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RRB Nr. 991/2025

Kantonale Mittel- und Berufsfachschulen, Stellenpläne

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 24. September 2025

991. Kantonale Mittel- und Berufsfachschulen (Stellenpläne)

Erwägungen

1. Ausgangslage Am 27. Januar 2025 hat der Kantonsrat eine Änderung des Mittelschulgesetzes (MSG, LS 413.21) und des Einführungsgesetzes zum Berufsbildungsgesetz (EG BBG, LS 413.31) betreffend Schulsozialarbeit auf der Sekundarstufe II beschlossen (Vorlage 5935). Die neuen Bestimmungen schaffen die gesetzliche Grundlage für die Bereitstellung eines bedarfsgerechten Angebots an Schulsozialarbeit an den kantonalen Mittelschulen – mit Ausnahme der Kantonalen Maturitätsschule für Erwachsene (KME) – sowie an den kantonalen und kantonal finanzierten Berufsfachschulen. Die Einzelheiten werden in der Mittelschulverordnung (MSV, LS 413.211) und der Verordnung zum EG BBG (VEG BBG, LS 413.311) geregelt. Diese Änderungen der Gesetze und der Verordnungen treten am 1. April 2026 in Kraft (vgl. RRB Nr. 990/2025). Eine Bedarfserhebung an den Mittelschulen im Herbst 2019 ergab, dass infolge eines Anstiegs von Absentismus, Suchtverhalten sowie psychischen und stressbedingten Erkrankungen der Schülerinnen und Schüler die Unterstützung durch die Schulleitungen und Lehrpersonen der kantonalen Mittelschulen nicht mehr ausreichte. Aus diesem Grund hat die Bildungsdirektion mit Verfügung vom 16. Dezember 2021 ab dem Schuljahr 2021/2022 befristet den Stellenplan des Mittelschul- und Berufsbildungsamtes (MBA) um 5,0 Stellen Sozialarbeiter/in Lohnklasse 17 VVO ergänzt. Diese Ergänzung des Stellenplans des MBA wurde ab 1. August 2024 um drei Jahre, längstens jedoch bis zum Vorliegen einer gesetzlichen Grundlage für die Einführung der Schulsozialarbeit an kantonalen Mittelschulen, verlängert. Die Einreihung der Stellen Sozialarbeiter/in Lohnklasse 17 VVO wurde mittels des Verfahrens der vereinfachten Funktionsanalyse überprüft und vom Personalamt als nachvollziehbar erachtet. Die 5,0 Stellen Sozialarbeiter/in wurden auf acht kantonale Mittelschulen verteilt, und die Schulsozialarbeitenden haben ihre Tätigkeit am 1. August 2022 aufgenommen. Im Rahmen der bisherigen Ausübung hat sich gezeigt, dass ein institutionalisierter Fachaustausch unter den Schulsozialarbeitenden an den Mittelschulen von erheblicher fachlicher Relevanz ist. Typische Adoleszenzthemen wie Ablösungsprozesse, Identitätsfindung oder der Aufbau von Peerbeziehungen stellen zusammen mit schulbezogenen Themen wie Leistungsstress, Ausbildungs- oder Lernproblemen hohe Anforderungen an die Beratung.

