Standing: How later courts treated this decision has not been analysed.

RRB Nr. 98/2024

Justizvollzugsanstalt Pöschwies, Ersatz Storen, gebundene Ausgabe

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 31. Januar 2024

98. Justizvollzugsanstalt Pöschwies, Ersatz Storen

Erwägungen

(gebundene Ausgabe)

Ausgangslage Die Justizvollzugsanstalt (JVA) Pöschwies wurde 1995 eröffnet. Mit Ausnahme der Lagerhalle müssen bei allen Gebäuden, die sich auf dem Areal der JVA Pöschwies befinden, die Fensterstoren für Sicht- und Sonnenschutz ersetzt werden. Die rund 1000 Storen sind nach einer fast dreissigjährigen Betriebszeit in einem schlechten Zustand und störanfällig geworden. Wegen fehlender Ersatzteile auf dem Markt sind die Reparaturarbeiten aufwendig und schwierig. Mit dem vorliegenden Projekt soll dieser Mangel behoben werden.

Projektbeschrieb Im Rahmen der baulichen Massnahmen müssen über 800 Senkrechtstoren ersetzt und teilweise nachgerüstet werden. Diese befinden sich in erster Linie vor den Zellenfenstern des Erweiterungsbaus und des Normalvollzugs. Weiter verfügt das Sicherheitsgebäude, der Arztdienst sowie der Versorgungsbetrieb über Senkrechtstoren. Bei Gebäuden, in denen sich keine Häftlinge aufhalten, werden rund 100 Rafflamellenstoren ersetzt. Beim Haus «Lägern» müssen die Wintergartenstoren sowie beim «Sozialzentrum» die Innenrollstoren ersetzt werden. Für die elektronische Bedienung aller zu ersetzenden Storen sind neue Elektrokabel und Schalter einzubauen. Der Betrieb der JVA sollte so wenig wie möglich durch die Arbeiten gestört werden. Da sich rund 70% der zu ersetzenden Storen in den Zellengebäuden befinden, wird für die Arbeiten ein Zeitfenster von vier Stunden am Morgen und vier Stunden am Nachmittag festgelegt. So können die Bauarbeiten in der Regel in jenen Zeiten ausgeführt werden, in denen die Zellen leer stehen. Die Storen sollen in Gruppen mit jeweils zwei Monteurinnen bzw. Monteuren und mit Bewachungspersonal ersetzt werden und am selben Tag der Demontage wieder einsatzbereit sein.

Finanzielles Die Kosten für den Ersatz der Aussenstoren setzen sich gemäss Kostenschätzung vom 3. November 2023 wie folgt zusammen: Tabelle 1: Baukostenplan (BKP) BKP-Nr. Arbeitsgattung Kosten in Franken 2 Gebäude 1 345 000 5 Baunebenkosten 350 000 6 Reserve 175 000 Total (einschliesslich MWSt) 1 870 000 Der Kostenvoranschlag weist eine Genauigkeit von ±10% auf (Kostenstand November 2023, Zürcher Index der Wohnbaupreise: April 2023, Basis 1939). Beim Ersatz der Storen in der JVA Pöschwies handelt es sich um Ausgaben, die zur Erhaltung und zeitgemässen Ausstattung der vorhandenen Bausubstanz nötig sind. Der Betrag von Fr. 1 870 000 ist gemäss §§ 36 lit. b und 37 Abs. 2 lit. b des Gesetzes über Controlling und Rechnungslegung (LS 611) als gebundene Ausgabe durch den Regierungsrat zu bewilligen. Die Finanzierung erfolgt über die Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8750, Liegenschaften Verwaltungsvermögen. In den Gesamtkosten von Fr. 1 870 000 sind die mit Verfügung des Immobilienamtes vom 11. April 2022 bewilligten Projektierungskosten von Fr. 100 000 enthalten. Die Verfügung ist bezüglich der Ausgabe aufzuheben. Für das Vorhaben sind im Budget 2024 Fr. 1 000 000 sowie im Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan 2024–2027 im Planjahr 2025 ebenfalls Fr. 1 000 000 eingestellt. Die Kapitalfolgekosten betragen jährlich Fr. 63 263, die sich aus Fr. 56 250 für Abschreibungen und Fr. 7013 für Zinsen zusammensetzen, wobei der kalkulatorische Zins 0,75% beträgt. Tabelle 2: Kapitalfolgekosten Investitionskategorie Kostenanteil Nutzungsdauer Kapitalfolgekosten/Jahr (in Franken) (Bauteilgruppe) in Franken in % Jahre Abschreibung kalk. Zinsen Total Hochbauten Rohbau 2 1 490 000 79,7 40 37 250 5 588 42 838 Hochbauten Ausbau 107 000 5,7 20 5 350 401 5 751 Hochbauten Installationen 273 000 14,6 20 13 650 1 024 14 674 Total 1 870 000 100 56 250 7 013 63 263 Es fallen keine personellen und betrieblichen Folgekosten an.

Auf Antrag der Baudirektion und der Direktion der Justiz und des Innern

Dispositiv

beschliesst der Regierungsrat:

I. Für den Ersatz der Storen an den Gebäuden der Justizvollzugsanstalt Pöschwies wird eine gebundene Ausgabe von Fr. 1 870 000 zulasten der Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8750, Liegenschaften Verwaltungsvermögen, bewilligt.

II. Dieser Betrag wird nach Massgabe des Zürcher Indexes der Wohnbaupreise gemäss folgender Formel der Teuerung angepasst: Bewilligte Ausgabe × Zielindex ÷ Startindex (Indexstand April 2023)

III. Die mit Verfügung des Immobilienamtes vom 11. April 2022 bewilligte Ausgabe von Fr. 100 000 für die Projektierung wird aufgehoben.

IV. Mitteilung an die Finanzdirektion, die Direktion der Justiz und des Innern und die Baudirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli