Internationale Steuerausscheidung bei Grundstücken, Geschäftsbetrieben und Betriebsstätten
1.Unbeschränkte Steuerpflicht in der Schweiz
Steuerrechtlicher Wohnsitz oder Aufenthalt in der Schweiz (NP) / Sitz oder tatsächliche Verwaltung in der Schweiz (JP)
1.1Grundstück im Ausland
Natürliche Personen (NP) | Juristische Personen (JP) | |
|---|---|---|
Ausscheidung | Interkantonale Regeln (Grundsätze des Bundesrechts über das Verbot der interkantonalen Doppelbesteuerung) | Interkantonale Regeln (Grundsätze des Bundesrechts über das Verbot der interkantonalen Doppelbesteuerung); mit sachlich begründeten Einschränkungen bzw. Modifikationen der im interkantonalen Steuerrecht gültigen Praxis |
Auslandsverluste | Auslandsverluste (Gewinnungskostenüberschuss, Schuldzinsenüberschuss) sind für die Ermittlung des steuerbaren Einkommens nicht zu übernehmen | Verlustübernahme aus ausländischen Liegenschaften nur, wenn Betriebsstätte im gleichen Land unterhalten wird (Art. 52 Abs. 3 Satz 4 DBG; § 57 Abs. 3 Satz 4 StG). |
Steuersatz | Steuersatz des gesamten (weltweiten) Einkommens (Progressionsvorbehalt) |
1.2Geschäftsbetrieb oder Betriebsstätte im Ausland
Natürliche Personen (NP) | Juristische Personen (JP) | |
|---|---|---|
Ausscheidung | Interkantonale Regeln (Grundsätze des Bundesrechts über das Verbot der interkantonalen Doppelbesteuerung) (Art. 6 Abs. 3 Satz 1 DBG; § 5 Abs. 3 Satz 1 StG; BGr, 10.5.2017,2C_404/2017, E. 3.1, E. 4.1). | Interkantonale Regeln (Grundsätze des Bundesrechts über das Verbot der interkantonalen Doppelbesteuerung); mit sachlich begründeten Einschränkungen bzw. Modifikationen der im interkantonalen Steuerrecht gültigen Praxis (Art. 52 Abs. 3 Satz 1 DBG; § 57 Abs. 3 Satz 1 StG; BGr, 5.8.2020,2C_1116/2018, E. 7.2). |
Auslandsverluste | Geschäftsort in der Schweiz / Betriebsstätte im Ausland (Unternehmen wird von der Schweiz aus geleitet) | Provisorische Verrechnung von ausländischen Betriebsstättenverlusten mit schweizerischen Gewinnen, soweit diese Verluste im Betriebsstättenstaat nicht berücksichtigt wurden und Rückbelastungsmöglichkeit der verrechneten Verluste gemäss Art. 52 Abs. 3 Satz 2 und 3 DBG bzw. § 57 Abs. 3 Satz 2 und 3 StG. |
Steuersatz | Steuersatz des gesamten (weltweiten) Einkommens (Progressionsvorbehalt) (Art. 7 Abs. 1 DBG; § 6 Abs. 1 StG; BGr, 10.5.2017,2C_404/2017, E. 3.1). |
2.Beschränkte Steuerpflicht in der Schweiz
Ohne steuerlichen Wohnsitz oder Aufenthalt in der Schweiz (NP) / Ohne Sitz oder tatsächliche Verwaltung in der Schweiz (JP)
2.1Grundstück in der Schweiz
Natürliche Personen (NP) | Juristische Personen (JP) | |
|---|---|---|
Ausscheidung | Interkantonale Regeln (Grundsätze des Bundesrechts über das Verbot der interkantonalen Doppelbesteuerung) | Grundstückerträge/-aufwendungen: objektmässig (Art. 52 Abs. 4 DBG; § 57 Abs. 4 StG; BGr, 5.8.2020,2C_1116/2018, E. 7.3.2). |
Auslandsverluste | Auslandsverluste (Gewinnungskostenüberschuss, Schuldzinsenüberschuss) sind für die Ermittlung des steuerbaren Einkommens nicht zu übernehmen (Art. 6 Abs. 2 Satz 2 DBG; Art. 6 Abs. 3 Satz 3 DBG; § 5 Abs. 2 Satz 2 StG; § 5 Abs. 3 Satz 3 StG; BGr, 15.1.2015,2C_18/2014, E. 4.3.3). | Auslandsverluste werden nicht übernommen (Art. 52 Abs. 4 DBG; § 57 Abs. 4 StG). |
Steuersatz | Steuersatz des gesamten (weltweiten) Einkommens (Progressionsvorbehalt), wobei der Steuersatz jedoch mindestens dem in der Schweiz (DBG) bzw. dem im Kanton (StSt) erzielten Einkommen entspricht (Ausschluss des negativen Progressionsvorbehalts) (Art. 7 Abs. 1 und 2 DBG; § 6 Abs. 1 und 2 StG; BGr, 15.1.2015,2C_18/2014, E. 2.2.2). |
2.2Geschäftsbetrieb oder Betriebsstätte in der Schweiz
Natürliche Personen (NP) | Juristische Personen (JP) | |
|---|---|---|
Ausscheidung | Objektmässig (Art. 6 Abs. 2 DBG; § 5 Abs. 2 StG; BGr, 15.1.2015,2C_18/2014, E. 2.2.2). | Betriebsstättenerträge/-aufwendungen: |
Auslandsverluste | Auslandsverluste sind für die Ermittlung des steuerbaren Einkommens nicht zu übernehmen (Art. 6 Abs. 2 Satz 2 DBG; Art. 6 Abs. 3 Satz 3 DBG; § 5 Abs. 2 Satz 2 StG; § 5 Abs. 3 Satz 3 StG; BGr, 15.1.2015,2C_18/2014, E. 4.3.3). | Auslandsverluste werden nicht übernommen (Art. 52 Abs. 4 DBG; § 57 Abs. 4 StG). |
Steuersatz | Steuersatz des gesamten (weltweiten) Einkommens (Progressionsvorbehalt), wobei der Steuersatz jedoch mindestens dem in der Schweiz (DBG) bzw. dem im Kanton (StSt) erzielten Einkommen entspricht (Ausschluss des negativen Progressionsvorbehalts) (Art. 7 Abs. 1 und 2 DBG; § 6 Abs. 1 und 2 StG; BGr, 15.1.2015,2C_18/2014, E. 2.2.2). |