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RRB Nr. 945/2022

Zürcher Fachhochschule, Fachhochschulrat, Wahl

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 29. Juni 2022

945. Zürcher Fachhochschule, Fachhochschulrat (Wahl)

Erwägungen

1. Ausgangslage und rechtliche Grundlagen Der Fachhochschulrat ist gemäss § 10 Abs. 1 des Fachhochschulgesetzes vom 2. April 2007 (FaHG, LS 414.10) das oberste Organ der Zürcher Fachhochschule. Seine Aufgaben sind in § 10 FaHG geregelt. Der Fachhochschulrat setzt sich gemäss § 9 FaHG aus dem für das Bildungswesen zuständigen Mitglied des Regierungsrates und sechs bis acht vom Regierungsrat gewählten Persönlichkeiten aus Wissenschaft, Kultur, Wirtschaft, Sozialwesen und Politik zusammen. Die Amtsdauer der gewählten Mitglieder beträgt vier Jahre. Die Wiederwahl ist zweimal möglich. Gemäss § 8 Abs. 2 lit. b FaHG wählt der Regierungsrat die Mitglieder des Fachhochschulrates und dessen Präsidentin oder Präsidenten. Die Wahl des Fachhochschulrates untersteht der Genehmigung durch den Kantonsrat (§ 7 Abs. 2 lit. e FaHG). In Umsetzung der parlamentarischen Initiative KR-Nr. 214/2019 betreffend Wahl und Genehmigung Wahl Fachhochschulrat hat der Kantonsrat am 13. Juni 2022 eine Änderung des FaHG beschlossen (Wahl und Genehmigung Wahl Fachhochschulrat; ABl 2022-06-17). Gemäss n§ 7 Abs. 2 lit. e FaHG soll der Kantonsrat neu die Wahl der Präsidentin oder des Präsidenten und der einzelnen Mitglieder des Fachhochschulrates genehmigen. Die Inkraftsetzung dieser Bestimmung ist, den unbenutzten Ablauf der Referendumsfrist vorausgesetzt, auf den 1. Oktober 2022 vorgesehen. Aus politischen Gründen erscheint es angemessen, das vorliegende Wahlgeschäft dem Kantonsrat bzw. seiner zuständigen Kommission im Sinne der neuen Bestimmung zu unterbreiten, auch wenn diese noch nicht rechtskräftig ist. Die formelle Inkraftsetzung von n§ 7 Abs. 2 lit. e FaHG bis zum Zeitpunkt des Genehmigungsbeschlusses bleibt indessen vorbehalten. Gemäss RRB Nr. 1285/2018 setzt sich der Fachhochschulrat für die Amtsdauer 2019–2022 wie folgt zusammen: – Regierungsrätin Dr. Silvia Steiner, geboren 1958, Vorsteherin der Bildungsdirektion (Präsidentin) – Dr. Michael Alkalay, geboren 1954, Mitglied seit Januar 2019 – Dr. Meret Ernst, geboren 1966, Mitglied seit Januar 2011 – Dr. Matthias Kaiserswerth, geboren 1956, Mitglied seit Januar 2015

– Prof. Dr. Jürgen Oelkers, geboren 1947, Mitglied seit Januar 2011 – Prof. Dr. Andrea Schenker-Wicki, geboren 1959, Mitglied seit Januar – Dr. Thomas Andreas Ulrich, geboren 1964, Mitglied seit Januar 2019

