RRB Nr. 950/2017
Kantonale Volksabstimmung vom 24. September 2017, Feststellung der Rechtskraft der Ergebnisse
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 25. Oktober 2017
950. Kantonale Volksabstimmung vom 24. September 2017, Feststellung der Rechtskraft der Ergebnisse Am 24. September 2017 fand die kantonale Volksabstimmung über folgende Vorlagen statt:
Erwägungen
1. Kantonsverfassung (KV) (Änderung vom 13. März 2017; Gegenvorschlag zur Anti-Stauinitiative) (ABl 2017-03-31)
2. Steuergesetz (Änderung vom 24. April 2017; Begrenzung des Arbeitswegkostenabzugs; Leistungsüberprüfung 2016) (ABl 2017-05-12)
3. Gesetz über die Jugendheime und die Pflegekinderfürsorge (Änderung vom 23. Januar 2017; Heimfinanzierung) (ABl 2017-02-03)
4. Sozialhilfegesetz (Änderung vom 3. April 2017; Aufhebung Sozialhilfeleistungen für vorläufig Aufgenommene) (ABl 2017-04-13) Der Zusammenzug der durch die Wahlbüros ermittelten Auswertungsergebnisse wurde am 6. Oktober 2017 im Amtsblatt gemeindeweise veröffentlicht (ABl 2017-10-06). Einsprachen gemäss § 10d des Verwaltungsrechtspflegegesetzes vom 24. Mai 1959 sind innert der mit der Veröffentlichung der Ergebnisse angesetzten Frist von fünf Tagen keine erhoben worden. Die veröffentlichten Auswertungsergebnisse sind demnach unverändert geblieben. Gestützt auf § 83 Abs. 1 des Gesetzes über die politischen Rechte vom 1. September 2003 (GPR) hat der Regierungsrat demzufolge als wahlleitende Behörde die Rechtskraft der Ergebnisse dieser kantonalen Volksabstimmung festzustellen. Für die Inkraftsetzung der von den Stimmberechtigten angenommenen Kantonsverfassung (Änderung vom 13. März 2017; Gegenvorschlag zur Anti-Stauinitiative) sind die Volkswirtschaftsdirektion, für die Inkraftsetzung des Steuergesetzes (Änderung vom 24. April 2017; Begrenzung des Arbeitswegkostenabzugs; Leistungsüberprüfung 2016) die Finanzdirektion, für die Inkraftsetzung des Gesetzes über die Jugendheime und die Pflegekinderfürsorge (Änderung vom 23. Januar 2017; Heimfinanzierung) die Bildungsdirektion und für die Inkraftsetzung des Sozialhilfegesetzes (Änderung vom 3. April 2017; Aufhebung Sozialhilfeleistungen für vorläufig Aufgenommene) die Sicherheitsdirektion zu beauftragen, dem Regierungsrat einen entsprechenden Antrag zu unterbreiten.
Dispositiv
Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern beschliesst der Regierungsrat:
I. Es wird festgestellt, dass die Stimmberechtigten in der Volksabstimmung vom 24. September 2017 gemäss den im Amtsblatt (ABl) vom 6. Oktober 2017 veröffentlichten Ergebnissen (ABl 2017-10-06) folgende Vorlagen rechtskräftig angenommen haben: 1. Kantonsverfassung (KV) (Änderung vom 13. März 2017; Gegenvorschlag zur Anti-Stauinitiative) (ABl 2017-03-31) 2. Steuergesetz (Änderung vom 24. April 2017; Begrenzung des Arbeitswegkostenabzugs; Leistungsüberprüfung 2016) (ABl 2017-05-12) 3. Gesetz über die Jugendheime und die Pflegekinderfürsorge (Änderung vom 23. Januar 2017; Heimfinanzierung) (ABl 2017-02-03) 4. Sozialhilfegesetz (Änderung vom 3. April 2017; Aufhebung Sozialhilfeleistungen für vorläufig Aufgenommene) (ABl 2017-04-13)
II. Die Volkswirtschaftsdirektion wird beauftragt, dem Regierungsrat einen Antrag zur Inkraftsetzung der Änderung der Kantonsverfassung (Gegenvorschlag zur Anti-Stauinitiative) zu unterbreiten, die Finanzdirektion einen Antrag zur Inkraftsetzung der Änderung des Steuergesetzes (Begrenzung des Arbeitswegkostenabzugs; Leistungsüberprüfung 2016), die Bildungsdirektion einen Antrag zur Inkraftsetzung der Änderung des Gesetzes über die Jugendheime und die Pflegekinderfürsorge (Heimfinanzierung) und die Sicherheitsdirektion einen Antrag zur Inkraftsetzung der Änderung des Sozialhilfegesetzes (Aufhebung Sozialhilfeleistungen für vorläufig Aufgenommene). III. Veröffentlichung im Amtsblatt.
IV. Mitteilung an die Geschäftsleitung des Kantonsrates, die Volkswirtschaftsdirektion, die Finanzdirektion, die Bildungsdirektion, die Sicherheitsdirektion sowie an die Direktion der Justiz und des Innern und an das Statistische Amt.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi