mittel für das Vorhaben werden im KEF 2026–2029 eingestellt. Für das Bauvorhaben ist mit einem Bundesbeitrag von rund einem Drittel der beitragsberechtigten Baukosten zu rechnen, wobei der Betrag noch nicht rechtskräftig zugesichert wurde. Deshalb sind vorerst die Bruttokosten als Ausgabe zu bewilligen.

Auf Antrag der Baudirektion und der Direktion der Justiz und des Innern

Dispositiv

beschliesst der Regierungsrat:

I. Für die Projektierung und die vorgezogene Ausführungsplanung der Instandsetzung des Gebäudes GA des Massnahmenzentrums Uitikon wird eine gebundene Ausgabe von Fr. 1 600 000 zulasten der Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8750, Liegenschaften Verwaltungsvermögen, bewilligt.

II. Dieser Betrag wird nach Massgabe des Zürcher Indexes der Wohnbaupreise gemäss folgender Formel der Teuerung angepasst: Bewilligte Ausgabe × Zielindex ÷ Startindex (Indexstand April 2024)

III. Mitteilung an die Finanzdirektion, die Direktion der Justiz und des Innern und die Baudirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli

Cited in