Standing: How later courts treated this decision has not been analysed.

RRB Nr. 973/2025

Anfrage Daniel Wäfler, Gossau, und Mitunterzeichnende betreffend Vermeidbare Kulturlandverluste für Velowege – Fehlt eine kantonale Gesamtplanung im Gossauer Riet?, Beantwortung

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 238/2025

Sitzung vom 24. September 2025

973. Anfrage (Vermeidbare Kulturlandverluste für Velowege – Fehlt eine kantonale Gesamtplanung im Gossauer Riet?) Kantonsrat Daniel Wäfler, Gossau, und Mitunterzeichnende haben am 7. Juli 2025 folgende Anfrage eingereicht: Das ehemalige Gossauer Riet, welches sich auf die Gemeinden Gossau und Mönchaltorf verteilt, ist heute eine wertvolle Ressource für die heimische Landwirtschaft. Auf den ca. 400 Hektaren Kulturland wird hauptsächlich Ackerbau betrieben und ein wichtiger Beitrag an die Landesversorgung geleistet. So wurde das Riet während der Notzeit des zweiten Weltkrieges urban gemacht, um die Bevölkerung versorgen zu können. Mit den ökologischen Ansprüchen der heutigen Zeit soll der Natur wieder etwas vom ursprünglichen Zustand zurückgegeben werden. So plant der Kanton, rund 65 Hektaren wieder zu vernässen, und der Aabach soll ebenfalls teils revitalisiert und einen ausgeschiedenen Gewässerraum bekommen. Seitens des Kantons wurde versprochen, in der Planung die Landwirtschaft stärker zu berücksichtigen und mit Blick auf die wertvolle Ressource «Kulturland» alles in einer Gesamtplanung zu gewichten. Nun kommt zu den Ansprüchen von Natur und Gewässerschutz auch noch ein Veloweg zwischen Gossau und Mönchaltorf hinzu, welcher noch mehr Verlust von Kulturland bedeutet, wenn nicht bestehende Infrastrukturen wie Flurwege genutzt werden. In diesem Zusammenhang haben wir folgende Fragen an den Regierungsrat:

Erwägungen

1. Wird die aktuelle Projektierung des Veloweges in die Gesamtplanung der ökologischen Massnahmen von ALN und AWEL im Perimeter Gossauer Riet miteinbezogen? Falls nicht, warum nicht?

2. Wieviel zusätzliches Kulturland würde der geplante Veloweg auf der Strecke Gossau bis Mönchaltorf beanspruchen?

3. Wie stark ist die Strecke Gossau–Mönchaltorf von Velofahrenden frequentiert? Bitte Auflistung der Anzahl von Velofahrenden pro Tag in den letzten fünf Jahren.

4. Wurden Alternativen, wie bestehende Flurwege oder andere Linienführungen geprüft, falls ja, wäre eine Übernahme von Flurwegen durch den Kanton eine Möglichkeit?

5. Wieviel Fläche Kulturland könnte, nach aktuellen Planungsstand, durch kantonale Projekte wie Feuchtgebiete, Gewässerrevitalisierungen, Gewässerraumausscheidungen und Strassenbau, in den nächsten 30 Jahren für die Nahrungsmittelproduktion in den Gemeinden Gossau und Mönchaltorf verloren gehen? Bitte Auflistung nach Gemeinde.

Dispositiv

Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Die Anfrage Daniel Wäfler, Gossau, und Mitunterzeichnende wird wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Die Projektierung des Veloweges wird in die Gesamtplanung der ökologischen Massnahmen des Amtes für Landschaft und Natur (ALN) und des Amtes für Abfall, Wasser, Energie und Luft im Perimeter Gossauerriet miteinbezogen. Zu Frage 2: Gemäss Vorstudie beträgt der Flächenbedarf für den geplanten Fuss- und Veloweg in der Landwirtschaftszone rund 6800 m² und in den Reserve- und Bauzonen insgesamt weitere rund 1000 m². Es ist allerdings darauf hinzuweisen, dass sich das Vorhaben noch in einem frühen Verfahrensstadium befindet: In der Weiterentwicklung der Projekts während den Phasen Vor- und Bauprojekt sowie den Resultaten aus der Mitwirkung zum Vorprojekt nach §§ 12 und 13 des Strassengesetzes (LS 722.1) können sich diese Flächen noch verändern. Ferner ist festzuhalten, dass im Falle der Beanspruchung von Fruchtfolgeflächen (FFF) für die Erstellung von Velowegen diese gleichwertig kompensiert werden. In der Regel erfolgt die Kompensation durch landwirtschaftliche Aufwertungen von Böden, die bereits menschlich verändert sind und keine FFF-Qualität aufweisen. Durch Auftrag von zugeführtem, andernorts abgetragenem Boden wird dabei die agronomische Standortqualität verbessert. Zu Frage 3: Auf der Strecke Gossau–Mönchaltorf gibt es keine Zählstellen für den Veloverkehr. Tägliche Frequenzzahlen fehlen daher. Die derzeitigen Nutzungszahlen sind aber ohnehin nicht von entscheidender Bedeutung für das Projekt. Wo, wie im Projektperimeter, eine Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h gilt und kein sicherer, abgesetzter Radweg besteht, bleibt die Nutzung gering. Dabei handelt es sich nicht um ein Nachfrage-, sondern um ein Infrastrukturproblem. Erfahrungen und kantonale Modelle zeigen, dass sich mit einer durchgehenden, sicheren Veloverbindung der Verkehr vervielfacht, häufig um das Zwei- bis Dreifache. Die kantonalen Planungen erfolgen nicht für den Verkehr von gestern, sondern für die Mobilität von morgen. Erst wenn das Angebot da ist, entfaltet sich das Potenzial – beim Velo wie bei jeder anderen Verkehrsart. Zu Frage 4: Bereits in der Vorstudie wurden alternative Linienführungen geprüft. Diese werden in die weitere Projektierung miteinbezogen und zum Teil vertieft untersucht. Abklärungen zu einer allfälligen Übernahme von

Flurwegen sind Gegenstand der laufenden Variantendiskussionen. Zu Frage 5: Der Flächenbedarf durch Strassenbau gemäss Velonetz- und Schwachstellenplan beträgt nach heutigem Planungsstand in Gossau rund 16 000 m² sowie in Mönchaltorf rund 1500 m². Zu berücksichtigen ist in diesem Zusammenhang, dass bei Flächenbedarf in der Landwirtschaftszone Kompensationsmassnahmen zu treffen sind und somit der Kulturlandverlust grundsätzlich auszugleichen ist. Der Aabach, der zwischen Mönchaltdorf und Gossau verläuft, ist über grosse Strecken in der kantonalen Revitalisierungsplanung enthalten. Etwa 1 km ist in der 1. Priorität (Umsetzungszeitraum bis 2035) und rund 2,5 km zwischen Gossau und Mönchaltorf sind in der 2. Priorität (Umsetzungszeitraum von 2035 bis 2095). Die Seitengewässer sind teilweise in der 2. Priorität. Das Gossauerriet liegt zum überwiegenden Teil ausserhalb des Siedlungsgebiets. Da die Ausscheidung des Gewässerraums ausserhalb des Siedlungsgebiets am Aabach und an den kommunalen Seitengewässern noch nicht begonnen hat, ist diesbezüglich keine Aussage möglich. Der Gewässerraum legt dabei ausschliesslich planerisch fest, welche Bereiche entlang der Gewässer von Bauten und Anlagen freizuhalten sind, um den Raum für künftige Hochwasserschutz- oder Revitalisierungsprojekte zu sichern. Konkrete Revitalisierungsprojekte am Aabach oder an den kommunalen Gewässern sind derzeit nicht in Planung oder Umsetzung, entsprechend ist keine Aussage zum FFF-Verbrauch möglich. In den Gemeinden Gossau und Mönchaltorf sind insgesamt 121 ha prioritäre Potenzialflächen für Feuchtgebiete (PPF) bezeichnet, 65 ha davon im Raum Gossauerriet. Auf den PPF bestehen keine Auflagen zur Bewirtschaftung. Auch wenn die Flächen ihrem natürlichen Zustand entsprechend als Feuchtgebiete regeneriert werden, sind sie weiterhin extensiv landwirtschaftlich nutzbar und können als Biodiversitätsförderflächen die entsprechenden Beiträge auslösen. Die möglichen Nutzungen umfassen je nach Ausprägung des Standorts und den getroffenen Aufwertungsmassnahmen insbesondere Streueflächen mit Nutzung des Schnittguts als Einstreu oder extensive Weideflächen für Robustrassen (Vermarktung als «Weidebeef» und Ähnliches). Das ALN erarbeitet zurzeit die Fachgrundlage zur ökologischen Infrastruktur, die den Bedarf der Natur an verschiedenen Lebensräumen

für den langfristigen Erhalt der natürlichen Artenvielfalt ausweist. Der Bedarf für die beiden Gemeinden ist noch nicht bekannt. Auch auf den Flächen der ökologischen Infrastruktur wird jedoch eine standortangepasste, nachhaltige landwirtschaftliche Nutzung weiterhin möglich sein.

II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungsrates sowie an die Baudirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin: Kathrin Arioli