2. Umsetzung An allen kantonalen Mittelschulen, mit Ausnahme der KME, soll nun das Angebot an Schulsozialarbeit von Schulsozialarbeitenden, die an der Schule angestellt sind, bereitgestellt werden. Die Schulen sollen jeweils für 800 Schülerinnen und Schüler in der Regel 1,0 Stellen für das Angebot an Schulsozialarbeit zur Verfügung stellen. Der Umfang des Angebots soll von den Schulen alle vier Jahre überprüft werden. Da die Schülerinnen- und Schülerzahlen jährlichen Schwankungen unterliegen, sollen minimale Anpassungen, die zu einer Erhöhung oder Verringerung der Stellenprozente von weniger als 10% führen würden, nicht nachvollzogen werden. Die seit dem Schuljahr 2021/2022 befristeten 5,0 Stellen im Stellenplan des MBA werden damit hinfällig und können aufgehoben werden. An allen kantonalen Berufsfachschulen und den nichtkantonalen Berufsfachschulen mit Leistungsvereinbarung soll das Angebot an Schulsozialarbeit ins Rahmenkonzept «Beratung, Förderung, Begleitung» der Bildungsdirektion vom 16. März 2015 (Rahmenkonzept BFB, einsehbar unter zh.ch/de/bildung/schulen/berufsfachschule/beratung-foerderung- und-begleitung.html, Merkblätter und Downloads) integriert werden. Um sämtliche Lernenden zu erreichen, die einen Unterstützungsbedarf aufweisen, und dem Umstand Rechnung zu tragen, dass diese jeweils an ein bis zwei Tagen die Berufsfachschule besuchen, soll das Angebot an Schulsozialarbeit an den Berufsfachschulen nicht nur durch Fachpersonen der Sozialen Arbeit, sondern auch durch Lehrpersonen mit entsprechender Zusatzausbildung erbracht werden. Die Berufsfachschulen können Schulsozialarbeiterinnen oder Schulsozialarbeiter anstellen oder externe Fachpersonen oder Fachstellen aus dem Bereich der Sozialen Arbeit beauftragen (Modellentscheid). Die kantonalen Berufsfachschulen sollen drei Jahre nach Einführung der Schulsozialarbeit die Gelegenheit erhalten, ihren Modellentscheid aufgrund der gemachten Erfahrungen anzupassen.

3. Personalbedarf Kantonale Mittelschulen Im Schuljahr 2024/25 besuchten 19 558 Schülerinnen und Schüler eine kantonale Mittelschule. Insgesamt ergibt sich daraus für die Schulsozialarbeit ein Stellenbedarf von 24,5 Stellen. Dabei handelt es sich um analoge Stellen zu den befristeten 5,0 Stellen im Stellenplan des MBA, weshalb sich eine Einreihungsüberprüfung erübrigt. Um die fachliche Qualität des Angebots an Schulsozialarbeit zu gewährleisten, sollen 5,0 von den 24,5 Stellen für die Funktion Regionalkoordinierende Schulsozialarbeit vorgesehen werden. Für die Einreihung als Sozialarbeiter/in mbA wurde die Lohnklasse 18 VVO mittels des Verfahrens der vereinfachten Funktionsanalyse geprüft und vom Personalamt als nachvollziehbar erachtet. Diese 5,0 Stellen Sozialarbeiter/in mbA sollen auf fünf Schulregionen aufgeteilt werden. Die Regionalkoordinierenden sollen neben ihrer Beratungs- und Unterstützungstätigkeit an der kantonalen Mittelschule, an der sie angestellt sind, den Fachaustausch, den Wissenstransfer und die Erstberatung in akuten Krisenfällen innerhalb ihrer Region sicherstellen. In Absprache mit der Schulleiterkonferenz Zürcher Mittelschulen (SLK) wird das MBA die Stellen auf die Mittelschulen verteilen. Die Koordination durch das MBA in Absprache mit der SLK hat zum Ziel, mit den begrenzten Mitteln das Unterstützungspotenzial bestmöglich auszuschöpfen. Kantonale Berufsfachschulen und nichtkantonale Berufsfachschulen mit Leistungsvereinbarung An den kantonalen Berufsfachschulen und den nichtkantonalen Berufsfachschulen mit Leistungsvereinbarung wird das bestehende Beratungsangebot gemäss Rahmenkonzept «Beratung, Förderung, Begleitung» (BFB) vom 16. März 2015 mit dem Angebot an Schulsozialarbeit ergänzt. Im Schuljahr 2024/2025 besuchten rund 43 000 Lernende in der beruflichen Grundbildung eine Berufsfachschule. Die jährlichen Kosten pro Lernende bzw. Lernender werden sich in Angleichung an die Pro- Kopf-Kosten des Angebots in den Mittelschulen durchschnittlich auf Fr. 240 belaufen. Ein wesentlicher Teil der Kosten wird durch die Mittel für die bestehenden Beratungsangebote im Rahmen von BFB abgedeckt. Die Mehrkosten für das ergänzende Angebot an Schulsozialarbeit belaufen sich auf Fr. 45 pro Lernende oder Lernenden in der beruflichen

Grundbildung. Die Schulen können sich dabei für ein Modell entscheiden: A. Anstellung einer Fachperson der Sozialen Arbeit, B. Mandatierung einer externen Anbieterin oder eines externen Anbieters mit Fachpersonen der Sozialen Arbeit, C. Entlastung von Lehrpersonen (diese Variante kann nur in Kombination mit A. oder B. gewählt werden). Von den kantonalen Berufsfachschulen haben sich die Gewerbliche Berufsschule Wetzikon, die Berufsfachschule Uster und die Technische Berufsschule Zürich für das Modell A entschieden. Aufgrund ihrer Schulgrösse werden der Gewerblichen Berufsschule Wetzikon 0,8, der Berufsfachschule Uster 0,6 und der Technischen Berufsschule Zürich 0,85 Stellen zugewiesen. Dabei handelt es sich um analoge Stellen zu den befristeten 5,0 Stellen im Stellenplan des MBA, weshalb sich eine Einreihungsüberprüfung erübrigt. Die Schaffung dieser Stellen ist Gegenstand des vorliegenden Beschlusses. Die nichtkantonalen Berufsfachschulen mit Leistungsvereinbarung schaffen allfällige Stellen an Schulsozialarbeit innerhalb des Kostenrahmens, der in der Leistungsvereinbarung ausgewiesen wird.

4. Finanzierung Die Kosten für die insgesamt 19,5 zusätzlichen Stellen Sozialarbeiter/ in Lohnklasse 17 VVO und die 5,0 Stellen Sozialarbeiter/in mbA Lohnklasse 18 VVO an den kantonalen Mittelschulen belaufen sich auf Fr. 3 804 203 in der Leistungsgruppe Nr. 7301, Mittelschulen. Die Kosten für das ergänzende Angebot an Schulsozialarbeit an den drei kantonalen Berufsfachschulen im Modell A belaufen sich für die zusätzlichen Stellen auf Fr. 345 002. Für die Modellvarianten der restlichen Berufsfachschulen besteht ein Kostenrahmen von Fr. 1 589 998. Insgesamt belaufen sich die zusätzlichen Kosten für die kantonalen Berufsfachschulen und die nichtkantonalen Berufsfachschulen mit Leistungsvereinbarung auf Fr. 1 935 000 in der Leistungsgruppe Nr. 7306, Berufsbildung. Diese Kosten sind im Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan (KEF) 2026–2029 nicht enthalten und sind in den KEF 2027–2030 neu aufzunehmen. 2026 werden sie kompensiert.

Dispositiv

Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Im Stellenplan des Mittelschul- und Berufsbildungsamtes, Leistungsgruppe Nr. 7301, Mittelschulen, werden zugunsten der Mittelschulen mit Wirkung ab 1. April 2026 folgende Stellen geschaffen: Stellen Richtposition Lohnklasse VVO 19,5 Sozialarbeiter/in 17 5,0 Sozialarbeiter/in mbA 18

II. Die Zuweisung der Stellen gemäss Dispositiv I an die einzelnen Schulen erfolgt durch das Mittelschul- und Berufsbildungsamt.

III. Im Stellenplan des Mittelschul- und Berufsbildungsamtes, Leistungsgruppe Nr. 7000, Bildungsverwaltung, werden mit Wirkung ab 1. April 2026 die folgenden befristeten Stellen aufgehoben: Stellen Richtposition Lohnklasse VVO 5,0 Sozialarbeiter/in 17

IV. Im Stellenplan der Gewerblichen Berufsschule Wetzikon, Leistungsgruppe Nr. 7306, Berufsbildung, werden mit Wirkung ab 1. April 2026 folgende Stellen geschaffen: Stellen Richtposition Lohnklasse VVO 0,8 Sozialarbeiter/in 17

V. Im Stellenplan der Berufsfachschule Uster, Leistungsgruppe Nr. 7306, Berufsbildung, werden mit Wirkung ab 1. April 2026 folgende Stellen geschaffen: Stellen Richtposition Lohnklasse VVO 0,6 Sozialarbeiter/in 17

VI. Im Stellenplan der Technischen Berufsschule Zürich, Leistungsgruppe Nr. 7306, Berufsbildung, werden mit Wirkung ab 1. April 2026 folgende Stellen geschaffen: Stellen Richtposition Lohnklasse VVO 0,85 Sozialarbeiter/in 17

VII. Mitteilung an die Finanzdirektion und die Bildungsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli

Cited in