Standing: How later courts treated this decision has not been analysed.

RRB Nr. 982/2024

Anfrage Janine Vannaz, Aesch, und Mitunterzeichnende betreffend Krebsvorsorge – besteht im Kanton Zürich Verbesserungsbedarf?, Beantwortung

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 213/2024

Sitzung vom 25. September 2024

982. Anfrage (Krebsvorsorge – besteht im Kanton Zürich Verbesserungsbedarf?) Kantonsrätin Janine Vannaz, Aesch, und Mitunterzeichnende haben am 24. Juni 2024 folgende Anfrage eingereicht: In der Schweiz sind Präventionsprogramme eine kantonale Angelegenheit. Durch präventive Massnahmen können Gesundheitskosten erheblich gesenkt werden und den Betroffenen viel Leid erspart bleiben. Krebs ist die häufigste Ursache für vorzeitige Sterblichkeit. Bemühungen zur Früherkennung einer der häufigsten Krebserkrankungen, des Darmkrebs, wären daher besonders wichtig. In der Schweiz erkranken jährlich weit über 4000 Personen an Dickdarmkrebs und etwa ein Drittel stirbt daran. Damit ist Dickdarmkrebs der dritthäufigste Krebs in der Schweiz. Ab einem Alter von 50 Jahren steigt das Risiko, an Darmkrebs zu erkranken, deutlich an. Entdeckt man den Darmkrebs hingegen früh, sind seine Heilungschancen sehr gut. Die Prävention und die Früherkennung von Darmkrebs tragen demnach massgeblich dazu bei, die Mortalität dieser Krankheit zu senken. https://www.swisscancerscreening.ch/krebs-frueherkennung/darm/ fakten-zu-darmkrebs In fast allen Kantonen wurde deshalb beschlossen, ein Dickdarmkrebs- Screening durchzuführen. Wir bitten die Regierung um die Beantwortung folgender Fragen:

Erwägungen

1. Welche Anstrengungen werden im Kanton Zürich derzeit konkret zur Darmkrebsprävention unternommen?

2. Sieht die Regierung Handlungsbedarf, die Dickdarmkrebs-Präventionsmassnahmen gerade auch angesichts neuer Möglichkeiten zu überdenken, zu verstärken und finanziell zu unterstützen?

3. Wie könnte sich die Regierung ein Dickdarm-Screening-Programm für Männer und Frauen ab 50 Jahren vorstellen?

4. Mit welchen Expertengruppen gab es bereits Kontakte?

Dispositiv

Auf Antrag der Gesundheitsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Die Anfrage Janine Vannaz, Aesch, und Mitunterzeichnende wird wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Risikofaktoren für die Entstehung von Darmkrebs sind Bewegungsmangel, Übergewicht, eine fleischreiche, ballaststoffarme Ernährung mit wenig Obst und Gemüse, ein hoher Alkoholkonsum, Rauchen, bestimmte Erkrankungen sowie das Alter. Die Darmkrebsprävention umfasst daher die ärztliche Konsultation von Personen mit Risikofaktoren oder Beschwerden, Vorsorgeuntersuchungen bei Personen ab 50 Jahren ohne Symptome und individuelle eigenverantwortliche Massnahmen für Menschen aller Altersgruppen in Form eines gesunden Lebensstils. Der Kanton Zürich unterstützt und fördert diese individuellen Massnahmen durch verschiedene kantonale Aktions- und Präventionsprogramme, wie etwa «Prävention und Gesundheitsförderung im Alter», «Ernährung, Bewegung und psychische Gesundheit bei Kindern und Jugendlichen im Kanton Zürich» und zur Sucht- und Tabakprävention (vgl. RRB Nrn. 1543/ 2021, 1216/2020, 1441/2023, gesundheitsfoerderung-zh.ch/themen/suchtpraevention/kantonales-tabakpraeventionsprogramm). Vorsorgeuntersuchungen zur Früherkennung von Darmkrebs bei Personen im Alter von 50 bis 69 Jahren werden seit dem 1. Juli 2013 von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) übernommen. Die OKP übernimmt die Kosten für eine Darmspiegelung alle zehn Jahre oder für einen Stuhltest auf okkultes Blut alle zwei Jahre einschliesslich der entsprechenden Laboranalysen sowie eine Darmspiegelung bei einem positiven Befund. Die Kosten der Untersuchung unterliegen der üblichen Kostenbeteiligung (Franchise und Selbstbehalt). Sensibilisierungsmassnahmen und Informationen zur Prävention sowie zu den empfohlenen Vorsorgeuntersuchungen werden von verschiedenen Organisationen, Vereinen, den Ärztinnen und Ärzten sowie der Kliniken im Kanton Zürich kommuniziert und verbreitet. Zu Fragen 2–4: Die oben erwähnten Aktions- und Präventionsprogramme, die u. a. einen Beitrag zur Darmkrebsprävention leisten, werden weitergeführt. Für Programme, deren Finanzierung ausläuft, prüft die federführende Gesundheitsdirektion eine Verlängerung und zieht je nach Programm andere Direktionen bei. Im Bereich der Früherkennung evaluiert die Gesundheitsdirektion derzeit die wissenschaftliche Evidenz in Bezug auf

Darmkrebs-Screening-Programme. Dabei werden die Vorgaben des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) für kantonale Screening-Programme berücksichtigt (vgl. «Operationalisierung, kantonal und national organisierte Präventionsprogramme», Version 2.0, 09. Mai 2019, bag.admin.ch/ bag/de/home/versicherungen/krankenversicherung/krankenversicherung-bezeichnung-der-leistungen/antragsprozesse/Antragsprozesse-Allgemeine-Leistungen.html). Ebenso beschäftigt sich die Evaluation mit dem konkreten Nutzen eines organisierten Screening-Programms im Vergleich zu opportunistischen Untersuchungen, den Vor- und Nachteilen sowie der Prüfung, welche kantonalen gesetzlichen Grundlagen für eine Einführung notwendig wären. Weiter ermittelt werden die zu erwartenden Kostenfolgen sowie der zeitliche Aufwand. Dazu konsultiert der Kantonsärztliche Dienst Studien, nutzt Erfahrungen aus anderen Kantonen, die bereits entsprechende Screening-Programme eingeführt haben, und führt Gespräche mit Expertinnen und Experten z.B. von verschiedenen Krebsligen (Gesamtschweiz, Kanton Zürich, Ostschweiz) und Mitgliedern der Zürcher Gesellschaft für Gastroenterologie und Hepatologie. Schweizweit haben 14 Kantone (Stand 2023) ein Darmkrebs-Screening-Programm eingeführt, und 3 Kantone planen, ein solches einzuführen. Die Zielgruppe des Programms (asymptomatische Personen ohne hohes Risiko zwischen 50 und 69 Jahren) sowie die möglichen Untersuchungsmethoden (Blut-im-Stuhl-Test, Koloskopie) sind dabei in der Krankenpflege-Leistungsverordnung (SR 832.112.31) festgelegt. Wird Krebs in einem frühen Stadium erkannt und behandelt, führt dies zu einer Verbesserung des Krankheitsverlaufes, einer tieferen Sterberate und geringeren Behandlungskosten. Zudem können Krebsvorstufen frühzeitig erkannt und sogleich behandelt werden, wodurch Darmkrebs gar nicht erst entsteht. Bei Untersuchungen im Rahmen eines kantonalen Screening-Programms wird für die Zielgruppe zusätzlich die Franchise durch die OKP vergütet. Die teilnehmenden Personen bezahlen nur den Selbstbehalt. Durch die persönliche und regelmässige Einladung aller Personen innerhalb der Zielgruppe, die Übernahme der Franchise durch die OKP sowie gezielte Kommunikations- und Informationsmassnahmen

sollen ein chancengleicher Zugang und eine möglichst hohe Teilnehmendenrate am Screening-Programm gefördert werden. Eine hohe und regelmässige Teilnehmendenrate wirkt sich positiv auf den Nutzen und das Kosten-Nutzen-Verhältnis des Programms aus. In seltenen Einzelfällen ist es trotz Früherkennung möglich, dass das Resultat einer Untersuchung als unauffällig beurteilt wird, obwohl Darmkrebs vorliegt. Bei schnell wachsenden Tumoren, sogenanntem «Intervallkrebs», ist es zudem möglich, dass Darmkrebs zwischen den Früherkennungsuntersuchungen entsteht. In seltenen Fällen kann es zudem zu Komplikationen bei der Darmspiegelung kommen, etwa zu Blutungen oder einer Perforation des Darms.

Die organisatorischen und administrativen Aufgaben eines Früherkennungsprogrammes sind von den Kantonen zu finanzieren und das Programm muss vorgängig vom BAG genehmigt werden. Die Einführung eines kantonalen Screening-Programms wäre aufgrund der Anzahl Personen in der Zielgruppe, der umfangreichen Anforderungen sowie der Vielzahl der zu involvierenden Stakeholder ein umfangreiches und langfristiges Projekt. Wichtige Aspekte wie der dabei anfallende Aufwand, die Kosten für die Steuerzahlenden des Kantons Zürich und das Gesundheitswesen sowie die Ressourcen des medizinischen Fachpersonals müssen daher sorgfältig geprüft und abgewogen werden. Erste Schätzungen beziffern die jährlichen Kosten für ein mögliches Screening-Programm auf mehrere Millionen Franken pro Jahr, wobei eine Mindestlaufzeit des Programms von mehreren Jahren empfohlen wird.

II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungsrates sowie an die Gesundheitsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin: Kathrin Arioli