RRB Nr. 953/2024
Justizvollzugsanstalt Pöschwies, Anpassung Normalvollzug, gebundene Ausgabe
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 18. September 2024
953. Justizvollzugsanstalt Pöschwies, Anpassung Normalvollzug
Erwägungen
(gebundene Ausgabe)
Ausgangslage Die Justizvollzugsanstalt (JVA) Pöschwies ist mit 400 Plätzen für straffällige Männer die grösste geschlossene Institution der Schweiz für den Straf- und Massnahmenvollzug. In die JVA Pöschwies werden volljährige Männer eingewiesen, die zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr, zu einer stationären Massnahme oder zu einer Verwahrungsmassnahme verurteilt worden sind. Die durchschnittliche Aufenthaltsdauer beträgt rund drei Jahre. Über 300 Fachpersonen arbeiten mit verschiedenen Massnahmen auf eine Wiedereingliederung der Inhaftierten in die Gesellschaft hin. Das Ziel eines deliktfreien Lebens nach der Freilassung dient der Sicherheit der Gesellschaft. Im Normalvollzug werden die Insassen darin unterstützt, ihre Fähigkeit zur Führung eines straffreien Lebens zu verbessern (§ 20 Straf- und Justizvollzugsgesetz [LS 331]). Die Methodik des Normalvollzugs hat sich seit der Eröffnung der JVA Pöschwies 1995 verändert. Mit Beschluss Nr. 429/2021 bewilligte der Regierungsrat zur Umsetzung des Konzepts «Normalvollzug+» zusätzliche personelle Mittel. Mit diesem Konzept soll der Schutz der Mitarbeitenden markant verbessert und die Rückfallquote weiter gesenkt werden. Damit der «Normalvollzug+» umgesetzt werden kann, sind neben den zusätzlichen personellen Mitteln bauliche Anpassungen am Bestandesgebäude und Ergänzungen im Aussenbereich notwendig. Um bessere Ergebnisse bei der Resozialisierung der Insassen zu erreichen, ist der Wohnbereich des Normalvollzugs anzupassen. Mit der geplanten Raumgestaltung im Innern und im Aussenbereich der Wohnpavillons soll eine bessere und individuellere Betreuung ermöglicht und die Wiedereingliederung in den Alltag nach dem Vollzug unterstützt werden.
Projekt Innenraum Im Erdgeschoss der acht bestehenden Wohntrakte müssen die Speiseräume für insgesamt 28 Personen ausgestattet werden. Die bestehende Küchenzeile soll aufgrund ihres Alters einschliesslich aller Geräte ersetzt und das selbstständige Kochen ermöglicht werden. Vier an den Speisesaal angrenzende Putzräume werden zu Toiletten für die Häftlinge umgenutzt, vier weitere zu Toiletten für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Die Aufenthaltsräume im Erdgeschoss sollen nach Abschluss des Projekts Arbeitsplätze bieten oder als Besprechungsräume genutzt werden können. Die Zugänge zu den neuen Aussenbereichen soll über neue, mechanisch verriegelte Glas-Metall-Türen erfolgen. Aussenraum Eine zentrale Idee des neuen Konzepts sind Freiräume. Diese sollen durch zusätzliche Aussenbereiche geschaffen werden, die abends zur Verfügung stehen. Dem Normalisierungsprinzip folgend, eröffnen sie den Insassen auf den Wohngruppen neue Möglichkeiten der Freizeitgestaltung. Die Inhaftierten sollen lernen, ihre Freizeit aus eigenem Antrieb zu gestalten und so zur Wiedereingliederung beizutragen. Der bestehende Pausenhof der JVA kann aus sicherheitstechnischen und betrieblichen Gründen nur zu festgelegten Zeiten genutzt werden. Im Aussenbereich der acht Normalvollzugwohngruppen soll daher je Wohngruppe zusätzlich ein begehbarer, von einem Sicherheitszaun gefasster Hof erstellt werden. Aus Sicherheitsgründen soll zwischen jeweils zwei Höfen anstelle eines Zauns eine Mauer aus Sichtbeton entstehen, um ein Durchreichen von Gegenständen zu verhindern. Weiter ist pro Wohneinheit ein gedeckter Sitzplatz geplant. Untergeschoss Eine Studie zu den Technikräumen in der gesamten JVA hat ergeben, dass durch Automatisierung und Digitalisierung die Platzbedürfnisse der Gebäude- und Sicherheitstechnik gestiegen sind. Im Gebäude Normalvollzug werden für die geplanten Massnahmen zusätzliche Technikräume im Untergeschoss erstellt werden müssen, wofür Grabarbeiten von aussen notwendig sind. Da für die Umsetzung des «Normalvollzugs+» die Aussenbereiche neu erstellt werden, sollen im gleichen Zug die benötigten Technikräume vorzeitig umgesetzt werden, damit die Aussenbereiche für die kommenden Projekte (z. B. geplanter Ersatz der Videoanlage) nicht zurückgebaut werden müssen.
Finanzielles Die Kosten für das Vorhaben belaufen sich gemäss Kostenschätzung vom 17. Januar 2024 auf Fr. 9 760 000 und weisen eine Genauigkeit von ±10% auf (Preisstand: Zürcher Index der Wohnbaupreise, April 2023, 1190,9 Punkte, Basis 1939). Die Kosten setzen sich wie folgt zusammen: Tabelle 1: Baukostenplan (BKP) BKP-Nr. Arbeitsgattung Kosten in Franken 0 Grundstück 1 Vorbereitungsarbeiten 213 000 2 Gebäude 7 011 000 3 Betriebseinrichtungen 4 Umgebung 1 015 000 5 Baunebenkosten 562 000 6 Reserve 887 000 9 Ausstattung 72 000 Total (einschliesslich 8,1% MWSt) 9 760 000 Die bauliche Anpassung des Normalvollzugs ist zur Erhaltung und zeitgemässen Ausstattung der vorhandenen Bausubstanz gemäss § 37 Abs. 2 lit. b des Gesetzes über Controlling und Rechnungslegung (CRG, LS 611) erforderlich. Somit ist gestützt auf § 36 lit. b CRG eine gebundene Ausgabe von Fr. 9 760 000 durch den Regierungsrat zu bewilligen. Die Ausgaben gehen zulasten der Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8750, Liegenschaften Verwaltungsvermögen. Für das Vorhaben sind im Budgetentwurf 2025 sowie im Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan (KEF) 2025–2028 Fr. 6 500 000 eingestellt. Aufgrund von Verzögerungen in anderen Vorhaben können nach heutigem Kenntnisstand die Fehlbeträge für 2024 von Fr. 350 000 sowie in den Jahren 2025 und 2026 von insgesamt Fr. 2 610 000 innerhalb des Budgetkredits finanziert werden. Ein Betrag von Fr. 300 000 wurde bereits im Rahmen der Projektierung ausgegeben. Tabelle 2: Verteilung pro Jahr (gemäss Budget/KEF) (in Franken) bis 31. Dezember 2024 2025 2026 Investitionen 650 000 4 600 000 1 900 000 Es ist mit einer Subventionierung von knapp einem Drittel der Baukosten durch den Bund (Bundesamt für Justiz) zu rechnen. Die Ausgabe kann jedoch nicht als Saldo zwischen Ausgaben und Einnahmen bewilligt werden, da der Bundesanteil noch nicht rechtskräftig zugesichert ist (vgl. § 38 Abs. 2 CRG). Die Kapitalfolgekosten für die Investitionsausgabe von Fr. 9 760 000 betragen Fr. 346 717. Sie bestehen aus den Abschreibungen und der Hälfte der jährlichen kalkulatorischen Zinsen von 0,75% der Kosten.
Tabelle 3: Kapitalfolgekosten Investitionskategorie Kostenanteil Nutzungsdauer Kapitalfolgekosten/Jahr (in Franken) (Bauteilgruppe) in Franken in % Jahre Abschreibung kalk. Zinsen Total Hochbauten Rohbau 1 2 328 000 24 80 29 100 8 730 37 830 Hochbauten Rohbau 2 576 000 6 40 14 400 2 160 16 560 Hochbauten Ausbau 4 820 000 49 30 160 667 18 075 178 742 Hochbauten Installationen 1 953 000 20 20 97 650 7 324 104 974 Hochbauten Ausstattung 83 000 1 10 8 300 311 8 611 Total 9 760 000 100 310 117 36 600 346 717 In den Gesamtkosten von Fr. 9 760 000 sind die mit Verfügung der Baudirektion vom 18. Januar 2024 bewilligten Kosten für die Projektierung und die vorgezogene Ausführungsplanung von Fr. 900 000 enthalten. Dieser Beschluss ist bezüglich der Ausgabe aufzuheben. Es fallen personelle Folgekosten an, da zusätzliches Personal zur Betreuung der Insassen erforderlich ist. Mit RRB Nr. 429/2021 wurden für die gesamte JVA zusätzlich 30 Stellen im Bereich Aufsicht und Betreuung geschaffen.
Auf Antrag der Baudirektion und der Direktion der Justiz und des Innern
Dispositiv
beschliesst der Regierungsrat:
I. Für die Anpassung des Normalvollzugs der Justizvollzugsanstalt Pöschwies wird eine gebundene Ausgabe von Fr. 9 760 000 zulasten der Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8750, Liegenschaften Verwaltungsvermögen, bewilligt.
II. Dieser Betrag wird nach Massgabe des Zürcher Indexes der Wohnbaupreise gemäss folgender Formel der Teuerung angepasst: Bewilligte Ausgabe × Zielindex ÷ Startindex (Indexstand April 2023)
III. Die mit Verfügung der Baudirektion vom 18. Januar 2024 bewilligte Ausgabe für die Projektierung und die vorgezogene Ausführungsplanung von Fr. 900 000 wird aufgehoben.
IV. Mitteilung an die Direktion der Justiz und des Innern, die Finanzdirektion und die Baudirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli