Standing: How later courts treated this decision has not been analysed.

RRB Nr. 934/2025

Anfrage Patricia Bernet, Uster, und Christoph Fischbach, Kloten, betreffend Note 6 für Anna, Beantwortung

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 224/2025

Sitzung vom 17. September 2025

934. Anfrage (Note 6 für Anna) Kantonsrätin Patricia Bernet, Uster, und Kantonsrat Christoph Fischbach, Kloten, haben am 7. Juli 2025 folgende Anfrage eingereicht: Wissenschaftliche Studien belegen in regelmässigen Abständen, dass die Notengebung verzerrt ist. Mädchen erhalten bessere Noten als Jungs, Deutschsprachige bessere als Fremdsprachige, Kinder von AkademikerInnen bessere als Arbeiterkinder. Zusätzlich entscheidet der Wohnort über den Übertritt ins (Langzeit-)Gymi oder in die Sek A. Wer Glück hat, in einer gutsituierten deutschsprachigen Familie geboren zu sein und entsprechend in einem Quartier von eher Wohlhabenden wohnt, erhält eine bessere Note. Wahrscheinlich beurteilt kaum eine Lehrperson wissentlich und willentlich diese Kinder besser. Trotzdem: Anna erhält die bessere Note als Mohammed oder Yusuf. Da es alle Kinder betrifft, sollte es nicht nur Aufgabe der einzelnen Lehrperson und Schule sein, diese verzerrte Beurteilung aufgrund der Herkunft und des Geschlechts zu vermeiden. Es sollten insbesondere auf kantonaler Ebene Massnahmen ergriffen werden, um diese systemische Ungleichbehandlung zu beenden. Auf unserer obersten Gesetzesebene, in der Bundesverfassung steht: «Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.» Und: «Niemand darf diskriminiert werden, namentlich nicht wegen der Herkunft, der Rasse, des Geschlechts, des Alters, der Sprache, der sozialen Stellung, der Lebensform, der religiösen, weltanschaulichen oder politischen Überzeugung oder wegen einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung.» Fragen an den Regierungsrat:

Erwägungen

1. Welche Massnahmen erachtet der Regierungsrat als zielführend, um diese systemische Ungleichbehandlung zu beenden?

2. Wie unterstützt er Schulen darin, sich dieser Thematik anzunehmen und schnelle Verbesserungen zu erwirken?

3. Welche Projekte unterstützt der Regierungsrat, damit Lehrpersonen keine solchen Falsch-Beurteilungen vornehmen?

4. Wie wird das Thema in der Ausbildung (Lehrpersonen und Schulleitungen) und bei Weiterbildungsangeboten behandelt?

5. Wie will der Regierungsrat Massnahmen in der Praxis umsetzen, damit bei neuen Studien keine solche Ungleichbehandlung mehr feststellbar sein wird?

Dispositiv

Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Die Anfrage Patricia Bernet, Uster, und Christoph Fischbach, Kloten, wird wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Das Beurteilen der Leistungen von Schülerinnen und Schülern ist eine anspruchsvolle Aufgabe. Die Beurteilung beeinflusst den Unterricht, die individuellen Lernprozesse und Schulkarrieren sowie die Zusammenarbeit der Schule mit den Eltern. Aufgrund der Tatsache, dass unbewusste Überzeugungen, Gedanken und Gefühle bei der Beurteilung eine Rolle spielen können, ist es dem Regierungsrat ein Anliegen, dass sich Schulen im Team mit Haltungen und Überzeugungen auseinandersetzen und eine gemeinsame Beurteilungskultur entwickeln. Die Arbeit an einer Beurteilungskultur kann ein Schulteam wesentlich weiterbringen und das professionelle Handeln optimieren. Das Volksschulamt (VSA), die Fachstelle für Schulbeurteilung (FSB) und die Pädagogische Hochschule Zürich (PHZH) unterstützen Schulen und Lehrpersonen in ihrer anspruchsvollen Beurteilungstätigkeit bestmöglich. Ob und in welchem Umfang die zur Verfügung gestellten Instrumente und Weiterbildungen genutzt werden, liegt jedoch in der Verantwortung von Schulleitung und Schulpflege. Gemäss § 42 Abs. 1 des Volksschulgesetzes (LS 412.100) leitet und beaufsichtigt die Schulpflege die Schulen. Zur Fragen 2 und 3: Das VSA stellt dem Schulfeld auf der Webseite umfassende Informationen zur Beurteilung zur Verfügung (zh.ch/de/bildung/informationenfuer-schulen/informationen-volksschule/volksschule-schulinfo-unterricht/schulinfo-beurteilung-zeugnis.html). Wertvolle Hinweise über das Fördern, Notengeben und Zuteilen geben insbesondere die beiden Broschüren «Kompetenzorientiert beurteilen» sowie «Beurteilung und Schullaufbahnentscheide». Wie Schulteams grundlegende Fragen der Beurteilung gemeinsam reflektieren, eine kohärente Haltung entwickeln und sich zu wichtigen Aspekten der Beurteilung weiterbilden können, zeigt die Publikation «Mit Leitsätzen zu einer gemeinsamen Beurteilungskultur». Die FSB prüft im Rahmen der externen Evaluation die Beurteilungspraxis aller Schulen des Kantons als zentralen Qualitätsbereich. Qualitätskriterium ist, ob Schulteams eine förderorientierte und nachvollziehbare Beurteilung der fachlichen und überfachlichen Kompetenzen gewährleisten. Dabei soll das Schulteam eine gemeinsame Beurteilungs- praxis sicherstellen, die dafür sorgt, dass gleiche Leistungen vergleichbar

beurteilt werden (vgl. Qualitätsrahmen FSB: zh.ch/content/dam/zhweb/ formationsbroschuere_barrierefrei.pdf). Konkret und praxisnah erhält die Schule im Rahmen der Evaluation Hinweise, wo sie in ihrer Entwicklung steht und in welche Richtung sie sich orientieren kann. Im Schuljahr 2023/2024 erhielten erstmals Schulen für ihre Beurteilungspraxis die Einstufung «exzellente Praxis» (vgl. Jahresbericht der FSB: zh.ch/ content/dam/zhweb/bilder-dokumente/organisation/bildungsdirektion/ Im Programm QUIMS (Qualität in multikulturellen Schulen) werden Schulen mit vielen Schülerinnen und Schülern aus fremdsprachigen, zugewanderten und sozial benachteiligten Familien fachlich und finanziell unterstützt. Seit 2019 arbeiten diese Schulen gemäss Bildungsratsbeschluss (BRB Nr. 25/2017) am Schwerpunkt «Beurteilen und Fördern mit Fokus auf Sprache». Für die Arbeit am Schwerpunkt stehen den QUIMS-Schulen verschiedene vertiefende Materialien zur Verfügung (zh.ch/content/ dam/zhweb/bilder-dokumente/themen/bildung/informationen-fuerschulen/informationen-fuer-die-volksschule/unterricht/unterrichtsent- Das formative Beurteilen und auch Lernen wird ebenfalls mittels Lernfördersystemen wie «Lernlupe» und «Lernpass plus» (lernlupe.ch/ lernlupe und lernpassplus.ch/) gefördert. Diese auf den Lehrplan 21 ab�- gestimmten Lernfördersysteme unterstützen Schülerinnen und Schüler im eigenständigen Lernen, indem sie die Lernfortschritte individuell ausweisen und helfen, Kompetenzen in verschiedenen Fachbereichen aufzubauen. Sie sind flexibel einsetzbar und passen sich im Schwierigkeitsgrad dem Leistungsstand der Schülerinnen und Schüler an. Die Lernfördersysteme dienen sowohl der Förderung im Unterricht als auch der individuellen Standortbestimmung – beispielsweise im Rahmen der Berufswahl. So kann zur Objektivierung der Leistungsbeurteilung beigetragen werden. Neu steht den Schulen mit «Unterricht mit Fairdinand», ein digitales Simulationsspiel der Fachhochschule Nordwestschweiz zur Verfügung (fhnw.ch/de/forschung-und-dienstleistungen/paedagogik/institut-forschung-und-entwicklung/zentrum-lernen-und-sozialisation/unterrichtmit-fairdinand). Das Simulationsspiel zeigt auf, wie unfaire Beurteilungen und Interaktionen im Unterricht entstehen und wie sich persönliche Erwartungen und Zuschreibungen auf die schulischen Leistungen von

Schülerinnen und Schülern in der Klasse und die Bildungsgerechtigkeit auswirken. Lehrpersonen werden dadurch sensibilisiert und lernen ihre eigenen Erwartungstendenzen kennen.

Zu Frage 4: Die PHZH verpflichtet sich in ihrem Selbstverständnis zur Förderung der Chancengerechtigkeit, zur Anerkennung von Diversität und zur konsequenten Vermeidung von Diskriminierung (phzh.ch/de/ueber-diephzh/themen-und-taetigkeiten/diversitaet/). Diese Haltung deckt sich mit den pädagogischen Anforderungen an eine faire und professionelle Beurteilungspraxis. Die professionelle Kompetenz für eine Bewertung, die möglichst frei von Verzerrungen ist, wird in der PHZH über die gesamte Ausbildung hinweg systematisch aufgebaut. Ebenso werden die Grenzen der Bewertung durch Noten mit den Studierenden analysiert und aufgezeigt, wie sie adäquat damit umgehen können. Damit trägt die PHZH aktiv zur Umsetzung jener Ziele bei, die in der Broschüre «Mit Leitsätzen zu einer gemeinsamen Beurteilungskultur» des VSA formuliert sind. Diese Leitsätze fordern unter anderem dazu auf, Beurteilungen transparent, lernförderlich und entwicklungsgerecht zu gestalten. Im Rahmen ihrer Weiterbildung verfügt die PHZH über ein umfassendes Angebot an Modulen und Kursen für alle Zielgruppen der Volksschule sowie schulinterne Weiterbildungen für ganze Teams, die eine fachlich abgestützte und chancengerechte Beurteilung fördern (phzh. ch/de/weiterbildung/weiterbildung-fuer-die-volksschule/unterricht/beurteilen/). Insbesondere die Weiterbildung «Lernförderlich beurteilen» greift die vorn genannte Leitsätze auf, setzt wichtige Schwerpunkte und sensibilisiert Lehrpersonen und Schulleitung auf mögliche Verzerrungen und Vorurteile. Zu Frage 5: Mit der Zürcher Lernverlaufserhebung (Zurich Learning Progress Study, LEAPS: zh.ch/de/bildung/bildungssystem/studien-in-der-bildung/ zuercher-lernverlaufserhebung.html) untersucht die Bildungsdirektion die Lern- und Bildungsverläufe von insgesamt 2000 Schülerinnen und Schülern während der obligatorischen Schulzeit. Im Vordergrund steht dabei die Entwicklung der fachlichen und überfachlichen Kompetenzen. Die Lernverlaufserhebung soll insbesondere aufzeigen, wie Lern- und Bildungsverläufe von individuellen und sozialen Merkmalen abhängen. Die Bildungsdirektion will damit mehr Klarheit gewinnen über die Wirkungen des Zürcher Lehrplans und dessen Stundentafeln, über die Lehrmittel, die Aus- und Weiterbildung von Lehrpersonen und über die chancengerechte Ausgestaltung des Zürcher Bildungswesens. Die ersten

Studienergebnisse für den Kindergarten sind voraussichtlich 2026 zu erwarten.

Insgesamt ermöglichen die gesetzlichen Grundlagen und die schulischen Rahmenbedingungen und Angebote im Kanton Zürich einen sorgfältigen und fachlich abgestützten Umgang mit der Beurteilung. Die Bildungsdirektion unterstützt, wie in der Beantwortung der Fragen 1–4 beschrieben, laufend Umsetzungsmassnahmen für eine möglichst gerechte Notengebung.

II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungsrates sowie an die Bildungsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin: Kathrin Arioli