Standing: How later courts treated this decision has not been analysed.

RRB Nr. 992/2025

Anfragen a) Marzena Kopp, Meilen, und Mitunterzeichnende betreffend Bau der Kantonsschule Uetikon und Denkmalschutz b) Rafael Mörgeli, Stäfa, und Mitunterzeichnende betreffend Neubau Gymnasium Uetikon am See c) Manuela Tremonte, Hombrechtikon, und Mitunterzeichnende betreffend Bildungszentrum Zürichsee BZZ - Weshalb soll Berufsbildung weiterhin im Provisorium stattfinden?, Beantwortung

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll KR-Nr. 181/2025 des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 184/2025 Sitzung vom 24. September 2025 KR-Nr. 186/2025

992. Anfragen (Bau der Kantonsschule Uetikon und Denkmalschutz; Neubau Gymnasium Uetikon am See; Bildungszentrum Zürichsee [BZZ] – Weshalb soll Berufsbildung weiterhin im Provisorium stattfinden?)

Erwägungen

A. Kantonsrätin Marzena Kopp, Meilen, und Mitunterzeichnende haben am 16. Juni 2025 folgende Anfrage eingereicht: Auf dem Areal der ehemaligen Chemiefabrik Uetikon sind verschiedene bestehende Bauten denkmalgeschützt und müssen erhalten bleiben. Die Planung einer neuen Kantonsschule in diesen denkmalgeschützten Fabrikgebäuden stellt ein zukunftsweisendes Projekt dar, das architektonisch und historisch wertvolle Bausubstanz erhält und gleichzeitig den Bildungsstandort im Bezirk Meilen stärkt. Der Standort am Zürichsee ist attraktiv. Insgesamt ist das Bauprojekt überzeugend. Denkmalschützerische Auflagen sind jedoch besonders kostenintensiv. Der geplante Bau der Kantonsschule Uetikon wirft daher Fragen bezüglich der Kostenstruktur auf, auch weil auf den Bau der Aula inkl. Mediathek verzichtet bzw. der Bau der Berufsfachschule aufgeschoben wird. In diesem Zusammenhang bitten wir den Regierungsrat, folgende Fragen zu beantworten: 1. Wie hoch sind die Mehrkosten für die Kantonsschule Uetikon, die sich daraus ergeben, dass die Kantonsschule in denkmalgeschützten Gebäuden realisiert wird? Falls keine genaue Bezifferung möglich ist, bitten wir um eine ungefähre Schätzung. 2. Auf welche gesetzlichen Grundlagen stützen sich allfällige Mehrkosten? Wir bitten um Auflistung. 3. Wurden denkmalpflegerische Auflagen aufgrund von drohenden Einsprachen aufgenommen? Wenn ja, welche? 4. Welche konkreten Herausforderungen bzw. Nutzungskonflikte zwischen den schulischen Bedürfnissen und den denkmalpflegerischen Anforderungen gibt es im Zusammenhang mit dem Bau der Kantonsschule Uetikon? 5. Haben die denkmalpflegerischen Auflagen Auswirkungen auf die langfristigen Betriebs- und Unterhaltskosten der Kantonsschule? Wenn ja, welche?

6. Sieht der Regierungsrat Möglichkeiten, durch eine kosteneffizientere Bauweise beim Kantonsschulprojekt Mittel freizuspielen, um die Realisierung der Aula bzw. der Berufsfachschule dennoch zu ermöglichen?

B. Kantonsrat Rafael Mörgeli, Stäfa, und Mitunterzeichnende haben am 16. Juni 2025 folgende Anfrage eingereicht: Das Gymnasium Uetikon wurde 2018 eröffnet und ist seitdem in einem Provisorium beheimatet. Von Anfang an war geplant, dass die Kantonsschule zusammen mit dem Ersatzbau der Berufsfachschule auf dem Areal der ehemaligen «Chemie Uetikon» seinen definitiven Standort bekommen wird. Inzwischen wurde bekannt, dass der Regierungsrat das Gymnasium nur in einer reduzierten Variante bauen möchte (Streichung Aula mit Mediathek). Zudem soll der Bau der Berufsfachschule aufgeschoben werden. Wir bitten den Regierungsrat, in diesem Zusammenhang folgende Fragen zu beantworten: 1. Wie hoch ist die Kosteneinsparung durch den Verzicht auf das ursprünglich geplante Gebäude mit Aula und Mediathek? 2. Wie hoch fallen die bisherigen Planungs- und Projektkosten für das beim Gymnasium gestrichene Gebäude aus? 3. Ein zeitgemässer und zukunftsgerichteter Campus für 2000 Jugendliche (1500 Gymnasium und 500 Berufsfachschule) kommt nicht ohne Aula für Versammlungen, Podien und Darbietungen aus. Welche Alternativen für gemeinschaftsbildende, kulturelle und informative Veranstaltungen der Kantonsschule sind geplant, wenn die Aula nicht erstellt wird? Welche Kosten wird das nach sich ziehen? Was passiert mit dem Landanteil, auf dem die Aula vorgesehen war? 4. Beide Bildungseinrichtungen (Gymnasium und Berufsfachschule) benötigen eine zeitgemässe und adäquate Infrastruktur für eigenständiges Recherchieren, für Arbeiten und Projekte der Jugendlichen, wie sie in Uetikon die Mediathek hätte bereitstellen sollen. Wie gedenkt der Regierungsrat diesen zentralen Bedürfnissen des Schulalltags nachzukommen? Sind eine Mediathek beziehungsweise entsprechende Arbeitsplätze in einem anderen Gebäude geplant? Welche Kosten wird das nach sich ziehen? 5. Was ist mit dem heutigen Provisorium der Kanti Uetikon nach deren Umzug geplant?

C. Kantonsrätin Manuela Tremonte, Hombrechtikon, und Mitunterzeichnende haben am 16. Juni 2025 folgende Anfrage eingereicht: Das Bildungszentrum Zürichsee (BZZ) ist seit 30 Jahren in Stäfa in einem Provisorium untergebracht. Dort hat es keine Mediathek, keine Mensa und keine adäquate Sportinfrastruktur. Neu hätte es auf dem Areal der «Chemie Uetikon» zusammen mit der Kantonsschule Uetikon einen Neubau geben sollen. Inzwischen wurde bekannt, dass der Regierungsrat den Bau der Berufsfachschule aufschieben und das Gymnasium nur in einer reduzierten Variante bauen möchte. Wir bitten den Regierungsrat, in diesem Zusammenhang folgende Fragen zu beantworten: 1. Gemäss Vorlage 6020 wird der Bau der Berufsfachschule aufgeschoben. Um welchen Zeitraum handelt es sich? Wann wird der Regierungsrat sich erneut mit der Planung der Berufsfachschule befassen? Aufgrund von welchen neuen Erkenntnissen wurde der Aufschub beschlossen? Inwiefern betreffen die Erkenntnisse die Kantonsschule nicht? 2. Weshalb hat der Regierungsrat die Aufschiebung des Neubaus der Berufsfachschule in der Medienmitteilung vom 15. Mai 2025 nicht erwähnt? 3. Wie hoch sind die bisher angefallenen Planungs- und Projektierungskosten (inkl. Planungsarbeit der Lehrpersonen am BZZ) für den Bau der Berufsfachschule in Uetikon am See? Wie würde eine spätere Realisierung des Baus dessen Kosten beeinflussen? 4. Welche Synergien entstehen zwischen Gymnasium und Berufsfachschule, wenn diese auf demselben Areal beheimatet sind? Wie gross schätzt der Regierungsrat die monetären Einsparungen ein, wenn Synergien im Bereich der Infrastruktur genutzt werden? 5. Welches Signal sendet der Entscheid des weiteren Aufschubs des Neubaus der Berufsfachschule an einen Bezirk, in den die praktische Berufsbildung unterrepräsentiert ist? 6. Wie beeinflusst der Entscheid des Regierungsrates das heute bereits seit 30 Jahren bestehende Provisorium in Stäfa, und wie will der Regierungsrat in den bestehenden Räumlichkeiten des BZZ zukunftgerichtetes Lernen ermöglichen? Insbesondere bei der kaufmännischen Grundbildung erfordert die neue Bildungsverordnung ein neues Bildungskonzept, welches auf Handlungskompetenzen aufbaut. 7. Wie wird den Lernenden im BZZ-Provisorium in Stäfa ein gesetzeskonformer Sportunterricht (Sportförderungsgesetz Art. 12 Abs. 2) ohne schuleigene, adäquate Sportinfrastruktur gewährleistet? Welche

Verbesserungen würde der Neubau in Uetikon am See in diesem Bereich mit sich bringen?

8. Würde der vorgesehene Bauplatz für die Berufsfachschule den nächsten Jahren eine Industriebranche bleiben? Ist ein Bau zu einem späteren Zeitpunkt realisierbar, beispielsweise aufgrund diverser Erschliessungen des Geländes die nun nicht erfolgen würden?

Dispositiv

Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Die Anfrage Marzena Kopp, Meilen, und Mitunterzeichnende, die Anfrage Rafael Mörgeli, Stäfa, und Mitunterzeichnende sowie die Anfrage Manuela Tremonte, Hombrechtikon, und Mitunterzeichnende werden wie folgt beantwortet: Der Regierungsrat hat mit Beschluss Nr. 997/2022 den Projektierungskredit für die Projektierung der Kantons- und Berufsfachschule in Uetikon am See bewilligt. Mit Beschluss Nr. 70/2024 hat der Regierungsrat eine zusätzliche gebundene Ausgabe zur Projektierung der Umgebung und der Altlastensanierung bewilligt. Die Projektierung umfasst die Planung einer Kantonsschule für 1500 Schülerinnen und Schüler und einer Berufsfachschule für 500 Schülerinnen und Schüler sowie die Umgebungsgestaltung. Mit Beschluss Nr. 481/2025 hat der Regierungsrat einen Objektkredit von 233,1 Mio. Franken bewilligt, dabei aber wesentliche Einsparungen am Projekt vorgenommen. Betroffen von den Einsparungen sind die Berufsfachschule, deren Realisierung aufgeschoben ist, sowie die Aula/Mediathek, die nicht umgesetzt wird. Die Einsparungen aufgrund von Projektoptimierungen und Kürzungen von insgesamt rund 80 Mio. Franken haben zum Ziel, u. a. andere Schulprojekte wie jene in Affoltern am Albis finanzieren zu können. Zu Frage A1: Eine Angabe zu den Mehrkosten, die mit denkmalpflegerischen Anforderungen einhergehen, wäre nur durch die Projektierung zweier Varianten mit den gleichen Vorgaben möglich – einmal mit und einmal ohne die Berücksichtigung denkmalpflegerischer Anforderungen. Naturgemäss ist mit Mehrkosten zu rechnen, allerdings lassen sie sich nicht präzise beziffern. Zu Frage A2: Auf nationaler Ebene bildet das Bundesgesetz über den Natur- und Heimatschutz (SR 451) die zentrale rechtliche Grundlage für den Schutz von Kulturgütern. Ergänzt wird es durch die dazugehörige Verordnung sowie Art. 78 Abs. 1 der Bundesverfassung (SR 101), der den Schutz von

Natur und Heimat als gemeinsame Aufgabe von Bund und Kantonen festlegt. Ergänzend dazu ist das Areal der ehemaligen Chemiefabrik Uetikon (CU-Areal) seit 2012 im Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz (ISOS) aufgeführt. Auf kantonaler Ebene ist das Planungs- und Baugesetz (LS 700.1) relevant, das die Unterschutzstellung, die Verantwortlichkeiten (§ 204, Bindung des Gemeinwesens) und die Zuständigkeiten regelt. Die öffentlichen Gestaltungspläne «Kantonsschule am See» und «Lebendiges Quartier am See» schaffen die planungsrechtliche Grundlage und enthalten spezifische Vorgaben zu den schutzwürdigen Bauten. Darüber hinaus liegen mehrere Gutachten vor, welche die denkmalpflegerische Relevanz des CU-Areals bestätigen (Gutachten der Kantonalen Denkmalpflegekommission 1989 und 2014, Gutachten der Nationalen Heimatschutzkommission 2014). Im Fall der Kantonsschule betreffen die Vorgaben im Wesentlichen die Gebäudehülle und die Tragkonstruktionen. Der Erhalt besonderer innerer Oberflächen, historischer Raumausstattungen oder von Ähnlichem ist hingegen nicht Gegenstand der denkmalpflegerischen Vorgaben. Zu Frage A3: Bei den denkmalgeschützten Gebäuden wurde die Fläche für Photovoltaik (PV) auf den Schrägdächern der geschützten Gebäude gezielt so stark reduziert und so positioniert, dass sie vom See her nicht sichtbar sind. Diese Massnahme erfolgte aus Rücksichtnahme auf die potenziell kritische Beurteilung von PV-Anlagen auf Gebäuden im ISOS-Inventar. Zu Frage A4: Im vorliegenden Projekt konnten die schulischen Bedürfnisse und die denkmalpflegerischen Anforderungen insgesamt erfolgreich in Einklang gebracht werden. Das Kammerofengebäude ist im Inventar der Denkmalschutzobjekte von überkommunaler Bedeutung enthalten. In diesem Gebäude befinden sich die Verwaltungsräume, die Räume für Bildnerisches Gestalten und die vier Cluster für die allgemeinbildenden Fächer der Kantonsschule. Aus Rücksichtnahme auf die bestehenden Strukturen mussten bei der Anordnung der Standardklassenzimmer teilweise Anpassungen vorgenommen werden – die Ausrichtung stellte dabei eine Herausforderung dar, wurde architektonisch aber überzeugend gelöst. Die fach- und nutzungsspezifischen Unterrichtsräume für die Naturwissenschaftsfächer sind oberhalb des Sporthallentraktes vorgesehen und entsprechen den Nutzeranforderungen.

Zu Frage A5: Mit dem Erhalt und der Umnutzung der historischen Gebäude können Mehraufwendungen in den Betriebs- und Unterhaltskosten entstehen. Diese hängen von unterschiedlichen Faktoren wie der Materialisierung oder den betrieblichen Abläufen ab, sind für jedes Gebäude unterschiedlich und können nicht quantifiziert werden. Zu Frage A6: Im Verlauf der Projektierung der Berufsfachschule und der Kantonsschule wurden bereits Einsparungen von rund 40 Mio. Franken, z. B. im Bereich von Gebäudetechnik, durch Vereinfachung von Konstruktionen usw., erzielt. Das Projekt ist kostenmässig optimiert. Weitere Einsparungen sind nur durch weitere Reduktionen in der Bestellung möglich. Zu Frage B1: Die Einsparungen betragen rund 14,5 Mio. Franken. Zu Frage B2: Die bisher angefallenen Planungskosten für die Projektierung (Phasen 31–33) belaufen sich auf rund Fr. 800 000 für die Aula/Mediathek. Zu Frage B3: Im Rahmen des Projekts sind keine Alternativen geplant. Es gibt im Umfeld der Kantonsschule keine Veranstaltungsräume in der Grössenordnung der Aula, die zur Verfügung stehen und angemietet werden können. Der ursprünglich für die Aula vorgesehene Landanteil wird von Bauten freigehalten. Um den Bereich sinnvoll in das Gesamtbild einzubinden, wird eine entsprechende Gestaltung der Umgebung erforderlich sein. Zu Frage B4: Das Projekt wird angepasst, d. h., gewisse Nutzungen wie z. B. die fehlenden Arbeitsplätze sind andernorts in den bestehenden Gebäuden anzuordnen. Die internen Nutzungsverlagerungen, d. h. Umnutzung von Räumlichkeiten für die fehlenden Arbeitsplätze oder die Mediathek, werden voraussichtlich eine leichte Reduktion der Schulraumkapazität zur Folge haben. Für diese Umplanung werden Kosten von ungefähr Fr. 500 000 anfallen. Zu Frage B5: Der Regierungsrat strebt eine möglichst wirtschaftliche und nachhaltige Nutzung der Provisorien an. Diese sind so konzipiert, dass sie demontiert und an einem anderen Ort wieder aufgebaut werden können. Es wird zurzeit geprüft, ob das Provisorium der Kantonsschule in Uetikon am See für die Berufsfachschule weiter genutzt werden kann. Falls dies nicht möglich ist, kann das Provisorium an einem anderen Standort wieder aufgebaut werden.

Zu Frage C1: Der Bedarf für die Berufsfachschule ist gegeben. Sobald der Kantonsrat über das Bauprojekt entschieden hat, wird mit der Umplanung gestartet. Wann die Planung für die verschobene Berufsfachschule wiederaufgenommen wird, ist noch offen. Die zeitliche Verschiebung der Erstellung des Berufsfachschulgebäudes wurde vom Regierungsrat aus finanziellen Gründen beschlossen. Die Kantonsschule ist durch den Aufschub nicht direkt betroffen. Zu Frage C2: Eine Medienmitteilung ist das Extrakt aus einem meist umfangreicheren Inhalt und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Aus diesem Grund erfolgt bei Medienmitteilungen zu Regierungsratsbeschlüssen die Verlinkung mit dem entsprechenden Beschluss. Für vertieftere Informationen kann der Beschluss beigezogen werden. Zu Frage C3: Die bisher angefallenen Planungskosten für die Projektierung (Phasen 31–33) belaufen sich auf etwa 1,4 Mio. Franken für die Berufsfachschule. Die Schulleitungen der Kantonsschule wie auch der Berufsfachschule beteiligten sich an den Projektteam- wie auch an den Projektausschusssitzungen, waren aktiv an der Projektentwicklung beteiligt und stark in den Prozessen involviert. Zu Frage C4: Die gemeinsame Nutzung von Infrastruktur durch Gymnasium und Berufsfachschule bietet Potenzial für bauliche und betriebliche Synergien, vor allem im Bereich der Spezialnutzungen wie Sport und Mensa. Die Mehrfachnutzung führt zu einer Flächeneinsparung und somit zu geringeren Investitions- und Betriebskosten. Zusätzlich können durch einen gemeinsamen Hausdienst und gemeinsame IT-Services die Betriebskosten gesenkt werden. Zu Frage C5: Der Bezirk Meilen verfügt bislang über einen Berufsfachschulstandort in Stäfa. Dieser gehört zum BZZ, das in Horgen zwei weitere Standorte betreibt. Unter der Voraussetzung, dass der Standort Stäfa weiter betrieben werden kann, würde sich also für den Bezirk Meilen bei einem Aufschub an der Anzahl der Berufsfachschulstandorte grundsätzlich nichts ändern. Zu Frage C6: Die neue Bildungsverordnung der Kaufleute EFZ (Verordnung des SBFI über die berufliche Grundbildung Kauffrau/Kaufmann mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis [EFZ], SR 412.101.221.73) ist bereits seit mehr als zwei Jahren in Kraft. Das bedeutet, dass der Unterricht sowohl am Standort Horgen als auch im Provisorium in Stäfa bereits heute nach den Grundsätzen der Handlungskompetenzorientierung gemäss dem

neuen Bildungsplan durchgeführt wird. Zu Frage C7: Da die Sportinfrastruktur in der Schulanlage Stäfa fehlt, kann dort kein Sportunterricht stattfinden. Im Neubau in Uetikon am See könnte der Sportunterricht des BZZ vor Ort abgedeckt werden. Wenn das Provisorium der Kantonsschule in Uetikon am See für die Berufsfachschule weiter genutzt werden kann, ist die notwendige Sportinfrastruktur für den Sportunterricht des BZZ sichergestellt. Zu Frage C8: Der für die Berufsfachschule vorgesehene Bauplatz wird soweit notwendig gestaltet. Vorbereitende Infrastrukturmassnahmen werden umgesetzt. Eine anderweitige Nutzung ist derzeit nicht vorgesehen. Die Realisierung der Berufsfachschule zu einem späteren Zeitpunkt ist möglich.

II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungsrates sowie an die Baudirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin: Kathrin Arioli