2. Aufgaben und Anforderungsprofil des Fachhochschulrates Der Fachhochschulrat sorgt als oberstes Organ des Fachhochschulbereichs für eine effiziente Koordination der Fachhochschulen untereinander. Er ist zuständig für die Positionierung der Fachhochschulen gegenüber der Stufe Tertiär B und die Kooperationen mit der Universität Zürich (UZH). Für seine Entscheide berücksichtigt er inner- und interkantonale Kooperationen und Konkurrenzen. Als oberstes Organ des Fachhochschulbereichs verantwortet er die strategischen Ziele der Hochschulen und deren Realisierung. Die Strategie legt er zusammen mit den Hochschulleitungen in gemeinsamer Verantwortlichkeit fest («shared governance»). Der Fachhochschulrat ist abschliessend für die Bewilligung der Studiengänge zuständig. Im Weiteren überwacht er die Systeme der Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung in den Hochschulen. Er ernennt die Professorinnen und Professoren sowie die Mitglieder der Hochschulleitungen. Der Fachhochschulrat verabschiedet die Entwicklungs- und Finanzpläne der Hochschulen. Aus diesem Aufgabenkatalog ergibt sich für den Fachhochschulrat als Gremium folgendes Anforderungsprofil: Der Fachhochschulrat muss gesamthaft eine ausgeprägte Fähigkeit aufweisen, die strategischen Entwicklungen zu beurteilen und mitzugestalten. Wichtig ist die Kompetenz, Entwicklungs- und Innovationsprozesse der Hochschulen konstruktiv und kritisch zu begleiten. Vertiefte Kenntnisse der fachlichen Ausrichtung mindestens einer Hochschule und ausgeprägtes Interesse für die Themen der anderen beiden Hochschulen müssen zwingend vorhanden sein. Ebenso zwingend erforderlich sind Kenntnisse der Bildungspolitik sowie Kompetenzen in der finanziellen Führung und im Controlling grosser Non-Profit-Organisationen. Führungserfahrung in der Wirtschaft und in Expertenorganisationen sowie Erfahrung in Lehre und Forschung runden das Anforderungsprofil ab. Der Fachhochschulrat erfüllt in der gegenwärtigen Zusammensetzung dieses Anforderungsprofil. Jürgen Oelkers verfügt über vertiefte Kompetenzen im pädagogischen Bereich, Lehr- und Forschungserfahrung sowie Kenntnisse des Bildungssystems. Andrea Schenker-Wicki kennt die Hochschullandschaft Schweiz sehr gut und stellt als Rektorin der Universität Basel die Schnittstelle zu den Universitäten sicher. Meret Ernst bringt u. a. praktische Erfahrung und vielfältige Kenntnisse aus

dem Bereich der Kunsthochschulen ein. Thomas Andreas Ulrich verfügt über gute Verbindungen zur Wirtschaft und über Expertise im Finanzbereich sowie ausgewiesene Führungserfahrung. Michael Alkalay verfügt über Erfahrungen als Dozent in der Hochschulweiterbildung und bringt jahrelange Führungs- und Entwicklungserfahrung ein. Matthias Kaiserswerth ist ein ausgewiesener Experte für Innovationsprozesse und verfügt über vertiefte praktische Erfahrung in der Forschungsförderung. Mit Blick auf die Geschlechtergerechtigkeit ist die Zusammensetzung mit drei Frauen und vier Männern ausgewogen.

3. Wahl für die Amtsdauer 2023–2026 a. Bisherige Mitglieder Die beiden Mitglieder Dr. Meret Ernst und Prof. Dr. Jürgen Oelkers stehen aufgrund der gesetzlichen Beschränkung der Amtszeit nicht mehr zur Verfügung. Die vier folgenden Mitglieder stellen sich für die Amtsdauer 2023–2026 zur Wiederwahl: – Dr. Matthias Kaiserswerth, geboren 1956, Mitglied seit Januar 2015 – Prof. Dr. Andrea Schenker-Wicki, geboren 1959, Mitglied seit Januar – Dr. Michael Alkalay, geboren 1954, Mitglied seit Januar 2019 – Dr. Thomas Andreas Ulrich, geboren 1964, Mitglied seit Januar 2019 b. Neue Mitglieder Neu stellen sich Ulrich Jakob Looser, Fanni Fetzer, Lucien Criblez und Katrin Kraus für die Wahl zum Mitglied des Fachhochschulrates zur Verfügung. Ulrich Jakob Looser, geboren 1957, studierte an der Eidgenössischen Technischen Hochschule (ETH) Zürich Physik sowie an der Universität St. Gallen (HSG) Wirtschaftswissenschaft und schloss beide Studien mit dipl. Phys. ETH bzw. lic. oec. HSG ab. Nach ersten beruf‌lichen Erfahrungen im IT-Bereich übernahm er leitende Funktionen bei McKinsey & Company Ltd. als Partner sowie Accenture Ltd. (u. a. war er Chairman von Accenture Schweiz). Ulrich Jakob Looser ist heute Partner in der Beratungsfirma BLR Partners AG. Während dreier Amtsperioden war Ulrich Jakob Looser Mitglied des Universitätsrates. Er hat zudem verschiedene Verwaltungsratsmandate inne (u. a. Fostag, Kardex, LEM, u-Blox) und ist Vorstandsmitglied von Economiesuisse, wo er seit 2012 die Kommission «Bildung und Forschung» leitet. Er ist ausserdem Mitglied des Vorstands des Schweizerischen Vereins Balgrist sowie Mitglied des Schweizerischen Nationalfonds. Ulrich Jakob Looser verfügt über ausgewiesene Kenntnisse im Bereich der Hochschulfinanzen. Seit 2021 ist er Mitglied des Steuerungsausschusses Finanzielle Führung UZH.

Fanni Fetzer, geboren 1974, studierte an der UZH Politikwissenschaft, Volkskunde sowie Sozial- und Wirtschaftsgeschichte und schloss 2003 mit dem Lizenziat ab. Bereits während des Studiums war sie als Redaktorin für die Kulturzeitschrift «Du» tätig (bis 2004). Nach dem Studium war sie als wissenschaftliche Mitarbeiterin im Kunstmuseum Thun tätig, absolvierte eine Führungsausbildung (2005) und vertrat die Direktorin des Kunstmuseums Thun zeitweise. Anschliessend wechselte sie an das Kunsthaus Langenthal und leitete dieses bis 2011. In Langenthal führte Fanni Fetzer zahlreiche Neuerungen ein. Neben der Renovation der Ausstellungsräume veranlasste sie auch die Neukonzeption des Ausstellungsprogramms und der Freiwilligenarbeit, verbunden mit intensiver Medienarbeit. Berufsbegleitend absolvierte Fanni Fetzer einen Master of Advanced Studies in Arts Management an der Universität Basel (2008–2010) mit dem Schwerpunkt «Fundraising». Seit Oktober 2011 ist sie als Direktorin des Kunstmuseums Luzern tätig und verantwortlich für 50 Mitarbeitende; sieben Personen sind ihr direkt unterstellt. Das Kunstmuseum Luzern konnte sich unter Fanni Fetzers Leitung durch internationale Kooperationen, aktive Medienarbeit sowie grosse Übersichtsausstellungen mit internationalem Anspruch profilieren. Auch die Anstrengungen in den Bereichen Fundraising und Sponsoring sowie Marketing wurden erfolgreich verstärkt. Ausserdem gelang es, die allgemeine Kommunikation und Medienvermittlung bzw. -sammlung dank einer neuen digitalen Strategie innovativ auszurichten. Nicht zuletzt konnte Fanni Fetzer das Kunstmuseum Luzern durch vielfältige Partnerschaften mit Bildungs- und Kulturinstitutionen, wie beispielsweise der Hochschule Luzern, der Universität Luzern oder der Pädagogischen Hochschule Luzern, lokal verankern. Prof. Dr. Katrin Kraus, geboren 1973, absolvierte das Studium der Diplom-Pädagogik mit Studienrichtung Weiterbildung sowie der Germanistik und Deutsch als Fremdsprache an der Universität Trier. 2005 erlangte sie an der UZH die Promotion. Anschliessend war sie als Oberassistentin am Lehrstuhl für Berufsbildung der UZH tätig und hatte verschiedene Vertretungsprofessuren inne. 2009 übernahm Katrin Kraus die Professur für Erwachsenenbildung und Weiterbildung an der Pädagogischen Hochschule der Fachhochschule Nordwestschweiz (FHNW) und gehörte in dieser Funktion der

Institutsleitung an. Am 20. Juni 2012 hat die Fakultät für Geistes- und Sozialwissenschaft der Helmut-Schmidt-Universität / Universität der Bundeswehr Hamburg Katrin Kraus die Forschungs- und Lehrbefähigung für «Erziehungswissenschaft, unter besonderer Berücksichtigung der Berufsbildung und der Weiterbildung», verliehen.

Von 2014 bis 2020 leitete sie an der Pädagogischen Hochschule der FHNW das Institut Weiterbildung und Beratung und verantwortete den Leistungsbereich Weiterbildung im vierfachen Leistungsauftrag der Hochschule. In dieser Position war sie verantwortlich für über 110 Mitarbeitende, für Verhandlungen mit den vier Trägerkantonen über die Weiterbildungsleistungen, für das Budget und die Aktivitäten in Marketing, Kommunikations-, Öffentlichkeits- und Gremienarbeit. Katrin Kraus wurde auf den 1. Mai 2021 zur ordentlichen Professorin für Berufs- und Weiterbildung an der UZH ernannt. In dieser Funktion gehört sie u. a. der Kommission Lehrerinnen- und Lehrerbildung am Institut für Erziehungswissenschaft der UZH an. Prof. Dr. Lucien Criblez, geboren 1958, studierte an der Universität Bern Pädagogik, Psychologie, Psychopathologie, Geschichte und Germanistik. Anschliessend war er in der Heimerziehung, Jugendarbeit, Lehrerbildung und als Leiter der Stabsabteilung Pädagogik im damaligen Erziehungsdepartement des Kantons Solothurn (1997–1999) tätig. Ausserdem war er Assistent an der Universität Bern und wissenschaftlicher Mitarbeiter an den Universitäten Bern, Zürich und Genf, wo er sich mit Projekten zur Bildungsgeschichte, Bildungspolitik, Schultheorie und Lehrerbildung befasste. 1993 promovierte er an der Universität Bern mit einer Arbeit zur Schweizer Bildungsgeschichte der 1930er- und 1940er-Jahre. 2002 habilitierte er an der UZH mit einer Arbeit zur Lehrerbildungspolitik. Von 2003 bis 2007 war Lucien Criblez Professor für Pädagogik an der Pädagogischen Hochschule der FHNW und leitete das Institut Forschung und Entwicklung in Aarau bzw. die ehemalige Pädagogische Hochschule der Fachhochschule Aargau. Seit 2008 ist er Professor für Pädagogik mit den Schwerpunkten Historische Bildungsforschung und Bildungspolitikanalysen an der UZH. Seit 2011 ist Lucien Criblez Mitglied des Bildungsrates des Kantons Zürich. Im Sommer 2023 wird er von der UZH als Professor emeritiert. Der Regierungsrat ist überzeugt, dass die vier zur Wahl als Mitglied des Fachhochschulrates vorgeschlagenen Persönlichkeiten die vier zur Wiederwahl vorgeschlagenen Mitglieder optimal ergänzen. Mit den genannten Persönlichkeiten werden alle notwendigen Kompetenzen abgedeckt und das Geschlechterverhältnis ist mit vier Frauen und fünf Männern ausgewogen. c. Präsidium

Regierungsrätin Dr. Silvia Steiner präsidiert seit Mai 2015 den Fachhochschulrat. Für die Amtsdauer 2023–2026 wird ihr wiederum das Präsidium übertragen.

Dispositiv

Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Als Mitglieder des Fachhochschulrates werden für die Amtsdauer 2023–2026 auf den 1. Januar 2023 gewählt: – Dr. Michael Alkalay, Dorfwiesenstrasse 10, Postfach 65, 8173 Neerach – Prof. Dr. Lucien Criblez, Parkstrasse 19, 3084 Wabern – Fanni Fetzer, Zweierstrasse 50, 8004 Zürich – Dr. Matthias Kaiserswerth, Am Bächli 11, 8805 Richterswil – Prof. Dr. Katrin Kraus, Universität Zürich, Institut für Erziehungswissenschaft, Kantonsschulstrasse 3, 8001 Zürich – Ulrich Jakob Looser, BLR & Partners AG, Tischenloostrasse 59, 8800 Thalwil – Prof. Dr. Andrea Schenker-Wicki, Kilchbergstrasse 8, 8038 Zürich – Dr. Thomas Andreas Ulrich, Im Sihlhof 39, 8134 Adliswil

II. Als Präsidentin des Fachhochschulrates wird auf den 1. Januar 2023 gewählt: – Regierungsrätin Dr. Silvia Steiner, Vorsteherin der Bildungsdirektion

III. Die Wahlen gemäss Dispositiv I und II bedürfen der Genehmigung durch den Kantonsrat. Die Inkraftsetzung von n§ 7 Abs. 2 lit. e FaHG vor dem Zeitpunkt der Genehmigung bleibt vorbehalten.

IV. Mitteilung an die Gewählten sowie an die Bildungsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli

Provisions amended since

This decision construes provisions whose act has since been consolidated again. Whether the article itself changed is not recorded.

  • Fachhochschulgesetz, Art. 10 — read in the version of August 1, 2020; the act was consolidated again on November 1, 2022 and August 1, 2024.

Cited in