RRB Nr. 935/2025
Anfrage Patricia Bernet, Uster, und Christoph Fischbach, Kloten, betreffend Mehr Schulversuche an den Schulen, Beantwortung
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 225/2025
Sitzung vom 17. September 2025
935. Anfrage (Mehr Schulversuche an den Schulen) Kantonsrätin Patricia Bernet, Uster, und Kantonsrat Christoph Fischbach, Kloten, haben am 7. Juli 2025 folgende Anfrage eingereicht: Die Verordnung für Schulversuche wurde 2007 eingeführt. Seither wurde die «Grundstufe» sowie «Fokus starke Lernbeziehungen (ursprünglich «Weniger Lehrpersonen pro Klasse)» umgesetzt und letztlich erfolglos beendet. Die Volksschule ist stark reglementiert. Sie funktioniert über Vorgaben und Kontrollen statt über Vertrauen und Innovation. Schulentwicklung und Innovation werden dadurch erschwert und blockiert. Wissenschaftliche Erkenntnisse können teilweise nur schwer in die Praxis überführt werden. Ob Schulen gut sind, sollte an ihrer Qualität und guten pädagogischen Leistungen gemessen werden. Dafür braucht es einen Handlungsspielraum für Innovation. Die Verordnung über Schulversuche an der Volksschule ermöglicht solche Versuche. Bei Erfolgen können Schulversuche weitergeführt werden, bei ungenügenden Ergebnissen können sie wieder beendet werden. In Deutschland gibt es Laborschulen. Das sind experimentelle, forschungsorientierte Schulen, die neue pädagogische Ansätze erproben und wissenschaftlich begleitet werden. In der Schweiz gibt es keine direkte Entsprechung zu Laborschulen. Fragen an den Regierungsrat:
Erwägungen
1. Wie viele Schulversuche wurden seit der Einführung der Verordnung 2007 vom VSA initiiert und umgesetzt? Mit welchem Erfolg?
2. Haben Gemeinden Schulversuche beantragt? Falls ja: Wie viele? Für welche Versuche? Welche wurden bewilligt? Was war das Ergebnis? Was waren Gründe für eine Ablehnung?
3. Erachtet der Regierungsrat die Verordnung als ausreichend und zielführend, um Schulen zu motivieren, neue Wege in der Bildung auszuprobieren? Welche Anpassungen und Vereinfachungen wären allenfalls sinnvoll und hilfreich, um mehr Innovation zu ermöglichen?
4. Ist der Regierungsrat bereit, Laborschulen zu bestimmen und diese finanziell und wissenschaftlich zu begleiten? Z.B. im Sinne von Schulversuchen oder auf einer anderen Grundlage?
5. Für welche Themen könnte sich der Regierungsrat an einzelnen Schulen einen Schulversuch vorstellen? Wo sieht er den grössten Handlungsbedarf, die grösste Differenz zwischen wissenschaftlichen Erkenntnissen und Praxis? Welche Entwicklungen wären begrüssenswert?
Dispositiv
Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Anfrage Patricia Bernet, Uster, und Christoph Fischbach, Kloten, wird wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Seit dem Erlass der Verordnung über Schulversuche an der Volksschule (LS 412.104) hat der Regierungsrat zwei Schulversuche bewilligt, die vom Volksschulamt umgesetzt wurden. Der Schulversuch «Grundstufe» (RRB Nr. 1691/2007) widmete sich von 2004 bis 2014 der Erprobung eines neuen Modells der Eingangsstufe, das die zwei Jahre Kindergarten und die erste Klasse der Primarstufe zusammenführte. Das zehnjährige Pionierprojekt brachte viele wertvolle Erkenntnisse (vgl. Schlussbericht EDK-Ost edk-ost.ch/sites/default/files/Schlussbericht%20EDK-Ost_Version_07062010.pdf), welche die Schule im Kanton Zürich bis heute bereichern (beispielsweise der fliessende Übergang vom spielerischen zum systematischen Lernen und die Zusammenarbeit in multiprofessionellen Teams). Die Zürcher Stimmberechtigten haben die Vorlage zur gesetzlichen Verankerung der «Grundstufe» jedoch im November 2012 abgelehnt. Der Schulversuch «Fokus starke Lernbeziehungen (FSL) / Weniger Lehrpersonen pro Klasse» (RRB Nrn. 1380/2012 und 156/2017) widmete sich von 2016 bis 2022 der Verringerung der Anzahl Lehrpersonen pro Klasse, um die Beziehungen im Schulzimmer zu stärken. Mit dem Schulversuch gelang es nicht, zu zeigen, dass sich die Beziehung zwischen den Lehrpersonen und den Schülerinnen und Schülern signifikant verbesserte. Der Schulversuch wurde deshalb 2022 eingestellt (vgl. Schlussbericht: zh.ch/content/dam/zhweb/bilder-dokumente/themen/bildung/bil- Darüber hinaus führte das Volksschulamt von 2016 bis 2019 das Pilotprojekt «Aktive Lernzeit und Lernerfolg für ALLE» (ALLE) durch. Ziel von «ALLE» war, Schülerinnen und Schüler mit Schwächen in Mathematik und Deutsch besser zu fördern. Während drei Jahren wurde es an neun Sekundarschulen im Kanton Zürich erprobt. «ALLE» fällt nicht unter die Definition des Schulversuchs, weil in diesem Pilotprojekt die geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen eingehalten worden sind, das Projekt wurde aber wissenschaftlich evaluiert (vgl. Schlussbericht: zh.ch/de/bildung/bildungssystem/zahlen-fakten/evaluation-pilotprojektalle.html). Die drei genannten Evaluationen («Grundstufe», «FSL» und «ALLE») wurden von der Bildungsdirektion bei verschiedenen Hochschulen in Auftrag gegeben und begleitet. Gemeinsam war den drei Projekten, dass
sie aufgrund der Ergebnisse der Evaluation nicht weitergeführt wurden. Dabei konnten die Evaluationen nicht oder nur in Teilbereichen aufzeigen, dass die Versuchsschulen in den vom Versuch unterstützten Bereichen (z. B. Lernleistungen, Lernbeziehungen) besser abschnitten als die Vergleichsschulen. Zu Frage 2: Für den Schulversuch «Grundstufe» waren interkantonale Entwicklungen der Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektorinnen und -direktoren (EDK) und im Projekt «Erziehung und Bildung in Kindergarten und Unterstufe im Rahmen der EDK-Ost und Partnerkantonen» ausschlaggebend (edk-ost.ch/sites/default/files/Schlussbericht%20EDK- Ost_Version_07062010.pdf). Der Schulversuch «Fokus starke Lehrbeziehungen» wurde ausgehend von Bedürfnissen verschiedener Gemeinden gestartet. Darüber hinaus sind dem Regierungsrat keine Anträge für Schulversuche von Gemeinden bekannt. Zu Fragen 3 und 4: Der Regierungsrat steht Innovationen im Bildungsbereich grundsätzlich positiv gegenüber. Gestützt auf die Verordnung über Schulversuche an der Volksschule können – zeitlich befristet – pädagogische Neuerungen erprobt und Innovation gefördert werden. Schulentwicklung findet zudem nicht ausschliesslich über Schulversuche statt. Vielmehr verfügen die Gemeinden und Schulen über einen erheblichen Handlungsspielraum zur Erprobung pädagogischer Innovationen auf Schul- und Unterrichtsebene. So besteht beispielsweise die Möglichkeit, die Unterrichtsgestaltung und das Schulprofil eigenständig zu entwickeln und umzusetzen, z. B. durch Schwerpunktsetzungen, konzeptionelle Weiterentwicklungen oder die Ausgestaltung eines pädagogischen Grundverständnisses im Leitbild (siehe Zusammenstellung von Beispielen aus der Volksschulpraxis der Fachstelle für Schulbeurteilung: zh.ch/de/bildung/informationen-fuer-schulen/schulqualitaet-informationen-fuer-schulen/schulqualitaet-volksschule/gute-beispiele-aus-derpraxis.html). In diesem Sinne ist Schulentwicklung Teil des regulären Auftrags jeder Schule und nicht ausschliesslich an Schulversuche geknüpft. Die Fachstelle für Schulbeurteilung definiert daher die Schul- und Unterrichtsentwicklung im Qualitätsprofil Regelschule als Qualitätsanspruch (siehe «Schul- und Unterrichtsqualität»: zh.ch/de/bildung/ informationen-fuer-schulen/schulqualitaet-informationen-fuer-schulen/ schulqualitaet-volksschule/schul-und-unterrichtsqualitaet.html#-
792208150). Die Pädagogische Hochschule Zürich unterstützt Schulentwicklungsprozesse mit Weiterbildungen und Beratungsangeboten (phzh.ch/de/weiterbildung/weiterbildung-fuer-die-volksschule/schulentwicklung).
Mit der institutionellen Etablierung von Laborschulen ginge für die Gemeinden und den Kanton sodann ein erheblicher Aufwand einher. Zu beachten ist zudem, dass Laborschulen als Ort für die praktische Erprobung und Anwendung wissenschaftlicher Erkenntnisse und für die Forschung auch Risiken in sich bergen. Nicht jeder neue, wissenschaftlich entwickelte pädagogische Ansatz wirkt sich nur positiv auf die Schülerinnen und Schüler aus. Werden diese in ihrem Lernverhalten oder ihrer sozialen Entwicklung beeinträchtigt, lässt sich dies später allenfalls nicht oder nur mit erheblichem Aufwand wieder beheben. Es ist daher auch zum Schutz von Schülerinnen und Schülern, die Laborschulen besuchen sollen, eine gewisse Zurückhaltung geboten. Nach dem Gesagten erachtet der Regierungsrat die Einrichtung von Laborschulen nach deutschem Vorbild nicht als zielführend. Zu Frage 5: Die Bildungsdirektion prüft im stetigen Austausch mit Hochschulen, der Fachstelle für Schulbeurteilung sowie mit nationalen und internationalen Bildungsorganisationen wissenschaftliche Erkenntnisse und Entwicklungen rund um den Auftrag der Volksschule. Die Übertragung neuer Erkenntnisse in die Praxis findet mit Unterstützung der Aus- und Weiterbildungsinstitutionen laufend statt (vgl. Beantwortung der Fragen 3 und 4). Ist die Übertragung in die Praxis auf diese Weise nicht möglich, kann der Regierungsrat Schulversuche bewilligen, sofern diese zur Umsetzung bildungspolitischer Zielsetzungen beitragen. Neue vom Kanton lancierte Schulversuche bauen, wenn möglich, auf den Erfahrungen früherer Evaluationen auf.
II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungsrates sowie an die Bildungsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin: Kathrin Arioli