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RRB Nr. 931/2022

Baudenkmäler des Kantons Zürich, Rahmenvereinbarung Architekt/in als Gesamtleiter/in, Vergabe

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 29. Juni 2022

931. Baudenkmäler des Kantons Zürich, Rahmenvereinbarung

Erwägungen

Architekt/in als Gesamtleiter/in (Vergabe)

Ausgangslage Das kantonale Liegenschaftenportfolio umfasst verschiedene Baudenkmäler, denen eine grosse kulturhistorische Bedeutung zukommt. Es handelt sich um Schlösser (Schwandegg, Laufen, Greifensee, Grüningen oder Kyburg), Ruinen, Denkmäler usw. Sie sind dem Allgemeinen Verwaltungsvermögen, dem Allgemeinen Finanzvermögen oder dem Portfolio Natur- und Heimatschutzfonds zugeordnet. Der Kanton ist gemäss § 204 Abs. 1 des Planungs- und Baugesetzes (LS 700.1) verpflichtet, die Schutzobjekte zu schonen und sie möglichst ungeschmälert zu erhalten. Für diese kulturhistorisch wertvollen Bauten besteht daher der Bedarf nach Architektinnen bzw. Architekten als Gesamtleiterinnen bzw. Gesamtleiter, die eine rasche Beauftragung von geeigneten Planerinnen und Planern für Instandhaltungs- und Instandsetzungsmassnahmen an verschiedenen Baudenkmälern des Kantons ermöglichen. Zu ihren weiteren möglichen Aufgaben gehören die Beobachtung oder Überwachung von Objekten, kleinere Anpassungen und Restaurierungen, Bestandsaufnahmen, Machbarkeitsstudien und die Erarbeitung von Entscheidungsgrundlagen sowie Wettbewerbsvorbereitungen. Das Hochbauamt führte ein Planerwahlverfahren durch. Ziel der Ausschreibung war, Rahmenverträge mit zwei Architektinnen bzw. Architekten als Gesamtleiterinnen bzw. Gesamtleiter abzuschliessen, welche die Aufgaben mit architektonischer, denkmalpflegerischer, bautechnischer und organisatorischer Kompetenz durchführen und kostenbewusst projektieren und realisieren. Über diese Rahmenverträge können Planerleistungen für höchstens Fr. 5 000 000 (Kostendach) ausgelöst werden. Diese Honorarsumme wird auf die zwei ausgewählten Planerinnen bzw. Planer aufgeteilt. Es besteht kein Anspruch auf eine Ausschöpfung des Kostendachs. Die Vertragsdauer beträgt fünf Jahre mit einer Verlängerungsoption von zwei Jahren.

Ausschreibung Nach der öffentlichen Ausschreibung des Planerwahlverfahrens am 4. Oktober 2019 gingen 42 Bewerbungen fristgerecht bis zum 1. November 2019 ein. Nach der formalen Vorprüfung vom 20. November 2019 wurden 38 Bewerbungen zur Beurteilung zugelassen und von diesen, aufgrund der in den Submissionsunterlagen festgehaltenen Eignungskriterien, fünf Anbietende zur Teilnahme ausgewählt und aufgefordert, ein Angebot abzugeben. Davon reichten alle Anbietenden am 17. Januar 2020 fristgerecht ein Angebot ein. Nach einer vergleichenden Prüfung aller Aspekte der eingegangenen Vorschläge kam das Beurteilungsgremium am 6. März 2020 zum Schluss, dass die Eingaben von fontolliet stöckli zweifel architektur, Zürich, und Ernst Niklaus Fausch Partner AG, Zürich, den in den Submissionsunterlagen formulierten Anforderungen am überzeugendsten zu entsprechen vermögen und die festgelegten Zuschlagskriterien insgesamt am besten erfüllen und ihnen somit der Zuschlag zu erteilen ist. Das Submissionsergebnis wurde den teilnehmenden Anbietenden bereits mitgeteilt.

Kosten und Finanzierung Nach Abschluss der Rahmenverträge werden Bestellungen für Instandhaltungs- und Instandsetzungsmassnahmen an verschiedenen Baudenkmälern des Kantons ausgelöst. Die damit verbundenen Ausgaben sind jeweils durch entsprechende Projektierungskredite bewilligen zu lassen, damit ein Abruf aus den Rahmenverträgen, d. h. der Abschluss des Planervertrags für das Einzelprojekt, möglich ist. Die Kosten gehen zulasten der Erfolgs- und Investitionsrechnung der Leistungsgruppen Nr. 8910, Natur- und Heimatschutzfonds, bzw. Nr. 8750, Liegenschaften Verwaltungsvermögen.

Dispositiv

Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Die Leistungen Architekt/in als Gesamtleiter/in für Instandhaltungs- und Instandsetzungsmassnahmen sowie Anpassungen und Umbauten an verschiedenen Baudenkmälern des Kantons werden gemäss den Angeboten vom 17. Januar 2020 zu Fr. 5 000 000 an fontolliet stöckli zweifel architektur, Zürich, und Ernst Niklaus Fausch Partner AG, Zürich, vergeben.

II. Die Beträge gehen zulasten der Erfolgs- und Investitionsrechnung der Leistungsgruppen Nr. 8910, Natur- und Heimatschutzfonds, bzw. Nr. 8750, Liegenschaften Verwaltungsvermögen.

III. Mitteilung an die Baudirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli

Cited in