RRB Nr. 979/2022
Kantonspolizei, Seepolizei-Stützpunkt Oberrieden, Gesamtinstandsetzung Betriebsgebäude, gebundene Ausgabe
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 6. Juli 2022
979. Kantonspolizei, Seepolizei-Stützpunkt Oberrieden, Gesamtinstandsetzung Betriebsgebäude (gebundene Ausgabe)
Erwägungen
A. Ausgangslage Die Kantonspolizei Zürich nimmt mit der Seepolizei die polizeilichen Aufgaben auf allen schiffbaren Gewässern des Kantons Zürich wahr. Dazu betreibt sie in Oberrieden einen Stützpunkt an idealer Lage am Zürichsee. Daneben führt sie in der ganzen Schweiz anspruchsvolle Tauch-, Such- und Bergungseinsätze sowie interkantonale Polizeitaucher-Ausbildungen durch. Das Betriebsgebäude aus dem Jahr 1975 mit Seezugang ermöglicht an diesem Ort eine grösstmögliche direkte optische Überwachung des Zürichsees. Es wird zudem von der Schifffahrtskontrolle (SCHIKO) des Strassenverkehrsamtes genutzt. Das Gebäude ist aufgrund des Alters stark instandsetzungsbedürftig und genügt den heutigen Anforderungen nicht mehr. Insbesondere fehlen Garagen für die besonderen Dienstfahrzeuge der Seepolizei, und die heutigen Sicherheitsbestimmungen der Kantonspolizei können nicht mehr eingehalten werden. Umfassende Vorstudien Mit Verfügung der Baudirektion vom 8. Oktober 2021 sowie RRB Nr. 118/2022 wurden insgesamt Fr. 1 810 000 für die Vorstudien (einschliesslich umfassender Zustandsanalyse, Machbarkeitsstudie und Projektwettbewerb) bewilligt. Es wurden vertiefte Grundlagen zum Instandsetzungsbedarf erarbeitet und das Raumprogramm sowie der Parkplatzbedarf auf das betrieblich notwendige Mindestmass verringert.
B. Projekt Raumprogramm Im Gebäude sind Büroarbeitsplätze für die Seepolizei und die SCHIKO, Schlaf- und Ruheräume sowie sanitäre Einrichtungen für den Pikettbetrieb und eine Schiffswerftanlage erforderlich. Sowohl wasser- als auch strassenseitig sind die Wasser- und Strassenfahrzeuge unterzubringen. Da die Seepolizei auf Gewässern im ganzen Kanton Zürich zum Einsatz kommt und zudem in anderen Kantonen Spezialeinsätze leistet, sind entsprechende Strassenfahrzeuge stets einsatzbereit vorzuhalten (einschliesslich Anhänger für Schiffe und Material).
Da im Stützpunkt regelmässig interne und interkantonale Polizeitaucher-Ausbildungslehrgänge, Dienstrapporte, Sachverständigensitzungen und weitere Veranstaltungen stattfinden, sind entsprechende Ausbildungsräume erforderlich. Spezialeinrichtungen, Werft, Helikopterlandestelle, Ökologie Für Tauchgänge sowie für Wartung und Unterhalt der Schiffe in der hauseigenen Werft sind verschiedene Spezialeinrichtungen notwendig: Insbesondere sind eine grosse Aussenkrananlage, eine Krananlage innerhalb der Werft, eine Bootshebeanlage in der Bootshalle, eine Druckluftanlage für die Tauchluft und für die Werkstatt zu erstellen sowie eine Prüfbank für die Tauchautomaten und eine Schweissanlage zu beschaffen. Auf dem Dach des Betriebsgebäudes wird eine Notfalllandestelle für Helikopter erstellt. Diese wird auf den Standard-Helikoptertyp der Rega ausgerichtet. Sowohl die Kantonspolizei als auch die Rega fliegen Einsätze am Tag und in der Nacht; aus topografischen Gründen muss ein hindernisfreier Anflug auf Sicht von der Seeseite her gewährleistet sein. Die Wärmeenergie wird aus dem Seewasser gewonnen. Auf dem Dach wird eine Photovoltaikanlage gebaut. Das Gebäude wird unter Einhaltung des kantonalen Standards Nachhaltigkeit nach Minergie-P-Eco- Standard errichtet. Provisorien Während der Bauphase muss der Betrieb der Seepolizei und der SCHIKO unterbruchfrei gewährleistet werden. Es wird ein Provisorium aus Containerbauten auf den benachbarten Grundstücken errichtet. Lagerflächen, Bootshalle und Schiffswerkstatt werden vorübergehend ausgelagert bzw. mit externen Lösungen abgedeckt. Die Kosten der Provisorien sind in der vorliegenden Ausgabenbewilligung enthalten.
C. Finanzielles Die Kosten für die Gesamtinstandsetzung des Betriebsgebäudes der Seepolizei einschliesslich Provisorien belaufen sich gemäss Kostenschätzung vom 20. Januar 2022 auf Fr. 26 730 000 und weisen eine Genauigkeit von ±25% auf (Preisstand 1. April 2021, 1057,7 Punkte, Basis 1939, Zürcher Index der Wohnbaupreise). Diese aufgrund des frühen Planungsstadiums bestehende geringe Kostengenauigkeit wird in Form einer Reserve in der genannten Höhe in die Ausgabenbewilligung aufgenommen. Die Kosten einschliesslich Reserven setzen sich wie folgt zusammen:
BKP-Nr. Arbeitsgattung Kosten in Fr. 0 Grundstück 1 Vorbereitungsarbeiten 5 135 000 2 Gebäude 16 900 000 3 Betriebseinrichtungen 828 000 4 Umgebung 1 166 000 5 Baunebenkosten 1 806 000 6 Reserve (25%) 6 683 000 9 Ausstattung 895 000 Total (einschliesslich 7,7% MWSt) 33 413 000 Die Seepolizei hat einen gesetzlichen Auftrag gemäss § 3 Abs. 2 des Polizeigesetzes (PolG, LS 550.1) und hilft Menschen, die unmittelbar an Leib und Leben bedroht sind (§ 5 PolG). Zudem muss die Seepolizei ihre Einsatzmittel gemäss §§ 10 und 15 Abs. 1 lit. c des Polizeiorganisationsgesetzes (LS 551.1) rund um die Uhr gewährleisten. Es ist deshalb notwendig, das Betriebsgebäude und die sich darin befindenden Einrichtungen instand zu setzen. Weil es zum bestehenden Standort in der Mitte des linken Ufers des Zürichsees keine Alternativen gibt und von hier aus die Distanz zu allen Einsatzorten auf dem See möglichst klein und die grösstmögliche Seefläche einsehbar ist, besteht praktisch keine grosse Handlungsfreiheit, weshalb es sich bei der vorliegenden Ausgabe um eine gebundene Ausgabe im Sinne von § 37 Abs. 1 CRG e contrario des Gesetzes über Controlling und Rechnungslegung (CRG, LS 611) handelt. Für das Projekt ist somit gemäss § 36 lit. b CRG eine gebundene Ausgabe von Fr. 33 413 000 durch den Regierungsrat zu bewilligen. Die Ausgaben für das Mobiliar von Fr. 640 000 gehen zulasten der Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 3100, Kantonspolizei. Alle übrigen Kosten gehen zulasten der Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8750, Liegenschaften Verwaltungsvermögen. Für das Vorhaben sind im Budget 2022 sowie im Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan (KEF) 2022–2025 Mittel wie folgt eingestellt: Tabelle 2: Verteilung pro Jahr (gemäss KEF/Budget) 2022 2023 2024 2025 Weitere Investitionen (in Franken) 800 000 1 000 000 3 000 000 8 000 000 20 613 000 Die Beträge ab Planjahr 2026 sind im KEF 2023–2026 einzustellen. Das Vorhaben löst keine betrieblichen und personellen Folgekosten aus. Die Kapitalfolgekosten betragen jährlich Fr. 977 672, die sich aus Fr. 852 373 für Abschreibungen und Fr. 125 299 für Zinsen zusammensetzen, wobei der kalkulatorische Zins 0,75% beträgt.
Tabelle 3: Kapitalfolgekosten Investitionskategorie Kostenanteil Nutzungsdauer Kapitalfolgekosten/Jahr (Fr.) (Bauteilgruppe) in Franken in % Jahre Abschreibung kalk. Zinsen Total Hochbauten Rohbau 1 14 500 328 43,4 80 181 254 54 376 235 630 Hochbauten Rohbau 2 4 156 874 12,4 40 103 922 15 588 119 510 Hochbauten Ausbau 6 787 639 20,3 30 226 255 25 454 251 709 Hochbauten Installationen 6 838 111 20,5 30 227 937 25 643 253 580 Hochbauten Ausstattung 1 130 048 3,4 10 113 005 4238 117 243 Total 33 413 000 100 852 373 125 299 977 672
Dispositiv
Auf Antrag der Baudirektion und der Sicherheitsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Für die Gesamtinstandsetzung des Betriebsgebäudes des Seepolizei-Stützpunkts in Oberrieden wird eine gebundene Ausgabe von insgesamt Fr. 33 413 000 bewilligt. Davon gehen Fr. 32 773 000 zulasten der Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8750, Liegenschaften Verwaltungsvermögen, und Fr. 640 000 zulasten der Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 3100, Kantonspolizei.
II. Dieser Betrag wird nach Massgabe des Zürcher Indexes der Wohnbaupreise gemäss folgender Formel der Teuerung angepasst: Bewilligte Ausgabe × Zielindex ÷ Startindex (Indexstand April 2021).
III. Mitteilung an die Finanzdirektion, die Sicherheitsdirektion und die Baudirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli