Standing: How later courts treated this decision has not been analysed.

RRB Nr. 948/2024

Anfrage Jacqueline Hofer, Dübendorf, betreffend Inklusion im Sport: Barrieren überwinden und Teilhabe für Menschen mit Beeinträchtigung fördern, Beantwortung

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 281/2024

Sitzung vom 18. September 2024

948. Anfrage (Inklusion im Sport: Barrieren überwinden und Teilhabe für Menschen mit Beeinträchtigung fördern) Kantonsrätin Jacqueline Hofer, Dübendorf, hat am 2. September 2024 folgende Anfrage eingereicht: Die Integration von Menschen mit Beeinträchtigung im Sport ist ein wichtiger Schritt zur Förderung der Inklusion, Lebensqualität und Selbstbestimmung. Alle sollen unabhängig von ihren Fähigkeiten Zugang zu Sportangeboten haben und aktiv daran teilnehmen können. Ich ersuche daher den Regierungsrat um Beantwortung folgender Fragen:

Erwägungen

1. Organisationen: Welche Organisationen sind auf die Integration von Menschen mit Behinderungen im Sport spezialisiert?

2. Förderung durch den Kanton: Wie fördert der Kanton Zürich den Behindertensport? Welche Programme und Angebote gibt es zur Förderung der Inklusion im Sport?

3. Finanzielle Unterstützung: Gibt es spezielle Förderprogramme oder finanzielle Unterstützung für Vereine und Organisationen, die inklusive Sportprojekte umsetzen möchten?

4. Schulsport: Wie können Vereine einfacher in den Schulsport integriert werden und welche Behörde ist dafür zuständig?

5. Freizeitprogramme und Sportcamps: Bietet das Sportamt des Kantons Zürich sportliche Freizeitprogramme und Sportcamps für Menschen mit Behinderung an? Wenn ja, welche?

6. Geeignete Kurse: Welche Kurse sind für alle Behinderungsarten besonders geeignet und werden von gut ausgebildeten Leitern betreut?

7. Trainings und Ausbildungen: Wer bietet Trainings und Ausbildungen im Behindertensport an?

8. Inklusive Programme für Kinder und Jugendliche: Gibt es Programme, bei denen Kinder und Jugendliche mit und ohne Beeinträchtigung gemeinsam Sport treiben? Wenn ja, welche?

9. Beratung und Unterstützung: Bietet das Sportamt Beratung oder Unterstützung für Vereine und Organisationen, die inklusive Sportprojekte umsetzen möchten? Wenn ja, wie?

10. Best Practices: Gibt es Beispiele oder Leitfäden für erfolgreiche inklusive Sportprojekte im Kanton Zürich? Wenn ja, welche?

11. Nachwuchs- und Spitzensport für Rollstuhlfahrer: Wer fördert den Nachwuchs- und Spitzensport für Rollstuhlfahrer?

12. Sport- und Bewegungsprogramme: Wer bietet im Kanton Zürich Sport- und Bewegungsprogramme für Menschen mit körperlicher Beeinträchtigung an?

13. Wettkämpfe und Trainings für Menschen mit geistiger Beeinträchtigung: Wer bietet im Kanton Zürich Wettkämpfe und Trainings für Menschen mit geistiger Beeinträchtigung an?

Dispositiv

Auf Antrag der Sicherheitsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Die Anfrage Jacqueline Hofer, Dübendorf, wird wie folgt beantwortet:

Sport treiben ist für viele Menschen selbstverständlich, auch für Menschen mit Beeinträchtigungen. Das Sportsystem (Sportvereine, Infrastrukturen, Anlässe, Ausbildungen) im Kanton stellt ein vielfältiges Sport- und Förderangebot bereit, das allen Menschen ein bedürfnisgerechtes Sporttreiben ermöglichen soll. Ziel ist es, dass Menschen mit Beeinträchtigungen selbstverständlicher Teil des Sportsystems sind und dieses mitgestalten. So ist es heute selbstverständlich, dass Sportanlagen barrierefrei gebaut werden. Zu Fragen 1 und 11–13: Im Kanton fördern verschiedene Fachorganisationen den Sport für Menschen mit Behinderung, namentlich PluSport, Special Olympics, Rollstuhlsport Schweiz, Swiss Deaf Sports und Procap. Sie bieten Sportcamps, Trainings sowie Ausbildungen für Leiterpersonen an und fördern den Breiten- und Spitzensport für Menschen mit Behinderung. Das Sportamt führt auf der Webseite des Kantons eine Übersicht zum Thema «Sport für Menschen mit Behinderung» mit den verschiedenen Angeboten (zh.ch/de/sport-kultur/sport/breitensport/sport-fuer-menschen-mit-beeintraechtigung.html). Zu Fragen 2–3 und 5–9: Das Sportamt unterstützt Projekte und Veranstaltungen rund um das Thema Sport für Menschen mit Behinderung mit dem Ziel, ihnen den Zugang zu Sportangeboten zu erleichtern. Ein Beispiel dafür sind die OpenSunday-Angebote der Stiftung IdéeSport, bei denen Kinder mit und ohne Behinderungen gemeinsam Sport treiben. Auch höhere Unterstützungsbeiträge für Sportveranstaltungen mit Inklusionskonzepten sind Teil der Massnahmen. Zudem unterstützte das Sportamt das Projekt «Unified» von Special Olympics, das Vereine bei der Inklusion von Men- schen mit Behinderungen begleitet. Ebenso werden im Rahmen der Förderbeiträge für den Nachwuchsleistungssport auch Organisationen des Behindertensports unterstützt, sowohl für Menschen mit körperlicher als auch mit geistiger Beeinträchtigung. Im Rahmen des Sportförderprogramms Jugend+Sport (J+S) wird das gemeinsame Sporttreiben von Kindern und Jugendlichen mit und ohne Behinderung gefördert und unterstützt. Ein wichtiges Anliegen ist es, Sportleitenden z. B. mit dem Modul «Sport und Handicap» Wege für gemeinsame Sportangebote und Trainings für Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderung aufzuzeigen. Ausserdem wird die Teilnahme von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen in J+S-Angeboten mit

zusätzlichen J+S-Beiträgen unterstützt. Zu Frage 4: Der freiwillige Schulsport dient als Brücke zum Vereinssport, indem Kurse angeboten werden, die in den örtlichen Vereinen weitergeführt werden können. Für die Organisation des freiwilligen Schulsports sind die Schulgemeinden zuständig. Das Sportamt unterstützt sie mit Beiträgen aus dem Sportfonds, damit ein vielfältiges Angebot gewährleistet werden kann. Zu Frage 10: Es gibt im Kanton viele erfolgreiche Inklusionsprojekte im Sport. So bietet etwa der Handballclub Winterthur seit 2019 wöchentliche Handballtrainings für Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit und ohne Behinderung an und er war zudem federführend bei der Gründung der Inklusionsliga «TogetherLeague». Das Sportamt fördert solche Initiativen und verbreitet sie über Konferenzen und Netzwerke weiter. Ein herausragendes Beispiel sind die UCI Rad- und Para-Cycling-Weltmeisterschaften vom 21. bis 29. September 2024 in Zürich, die als erste vollständig inklusive Weltmeisterschaft durchgeführt werden. Mit der erstmaligen gemeinsamen Austragung der Non-Para- und Para-Cycling- Rennen werden alle Teilnehmenden gleichermassen im Scheinwerferlicht stehen. Mit den umfassenden Inklusionsmassnahmen hat dieser globale Radsportevent unter dem Motto «together we ride» hinsichtlich Inklusion eine enorme Strahlkraft und kann als Vorbild für zukünftige Grossanlässe im Sport dienen.

II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungsrates sowie an die Sicherheitsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin: Kathrin Arioli