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RRB Nr. 935/2022

Strassen, Hausen am Albis/Horgen, 4 Sihltalstrasse, Kreisel Sihlbrugg bis Station Sihlbrugg, Lückenschliessung Radweg Sihltal, Projektfestsetzung, gebundene und neue Ausgabe

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 29. Juni 2022

935. Strassen (Hausen a. A./Horgen, 4 Sihltalstrasse, Kreisel Sihlbrugg bis Station Sihlbrugg, Lückenschliessung Radweg Sihltal, Projektfestsetzung und Ausgabenbewilligung)

Erwägungen

A. Ausgangslage und Projekt Die Sihltalstrasse auf dem Gebiet der Gemeinden Hausen a. A. und Horgen zählt zum Strassennetz des Kantons Zürich und wird im Kataster als regionale Verbindungsstrasse Nr. 4 geführt. Mit der Eröffnung des Uetlibergtunnels und der Autobahn N4 im Knonaueramt hat das Verkehrsaufkommen auf der Sihltalstrasse um rund zwei Drittel auf rund 6000 Fahrzeuge pro Tag abgenommen. Die Sihltalstrasse soll daher redimensioniert und gleichzeitig instand gesetzt werden. Sodann soll die bestehende Lücke im Radwegnetz geschlossen werden. Im Einvernehmen mit den Gemeinden Hausen a. A. und Horgen sieht das Tiefbauamt folgende Massnahmen vor: – Verschmälerung sowie Instandsetzung der Sihltalstrasse; – Erstellung eines sihlseitig der Fahrbahn gelegenen abgetrennten Rad-/Gehweges von 2,5 m bzw. 3 m Breite; – Erstellung einer Querungshilfe mit Mittelinsel für Radfahrende sowie Fussgängerinnen und Fussgänger bei km 0,030 und km 3,090; – Anpassung und teilweise Instandsetzung der Strassenentwässerung; – Wiederinstandstellung der privaten und öffentlichen Grundstücke im Projektperimeter. Die Gemeinden Hausen a. A. und Horgen haben sich je mit Schreiben vom 27. Februar 2018 im Sinne von § 12 des Strassengesetzes (StrG, LS 722.1) zum Projekt geäussert. Das Projekt wurde gemäss § 13 StrG vom 19. Januar bis 23. Februar 2018 (Gemeinde Hausen a. A.) und vom 19. Januar bis 20. Februar 2018 (Gemeinde Horgen) der Bevölkerung zur Mitwirkung unterbreitet. Es sind keine Einwendungen eingegangen. Die öffentliche Auf‌lage des Bauprojekts und des Landerwerbsplans gemäss § 16 in Verbindung mit § 17 Abs. 2 StrG erfolgte vom 12. November bis 13. Dezember 2021. Innerhalb der Auf‌lagefrist sind keine Einsprachen eingegangen.

