RRB Nr. 925/2025
Anfrage Jacqueline Hofer, Dübendorf, betreffend Schutz von Jugendlichen vor Gewalt, Radikalisierung und digitalen Risiken im Kanton Zürich, Beantwortung
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 260/2025
Sitzung vom 17. September 2025
925. Anfrage (Schutz von Jugendlichen vor Gewalt, Radikalisierung und digitalen Risiken im Kanton Zürich) Kantonsrätin Jacqueline Hofer, Dübendorf, hat am 25. August 2025 folgende Anfrage eingereicht: Die Zunahme von Gewalt, Radikalisierung und digitalen Übergriffen unter Jugendlichen im Kanton Zürich gibt Anlass zur Sorge. Besonders junge Menschen im Alter von 10 bis 14 Jahren sind zunehmend gefährdet – sei es durch psychische Belastungen, Gruppendruck oder fehlende Schutzmechanismen im digitalen Raum. Es ist Aufgabe des Kantons, Jugendliche wirksam zu schützen und frühzeitig zu unterstützen. Ich bitte darum den Regierungsrat um Beantwortung folgender Fragen:
Erwägungen
1. Wie beurteilt der Regierungsrat die Zunahme von Gewalt- und Radikalisierungsdelikten bei Jugendlichen im Alter von 10 bis 14 Jahren?
2. Welche kantonalen Massnahmen bestehen zur Früherkennung und Prävention von Jugendgewalt in Schulen und Gemeinden?
3. Wie wird die psychische Gesundheit von Jugendlichen systematisch gefördert, insbesondere angesichts langer Wartezeiten für Therapieplätze?
4. Welche Programme existieren zur Stärkung der Medienkompetenz und zum Schutz vor Cybermobbing und digitaler Erpressung?
5. Wie arbeitet der Kanton mit Polizei, Sozialarbeit und Jugendzentren zusammen, um gefährdete Jugendliche frühzeitig zu erreichen und zu unterstützen?
Dispositiv
Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Anfrage Jacqueline Hofer, Dübendorf, wird wie folgt beantwortet:
Es ist ein grosses Anliegen des Regierungsrates, dass Kinder und Jugendliche im Kanton Zürich gesund aufwachsen können und vor Gewalt, Radikalisierung und digitalen Risiken geschützt werden. Die Bekämpfung der Kriminalität und der Risiken ist eine Verbundsaufgabe. Notwendig ist eine gute Zusammenarbeit der verschiedenen Partnerorganisationen.
Zu Fragen 1, 2 und 5: Im Rahmen der Berichterstattung zum Postulat KR-Nr. 143/2021 betreffend Strategien im Umgang mit Jugendgewalt (Vorlage 143a/2021) legte der Regierungsrat im Juni 2023 umfassend dar, wie sich die Jugendkriminalität seit 2016 entwickelt hat und welche Massnahmen in den verschiedenen Bereichen (Polizei, Bildung, Jugendstrafrechtspflege) getroffen wurden. Der Regierungsrat legte auch die behördenübergreifende Zusammenarbeit dar. Zur Problematik der sexuellen Gewalt an Kindern und Jugendlichen in Schulen kann auf den Bericht zum Postulat KR-Nr. 82/2022 betreffend Prävention im Bereich sexueller Gewalt an Kindern und Jugendlichen in Schulen (Vorlage 82a/2022) verwiesen werden, worin der Regierungsrat im März 2024 die Regelungen und Handlungsfelder im Schul- und Betreuungsbereich beschrieb. Der Regierungsrat verfolgt die Entwicklungen weiterhin und prüft laufend die Aktualität und Praktikabilität bereits getroffener Massnahmen. Zu den hier gestellten Fragen hat sich der Regierungsrat unlängst auch bei der Beantwortung weiterer Vorstösse geäussert, worauf hier verwiesen werden kann: – Beantwortung der Anfrage KR-Nr. 165/2025 betreffend Radikalisierungstendenzen bei jungen Männern: Notwendigkeit einer breiteren Verankerung geschlechtsspezifischer Präventionsarbeit – Beantwortung der Anfrage KR-Nr. 80/2024 betreffend Prävention und Früherkennung von Täter- bzw. Gewaltpotenzial – Beantwortung der Anfrage KR-Nr. 98/2024 betreffend Nachhaltige und bedarfsgerechte Offene Kinder- und Jugendarbeit im Kanton Zürich – Beantwortung der Anfrage KR-Nr. 315/2023 betreffend Gewaltprävention, Gewaltschutz, Arbeit mit gewaltausübenden und gewalterlebenden Personen an den Schulen des Kantons Zürich – Beantwortung der Anfrage KR-Nr. 123/2022 betreffend Kriseninterventionsstelle für die Volksschule Zu erwähnen ist zudem die Vorlage 5935 betreffend Schulsozialarbeit auf der Sekundarstufe II. Die Gesetzesänderung soll zusammen mit den Ausführungsbestimmungen am 1. Januar 2026 in Kraft treten. Zu Frage 3: Es kann auf die Vorlage 5920a verwiesen werden, mit welcher der Regierungsrat im Mai 2024 dem Kantonsrat beantragt hat, für die Umsetzung der kantonalen Volksinitiative für eine psychisch gesunde Jugend einen Objektkredit von Fr. 5 670 000 zu bewilligen. Weiter ist auf zwei
Massnahmenpakete zur Verbesserung der kinder- und jugendpsychiatrischen Versorgung zu verweisen, die im Juni 2021 bzw. November 2022 beschlossen wurden (RRB Nrn. 598/2021 und 1476/2022). In der Beant- wortung der Anfrage KR-Nr. 92/2025 hat der Regierungsrat zu den Fragen betreffend Massnahmen zur Stärkung der Resilienz bei Schüler:innen Stellung genommen. Ferner kann auf die Beantwortung der Anfrage KR-Nr. 388/2021 betreffend Finanzierung der ambulanten, aufsuchenden, niederschwelligen Dienstleistung hingewiesen werden. Zu Frage 4: Mit der Einführung des Lehrplans 21 wurde das Modul «Medien und Informatik» eingeführt. Darin sind Kompetenzen aufgeführt wie: «Die Schülerinnen und Schüler können Chancen und Risiken der Mediennutzung benennen und Konsequenzen für das eigene Verhalten ziehen.» (Vgl. auch die Beantwortung der Anfrage KR-Nr. 64/2024 betreffend Digitalisierungsstrategie der Zürcher Schulen). Wie im bereits erwähnten Bericht zum Postulat KR-Nr. 143/2021 festgehalten, hält die Jugendintervention der Kantonspolizei in den Schulen Referate (so unter anderem auch zum Thema Cybermobbing), führt bei Bedarf Klasseninterventionen durch und spricht bei konkreten Problemen mit den Jugendlichen unter Einbezug der Erziehungsberechtigten. Schliesslich kann auch auf die Beantwortung der Anfragen KR- Nrn. 289/2023 betreffend Schutz der Kleinkinder vor digitalen Medien und 215/2020 betreffend Mobbingthematik erneut aufgreifen nach Auswertung der PISA-Studie verwiesen werden.
II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungsrates sowie an die Direktion der Justiz und des Innern.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin: Kathrin Arioli