Standing: How later courts treated this decision has not been analysed.

RRB Nr. 95/2024

Anfrage Christina Zurfluh Fraefel, Wädenswil, Marc Bourgeois, Zürich, und Tobias Infortuna, Uster, betreffend Wissenschaftlichkeit oder Ideologie an unseren Hochschulen?, Beantwortung

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 385/2023

Sitzung vom 31. Januar 2024

95. Anfrage (Wissenschaftlichkeit und Ideologie an unseren Hochschulen?) Kantonsrätin Christina Zurfluh Fraefel, Wädenswil, sowie die Kantonsräte Marc Bourgeois, Zürich, und Tobias Infortuna, Uster, haben am 20. November 2023 folgende Anfrage eingereicht: Im Rahmen der jüngeren, geopolitischen Konflikte sind in der Schweiz (wie auch im übrigen Europa) Vertreterinnen und Vertreter von Hochschulen mit teils problematischen, voreingenommenen Aussagen und Verstrickungen aufgefallen. Gerade in den Geisteswissenschaften scheinen ideologische Werthaltungen teils gegenüber der Wissenschaftlichkeit zu dominieren. Leider bildet auch der Kanton Zürich mit seinen Hochschulen keine Ausnahme. So war Saida Mirsadri, eine Gastprofessorin der Universität Zürich, auch an der konservativsten Universität des Irans tätig, wie die Medien kürzlich aufdeckten. Saida Mirsadri lud neulich einen iranischen Philosophen für ein Referat nach Zürich ein, der bekannt dafür ist, öffentlich gegen den Westen und insbesondere gegen Israel zu hetzen. Zudem wird von verschiedenen Seiten darauf hingewiesen, dass das Mullah-Regime Irans die Einflussnahme auf westliche Universitäten sucht. Der Nachrichtendienst des Bundes wurde in diesem Zusammenhang bereits aktiv und bestätigt die Intensivierung der nachrichtendienstlichen Aktivitäten Irans in der Schweiz. Nicht nur die Nähe von Saida Mirsadri zu menschenrechtsverachtenden Kreisen wie die Revolutionsgarden, sondern auch ihre Äusserungen und insbesondere ihre Relativierungen von offensichtlichem Unrecht werfen Fragen auf. Sie stehen im Widerspruch zu unseren Werthaltungen, aber auch zum Gebot der politischen Neutralität im Bildungsgesetz. Vor diesem Hintergrund bitten wir den Regierungsrat um die Beantwortung folgender Fragen:

Erwägungen

1. Welche kantonalen Institutionen pflegen bilaterale Beziehungen mit iranischen Organisationen/Stellen/Personen? Wie beurteilt der Regierungsrat solche Kontakte?

2. Welche Anstrengungen unternehmen die kantonalen Hochschulen, um auch in den Geisteswissenschaften eine ideologiefreie, ausgewogene Forschung und Lehre zu garantieren?

3. Welche Anstrengungen unternehmen die kantonalen Hochschulen, um problematische Verstrickungen ihrer Angestellten zu verhindern oder mindestens offenzulegen?

4. Gegenüber wie vielen Mitarbeitenden der kantonalen Hochschulen wurden in den vergangenen fünf Jahren aufgrund problematischer Äusserungen, Forschungen oder Verstrickungen personalrechtliche Massnahmen ergriffen?

Dispositiv

Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Die Anfrage Christina Zurfluh Fraefel, Wädenswil, Marc Bourgeois, Zürich, und Tobias Infortuna, Uster, wird wie folgt beantwortet:

