RRB Nr. 988/2024
Strassen, Zumikon und Küsnacht, A52 Forchstrasse, Kunstbauten, gebundene Ausgabe
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 25. September 2024
988. Strassen, Zumikon und Küsnacht, A52 Forchstrasse, Kunstbauten, gebundene Ausgabe
Erwägungen
A. Ausgangslage und Projekt Die Forchstrasse auf dem Gebiet der Gemeinden Zumikon und Küsnacht zählt zum Strassennetz des Kantons Zürich und wird im Kataster als Hochleistungsstrasse Nr. A52 geführt. Zur Gewährleistung der Tragsicherheit müssen die beiden Unterführungen Gössikerstrasse (Objekt Nr. 160-003) und Flurweg Neuwis (Objekt Nr. 160-007) in Zumikon sowie die Unterführung Chalberweidstrasse (Objekt Nr. 154-001) in Küsnacht statisch ertüchtigt werden. Das Tiefbauamt sieht folgende Massnahmen vor: – Verstärkung der Rahmenwände mit bewehrtem Vorbeton; – Erstellung neuer Entlastungsbohrungen einschliesslich Sickerleitung; – Querkraftverstärkung der Decke der Unterführung Chalberweidstrasse; – Betoninstandsetzungsarbeiten.
B. Finanzierung und Ausgabenbewilligung Die Gesamtkosten sind gemäss Kostenvoranschlag vom 16. August 2024 wie folgt veranschlagt: in Franken Bauarbeiten 992 000 Nebenarbeiten 58 000 Technische Arbeiten 374 000 Total 1 424 000 Für die Verwirklichung des Bauvorhabens ist eine gebundene Ausgabe von Fr. 1 424 000 gemäss § 37 Abs. 2 lit. b des Gesetzes über Controlling und Rechnungslegung (LS 611) zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8400, Tiefbauamt, zu bewilligen.
In der Staatsbuchhaltung wird der Gesamtbetrag von Fr. 1 424 000 wie folgt verbucht: Budgetierung Gebundene Neue Total Ausgaben Ausgaben in Franken in Franken in Franken Erfolgsrechnung Konto 8400.31410 80050 100% 1 424 000 1 424 000 Staatsstrassen Baulicher Unterhalt Total 100% 1 424 000 1 424 000 In der vorliegenden Ausgabenbewilligung ist die mit Verfügung des Tiefbauamtes Nr. 1487/2022 bewilligte Ausgabe von Fr. 220 000 enthalten. Diese Verfügung ist bezüglich der Ausgabe aufzuheben. Den gesamten Rechnungsverkehr hat das Objekt Nr. 84B-20058, Zumikon und Küsnacht, Unterführung Gössikerstrasse, Objekt-Nr. 160-003, Unterführung Flurweg Neuwis, Objekt-Nr. 160-007, und Unterführung Chalberweidstrasse, Objekt-Nr. 154-001, aufzunehmen. Der Betrag ist im Budget 2024 und im Budgetentwurf 2025 enthalten sowie im Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan 2025–2028 eingestellt.
Dispositiv
Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Für die statische Ertüchtigung der Unterführungen Gössikerstrasse und Flurweg Neuwis in der Gemeinde Zumikon sowie der Unterführung Chalberweidstrasse in der Gemeinde Küsnacht wird eine gebundene Ausgabe von Fr. 1 424 000 zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8400, Tiefbauamt, bewilligt.
II. Dieser Betrag wird nach Massgabe des Schweizerischen Baupreisindexes gemäss folgender Formel der Teuerung angepasst: Bewilligte Ausgabe × Zielindex ÷ Startindex (Indexstand April 2024)
III. Die Verfügung des Tiefbauamtes Nr. 1487/2022 wird aufgehoben.
IV. Mitteilung an die Finanzdirektion und die Baudirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli