Standing: How later courts treated this decision has not been analysed.

RRB Nr. 932/2025

Dringliche Anfrage Rochus Burtscher, Dietikon, Marion Matter, Meilen, und Marc Bourgeois, Zürich, betreffend Geplante Abschaffung des Schwerpunktfachs "Wirtschaft und Recht" an den Kurzzeit-Gymnasien, Beantwortung

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 264/2025

Sitzung vom 17. September 2025

932. Dringliche Anfrage (Geplante Abschaffung des Schwerpunktfachs «Wirtschaft und Recht» an den Kurzzeit-Gymnasien) Kantonsrat Rochus Burtscher, Dietikon, Kantonsrätin Marion Matter, Meilen, und Kantonsrat Marc Bourgeois, Zürich, haben am 25. August 2025 folgende dringliche Anfrage eingereicht: Im Rahmen der Umsetzung der eidgenössischen Reform «Weiterentwicklung der gymnasialen Maturität (WEGM)» plant der Kanton Zürich, das bisherige Schwerpunktfach «Wirtschaft und Recht» (WR) faktisch abzuschaffen und in einem interdisziplinären Mischfach aufgehen zu lassen. Dieser bildungspolitische Paradigmenwechsel wirft gravierende inhaltliche, pädagogische und wirtschaftsstandortpolitische Fragen auf. Wir bitten den Regierungsrat um die Beantwortung folgender Fragen:

Erwägungen

1. Wie rechtfertigt der Regierungsrat die Abschaffung eines der beliebtesten und praxisorientiertesten Schwerpunktfächer (aktuell gewählt von rund 20% der Gymnasiasten und Gymnasiastinnen) des wirtschaftsstärksten Kantons Zürich, während umliegende Kantone wie Basel, Aargau und St. Gallen weiterhin daran festhalten, und wie soll künftig gewährleistet werden, dass Zürcher Maturanden im Studium keine Nachteile gegenüber anderen Kantonen (Studienerfolg) erleiden?

2. Wie will der Regierungsrat sicherstellen, dass zentrale wirtschaftliche und rechtliche Kompetenzen, wie Vertragsrecht, Arbeitsrecht, Mietrecht, Marktmechanismen oder Finanzbildung, auch künftig vermittelt werden, wenn Wirtschaft und Recht (WR) in ein thematisch diffuses Mischfach eingegliedert wird?

3. Ist sich der Regierungsrat bewusst, dass durch diese Reform das Ziel der politischen und gesellschaftlichen Mündigkeit gefährdet wird, wenn ökonomisches und rechtsstaatliches Denken marginalisiert wird? Wie gedenkt er diese Mündigkeit nicht zu gefährden?

4. Wie erklärt sich der Regierungsrat den Widerspruch, dass das per se interdisziplinäre Fach WR (Rechts- und Wirtschaftswissenschaften) abgeschafft wird bzw. mit den Fächern Geographie bzw. Geschichte vermischt wird, wobei alle Fächer darunter leiden, um angeblich Interdisziplinarität in neuen Fächern zu fördern?

5. Wie beurteilt der Regierungsrat die Gefahr, dass das geplante neue Schwerpunktfach ideologisch geprägt ist und wirtschaftliche Zusammenhänge durch normative, zeitgeistige Inhalte ersetzt werden?

6. Wie verträgt sich die Abschaffung des eigenständigen Fachs WR mit den strategischen Interessen des wichtigsten Wirtschafts- und Bildungsstandorts Zürich, der auf junge Menschen mit ökonomischem, juristischem und unternehmerischem Denken angewiesen ist?

7. Wie gedenkt der Regierungsrat die Kompetenzlücke zu kompensieren, die durch die sehr geringe Stundenzahl von nur einer Wochenlektion im Grundlagenfach WR entsteht, angesichts der zunehmenden wirtschaftlichen Komplexität durch KI, Globalisierung, Geopolitik und Finanzunsicherheit?

8. Wie sollen die erheblichen Mehrkosten finanziert werden, die durch das geplante Unterrichtsmodell mit zwei gleichzeitig eingesetzten Lehrpersonen pro Klasse sowie zusätzlichen Maturitätsprüfungsexperten entstehen?

9. Welcher wissenschaftlich-pädagogischen Logik folgt die Definition von Interdisziplinarität, die zwingend den gleichzeitigen Unterricht durch mehrere Fachlehrpersonen verlangt, und warum soll dieses teure Modell zur neuen Norm werden?

Dispositiv

Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Die dringliche Anfrage Rochus Burtscher, Dietikon, Marion Matter, Meilen, und Marc Bourgeois, Zürich, wird wie folgt beantwortet: Zu Fragen 1, 2, 3, 6 und 7: Der Regierungsrat plant weder eine Abschaffung noch eine Schwächung des Fachs «Wirtschaft und Recht». «Wirtschaft und Recht» ist gemäss nationalen Vorgaben neu ein Grundlagenfach und damit maturitätsrelevant. Damit wird die Dotation im Kanton Zürich von heute durchschnittlich vier auf acht Semesterlektionen verdoppelt. Künftig erhalten somit alle Schülerinnen und Schüler eine fundierte ökonomischrechtliche Bildung in den zentralen Konzepten von Betriebswirtschaft, Volkswirtschaft und Recht und verfügen künftig über deutlich breitere ökonomische und rechtliche Kompetenzen. Ergänzend zur Stärkung des Grundlagenfachs wird das Fach «Wirtschaft und Recht» gemäss Vernehmlassungsentwurf in zwei Schwerpunktfächern eine wichtige Rolle spielen: Einerseits im Schwerpunktfach «Wirtschaft, Recht & Gesellschaft», das wirtschaftliche Prozesse und rechtliche Rahmenbedingungen mit wirtschaftsgeografischen Faktoren in Verbindung bringen sollen. Die neue wirtschaftsgeografische Perspektive soll dabei nur einen kleinen Teil des Schwerpunktfachs ausmachen und ist als Ergänzung zur heutigen Ausrichtung zu sehen. Zudem wird das Fach «Wirtschaft und Recht» auch im vorgeschlagenen Schwerpunktfach «Geopolitik» eine Rolle spielen und dabei eine wirtschaftlich-rechtliche Perspektive zu geopolitischen Fragestellungen beisteuern. Gesamthaft wird somit die wirtschaftliche und rechtliche Perspektive sowohl im Grundlagenfach als auch im Schwerpunktfach gestärkt. Zu Frage 4: Das heutige Schwerpunktfach «Wirtschaft und Recht» wird im Vernehmlassungsentwurf um eine wirtschaftsgeografische Perspektive aus dem Fach Geografie erweitert und nicht abgeschafft. Gemäss nationalen Vorgaben muss das interdisziplinäre Arbeiten neu mindestens 3% der gesamten Unterrichtszeit ausmachen. Zu Frage 5: Die zukünftigen Schwerpunktfächer müssen gemäss nationalen Vorgaben wissenschaftspropädeutisch ausgerichtet sein. Schülerinnen und Schüler entwickeln in den Schwerpunktfächern eine wissenschaftliche Denkweise. Zudem verbindet die interdisziplinäre Ausrichtung unterschiedliche Fachperspektiven, ohne dass eine Sichtweise dominiert. Dies bereitet optimal auf die komplexen Anforderungen von Studium und

Beruf vor und wirkt einer ideologischen Engführung entgegen. Zu Fragen 8 und 9: Die Interdisziplinarität zeichnet sich gemäss nationalem Rahmenlehrplan dadurch aus, dass eine Auseinandersetzung zwischen verschiedenen Fachperspektiven stattfindet. Dies setzt voraus, dass zwei oder mehr Lehrpersonen aus unterschiedlichen Fächern den Unterricht gemeinsam vorbereiten, durchführen und nachbereiten. Um diese Mindestanforderungen zu erfüllen, werden zusätzliche finanzielle Mittel zu bewilligen sein. Die zusätzlichen Kosten müssen im Gesamtkontext der kantonalen Umsetzung gesehen werden. Indem die Gesamtlektionenzahl für den obligatorischen Unterricht im Obergymnasium trotz der vom Bund vorgegebenen Einführung von zwei neuen Grundlagenfächern nicht angepasst und Philosophie nicht als 13. Grundlagenfach eingeführt werden soll, wird die Reform im Kanton Zürich kostenbewusst umgesetzt.

II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungsrates sowie an die Bildungsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin: Kathrin Arioli