RRB Nr. 997/2024
Anfrage Gabriel Mäder und Carmen Marty Fässler, Adliswil, und Thomas Schweizer, Hedingen, betreffend Anfrage zur Bedrohung der Zürcher Gewässer durch die invasive Quagga-Muschel und mögliche Massnahmen, Beantwortung
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 203/2024
Sitzung vom 25. September 2024
997. Anfrage (Anfrage zur Bedrohung der Zürcher Gewässer durch die invasive Quagga-Muschel und mögliche Massnahmen) Kantonsrat Gabriel Mäder und Kantonsrätin Carmen Marty Fässler, Adliswil, sowie Kantonsrat Thomas Schweizer, Hedingen, haben am 10. Juni 2024 folgende Anfrage eingereicht: Die invasive Quagga-Muschel, ursprünglich aus dem Schwarzmeerraum eingeführt, hat sich als eine der gravierendsten ökologischen Bedrohungen für europäische Binnengewässer erwiesen. Mit ihrer Fähigkeit, sich schnell zu vermehren und einheimische Arten zu verdrängen, stellt sie eine grosse Gefahr in zahlreichen Seen dar. Dies führt zu einem dramatischen Rückgang der Nahrungsquellen für Fische und andere Wasserlebewesen und destabilisiert die aquatischen Ökosysteme nachhaltig. Neben den ökologischen Schäden verursacht die Quagga-Muschel erhebliche wirtschaftliche Probleme. Ihre Ausbreitung in den Wasserversorgungssystemen wie auch an den Zuleitungen von Wärmeverbünden führt zu Verstopfungen und Schäden an technischen Anlagen, was wiederum hohe Instandhaltungs- und Reinigungskosten nach sich zieht und für die Allgemeinheit hohe Kosten verursacht. Die Verbreitung der Quagga-Muschel findet dabei in erster Linie über Wasserfahrzeuge oder über Wassersport- und Fischereigeräten statt, welche von einem See zum anderen transportiert und «eingewassert» werden. Die Jungmuscheln setzen sich in den Ritzen der Boote, am Bootsunterboden und/oder auch am Anker fest. Bis vor kurzem haben die Kantone mit Plakaten auf das Problem aufmerksam gemacht und auf Eigenverantwortung gesetzt. Verschiedene Kantone wie Zug, Luzern oder Bern mussten aber feststellen, dass dies nicht genügt, weshalb sie weitergehende Massnahmen getroffen haben. Dazu gehört: Reinigungspflicht von immatrikulierten Booten bei zertifizierten Reinigungsgeschäften/ Orten sowie das Ausstellen eines Reinigungspasses für jedes Boot. In diesem Zusammenhang bitten wir den Regierungsrat um die Beantwortung folgender Fragen:
Erwägungen
1. Aktuelle Einschätzung: Wie beurteilt der Regierungsrat die aktuelle und potenzielle Bedrohung durch die Quagga-Muschel speziell im Zürichsee, aber auch im Greifen-, Pfäffiker- und Türlersee? Gibt es bereits Anzeichen einer Etablierung dieser invasiven Art?
2. Ökologische und wirtschaftliche Risiken: Welche spezifischen ökologischen und wirtschaftlichen Risiken sieht der Regierungsrat durch die Ausbreitung der Quagga-Muschel im Zürichsee?
3. Massnahmen und Lösungsansätze: Welche präventiven und reaktiven Massnahmen erwägt der Regierungsrat, um die Ausbreitung der Quagga-Muschel in den Zürcher Gewässern zu kontrollieren oder zu verhindern?
4. Reinigungspflicht: Ab welchem Zeitpunkt würde der Regierungsrat eine Reinigungspflicht, ähnlich den Regelungen in Luzern und Bern, für die Seen im Kanton Zürich in Betracht ziehen, um die Verbreitung der Quagga-Muschel durch Wasserfahrzeuge zu minimieren?
Dispositiv
Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Anfrage Gabriel Mäder und Carmen Marty Fässler, Adliswil, sowie Thomas Schweizer, Hedingen, wird wie folgt beantwortet: Zu Fragen 1, 3 und 4: Ein Forscherteam des Wasserforschungsinstituts Eawag hat Anfang September 2024 im Zürcher Seebecken sowie vor Thalwil einzelne Exemplare der schädlichen Quaggamuschel im Zürichsee gefunden. Aufgrund der Grösse der Muscheln ist davon auszugehen, dass diese sich bereits seit einiger Zeit im Zürichsee befinden (vgl. Medienmitteilung der Baudirektion vom 13. September 2024). Um eine Weiterverbreitung in die anderen Zürcher Seen zu verhindern, hat die Baudirektion per sofort ein Einwasserungsverbot für den Greifensee, Pfäffikersee und Türlersee verfügt (vgl. Allgemeinverfügung der Baudirektion vom 12. September 2024, ABl 2024-09-13). 2025 soll diese Sofortmassnahme durch eine Regelung abgelöst werden, wonach Besitzerinnen und Besitzer aller im Kanton Zürich immatrikulierten Boote aufgefordert werden, ein Heimgewässer zu deklarieren. Das Boot darf nur noch in diesem einen Gewässer verkehren, ein Wechsel von einem Gewässer in ein anderes ist nicht erlaubt. Jedoch sollen Bootsbesitzende mit Trockenplatz ihr Boot wieder im Greifen-, Pfäffiker- oder Türlersee einwassern können, wenn sie diesen zuvor als Heimgewässer deklariert haben. Die Massnahme soll so lange gelten, bis die rechtlichen und organisatorischen Grundlagen für eine Schiffsmelde- und -reinigungspflicht geschaffen wurden. Ebenfalls sollen ausserkantonale Boote ab 2025 nicht mehr in Zürcher Seen und Flussabschnitten einwassern dürfen, bis die Schiffsmelde- und -reinigungspflicht in Kraft tritt.
Die geplanten Massnahmen sind auch für den Zürichsee nach wie vor wichtig, weil neben der Quaggamuschel weitere invasive gebietsfremde Arten Schaden anrichten können. Darunter beispielsweise das Schmalrohr, eine Wasserpflanze, die im Genfersee und in den Tessiner Seen dichte Teppiche bildet und die Wasserqualität beeinträchtigt. Aus diesem Grund ist es ebenfalls wichtig, dass die seit mehreren Jahren laufenden Präventionsmassnahmen gegen aquatische Neobiota (vgl. zh.ch/blinde-passagiere) weitergeführt werden, um die Bevölkerung noch stärker auf die ökologischen und wirtschaftlichen Risiken von gebietsfremden invasiven Arten zu sensibilisieren. Zu Frage 2: Der Fund der Quaggamuschel im Zürichsee stellt eine grosse Bedrohung für die ökologische Vielfalt des Gewässers dar und es ist mit erheblichen wirtschaftlichen Herausforderungen zu rechnen, insbesondere: – Veränderung der Artengemeinschaften und des Nahrungsnetzes und damit verbunden potenziell ein Rückgang von Fischbeständen, was zu fischereiwirtschaftlichen Einbussen führt, – Schäden an Infrastrukturen zur Wasserentnahme zur Trinkwasser-, Kälte- oder Wärmenutzung durch die Ansiedlung in Wasserrohren, Beschädigungen von Filtern usw., – Beeinträchtigung der Freizeit- und Erholungsnutzung beispielsweise durch überwucherte Uferbereiche oder Hafenanlagen.
II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungsrates sowie an die Baudirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin: Kathrin Arioli