RRB Nr. 974/2024
Revision der Asylverordnung 2 über Finanzierungsfragen, Vernehmlassung
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 25. September 2024
974. Revision der Asylverordnung 2 über Finanzierungsfragen
Erwägungen
(Vernehmlassung) Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement hat am 14. Juni 2024 die Vernehmlassung zur Anpassung der Asylverordnung 2 über Finanzierungsfragen (AsylV 2, SR 142.312) eröffnet. Erhalten vorläufig aufgenommene Personen nachträglich den Flüchtlingsstatus, sollen die ausgerichteten Subventionen an die Kantone für die Sozialhilfe dieser Personen künftig angerechnet werden. Der Bund vergütet den Kantonen die Kosten für die Sozialhilfe im Asylbereich mittels Globalpauschalen. Für vorläufig aufgenommene Personen vergütet er die Pauschalen längstens sieben Jahre seit der Einreise, für anerkannte Flüchtlinge während längstens fünf Jahren nach Einreichung des Asylgesuchs. Wird eine vorläufige Aufnahme im Rahmen eines Mehrfachgesuchs in einen Flüchtlingsstatus mit Asyl umgewandelt, beginnt nach der geltenden Regelung die Fünfjahresfrist für die Abgeltung der Sozialhilfekosten an die Kantone zu laufen, unabhängig von den bereits während der vorläufigen Aufnahme ausgerichteten Subventionen. Im Extremfall würde der Bund den Kantonen somit für eine Person mit Statuswechsel zuerst während sieben Jahren die Globalpauschale für vorläufig aufgenommene Personen ausrichten und danach noch während fünf Jahren die Globalpauschale für Flüchtlinge. Die Anpassung führt bei den Kantonen zu einer kürzeren Gesamtdauer der Bundessubventionierung bei einem Statuswechsel. Zusätzlich werden in dieser Vorlage die bereits heute vorkommenden Konstellationen für die Ausrichtung der Nothilfepauschalen im Zusammenhang mit dem Schutzstatus S (Nichteintreten auf ein Schutzgesuch, negativer Schutzentscheid und Widerruf) in die AsylV 2 aufgenommen.
Dispositiv
Auf Antrag der Sicherheitsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Schreiben an das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement, 3003 Bern (Zustellung auch per E-Mail als PDF- und Word-Version an info-subventionen@sem.admin.ch): Mit Schreiben vom 14. Juni 2024 haben Sie uns eingeladen, zur Änderung der Asylverordnung 2 über Finanzierungsfragen (AsylV 2, SR 142.312) Stellung zu nehmen. Wir danken Ihnen für diese Gelegenheit und äussern uns wie folgt:
Die Änderung der AsylV 2 führt dazu, dass bei einem Statuswechsel im Verhältnis zum geltenden Recht die Gesamtdauer der Bundessubventionen an die Kantone verkürzt wird. Bereits bei der Änderung des Finanzierungssystems Asyl per 1. Januar 2023 kam es zu einer Kostenverschiebung auf die Kantone, obschon damals eine kostenneutrale Umsetzung das Ziel war. So lange keine Lösung für diese einseitige Lastenverschiebung auf die Kantone gefunden ist, können wir keinen Änderungen zustimmen, die zu weiteren Kostenverlagerungen auf die Kantone führen.
II. Mitteilung an die Mitglieder des Regierungsrates und die Sicherheitsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli