Standing: How later courts treated this decision has not been analysed. None of the 2 citing decisions has been analysed.

RRB Nr. 99/2024

Strassen, Wädenswil, 3 Seestrasse, Instandsetzung Stützmauer, zusätzliche gebundene Ausgabe

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 31. Januar 2024

99. Strassen (Wädenswil, 3 Seestrasse, Instandsetzung Stützmauer, zusätzliche gebundene Ausgabe)

Erwägungen

A. Ausgangslage Mit Beschluss Nr. 78/2023 bewilligte der Regierungsrat für die Instandsetzung der Stützmauer Seestrasse/SBB (Objekt Nr. 293-517) in der Stadt Wädenswil eine gebundene Ausgabe von Fr. 1 301 000. Die bestehende Stützmauer verläuft entlang der Seestrasse und der etwas tiefer gelegenen Geleise der SBB. Bei der Mauer handelt es sich um eine 679,8 m lange Schwergewichtsmauer aus unbewehrtem Beton. Als Absturzsicherung wurde eine vermörtelte Kalksteinbrüstung auf die Mauer aufgesetzt. Die geplante Instandsetzung sollte ursprünglich 18 Wochen dauern und bis Oktober 2023 abgeschlossen sein. Aufgrund des wesentlich schlechteren Zustands der Stützmauer und insbesondere der Natursteinbrüstung werden die Arbeiten ungefähr 31 Wochen dauern. Die Arbeiten wurde Ende November 2023 eingestellt und sollen im Frühling 2024, nach der Bewilligung der zusätzlichen Ausgabe, wieder aufgenommen werden. Die Mehrkosten sind wie folgt begründet: – Mehrausmass Betoninstandsetzung der Mauer; – anstelle der geplanten Betoninstandsetzung mit Schalung musste auf Spritzbeton umgestellt werden; – Mehraufwand für die Natursteinarbeiten der Brüstung; – Mehrausmass für den Steinersatz der Natursteinbrüstung; – längere Bauzeit und somit längeres Vorhalten der Bauinstallation.

B. Zusätzliche Ausgabe Die vorliegend zu bewilligende zusätzliche Ausgabe ändert die Verteilung der gesamten Ausgaben gemäss Kostenvoranschlag vom 15. Januar 2024 wie folgt: Bewilligte Zusätzliche Zur Verfügung Ausgabe Ausgabe stehende Ausgabensumme in Franken in Franken in Franken Bauarbeiten 966 000 334 000 1 300 000 Nebenarbeiten 125 500 15 000 140 500 Technische Arbeiten 209 500 209 500 Total 1 301 000 349 000 1 650 000

Für die Mehrkosten ist gemäss § 37 Abs. 2 lit. b des Gesetzes über Controlling und Rechnungslegung (LS 611) eine zusätzliche gebundene Ausgabe von Fr. 349 000 zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8400, Tiefbauamt, zu bewilligen. In der Staatsbuchhaltung wird der Gesamtbetrag von Fr. 1 650 000 auf die einzelnen Projektbestandteile mit folgendem Kostenteiler verbucht: Budgetierung Gebundene Ausgaben Neue Ausgaben Total in Franken in Franken in Franken Erfolgsrechnung Konto 8400.31410 80050 100% 1 650 000 1 650 000 Staatsstrassen Baulicher Unterhalt Total 100% 1 650 000 1 650 000 Den gesamten Rechnungsverkehr hat das Projekt Nr. 84B-20055, Wädenswil, Instandsetzung Stützmauer Seestrasse/SBB, aufzunehmen. Der Betrag ist im Budget 2024 enthalten sowie im Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan 2024–2027 eingestellt.

Dispositiv

Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Für die Instandsetzung der Stützmauer Seestrasse/SBB (Objekt Nr. 293-517) in der Stadt Wädenswil wird zur Ausgabenbewilligung gemäss RRB Nr. 78/2023 eine zusätzliche gebundene Ausgabe von Fr. 349 000 zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8400, Tiefbauamt, bewilligt. Die gesamte zur Verfügung stehende Ausgabensumme beträgt Fr. 1 650 000.

II. Dieser Betrag wird nach Massgabe des Schweizerischen Baupreisindexes gemäss folgender Formel der Teuerung angepasst: Bewilligte Ausgabe × Zielindex ÷ Startindex (Indexstand Oktober 2022)

III. Mitteilung an die Finanzdirektion und die Baudirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli

Cited in