B. Finanzierung und Ausgabenbewilligung Die Gesamtkosten sind gemäss Kostenvoranschlag vom 14. Juni 2022 wie folgt veranschlagt: Fr. Erwerb von Grund und Rechten 35 000 Bauarbeiten 7 470 000 Nebenarbeiten 875 000 Technische Arbeiten 1 770 000 Total 10 150 000 Für die Verwirklichung des Bauvorhabens sind eine gebundene Ausgabe von Fr. 7 250 000 gemäss § 37 Abs. 2 lit. b des Gesetzes über Controlling und Rechnungslegung (CRG, LS 611) und eine neue Ausgabe von Fr. 2 900 000 gemäss § 37 Abs. 1 CRG, insgesamt Fr. 10 150 000, zulasten der Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8400, Tiefbauamt, zu bewilligen. In der Staatsbuchhaltung wird der Gesamtbetrag von Fr. 10 150 000 auf die einzelnen Projektbestandteile mit folgendem Kostenteiler verbucht: Budgetierung Gebundene Ausgaben Neue Ausgaben Total in Franken in Franken in Franken Investitionsrechnung Konto 8400.50111 00000 71% 7 250 000 7 250 000 Erneuerung Staatsstrassen Konto 8400.50130 00000 29% 2 900 000 2 900 000 Fahrradanlagen Total 100% 7 250 000 2 900 000 10 150 000 In der vorliegenden Ausgabenbewilligung ist die mit Verfügung des Tiefbauamtes Nr. 2329/2020 bewilligte Ausgabe von Fr. 455 000 enthalten. Diese Verfügung ist bezüglich der Ausgabe aufzuheben. Das Vorhaben verursacht jährliche Kapitalfolgekosten von Fr. 292 000. Sie berechnen sich nach IPSAS wie folgt: Baukosten Kapitalfolgekosten Kontierung Anteil Baukosten Zinsen (0,75%) Abschreibungssatz      Betrag Fr. Fr. Fr. Erneuerung Staatsstrassen 71% 7 250 000 27 000 2,5% 181 000 Fahrradanlagen 29% 2 900 000 11 000 2,5% 73 000 Zwischentotal 38 000 254 000 Total 100% 10 150 000 292 000 Den gesamten Rechnungsverkehr hat das Objekt Nr. 84S-81054, Gemeinden Hausen a. A. und Horgen, 4 Sihltalstrasse, aufzunehmen. Der Betrag ist im Budget 2022 enthalten sowie im Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan 2022–2025 eingestellt.

Dispositiv

Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Das Projekt für die Lückenschliessung des Radweges Sihltal sowie die weiteren damit verbundenen Massnahmen an der 4 Sihltalstrasse in den Gemeinden Hausen a. A. und Horgen wird gemäss den bei den Akten liegenden Plänen festgesetzt.

II. Für die Bauausführung werden eine gebundene Ausgabe von Fr. 7 250 000 und eine neue Ausgabe von Fr. 2 900 000, insgesamt Fr. 10 150 000, zulasten der Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8400, Tiefbauamt, bewilligt.

III. Dieser Betrag wird nach Massgabe des Schweizerischen Baupreisindexes gemäss folgender Formel der Teuerung angepasst: Bewilligte Ausgabe × Zielindex ÷ Startindex (Indexstand April 2019)

IV. Die Verfügung des Tiefbauamtes Nr. 2329/2020 wird aufgehoben.

V. Die Baudirektion, Immobilienamt, Landerwerb, wird beauftragt, den Landerwerb nach §§ 18 ff. des Strassengesetzes durchzuführen. Sie wird weiter ermächtigt, das für die Ausführung des Projekts erforderliche Land nötigenfalls auf dem Weg der Expropriation zu erwerben und Anstösserbeiträge zu erheben, allfällige Prozesse zu führen, Vergleiche zu treffen oder auf gütlicher Basis im Rahmen der bewilligten Kosten zum Erwerb von Grund und Rechten Verträge abzuschliessen.

VI. Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Mitteilung an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.

VII. Mitteilung an den Gemeinderat Hausen a. A., Zugerstrasse 10, 8915 Hausen am Albis (unter Beilage eines mit dem Festsetzungsvermerk versehenen Projekts [ES]), den Gemeinderat Horgen, Bahnhofstrasse 10, 8810 Horgen (unter Beilage eines mit dem Festsetzungsvermerk versehenen Projekts [ES]), sowie an die Finanzdirektion, die Volkswirtschaftsdirektion und die Baudirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli

Provisions amended since

This decision construes provisions whose act has since been consolidated again. Whether the article itself changed is not recorded.

  • Gesetz über Controlling und Rechnungslegung, Art. 37 — read in the version of January 1, 2022; the act was consolidated again on July 1, 2022 and July 1, 2022.
  • Strassengesetz (StrG) 24, Art. 12, Art. 13, Art. 16, and Art. 17 — read in the version of June 1, 2022; the act was consolidated again on June 1, 2026.

Cited in