Standing: How later courts treated this decision has not been analysed.

RRB Nr. 931/2024

Anfrage Leandra Columberg, Dübendorf, sowie Silvia Rigoni und Lisa Letnansky, Zürich, betreffend Sensibilisierung der Strafverfolgungsbehörden im Umgang mit Hassdelikten im Netz, Beantwortung

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 179/2024

Sitzung vom 11. September 2024

931. Anfrage (Sensibilisierung der Strafverfolgungsbehörden im Umgang mit Hassdelikten im Netz) Die Kantonsrätinnen Leandra Columberg, Dübendorf, sowie Silvia Rigoni und Lisa Letnansky, Zürich, haben am 27. Mai 2024 folgende Anfrage eingereicht: Diskriminierende Äusserungen sind auch im Internet strafbar. Recherchen1 des Online-Magazins «Reflekt» zeigen jedoch, dass es auf vielen Polizeiposten an grundlegendem Wissen über die Diskriminierungsstrafnorm nach Art. 261bis StGB fehlt. In mehreren Fällen in Zürich wurden Anzeigen entweder nicht entgegengenommen, falsch begründet abgewiesen oder nach Entgegennahme nicht weiterverfolgt. Verstösse gegen die Diskriminierungsstrafnorm sind Offizialdelikte, entsprechend müssen Behörden von Amtes wegen ermitteln, sobald sie von einer potenziellen Straftat erfahren. Werden Anzeigen gegen entsprechende Delikte trotz gesetzlicher Vorgaben nicht korrekt behandelt, stellt dies nicht nur ein rechtliches Versagen dar, sondern untergräbt auch das Vertrauen der Bevölkerung in die Strafverfolgungsbehörden. Das mittlerweile als erledigt abgeschriebene Postulat Nr. 151/2019 forderte spezifische Weiterbildungen für den Umgang mit LGBTI-feindlichen Aggressionen. Eine Mehrheit der Kommission für Staat und Gemeinden (STGK) hielt die bisherigen Sensibilisierungslektionen in der Polizeiausbildung für unzureichend und forderte einen Ergänzungsbericht mit einem konkreten Massnahmenplan zur Erhöhung der Verbindlichkeit bei der Umsetzung. Die Regierung und eine knappe Ratsmehrheit hielten einen Ergänzungsbericht jedoch nicht für nötig. Dies erweist sich angesichts der aufgezeigten Missstände als Fehlentscheidung. Der Bericht zum Postulat Nr. 377/2020, das Massnahmen gegen Hasskommunikation fordert, ist noch ausstehend. Es ist dringend erforderlich, dass der Regierungsrat die bestehenden Defizite anerkennt und umfassende Massnahmen zur Sensibilisierung und Schulung der Strafverfolgungsbehörden sowie einen wirksamen Diskriminierungsschutz ergreift.

1 Recherche des Online-Magazins Reflekt: https://reflekt.ch/recherchen/hatespeech/

In diesem Zusammenhang bitten wir den Regierungsrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:

Erwägungen

1. Wie erklärt sich der Regierungsrat die Diskrepanz zwischen den gesetzlichen Vorgaben und der praktischen Umsetzung bei der Entgegennahme und Bearbeitung von Anzeigen, und welche konkreten Massnahmen wurden bisher ergriffen, um dies zu verbessern?

2. Sieht der Regierungsrat Handlungsbedarf im Bereich der Sensibilisierung und Schulung der Strafverfolgungsbehörden für den Umgang mit Hassdelikten im Netz, und welche zusätzlichen Schritte plant er, um sicherzustellen, dass Anzeigen von Hassdelikten im Netz von allen Polizeiposten korrekt entgegengenommen und bearbeitet werden?

3. Wie bewertet der Regierungsrat die Effektivität der bisherigen Massnahmen und Schulungen in Bezug auf die Erkennung und Verfolgung von Hassdelikten im Internet, und wie stellt er sicher, dass diese kontinuierlich den aktuellen Anforderungen und Entwicklungen angepasst werden?

4. Gibt es spezifische Fortbildungsprogramme für Strafverfolgungsbeamte, die sich auf die Herausforderungen und Entwicklungen im Bereich der Hassdelikte im Netz konzentrieren? Wenn ja, welche?

5. Welche Schritte unternimmt der Regierungsrat, um sicherzustellen, dass alle Polizeiposten über die gesetzlichen Bestimmungen der Diskriminierungsstrafnorm umfassend informiert sind und diese korrekt anwenden?

6. Wie plant der Regierungsrat, das Vertrauen der Bevölkerung in die Polizei zu stärken und sicherzustellen, dass Anzeigen von Hassdelikten im Netz bei der Polizei ernst genommen werden?

7. Wie bewertet der Regierungsrat die Umsetzung der überwiesenen Postulate Nr. 377/2020 und Nr. 151/2019 im Hinblick auf die aktuellen Missstände und welche zusätzlichen Massnahmen sind geplant, um deren Ziele vollständig zu erreichen?

Dispositiv

Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern und der Sicherheitsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Die Anfrage Leandra Columberg, Dübendorf, sowie Silvia Rigoni und Lisa Letnansky, Zürich, wird wie folgt beantwortet: Zu Fragen 1–6: Aus Sicht der Kantonspolizei ist zunächst festzuhalten, dass seit der Inkraftsetzung der ergänzten Fassung von Art. 261bis des Schweizerischen Strafgesetzbuchs (StGB, SR 311.0) am 1. Juli 2020 deutlich mehr entsprechende Straftaten polizeilich registriert werden, woraus geschlossen wer- den kann, dass die Umsetzung grundsätzlich funktioniert. Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Jugendstrafrechtspflege führen die Untersuchungen zu dieser Strafbestimmung ordnungsgemäss und ohne Unterschiede zu anderen Straftatbeständen durch. Die Kantonspolizei hat im vergangenen Jahr ihre Massnahmen im Bereich der Sensibilisierung und Schulung ihrer Mitarbeitenden weiter ausgebaut. Der Tatbestand von Art. 261bis StGB wird in der Zürcher Polizeischule behandelt. Zudem ist «PinkCop» (gesamtschweizerischer Verein für homo-, bi- und transsexuelle sowie intergeschlechtliche Polizistinnen und Polizisten sowie Mitarbeitende der Staats- und Jugendanwaltschaft) fest im Stundenplan der Zürcher Polizeischule verankert und sensibilisiert dort die angehenden Polizeifunktionärinnen und -funktionäre zur Thematik LGBTQIA+. Das Pensum wurde im vergangenen Jahr von zwei auf drei Lektionen ausgebaut. Die Präsidentin von «PinkCop» besuchte die Mannschaftsrapporte sämtlicher Bezirke der Regionalpolizei und gab dort eine Schulungslektion über Hassdelikte in der realen und in der virtuellen Welt. Die Kantonspolizei betreibt seit Anfang August 2023 zudem die Koordinationsstelle «Hate Crime». Diese ist Ansprechstelle für interne Stellen und externe Partnerorganisationen. Die Staatsanwaltschaft hat mit dem Leitenden Staatsanwalt der Staatsanwaltschaft Zürich-Limmat eine Ansprechperson für die eigenen Fallbearbeitenden im Bereich Hassdelikte im Netz. Ebenso ist er Ansprechperson für die Polizei und interdisziplinär vernetzt. Er vertritt zudem die Staatsanwaltschaft an einem für diese Art Delinquenz geschaffenen «runden Tisch». Dort wird er sich aktiv an der Gestaltung eines Factsheets beteiligen, das unter der Leitung der Präventionsabteilung der Kantonspolizei ausgearbeitet wird. Für die Fallbearbeitenden der Staatsanwaltschaft wurden bereits zwei Fortbildungen im Zusammenhang mit LGBTQIA+-Fällen veranstaltet.

Eine dritte Veranstaltung ist für den 18. November 2024 vorgesehen (Referent: Petrik Thomann, Leiter Haftbetrieb Stadtpolizei Zürich, ehemaliges Vorstandsmitglied «PinkCop»), um so die Mitarbeitenden bei der Fallbearbeitung weiter auf dieses Thema zu sensibilisieren. Zudem wird diese Fortbildung im Rahmen des Basiskurses aufgenommen und angeboten. Die Jugendstrafrechtspflege führte sodann etwa im Sommer 2023 im Rahmen des Fokusthemas Schutzmassahmen eine interne Weiterbildung für alle Mitarbeitenden zum Thema «Peers im Netz; Cybermobbing-Dynamiken verstehen – und passend intervenieren» durch. Mit diesen Massnahmen ist sichergestellt, dass das Thema auch langfristig im Fokus bleibt und alle Mitarbeitenden regelmässig sensibilisiert und instruiert werden.

Zu Frage 7: Das Postulat KR-Nr. 377/2020 betreffend Gleichstellung von LGBTI- Menschen und Massnahmen gegen Hasskommunikation wurde am 4. September 2023 an den Regierungsrat überwiesen. Im Rahmen der Ausarbeitung des Berichts zum Postulat gab die Direktion der Justiz und des Innern einen wissenschaftlichen Bericht in Auftrag. Dieser soll insbesondere klären, inwiefern die Ausweitung der Anti-Rassismus-Strafnorm auf nationaler Ebene sich auf die kantonale Ebene auswirkt und welche Anpassungen und Weiterentwicklungen zum Schutz vor Hasskommunikation notwendig sind. Zudem soll der Bericht aufzeigen, ob und inwieweit es gesetzliche Lücken für eine tatsächliche Gleichstellung von LGBTQIA+-Menschen im Kanton Zürich gibt und wie sie geschlossen werden können. Diese Ergebnisse sollen unter anderem als Grundlage dienen, um zu beurteilen, ob und gegebenenfalls welche zusätzlichen Massnahmen gegen Hasskommunikation und zur weiteren Sensibilisierung – auch der Strafverfolgungsbehörden – in diesem Zusammenhang ergriffen werden könnten. Das Postulat KR-Nr. 151/2019 betreffend Weiterbildungen für den Umgang mit LGBTI-feindlichen Aggressionen ist umgesetzt. Wie der Regierungsrat im Bericht und Antrag zum Postulat (Vorlage 5770) darlegte, unternimmt die Kantonspolizei viel für den respektvollen Umgang mit einzelnen Personen und Personengruppen. Es gibt keine Missstände.

II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungsrates sowie an die Sicherheitsdirektion und die Direktion der Justiz und des Innern.

Vor dem Regierungsrat Der stv. Staatsschreiber: Peter Hösli

Provisions amended since

This decision construes provisions whose act has since been consolidated again. Whether the article itself changed is not recorded.

  • Swiss Criminal Code, Art. 261bis — read in the version of July 1, 2024; the act was consolidated again on January 1, 2025, August 1, 2025, January 1, 2026, and June 12, 2026.