Der Wissensaustausch ist eine tragende Säule der Wissenschaft und eine zentrale Voraussetzung für die Gewinnung neuer Erkenntnisse. Hochschulen demokratischer Gesellschaften sind dementsprechend Orte des Austausches und der freien Debatte. Deshalb pflegen die Zürcher Hochschulen im Rahmen von Verfassung und Gesetz Beziehungen zu einer Vielzahl von Organisationen, Stellen und Personen. Im Austausch mit autoritär geführten Organisationen sind sich die Zürcher Hochschulen ihrer besonderen Verantwortung bewusst und gestalten die Beziehungen vorsichtig. Die Beantwortung der Fragen erfolgt zuständigkeitshalber gemäss den Angaben der Zürcher Hochschulen (Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften [ZHAW], Zürcher Hochschule der Künste [ZHdK], Pädagogische Hochschule Zürich [PHZH] und Universität Zürich [UZH]). Zu Frage 1: Die Zürcher Hochschulen verfügen über keine bedeutenden Beziehungen zu Bildungseinrichtungen aus dem Iran. Die Universität Teheran ist eine Partnerhochschule der UZH für den Austausch von Studierenden. Die ZHAW wurde vom Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation 2017 als Kompetenzzentrum (sog. Leading House) für die Zusammenarbeit für Südasien ernannt. Sie übernimmt in diesem Raum Koordinationsaufgaben, was auch zu einzelnen koordinativen Kontakten mit iranischen Hochschulen geführt hat. Die ZHdK und die PHZH haben keine solchen Kontakte. Zu Frage 2: Die Frage zielt auf die Geisteswissenschaften und betrifft damit die UZH. Die Wissenschaftsfreiheit als verfassungsmässiges Recht ist das Fundament der akademischen Forschung und Lehre. Sie garantiert den Forschenden und Lehrenden, ihre Arbeit inhaltlich und methodisch-di- daktisch selbstbestimmt und eigenständig zu gestalten. Dies erfolgt im Rahmen der Rechtsordnung und der davon abgeleiteten Grundprinzipien der wissenschaftlichen Integrität. Die kritische Prüfung der Quellen sowie der vorhandenen Forschungsansätze und theoretischen Einordnungen zählt zu den Grundlagen des wissenschaftlichen Arbeitens. In der Lehre ist ihre Einübung und die kritische Auseinandersetzung damit ein stetes Anliegen. In der Forschung ist sie ein wesentliches Qualitätskriterium. Die Philosophische Fakultät und die Theologische und Religionswissenschaftliche Fakultät der UZH

setzen sich für die Freiheit in der Auseinandersetzung mit allen relevanten Quellen sowie für deren methodisch und theoretisch erwogene Diskussion ein. Dazu gehören auch Vorstellungen, die in einer freiheitlichen und demokratischen Gesellschaft nicht geteilt werden. Ideologische Äusserungen, ob in schriftlicher, mündlicher oder audiovisueller Form, sind dementsprechend ebenfalls Gegenstand der kritischen Analyse. Studierende lernen so, Ideologie als solche zu erkennen und wissenschaftlich einzuordnen. In diesem Zusammenhang finden an der Philosophischen Fakultät und an der Theologischen und Religionswissenschaftlichen Fakultät der UZH auch regelmässig Qualitätskontrollen statt. In deren Rahmen haben alle an der Lehre beteiligten Personen, namentlich auch die Studierenden, die Möglichkeit, auf eine allfällige «Einseitigkeit» in der Themensetzung oder der Perspektive aufmerksam zu machen. Zu Frage 3: Für die Mitarbeitenden der Zürcher Hochschulen gilt das kantonale Personalrecht. Dieses bzw. die einschlägigen Personalverordnungen der Zürcher Hochschulen regeln unter anderem die Zulässigkeit von Nebenbeschäftigungen. Demnach müssen Nebenbeschäftigungen mit der Stellung an der Hochschule vereinbar sein und dürfen die Aufgabenerfüllung und die Interessen der Hochschule nicht beeinträchtigen. Drittmittelprojekte werden transparent gehandhabt. Im Rahmen der Anstellung des Forschungs- und Lehrpersonals erfolgt zudem jeweils eine sorgfältige Prüfung der bisherigen Anstellungen sowie der wissenschaftlichen Qualität der Kandidierenden. Zu Frage 4: An der ZHAW, der ZHdK und der PHZH sind keine Vorfälle bekannt, die personalrechtliche Massnahmen notwendig gemacht hätten. An der UZH gab es in den letzten Jahren wenige Fälle von im Sinne der Frage kritischen Äusserungen. Einige davon standen im Zusammenhang mit der Coronapandemie. In Einzelfällen war eine Klärung im individuellen Gespräch erforderlich.

Die UZH hat die in verschiedenen Medien erhobenen Vorwürfe gegen ihre Gastprofessorin Saida Mirsadri eingehend geprüft und in diesem Rahmen auch deren Mitarbeitende und Studierende einbezogen. Die Vorwürfe haben sich als nicht zutreffend erwiesen. Saida Mirsadri steht dem iranischen Regime kritisch gegenüber. Sie hat sich in Vorträgen und Lehrveranstaltungen eindeutig für die Rechte von Frauen im Iran ausgesprochen und sich gegen islamistische und extremistisch religiöse sowie politische Ansichten positioniert. Für personalrechtliche Massnahmen gibt es deshalb keinen Anlass.

II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungsrates sowie an die Bildungsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin: Kathrin Arioli