RRB Nr. 923/2025
Anfrage Michèle Dünki-Bättig, Glattfelden, sowie Nicola Siegrist und Sibylle Marti, Zürich, betreffend Radikalisierungstendenzen bei jungen Männern: Notwendigkeit einer breiteren Verankerung geschlechtsspezifischer Präventionsarbeit, Beantwortung
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 165/2025
Sitzung vom 17. September 2025
923. Anfrage (Radikalisierungstendenzen bei jungen Männern: Notwendigkeit einer breiteren Verankerung geschlechtsspezifischer Präventionsarbeit) Kantonsrätin Michèle Dünki-Bättig, Glattfelden, sowie Kantonsrat Nicola Siegrist und Kantonsrätin Sibylle Marti, Zürich, haben am 26. Mai 2025 folgende Anfrage eingereicht: Rund 60 Prozent der Gewaltopfer sind Männer, 40 Prozent Frauen – eine seit Jahren stabile Verteilung. Geschlechterspezifisch zeigen sich jedoch deutliche Unterschiede im Tatkontext: Männer sind häufiger ausserhäuslicher Gewalt ausgesetzt, während im häuslichen Bereich fast drei Viertel der Opfer Frauen sind1. Diese Erkenntnisse verdeutlichen, dass geschlechterspezifische Dynamiken eine zentrale Rolle bei der Entstehung und Ausübung von Gewalt spielen, und zwar sowohl bei Gewalttätern als auch bei von Gewalt Betroffenen. Im Kanton Zürich bestehen bereits verschiedene Angebote, die Männer in problematischen Lebenssituationen unterstützen, auch im Kontext von Gewalt. Dennoch stellt sich die Frage, ob diese geschlechterreflektierte Männerarbeit nicht systematischer und breiter verankert werden sollte, um die zugrunde liegenden sozialen und psychologischen Dynamiken nachhaltiger anzugehen. Der Nationale Aktionsplan zur Verhinderung und Bekämpfung von Radikalisierung und gewalttätigem Extremismus 2023–2027 fordert explizit «geschlechtsspezifische Analysen und Massnahmen» (SVS 2022, S. 15). In diesem Zusammenhang hat die Fachstelle männer.ch im Auf�- trag des FEDPOL eine Analyse zu männlichkeitsideologischen Radikalisierungsdynamiken erstellt (2024 2). Diese Studie zeigt auf, dass insbesondere Sicherheitsbehörden, Fachstellen sowie pädagogische Institutionen für die Zusammenhänge zwischen Männlichkeit und Radikalisierung sensibilisiert werden müssen. Gleichzeitig sind sie mit Instrumenten für die Früherkennung und Intervention auszustatten.
1 https://www.zh.ch/de/sicherheit-justiz/delikte-praevention/kriminalstatistik/gewaltopfer.html
Ein zentrales Anliegen ist dabei, Radikalisierungsprozesse im Kontext von geschlechtlicher Sozialisation und kulturellen Geschlechternormen zu verstehen. Extremistische Gruppierungen nutzen gezielt männliche Orientierungslosigkeit und Ängste vor sozialem Abstieg, um junge Männer für ihre Ideologien zu gewinnen. Daraus ergibt sich die dringende Notwendigkeit, diesen Mechanismen präventiv entgegenzuwirken. Wir bitten den Regierungsrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:
Erwägungen
1. Inwiefern und bei welchen Einheiten der kantonalen Verwaltung ist Fachwissen zu geschlechterreflektierter und männlichkeitskritischer Männerarbeit vorhanden?
2. Inwiefern könnten die verschiedenen involvierten Organisationseinheiten einen Beitrag dazu leisten, die Forschungslücken zu den Zusammenhängen von Männlichkeit, Radikalisierung und Gewalt in allen Milieus und Schichten zu beheben?
3. Gibt es im Kanton Präventions-/Sensibilisierungsmassnahmen für Buben und männliche Jugendliche für die mit starren Männlichkeitsanforderungen verbundenen Radikalisierungsrisiken? Wird insbesondere der Zugang über Vereine (v. a. Sportvereine) dafür genutzt?
4. Gibt es Massnahmen, die Radikalisierungsdynamiken bei Buben und jungen Männern im virtuellen Raum (z. B. aufsuchende soziale Arbeit in der Manosphäre) adressieren?
5. Gibt es Informations- und Unterstützungsangebote für Eltern und Lehrkräfte?
6. Sieht der Regierungsrat Bedarf nach weiteren Massnahmen, um Radikalisierung und Gewalttätigkeit bei Männern präventiv zu verhindern?
Dispositiv
Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Anfrage Michèle Dünki-Bättig, Glattfelden, sowie Nicola Siegrist und Sibylle Marti, Zürich, wird wie folgt beantwortet: Zu Fragen 1 und 2: Im Bereich der Bildung ist zunächst darauf hinzuweisen, dass für alle Schulstufen Fachwissen vorhanden ist, da der Umgang mit Geschlechterrollen sowohl im Volksschulbereich als auch auf der Sekundarstufe II Teil der jeweiligen Lehrpläne ist. Weiter stimmt der Beauftragte für Gewaltprävention im schulischen Umfeld die Vorhaben der Bildungsdirektion zur Gewaltprävention an Schulen aufeinander ab. Dabei wird zunehmend ein Augenmerk auf geschlechtsspezifische Ansätze gelegt. Namentlich hat er unter anderem den Auftrag, für verschiedene Anspruchsgruppen Expertise zum Themenfeld Schule und Gewalt bereitzustellen. Dies kann auch die Unterstützung von Forschungsvorhaben umfassen. So ist der Beauftragte Mitglied des Fachbeirates für das Forschungsprojekt «Männlichkeit im Wandel» der Universität Zürich (projektsammlung.ch/projekt/forschungsprojekt-maennlichkeit-im-wandel/). Dieses wird vom Eidgenössischen Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann unterstützt und soll die Verbreitung von gewaltfördernden Männlichkeitsbildern in der Schweizer Bevölkerung untersuchen. Zudem führt das Amt für Jugend und Berufsberatung (AJB) mit der Väterberatung ein Angebot, das sich ausschliesslich an Väter richtet und entsprechend geschlechterreflektiert ausgerichtet ist. Des Weiteren bietet die Geschäftsstelle Elternbildung Kurse und Tagungen an, die teilweise auch Geschlechterrollen in der Erziehung thematisieren. Auch im Rahmen der Schulsozialarbeit für die Volksschule, welche die Gemeinden gestützt auf § 19 Abs. 2 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes vom 14. März 2011 (LS 852.1) dem AJB übertragen können, kann das Thema behandelt werden. Das Mittelschul- und Berufsbildungsamt wiederum pflegt ein Netzwerk von Lehrpersonen, die an ihren jeweiligen Schulen für Prävention und Gesundheitsförderung verantwortlich sind. Die Ausbildung dieser Lehrpersonen umfasst ein Modul zu «Genderkompetenz und Männlichkeitsreflexion». Die Schulsozialarbeit an den Mittel- und Berufsfachschulen befindet sich derzeit im Aufbau. Die flächendeckende Einführung im Kanton wird 2026 erwartet. Bereits eingesetzte Schulsozialarbeitende sind für geschlechterspezifische Fragestellungen sensibilisiert.
Innerhalb der Direktion der Justiz und des Innern ist die Geschlechterreflexion insbesondere bei der Fachstelle Gleichstellung ein Grundsatz. Die dortigen Mitarbeitenden verfolgen aktuelle Themen und Diskussionen aktiv und bilden sich dazu weiter. Bei Fragestellungen mit Bezügen zu männlichkeitskritischer Männerarbeit kooperiert die Fachstelle Gleichstellung sodann mit Dritten, wie beispielsweise dem «mannebüro Züri» oder «männer.ch». Die Fachstelle Gleichstellung stellt eine konsequente Gleichstellungsperspektive in der Umsetzung der Istanbul- Konvention sicher: Im Themenfeld der geschlechtsspezifischen Gewalt werden anschliessend an die Beschlüsse des Regierungsrates zur Umsetzung der Istanbul-Konvention spezifische Massnahmen verantwortet und weiterentwickelt, die eben diese Ansätze – geschlechtsspezifische und -reflektierte Ansätze – verfolgen. Die Fachstelle leistet einen fachlichen Beitrag, hat jedoch keinen gesetzlichen Auftrag und kein entsprechendes Budget, das die Sprechung von Geldern ermöglichen würde.
Die Fachstelle Integration ist derweil nicht in der Gewaltprävention tätig und verfügt nicht über spezifisches Fachwissen im Sinne der Anfrage. Da Gewalt im Allgemeinen und geschlechtsspezifische Gewalt im Besonderen oft mit Migration assoziiert werden und bei einzelnen migrantischen Gruppen (z. B. unbegleitete minderjährige Flüchtlinge) teilweise diesbezügliche Herausforderungen bestehen, beschäftigt sie sich allerdings ebenfalls mit dieser Thematik. Die Fachstelle Integration ist in der vom Regierungsrat eingesetzten Koordinationsgruppe Jugendgewalt und im Fachgremium des Netzwerks CONTRA vertreten, das von der Interventionsstelle gegen Radikalisierung und gewalttätigen Extremismus (IRE) der Kantonspolizei geführt wird. Auch die Jugendstrafrechtspflege verfügt über einzelne Mitarbeitende mit vertieftem Fachwissen in den betroffenen Bereichen. Zudem war sie in den letzten Jahren vermehrt mit den Themen Radikalisierung (islamistisch-dschihadistische Radikalisierung, Links- und Rechtsextremismus) konfrontiert, weshalb sie sich in diesem Bereich neu aufstellen will. Entsprechende Arbeiten wurden bereits letztes Jahr anhand genommen. Im Raum steht neben der Entwicklung von inhaltlichen Konzepten insbesondere die Schaffung einer Spezialabteilung. Bei Justizvollzug und Wiedereingliederung wird das Thema der Intimpartnergewalt bereits seit über fünfzehn Jahren systematisch und multidisziplinär erforscht. Die Erkenntnisse aus diesen wissenschaftlichen Studien fliessen kontinuierlich in die Entwicklung und Überarbeitung bestehender Therapieprogramme und Interventionsmassnahmen ein. Zentrale Beiträge betreffen Arbeiten, die wichtige Eckpfeiler für das Verständnis der Gewaltdynamik im Zusammenhang mit Intimpartnergewalt in der Schweiz gesetzt haben. Durch die bisherige Forschung konnten auch bereits Fortschritte erzielt werden, insbesondere in Bezug auf die Risikoeinschätzung, die typologische Einordnung sowie die darauf basierenden Interventionen bei dissozial geprägter Gewalt von Männern gegenüber Frauen. Gleichzeitig zeigen aber weiterführende Untersuchungen sowie klinische Erfahrungsberichte, dass in einzelnen Bereichen der Intimpartnergewalt nach wie vor erheblicher Forschungsbedarf besteht und Versorgungslücken geschlossen werden müssen. Besonders hervorzuheben sind dabei zwei Phänomenbereiche: Einerseits
die Intimpartnergewalt mit ausgeprägter psychopathologischer Bedingtheit: Hier zeigt die Forschung, dass bei einem Teil der Täter schwerwiegende psychische Störungen bestehen (z. B. affektive Störungen, Persönlichkeitsstörungen, Traumafolgestörungen), die wesentlich zur Entstehung und Aufrechterhaltung der Gewalt beitragen. Für diese Gruppen gibt es zuweilen eine Versorgungslücke, da sie spezifischere klinische Angebote benötigen. Der zweite Phänomenbereich betrifft die Gewalt als Ausdruck eines destruktiven Beziehungsgeschehens: Intimpartner- gewalt ist in gewissen Fällen nicht nur ein individuelles Problem, sondern auch Ausdruck eines systemischen Geschehens. Somit stellt insbesondere die Beziehungsdynamik – das Zusammenspiel der Partnerin und des Partners im spezifischen sozialen und kulturellen Kontext – eine grosse Herausforderung für die Forschung und die Therapie dar. Bisherige forensisch-psychotherapeutische Programme adressieren meist den Täter als Einzelfall, während die komplexen Interaktionen in der Paarbeziehung oft zu wenig berücksichtigt werden. Vor dem Hintergrund, dass bei knapp einem Drittel bis zur Hälfte der Massnahmenpatienten Gewalt gegen Frauen eine relevante Rolle gespielt hat, verdeutlichen die bisherigen Forschungsergebnisse, dass bei einem relevanten Anteil der behandelten Gewalt- und Sexualstraftäter die der Straftat zugrundeliegende Gewaltdynamik nach wie vor nicht ausreichend verstanden ist. Angesichts dieser Befunde ist es notwendig, die forensisch-psychologische Forschung zu Intimpartnergewalt weiter zu intensivieren, insbesondere im Hinblick auf die Identifikation spezifischer Risikofaktoren, die Entwicklung differenzierter Interventionsprogramme sowie den Einbezug beziehungsdynamischer Aspekte. Zukünftige Studien sollten dabei verstärkt auch langfristige Verläufe und die Effektivität massgeschneiderter Massnahmen evaluieren, um bestehende Versorgungslücken zu schliessen und den Opferschutz weiter zu verbessern. Zu Fragen 3–5: Zu unterscheiden ist die primäre (universelle) Prävention, die sich an alle Personen einer Bevölkerungsgruppe richtet, die sekundäre (selektive) Prävention, die sich an Teilgruppen mit einer erhöhten Gefährdung richtet, sowie die tertiäre (indizierte) Prävention, die Personen anspricht, bei denen bereits ein problematisches Verhalten aufgetreten ist. Dabei
ist der Übergang zwischen indizierter Prävention und Intervention, die auf Kriminalität reagiert, fliessend. In Betracht fällt zunächst der Volksschulbereich, bei dem die Themen Geschlechter und Gleichstellung im Fachbereich Natur, Mensch, Gesellschaft und fächerübergreifend unter Bildung für Nachhaltige Entwicklung im Lehrplan 21 aufgenommen worden sind. Dadurch befassen sich alle Schülerinnen und Schüler unter anderem mit Darstellungen von Männer- und Frauenrollen. Die Lehrperson unterrichtet die Thematik im Rahmen ihrer methodisch-didaktischen Freiheit. In den obligatorischen und alternativ-obligatorischen Lehrmitteln werden Geschlechterrollen variantenreich abgebildet. Männlichkeitsideologische Radikalisierungsdynamiken können anhand der Lehrmittel «Schauplatz Ethik 7–9», «Deutsch Acht» und/oder des Jugendromans «Was wir dachten, was wir taten» aufgegriffen werden. Auf der Sekundarstufe II sind
Themen wie Geschlechterrollen, gesellschaftliche Normen oder Formen von Extremismus ebenfalls Bestandteil des Lehrplans und werden mit verschiedenen Formen und Schwerpunkten vermittelt. Die Schulen ziehen dazu auch Fachstellen bei, die geschlechtsspezifische Präventionsansätze anwenden – z. B. zu Männlichkeitsbildern, Gewalt oder Extremismus. Zudem müssen sich die Schulen an die Vorgaben des Leitfadens Sexuelle Gesundheit des Mittelschul- und Berufsbildungsamtes halten (zh.ch/content/dam/zhweb/bilder-dokumente/themen/bildung/informationen-fuer-schulen/informationen-schulen-sek-ii/gesund-heitsf%C3% B6rderung/leitfaden_sexuelle_gesundheit_final.pdf). Werden Fachpersonen aus dem Schulfeld mit Fällen von Radikalisierung konfrontiert, ziehen sie die IRE der Kantonspolizei bei. Innerhalb der Bildungsdirektion kann auch der Beauftragte für Gewaltprävention im schulischen Umfeld beigezogen werden. Zur Umsetzung des Nationalen Aktionsplans zur Verhinderung und Bekämpfung von Radikalisierung und gewalttätigem Extremismus hat der Beauftragte für Gewaltprävention im schulischen Umfeld mit der IRE der Kantonspolizei ein Weiterbildungsangebot für Schulbehörden und Schulleitungen zum Thema Radikalisierung und Extremismus entwickelt. Dieses wird in Zusammenarbeit mit dem Verband Zürcher Schulpräsidien und dem Mittelschul- und Berufsbildungsamt regelmässig durchgeführt. Dabei werden auch geschlechtsspezifische Aspekte thematisiert. Bei der Kantonspolizei befasst sich im Bereich der Prävention derweil die IRE mit den verschiedenen Formen der Radikalisierung, darunter auch mit männlichkeitsideologischen Radikalisierungsdynamiken. Sie unterstützt die Mitarbeitenden des Dienstes Jugendintervention im Umgang mit den Jugendlichen, deren Eltern und der Lehrerschaft bei solchen Problemstellungen. Bei aktuellen Problemen unterstützt die IRE Betroffene mit ihrem Beratungs- und Informationsangebot. Die Sanktionen des Jugendstrafrechts, d. h. seine spezifischen Schutzmassnahmen und Strafen, die sich von jenen des Erwachsenenstrafrechts unterscheiden, sind schliesslich ebenfalls überwiegend positiv spezialpräventiver Natur. Sie zielen darauf ab, den Jugendlichen vor weiteren Straftaten abzuhalten und ihn in der Gesellschaft zu integrieren. Im Bereich der Radikalisierung arbeitet die Jugendstrafrechtspflege dabei
eng mit dem Zentrum für Kinder- und Jugendforensik der Psychiatrischen Universitätsklinik Zürich zusammen. Dieses wendet bei entsprechender Indikation für einen Klienten bzw. eine Klientin Massnahmen im Rahmen des RADIP (Radikalisierung Interventionsprogramm) an. Das RADIP ist ein Programm zur Verringerung der Radikalisierungswahrscheinlichkeit. Es ist somit ein Instrument der Sekundär- und Tertiärprävention. Dabei handelt es sich um ein modular aufgebautes Grup- pen- oder Einzelinterventionsprogramm, das zudem der vertieften Bedrohungseinschätzung dient und überdies eine Grundlage für ein allfälliges weiterführendes Vorgehen bildet. Das RADIP richtet sich an Jugendliche zwischen 12 und 18 Jahren, bei denen Tendenzen zur Radikalisierung festgestellt worden sind. Je nach Indikation können auch junge Erwachsene bis 25 Jahre daran teilnehmen. RADIP kann bei islamistisch-dschihadistischen Radikalisierungen, Links- oder Rechtsextremismus oder anderen ähnlich ideologisch verhärteten oder starren Gruppierungen (z. B. Sekten) zur Anwendung kommen. Bei Bedarf wendet das Zentrum für Kinder- und Jugendforensik auch Massnahmen im Rahmen des RADIP für Eltern an, nicht hingegen für Lehrkräfte. Zu Frage 6: Der Regierungsrat hat mit Beschluss Nr. 1254/2024 weiterführende Massnahmen zur Umsetzung der Istanbul-Konvention verabschiedet. Im Zuge von Folgemassnahme 5 wird geprüft, mit welchen Möglichkeiten in der Schule männlichen Kindern und Jugendlichen ein bewusster Umgang mit Männlichkeitsnormen, insbesondere im Hinblick auf Gewalt, aber auch auf geschlechtertypische Bildungskarrieren, vermittelt werden kann. Dabei wird eine Auslegeordnung zum aktuellen Forschungsstand zur Gestaltung und Wirkung geschlechterreflektierter Arbeit mit männlichen Kindern und Jugendlichen an Schulen erstellt, welche die Prävention von geschlechtsspezifischer Gewalt, die Anpassungsschwierigkeiten an schulische Anforderungen, die nötigen Ressourcen und Rahmenbedingungen, die vorhandenen Angebote, die etablierten Praktiken und die bekannten Lücken umfasst. In Kooperation mit verschiedenen Verwaltungseinheiten wird gegenwärtig ein Pilotprojekt erarbeitet. Beteiligte kantonale Stellen sind neben der Fachstelle Gleichstellung auch der Beauftragte für Gewaltprävention im schulischen Umfeld und die Geschäftsstelle Elternbildung sowie die
Präventionsabteilung der Kantonspolizei. Weiter sind kommunale Stellen beteiligt: die Abteilung Prävention der Stadtpolizei Zürich und die Fachstelle Extremismus und Gewaltprävention der Stadt Winterthur. Im Zentrum des Projekts stehen männlichkeitsideologische Gewalt- und Radikalisierungsdynamiken im virtuellen Raum («Manosphere») generell. Das Projekt hat zum Ziel, Eltern und Fach-/Lehrpersonen das notwendige Sach- und Orientierungswissen sowie hilfreiche Handlungs- und Dialogkompetenzen zu vermitteln. Dies geschieht mittels Massnahmen auf unterschiedlichen Ebenen: Information und Orientierung, Beratung und Austausch, sowie Vernetzung. Die Projektumsetzung erfolgt in Zusammenarbeit mit bzw. in fachlicher Verantwortung von männer.ch und baut auf den in der Anfrage genannten Erkenntnissen auf («Faktor M – Männlichkeitsreflexion für die Radikalisierungsprävention nutzen»
[2023/2024, Trägerschaft: männer.ch] und des Forschungsprojekts «Männlichkeit im Wandel» [2025/2026, Trägerschaft: Universität Zürich und männer.ch]). Männlichkeitsideologische Radikalisierung darf indessen nicht isoliert betrachtet werden. Bemühungen gegen dieses Phänomen müssen in allgemeine Massnahmen gegen Radikalisierung und Extremismus integriert werden. So erhalten beispielsweise Männer (und Frauen) im Rahmen der obligatorischen Erstinformation des Fördersystems für Geflüchtete der Integrationsagenda Kanton Zürich unter anderem auch Informationen zu den in der Schweiz geltenden Gesetzen und gesellschaftlichen Normen bezüglich des Umgangs der Geschlechter miteinander. Aktuell prüft die Fachstelle Integration hierbei eine Erweiterung des bestehenden Erstinformationsangebots um Kurse, die Geflüchtete – insbesondere junge Männer – dabei unterstützen sollen, sich mit ihrer geschlechtlichen Sozialisation auseinanderzusetzen und ihre kulturellen Geschlechternormen vor dem Hintergrund der hier geltenden Regeln kritisch zu reflektieren.
II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungsrates sowie an die Direktion der Justiz und des Innern.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin: Kathrin Arioli