Standing: How later courts treated this decision has not been analysed.

RRB Nr. 950/2024

Anfrage Monika Wicki, Zürich, und Marzena Kopp, Meilen, betreffend Alternativer Studiengang für Lehrpersonen, Beantwortung

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 191/2024

Sitzung vom 18. September 2024

950. Anfrage (Alternativer Studiengang für Lehrpersonen) Die Kantonsrätinnen Monika Wicki, Zürich, und Marzena Kopp, Meilen, haben am 3. Juni 2024 folgende Anfrage eingereicht: Seit Jahren können viele freie Stellen an den Schulen nicht mit in der Schweiz ausgebildeten Lehrpersonen besetzt werden. Die Hochschule für agile Bildung (HfaB) entwickelte und erprobte nun einen alternativen Studiengang für Lehrpersonen (Bachelor Lehrperson HfaB). Hauptmerkmal des Studiengangs ist es, dass die angehenden Lehrpersonen von Anfang an unterrichten, ihre Tätigkeit reflektieren und sich zeitgleich theoretisches und praktisches Wissen aneignen können. Dabei wurde auf Kompatibilität mit den Anerkennungskriterien der EDK geachtet. Der Studiengang wurde mit einer kleinen Kohorte von Studierenden erfolgreich durchgeführt und evaluiert (Arn, Munsch & Kaufmann 2023, NZZ vom 25.11.2023, Fachheft «Pädagogik» Nr. 4/2024). Der Studiengang der HfaB stellt eine mögliche Ergänzung zu bestehenden Studiengängen dar. Denkbar wäre, den Studiengang als Kooperation mit der PHZH anzubieten. In diesem Zusammenhang bitten wir den Regierungsrat um die Beantwortung folgender Fragen:

Erwägungen

1. Inwiefern sieht die Bildungsdirektion in solchen privaten Initiativen und alternativen Studiengängen eine Möglichkeit, mehr ausgebildete Lehrkräfte zu erhalten?

2. Für eine Akkreditierung der HfaB bzw. des Studiengangs wäre die Unterstützung der Bildungsdirektion hilfreich. Kann sich die Bildungsdirektion vorstellen, den Studiengang der HfaB anzuerkennen, um eine Ausbildung als Lehrperson mit anerkanntem Diplom zu ermöglichen? Wenn ja, wie müsste vorgegangen werden, damit die Anerkennung erfolgen kann? Wenn nein, warum nicht?

3. Wäre eine Trägerschaft durch den Kanton selbst oder als assoziiertes Institut von PHZH, HfH, dem Institut für Erziehungswissenschaft der Universität Zürich oder dem Seminar Unterstrass denkbar? Welche anderen Formen der Zusammenarbeit wären sonst möglich?

4. Käme eine befristete Anerkennung dieser Ausbildung durch den Kanton Zürich in Frage, um eine Erfahrungsgrundlage für Folgeentscheidungen zu schaffen (Pilotdurchführung mit entsprechender externer Evaluation)?

Dispositiv

Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Die Anfrage Monika Wicki, Zürich, und Marzena Kopp, Meilen, wird wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Die Bildungsdirektion geht davon aus, dass ein alternativer, von einer privaten Trägerschaft angebotener Studiengang keinen spürbaren Effekt auf die Anzahl ausgebildeter Lehrkräfte hätte. Personen, die sich für den Lehrberuf interessieren, haben bereits heute eine Wahlmöglichkeit betreffend die Ausbildungsinstitution. Wer eine Alternative zur Pädagogischen Hochschule Zürich (PHZH) sucht, wählt heute beispielsweise das Institut Unterstrass oder eine ausserkantonale Pädagogische Hochschule. Mit einem weiteren Ausbildungsinstitut würde die Zahl der Studierenden entsprechend kaum angehoben, sondern bloss breiter verteilt. Zu Fragen 2 und 4: Für die Anerkennung und Akkreditierung von Studiengängen der Pädagogischen Hochschulen ist die Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektorinnen und -direktoren zuständig, nicht die Bildungsdirektion (vgl. edk.ch/de/themen/diplomanerkennung/hochschuldiplome). Zur Frage 3: Die Besonderheit im Konzept der entwicklungsorientierten Lehrerinnen- und Lehrerbildung der Hochschule für agile Bildung (HfaB) besteht darin, dass die Lehr- und Lernsettings der Studierenden individuell gestaltet sind und sich im Verlauf des Studiums ändern können. Das HfaB- Curriculum befindet sich damit in ständiger Entwicklung. Dadurch ist weder plan- noch nachvollziehbar, welche Kompetenzen die Studierenden aufbauen. Eine Trägerschaft durch den Kanton Zürich steht für den Regierungsrat daher ausser Betracht. Eine Zusammenarbeit mit der PHZH wäre allenfalls im Rahmen gemeinsamer Projekte oder Veranstaltungen möglich.

II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungsrates sowie an die Bildungsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin: Kathrin Arioli