RRB Nr. 993/2024
Änderung des Berufsbildungsgesetzes und der Berufsbildungsverordnung, Massnahmenpaket zur Stärkung der höheren Berufsbildung, Vernehmlassung
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 25. September 2024
993. Änderung des Berufsbildungsgesetzes und der Berufsbildungsverordnung, Massnahmenpaket zur Stärkung der höheren Berufsbildung (Vernehmlassung)
Erwägungen
Mit Schreiben vom 14. Juni 2024 hat das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung den Kantonen ein Massnahmenpaket zur Stärkung der höheren Berufsbildung und zu den dafür notwendigen rechtlichen Anpassungen zur Vernehmlassung unterbreitet. Ziel des Massnahmenpakets ist es, die Attraktivität und die Anerkennung der höheren Fachschulen (HF) und der höheren Berufsbildung (HBB) zu verbessern. Zu den Neuregelungen zählen die Einführung eines Bezeichnungsrechts «Höhere Fachschule», die Einführung der Titelzusätze «Professional Bachelor» und «Professional Master» für die Abschlüsse der HBB, die Einführung von Englisch als mögliche zusätzliche Prüfungssprache bei eidgenössischen Berufs- und höheren Fachprüfungen sowie die Flexibilisierung des Weiterbildungsangebots der HF (Nachdiplomstudien NDS HF). Die Massnahmen haben insgesamt keine direkten Auswirkungen auf das Bildungssystem. Die Zulassungsverfahren, die Anforderungen an Unterricht, Praxis und Lehre sowie Finanzierungsart und Finanzierungshöhe der HBB bleiben unverändert. Die vorgeschlagenen Anpassungen, um die HBB auf der tertiären Bildungsstufe stärker zu positionieren, sind zu begrüssen. Die Massnahmen zum Bezeichnungsrecht sind angemessen, denn HF unterziehen sich einem vielseitigen und mehrjährigen Anerkennungsverfahren, um die geschützten Titel vergeben zu können. Daher ist es gerechtfertigt, dass nur jene Bildungsinstitutionen vom geschützten Titel «Höhere Fachschule» profitieren dürfen, die hinsichtlich Qualität den nationalen Kriterien entsprechen. Weiter ist die Einführung von Englisch als mögliche zusätzliche Prüfungssprache bei den eidgenössischen Berufs- und höheren Fachprüfungen zu unterstützen. Englisch ist in Wirtschaftsbereichen mit internationaler Ausrichtung zentral. Die Absolventinnen und Absolventen sollen deshalb die Möglichkeit haben, die Prüfung auch in englischer Sprache abzulegen. Allerdings darf diese Entwicklung nicht dazu führen, dass die Landessprachen in der HBB verdrängt werden. Die HBB ist stark regional verankert und sollte weiterhin die Sprachenvielfalt des Landes abbilden. Ebenfalls zu unterstützen ist die Flexibilisierung des Weiterbildungsangebots (Nachdiplomstudien NDS HF). Künftig sollen die Nachdiplomstudien NDS HF kein eidge-
nössisches Anerkennungsverfahren mehr durchlaufen müssen und eigenständig von den HF lanciert werden können. Mit Ausnahme der drei NDS HF in der Pflege (Anästhesie, Intensiv- und Notfallpflege) beruhen die anderen NDS HF nicht auf einem eidgenössischen Rahmenlehrplan. Dennoch durchlaufen bisher alle NDS HF das formalisierte Anerkennungsverfahren des Bundes, was eine rasche Anpassung der Angebote auf neue Entwicklungen im Arbeitsmarkt verhindert. Um einen offenen Wettbewerb im tertiären Weiterbildungssegment zu ermöglichen und damit HF wirtschaftsrelevante Angebote für die Arbeitswelt entwickeln können, ist die Flexibilisierung der bisherigen Praxis daher zu begrüssen. Die HBB ist als tertiäre, aber nicht akademische Bildungsstufe von grosser Bedeutung für den Schweizer Arbeitsmarkt. Mit ihren Aus- und Weiterbildungen sorgt die HBB für Fachpersonen, die einen wesentlichen Beitrag zum Fachkräfteangebot auf dem Schweizer Arbeitsmarkt leisten. Die Titelzusätze «Professional Bachelor» und «Professional Master» verorten die HBB klarer auf der Tertiärstufe. Die vorgeschlagene Regelung, wonach die Begriffe als Titelzusätze eingeführt werden, ist sinnvoll. Eine weitergehende Regelung bzw. die Einführung eines Titels «Professional Bachelor» bzw. «Professional Master» ist abzulehnen, da dies zu einer Verwässerung und Unübersichtlichkeit der Titel des Hochschulbereichs führen würde. Festzuhalten ist, dass mit den vorgeschlagenen Massnahmen keine finanziellen Folgekosten für die Kantone verbunden sein dürfen.
Dispositiv
Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Schreiben an das das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung, 3003 Bern (Zustellung auch per E-Mail als PDF- und Word-Version und unter Beilage der synoptischen Tabelle an ver�- nehmlassung.hbb@sbfi.admin.ch): Mit Schreiben vom 14. Juni 2024 haben Sie uns eingeladen, zum «Massnahmenpaket zur Stärkung der höheren Berufsbildung: Änderung des Berufsbildungsgesetzes (BBG) und der Berufsbildungsverordnung (BBV)» Stellung zu nehmen. Wir danken Ihnen für diese Gelegenheit und äussern uns wie folgt: Wir begrüssen, dass mit dem Massnahmenpaket der richtige Schritt zur Stärkung und Aufwertung der höheren Berufsbildung national wie international angestrebt wird. Wir begrüssen zudem die vorgeschlagene Lösung betreffend die Titelzusätze «Professional Bachelor» und «Professional Master». Eine weitergehende Regelung bzw. die Einführung eines Titels «Professional Bachelor» bzw. «Professional Master» ist abzulehnen, da dies zu einer Verwässerung und Unübersichtlichkeit der Titel des Hochschulbereichs führen würde. Festzuhalten ist, dass mit den vorgeschlagenen Massnahmen keine finanziellen Folgekosten für die Kantone verbunden sein dürfen. Im Übrigen verweisen wir auf unsere Stellungnahme in der beiliegenden synoptischen Tabelle.
II. Mitteilung an die Geschäftsleitung des Kantonsrates, die Mitglieder des Regierungsrates sowie an die Bildungsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli