Standing: How later courts treated this decision has not been analysed.

RRB Nr. 941/2025

Eidgenössische Volksinitiative "Für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Inklusions-Initiative)", indirekter Gegenvorschlag, Vernehmlassung

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 17. September 2025

941. Eidgenössische Volksinitiative «Für die Gleichstellung

Erwägungen

von Menschen mit Behinderungen (Inklusions-Initiative)», indirekter Gegenvorschlag, Vernehmlassung Mit Schreiben vom 25. Juni 2025 hat das Eidgenössische Departement des Innern das Vernehmlassungsverfahren zum indirekten Gegenvorschlag zur Inklusions-Initiative eröffnet. Ausgangspunkt für den indirekten Gegenvorschlag ist die Eidgenössische Volksinitiative «Für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Inklusions-Initiative)», die im Oktober 2024 zustande gekommen ist. Der Bundesrat anerkennt die Anliegen der Volksinitiative, will ihnen aber angesichts verschiedener im erläuternden Bericht dargelegter Nachteile in der Umsetzung mit einem indirekten Gegenvorschlag Rechnung tragen. Der Vorentwurf umfasst ein neues Inklusionsrahmengesetz und eine Teilrevision des Bundesgesetzes über die Invalidenversicherung (IVG, SR 831.20). Gleichzeitig soll die Motion 24.3003 der SGK-N umgesetzt werden, indem die relevanten Bestimmungen des Bundesgesetzes über die Institutionen zur Förderung der Eingliederung von invaliden Personen (IFEG, SR 831.26) in das neue Rahmengesetz integriert und das IFEG aufgehoben werden. Das Rahmengesetz soll die Inklusion von Menschen mit Behinderungen im Sinne von Art. 112b der Bundesverfassung (SR 101) fördern, hauptsächlich im Bereich des selbstbestimmten Wohnens, und die Kantone dazu anhalten, Lösungen für Wohnformen ausserhalb von Institutionen zu unterstützen. Mit der Teilrevision des IVG soll im Wesentlichen der Zugang zu Hilfsmitteln und zum Assistenzbeitrag insbesondere für Personen mit eingeschränkter Handlungsfähigkeit erleichtert werden.

Dispositiv

Auf Antrag der Sicherheitsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Schreiben an das Eidgenössische Departement des Innern, 3003 Bern (Zustellung auch per E-Mail als PDF- und Word-Version an ebgb@ gs-edi.admin.ch): Mit Schreiben vom 25. Juni 2025 haben Sie uns eingeladen, zum indirekten Gegenvorschlag zur Inklusions-Initiative Stellung zu nehmen. Wir danken für diese Gelegenheit und äussern uns wie folgt:

Sowohl die Volksinitiative als auch der indirekte Gegenvorschlag des Bundesrates wollen die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen an der Gesellschaft fördern und ein selbstbestimmtes Leben der betroffenen Personen stärken. Der Kanton Zürich nimmt sich diesen wichtigen Anliegen seit mehreren Jahren systematisch an, insbesondere mit dem Aktionsplan Behindertenrechte 2022–2025 und dem Selbstbestimmungsgesetz vom 1. Januar 2024 (LS, 831.5). Die Volksinitiative lehnen wir ab und begrüssen grundsätzlich, dass der Bundesrat einen Gegenvorschlag vorlegt. Dieser vermag allerdings die Anforderungen an eine zeitgemässe Inklusionspolitik in der vorgelegten Form nicht zu erfüllen. Inhaltlich bleibt der Entwurf hauptsächlich auf den Bereich Wohnen beschränkt, was aufgrund der in Art. 3 definierten Ziele «Stärkung der unabhängigen Lebensführung», «Förderung der Teilhabe der betroffenen Personen» sowie «Stärkung der Achtung der Unterschiedlichkeit und der Akzeptanz der betroffenen Personen als Teil der Vielfalt der Gesellschaft» zu kurz greift. In personeller Hinsicht orientiert er sich weiterhin am überholten Begriff der «Invaliden» (Art. 1 mit Verweis auf Art. 112b Bundesverfassung [BV, SR 101]) und steht damit im Widerspruch zu den Vorgaben der UNO- Behindertenrechtskonvention (UNO-BRK, SR 0.109). Ein neues Gesetz des Bundes über die Inklusion von Menschen mit Behinderungen muss alle Menschen mit Behinderungen nach der UNO-BRK, der BV und dem Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG, SR 151.3) erfassen. Zudem konzentriert sich der Entwurf weiterhin auf institutionelle Wohnformen und übernimmt im Wesentlichen das bisherige Bundesgesetz über die Institutionen zur Förderung der Eingliederung von invaliden Personen (IFEG, SR 831.26). Sodann führt die vorgeschlagene Integration des IFEG zu keiner echten Modernisierung, da ambulante und intermediäre Angebote kaum berücksichtigt werden und zentrale Elemente wie eine transparente Bedarfsabklärung fehlen. Um die im Gegenvorschlag formulierten Ziele zu erreichen, ist eine kohärente nationale Gesamtstrategie notwendig. Diese müsste alle Lebensbereiche einbeziehen und Menschen mit Behinderungen als selbstbestimmte Akteurinnen und Akteure einbinden.

Die vorgeschlagenen Anpassungen des Bundesgesetzes über die Invalidenversicherung (SR 831.20) begrüssen wir grundsätzlich, insbesondere die Verbesserungen betreffend Hilfsmittel und Assistenzbeitrag sowie die Möglichkeit, dass Pilotprojekte für ein selbstbestimmtes Leben durch das Bundesamt für Sozialversicherungen gefördert werden können.

II. Mitteilung an die Geschäftsleitung des Kantonsrates, die Mitglieder des Regierungsrates sowie an die Sicherheitsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli