05.471
Exonération du minimum vital
Intervention de procédure
BO 2007 N 1342Proposition de la majorité
Maintenir
(= Entrer en matière)
Proposition de la minorité
(Bortoluzzi, Borer, Dunant, Gutzwiller, Gysin Hans Rudolf, Parmelin, Stahl, Triponez, Wehrli)
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
(= Ne pas entrer en matière)
Meyer Thérèse · Mit-F · Conseil national · Fribourg · Groupe démocrate-chrétien
En date du 18 juin de cette année, le Conseil des Etats, suivant sa commission, a décidé de ne pas entrer en matière sur le projet d'exonération fiscale qu'avait voté notre conseil le 5 octobre 2006, par 112 voix contre 46 - au sein de la commission de notre conseil, il n'y avait eu alors aucune opposition. Les arguments du Conseil des Etats tournent essentiellement autour de la souveraineté des cantons.
La décision du Conseil des Etats nous a beaucoup étonnés. En effet, l'élément que nous souhaitons introduire dans la loi fédérale sur l'harmonisation des impôts directs des cantons et des communes avait été unanimement souhaité et non combattu lors des délibérations concernant le paquet fiscal.
La majorité de la commission vous demande donc instamment de maintenir notre décision positive d'entrer en matière.
Sur le fond, je vous rappelle que, dans la palette des moyens de lutte contre la pauvreté, c'est le moyen le plus efficace. La commission d'experts "Imposition de la famille", créée par le Département fédéral des finances en 1996, s'était prononcée en 1998 en faveur d'une exonération d'un montant minimum pour ne pas imposer le minimum vital, mesure qui lutte contre la pauvreté. Les personnes qui n'ont que le minimum vital n'ont, par essence, pas de moyens pour payer des impôts et, quand leur situation s'améliore, elles doivent éponger des dettes; dès lors, elles sont découragées d'améliorer leur revenu, car leur situation se péjore souvent en cas de revenu supplémentaire.
Un autre aspect est l'allègement fiscal que tout le monde souhaite pour les familles et la classe moyenne, puisque tout contribuable bénéficierait à l'avenir de cette exonération, et je crois que le Parlement n'a pas compris entièrement la portée de ce projet.
Le Parlement avait d'ailleurs accepté sans problème d'introduire cette mesure, pour autant que les cantons définissent eux-mêmes le minimum à exonérer, et c'est exactement la teneur de notre projet. Vous pouvez constater dans l'annexe au rapport de la commission, "Début de l'assujettissement dans les cantons", que les fourchettes varient de manière assez importante selon les cantons: de 4000 à 23 000 francs pour un célibataire avec propre ménage; de 8500 à 40 600 francs pour un couple sans enfants; de 22 300 à 58 200 pour un couple avec deux enfants. Il existe une exonération dans le domaine de l'impôt fédéral direct, qui se monte à 21 900 francs pour un célibataire avec propre ménage, à 36 400 pour un couple sans enfants et à 50 600 francs pour un couple avec deux enfants.
Tout le monde dans ce conseil devrait soutenir ce projet, à commencer par ceux qui luttent contre la pauvreté. Vous savez que la Commission fédérale pour l'enfance et la jeunesse a publié, le 28 août 2007, un rapport intitulé "Jeune et pauvre: un tabou à briser!", dont il ressort que la pauvreté des enfants et des jeunes est une "bombe sociale en gestation". Ce projet est un premier moyen de la désamorcer. Deuxièmement, ce projet permettrait aussi à ceux qui soutiennent les familles et la classe moyenne d'atteindre partiellement leurs buts; et troisièmement, ceux qui en général souhaitent des allègements d'impôts et qui en ont d'ailleurs fait leur cheval de bataille de l'automne 2007, atteindraient aussi en partie leur but. Mais ils appartiennent malheureusement - ce que nous ne comprenons pas - à la minorité qui rejette ce projet, et qui a changé d'avis pendant la procédure d'élimination des divergences.
La commission vous demande, par 14 voix contre 9 et 1 abstention, de maintenir sa décision d'entrer en matière.
Goll Christine · Mit-F · Conseil national · Zurich · Groupe socialiste
Die vorliegende parlamentarische Initiative der SGK des Nationalrates verlangt in der Umsetzung eine Änderung des Steuerharmonisierungsgesetzes. Die neu eingefügte Bestimmung in Artikel 11 Absatz 1 des Steuerharmonisierungsgesetzes lautet: "Das Existenzminimum jeder steuerpflichtigen Person ist steuerfrei."
Die vorgeschlagene Steuerbefreiung des Existenzminimums greift nicht in die Tarifhoheit der Kantone ein. Die Hoheit der Kantone wird nicht tangiert, wie das der Ständerat befürchtet hat. Die Verwaltung hat bewusst eine sehr offene Formulierung vorgeschlagen. Das heisst, der kantonale Gesetzgeber kann deshalb selber bestimmen, auf welche Definition des Existenzminimums er sich abstützen will. So kann er das BO 2007 N 1343 Einkommen in der Höhe des blossen Existenzminimums, also der Sicherung der elementaren menschlichen Bedürfnisse wie Nahrung, Kleidung und Obdach, als steuerfrei erklären. Die Kantone können sich aber auch am betreibungsrechtlichen Existenzminimum, wie im SchKG festgehalten und durch die Richtlinien der Konferenz der Betreibungs- und Konkursbeamten der Schweiz konkretisiert, orientieren. Den Kantonen steht es auch frei, das fürsorgerische Existenzminimum gemäss den Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (Skos) als Grundlage anzuwenden. Die vorgeschlagene StHG-Änderung gibt nicht vor, auf welche Weise die steuerliche Freistellung des Existenzminimums zu erfolgen hat. So kann dies durch das Zusammenwirken von Tarif und Abzügen erwirkt werden oder auch durch die Einführung eines neuen Sozialabzuges. All das zeigt, dass die gewählte Formulierung den Kantonen einen grossen Gestaltungsspielraum gewährt. Mit einer Übergangsbestimmung wird den Kantonen zudem genügend Zeit eingeräumt, ihre kantonalen Steuergesetze entsprechend anzupassen. Vorgesehen ist eine Frist von drei Jahren nach Inkrafttreten dieser Änderung des StHG.
Aufgrund der offenen Formulierung haben die Vertreter der Finanzdirektorenkonferenz bei der Beratung des Steuerpaketes 2001 einer genau gleich lautenden Bestimmung zugestimmt. Das Geschäft wurde damals in den Kommissionen für Wirtschaft und Abgaben von National- und Ständerat beraten. Beide Räte haben dem Steuerpaket 2001 am 20. Juni 2003 zugestimmt. Bestandteil jener Vorlage war eine genau gleiche Bestimmung zur Steuerbefreiung des Existenzminimums. Die Ablehnung des Steuerpaketes an der Urne am 16. Mai 2004 jedoch hatte bekanntlich nichts mit der expliziten Steuerbefreiung des Existenzminimums zu tun.
Nun noch zur sozialpolitischen Bedeutung dieser Vorlage: Wirkungsvolle und zielgerichtete Massnahmen zur Armutsbekämpfung brauchen ein Zusammenwirken von Sozial-, Familien- und Steuerpolitik. Deshalb hat die nationalrätliche SGK neben einer Reihe weiterer, zum Teil bereits überwiesener Vorstösse auch noch einmal die Steuerbefreiung des Existenzminimums aufgegriffen. Neueste Studien zeigen, dass die heutige Steuerpolitik in den Kantonen falsche Anreize setzt. So müssen einkommensschwache Personen, welche die Erwerbsarbeit ausdehnen oder neu aufnehmen, befürchten, dass die mitbetroffenen Menschen in ihrem Haushalt finanziell schlechtergestellt werden, weil in solchen Fällen bei von Armut betroffenen Haushalten die Sozialhilfe gekürzt werden kann und weil das neue Erwerbseinkommen, im Gegensatz zur Sozialhilfe, besteuert wird. Das Ziel "Erwerbsarbeit statt Sozialhilfe" kann so auf keinen Fall erreicht werden.
Unsere SGK gab der parlamentarischen Initiative in der ersten Phase am 21. Oktober 2005 Folge: Nach der klaren Zustimmung der ständerätlichen SGK verabschiedete unsere Kommission am 5. Mai 2006 den ausgearbeiteten Erlassentwurf ohne Gegenstimme. Unser Rat folgte seiner Kommission in der Flimser Herbstsession am 5. Oktober 2006 mit 112 zu 46 Stimmen. Nach dem ständerätlichen Nichteintretensbeschluss hat unsere Kommission am 13. September 2007 mit 14 zu 9 Stimmen bei 1 Enthaltung an ihrem ursprünglichen Beschluss festgehalten.
Im Namen der SGK lade ich Sie deshalb ein, an Ihrem ersten, sehr deutlichen Beschluss festzuhalten. Es wäre schwierig zu erklären, warum von allen geplanten oder bereits beschlossenen Steuersenkungsprojekten ausgerechnet die Allerärmsten ausgeschlossen werden sollten.
Bortoluzzi Toni · Mit-M · Conseil national · Zurich · Groupe de l'Union démocratique du Centre
Die Kantone hatten ja das Steuerpaket 2001 erfolgreich bekämpft - Sie vermögen sich zu erinnern. Die Steuerbefreiung des Existenzminimums war Teil dieses Paketes. Das Anliegen wurde von unserem Rat - Frau Goll hat es vorhin beschrieben - eigentlich recht oberflächlich behandelt, obwohl es ursprünglich Teil der abgelehnten Vorlage, also dieses Gesamtpaketes, war. Die Kantone haben es damals mit der Auflage verbunden, die Bedingungen dazu selbst definieren zu können. Die Kommission des Ständerates ist nun die Sache etwas gründlicher angegangen und hat nochmals eine Befragung der Kantone durchgeführt. Die Kantone haben diese Massnahme nun nicht mehr im Rahmen eines Paketes beurteilt, sondern als Einzelmassnahme.
Das Ergebnis dieser Umfrage bei den Kantonen veranlasst mich hier, dem Ständerat zu folgen und Ihnen Nichteintreten zu beantragen. Es sieht nämlich so aus, dass 17 Kantone die Vorlage ausdrücklich ablehnen. Es wird darauf hingewiesen, dass Massnahmen in den Kantonen dem Anliegen bereits entsprechen würden und eine Normierung auf Bundesebene schlicht unnötig sei. Es wird auch ausgeführt, dass mit einer generellen Bestimmung im Steuerharmonisierungsgesetz die kantonale Tarifhoheit verletzt werde. Frau Goll hat diese Behauptung zwar vorher bestritten; ich gehe davon aus, dass auch der Ständerat, wie es im Amtlichen Bulletin nachzulesen ist, diese Frage geprüft hat, bevor er zu dieser Aussage gelangt ist.
Viel mehr möchte ich dazu eigentlich nicht sagen. Die Argumente haben im Ständerat dazu geführt, dass ein deutliches Ergebnis zu registrieren war; das Stimmenverhältnis war 33 zu 8. Bei dieser Ausgangslage ist es sicher vernünftig, wenn wir diese Übung hier beenden. Ich beantrage Ihnen, dass wir uns dem Nichteintretensbeschluss des Ständerates anschliessen. Der Bundesrat hat im Ständerat ja seine ablehnende Haltung begründet. Er wird das wahrscheinlich auch nachher noch in geeigneter Art und Weise tun.
Ich bitte Sie also, auf die Vorlage nicht einzutreten.
Humbel Näf Ruth · Mit-F · Conseil national · Argovie · Groupe démocrate-chrétien
Ich bitte Sie, dem Mehrheitsbeschluss der Kommission zuzustimmen und an unserem ursprünglichen Entscheid festzuhalten.
Wir haben gehört, dass mit dem Steuerpaket 2001 das Existenzminimum der steuerpflichtigen Personen von Steuern befreit worden wäre. Die Finanzdirektorenkonferenz opponierte damals nicht dagegen, weil die Lösung sachgerecht war und keine materielle, sondern einzig eine formelle Harmonisierung vorsah, d. h. es sollte nicht gesamtschweizerisch bestimmt werden, wie hoch das Existenzminimum sein solle, sondern das sollte den Kantonen obliegen.
Genau die gleiche Vorlage liegt uns heute wieder vor. Die SGK ist im Zusammenhang mit verschiedenen Ansätzen zur Armutsbekämpfung zum Schluss gekommen, dass die Steuerbefreiung des Existenzminimums ein zentrales Element der Strategie gegen Armut ist. Dabei soll indes nicht in die Tarifautonomie der Kantone eingegriffen werden. Die Kantone sollen selber festlegen, wie das Existenzminimum definiert ist. Denn in den Kantonen sind die Lebensbedingungen jeweils unterschiedlich, es spielen verschiedene Faktoren eine Rolle wie Mieten, Kinder- und Familienzulagen, Verbilligungen der Krankenkassenprämien, Regelung der Alimentenbevorschussung usw. Die SGK berücksichtigt diesen Umstand, indem sie entsprechend der seinerzeitigen Lösung im Steuerharmonisierungsgesetz einzig eine formelle, nicht jedoch eine materielle Harmonisierung vorschlägt.
Die Höhe des Tarifes, ab welchem die Steuerpflicht beginnt, fällt in den Kantonen sehr unterschiedlich aus. In einigen Kantonen liegt sie deutlich unter dem jeweiligen Existenzminimum. Damit bestehen negative Anreize, und zwar dann, wenn ein Erwerbseinkommen besteuert wird, welches knapp zur Deckung des Existenzbedarfs ausreicht, währenddem Unterstützungsleistungen der Sozialhilfe und der Fürsorge in gleicher Höhe steuerfrei sind. Angesichts der grossen Zahl von Menschen, die trotz Vollzeitarbeit nicht genug für ihren Lebensunterhalt verdienen, fällt dieser Fehler im System stark ins Gewicht und muss korrigiert werden.
Es ist bedauerlich, dass der Ständerat nicht auf die Vorlage eingetreten ist. In der Argumentation beruft sich der Ständerat auf die Steuerhoheit der Kantone. Während die Finanzdirektorenkonferenz die Vorlage unter bestimmten Bedingungen nach wie vor unterstützt, wie schon beim Steuerpaket, spricht sich ein grosser Teil der Kantone dagegen aus, beziehungsweise die Kantone sind sich uneins und beurteilen die vorgesehene Normierung grösstenteils als deklaratorisch. Diese Argumentation ist allerdings nicht sehr überzeugend. Seit der Ablehnung des Steuerpaketes durch das Volk BO 2007 N 1344 ist der Handlungsbedarf in diesem Bereich eher grösser geworden, und zudem würde auch der Mittelstand von dieser Lösung profitieren.
Die Steuerbefreiung des Existenzminimums ist ein Gebot der Steuergerechtigkeit, vermindert den administrativen Aufwand und setzt Anreize richtig. Gerade das ist ein zentraler Punkt. Erwerbseinkommen soll nicht besteuert werden, wenn Sozialhilfe in gleicher Höhe steuerbefreit ist.
Vor einem Jahr, an der Herbstsession in Flims, hat unser Rat der Vorlage zugestimmt. Halten wir an diesem sachgerechten Beschluss fest. Die CVP-Fraktion wird dies tun und der Kommissionsmehrheit folgen.
Triponez Pierre · Mit-M · Conseil national · Berne · Groupe radical-libéral
Sie haben die engagierten Voten soeben gehört. Es trifft zu, dass die parlamentarische Initiative der SGK, "Steuerbefreiung des Existenzminimums", in unserer Kommission ursprünglich gutgeheissen worden ist. In einer ersten Phase, im Rahmen der ersten Vorprüfung, hat dann auch unser Rat Ja zu dieser parlamentarischen Initiative gesagt. In der Zwischenzeit hat sich der Ständerat mit dieser Vorlage befasst und hat klar beschlossen, auf diese Vorlage nicht einzutreten. Wir haben in der Kommission die Diskussion aufgenommen und mit 14 zu 9 Stimmen bei 1 Enthaltung beschlossen, an der parlamentarischen Initiative festzuhalten.
Im Namen der FDP-Fraktion, deren Vertreter in der Minderheit waren, beantrage ich Ihnen, dem Ständerat zu folgen und auf den Entwurf gemäss dieser parlamentarischen Initiative nicht einzutreten. Es sind eigentlich drei Hauptgründe:
1. Die Kantone können - und sie machen es auch - eine Steuerbefreiung des Existenzminimums vorsehen.
2. Es geht um die Kantonsautonomie und um die Einmischung des Bundes in die kantonale Hoheit. Sowohl die Finanzdirektoren wie auch der Bundesrat empfehlen Nichteintreten.
3. Eine eidgenössische Regelung würde doch einige Probleme bezüglich der Definition und der Konkretisierung dieses Existenzminimums aufwerfen.
Aus all diesen Gründen empfiehlt Ihnen die FDP-Fraktion, dem Antrag der Minderheit, dem Ständerat und dem Bundesrat zu folgen und auf den Entwurf aus dieser parlamentarischen Initiative nicht einzutreten.
Rechsteiner Paul · Mit-M · Conseil national · St-Gall · Groupe socialiste
Der oberste Leitsatz der Steuerpolitik ist die Steuergerechtigkeit. Eine Steuerordnung muss sich nach dem Postulat der Steuergerechtigkeit ausrichten. Das bedeutet nichts anderes, als dass nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit besteuert werden muss: Wer viel verdient, wer ein grosses Vermögen hat, der soll mehr Steuern bezahlen, und zwar auch anteilsmässig. Daraus leitet sich das Gebot der Progression ab.
Das Prinzip der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit gilt in Bezug auf die Reichen, in Bezug auf die hohen Einkommen, was neuestens fragwürdigerweise infrage gestellt wird. Das Prinzip der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit muss aber auch in Bezug auf die tiefen Einkommen gelten: Wer kein Einkommen hat, wer wenig verdient, wer so wenig verdient, dass er von seinem Einkommen nicht leben kann, wer unter dem Existenzminimum liegt, der soll nach dem Prinzip der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit keine Steuern bezahlen müssen. Das ist ein elementares Prinzip, das aus der Verfassung abgeleitet werden muss.
Es ist ein Skandal, dass in unserem Land Leute, die arbeiten und mit ihrer Arbeit so wenig verdienen, dass sie davon nicht leben können - englisch Working Poor genannt, aber man kann es auch auf Deutsch sagen -, auch noch Steuern bezahlen müssen und dass durch diese Besteuerung ihr Existenzminimum angetastet wird. Es ist ein Skandal, dass sie aufs Sozialamt gehen müssen, weil sie für ein solches Einkommen auch noch Steuern bezahlen müssen. Diese Besteuerung trifft vor allem die Working Poor, die Leute, die zu wenig verdienen, um davon leben zu können; sie trifft auch die Leute, die Sozialhilfe beziehen, indem sie, wenn sie wieder etwas verdienen, das zurückzahlen müssen. In allererster Linie aber trifft sie die Menschen, die mit ihrer Arbeit zu wenig verdienen, um sich und ihre Familien durchzubringen. Davon sind in der Schweiz inzwischen Hunderttausende in irgendeiner Art und Weise betroffen, und ich meine, dass es dabei um ein sehr ernsthaftes Problem geht.
Es ist so, dass alle zuständigen Gremien, die sich damit beschäftigt haben - Expertengruppen, der Städteverband -, sagen, es wäre das einfachste, das probateste Mittel zur Förderung der Erwerbstätigkeit dieser Leute, auch für ein Stück Würde in der Arbeit, wenn man das Existenzminimum als steuerfrei erklären würde. Das ist das Minimum. Deshalb handelt es sich hier um ein Gebot elementarer Gerechtigkeit.
Wir hören nun, dass neuerdings die Kantone - und das hat die Mehrheit des Ständerates zu einer Wende veranlasst - diese Regelung ablehnen. Die Kantone waren ja 2001 beim Steuerpaket noch für diese Regelung. Wenn man nun die Umfrage bei den Kantonen näher anschaut, dann stellt man fest, dass sich immerhin 8 Kantone für diese Regelung ausgesprochen haben. Von den 17 Kantonen, die sich dagegen ausgesprochen haben - das muss man auch genauer anschauen -, haben sich 9 dagegen ausgesprochen, weil sie eine Regelung als unnötig bezeichnen. Sie haben gesagt, dass dieses Prinzip sowieso gelte; sie sagen, sie würden keine Leute unter dem Existenzminimum besteuern. Insgesamt sind es 17 Kantone, die materiell nichts gegen eine solche Regelung einzuwenden haben. Einem Kanton - Schaffhausen - war es egal. Insoweit ist das kein Argument gegen diese Regelung, die ja den Kantonen ihre Steuerhoheit belässt, die es den Kantonen überlässt, wie sie die Tarife festsetzen wollen, wie sie die Abzüge gestalten wollen. Aber sie müssen das Existenzminimum regeln.
Eine letzte Bemerkung: Es ist nachgerade skandalös und obszön, wenn bürgerliche Parteien - wie die SVP, wie jetzt die FDP im Seitenwagen der SVP - diese Regelung bekämpfen und dabei jedes Mal mit vollen Kräften für Steuerprivilegien für Grossaktionäre eintreten, für Steuererleichterungen für die höchsten Einkommen kämpfen. Dort geben sie mit vollen Händen Geld aus. Aber wo es darum geht, Leute, die zu wenig verdienen, um davon leben zu können, steuerfrei zu stellen und das Existenzminimum nun für steuerfrei zu erklären, da machen sie nicht mehr mit. Das ist eine Politik der Schande, muss ich Ihnen sagen.
Studer Heiner · Mit-M · Conseil national · Argovie · Groupe PEV/UDF
Ich habe den Argumenten von Herrn Bortoluzzi für Zustimmung zum Beschluss des Ständerates gut zugehört. Mir ist aufgefallen, dass er in seinem Votum nur auf den Willen der Mehrheit der Kantone eingegangen ist. Ich hätte gerne gehabt, wenn er auch im Namen der Minderheit und auch vor allem der SVP zum Materiellen etwas gesagt hätte. Ich bin überzeugt, dass recht viele, auch Wählerinnen und Wähler der SVP, von dem betroffen sind, worum es hier geht: dass dieses Minimum nicht mehr besteuert werden soll. Diese Personen haben dann auch das Recht, von der entsprechenden Fraktion zu hören, weshalb sie das politisch anders sieht, als es für diese Personen sinnvoll wäre.
Wir als EVP/EDU-Fraktion sind in der Kommission nicht vertreten. Wir haben diese Vorschläge schon beim ersten Mal gut angeschaut und finden sie gut, ausgewogen, sachlich richtig; auch wie sie präsentiert wurden. Wir werden auch jetzt dem Antrag der Kommissionsmehrheit zustimmen, am Beschluss unseres Rates festzuhalten und nicht dem Beschluss des Ständerates zu folgen. Wenn man die Stellungnahmen der Kantone analysiert, kann man feststellen, dass es nicht ein gravierender Eingriff in die Hoheit der Kantone wäre, wenn man sich ihnen nicht anschliesst. Ein Teil der Kantone hat nämlich eine ähnliche Lösung. Für die anderen macht es Sinn, dass wir eine gesamtschweizerische Lösung schaffen.
Wir sind der Meinung, dass das, was uns hier die Kommissionsmehrheit unterbreitet, sinnvoll und vernünftig ist.
Fasel Hugo · Mit-M · Conseil national · Fribourg · Groupe des VERT-E-S
BO 2007 N 1345Kurz einige Ausführungen; das Geschäft ist ja grundsätzlich sehr einfach. Es leuchtet, so glaube ich, niemandem ein, dass man Leute, die unter dem Existenzminimum leben, auch noch besteuert. In Anbetracht der Tatsache, dass die Armut in unserem Land ständig und unaufhörlich zunimmt, haben wir es hier mit einem sozialpolitisch wichtigen Geschäft zu tun. Ich hoffe, dass der Rat Eintreten beschliessen wird; namens der grünen Fraktion bitte ich Sie darum. Wir stellen fest, dass die Armut in unserem Lande ständig zunimmt und die Zahl der Sozialhilfeempfänger ständig anwächst, die Zahl der Working Poor ständig grösser wird. In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, wer am meisten davon betroffen ist. Es sind dies Familien - vor allem solche mit Kindern - und auch Alleinerziehende. Das heisst: Die Massnahme, die wir heute treffen, ist nicht nur eine sozialpolitische Massnahme, sondern sie ist auch eine familienpolitische Massnahme, die Sinn macht. Die Kantone bringen Argumente vor, die vor allem technischer Art sind. Es ist wenig verständlich, dass sie nicht erkennen wollen, dass sie genügend Handlungs- und Gestaltungsspielraum haben, da es hier um eine formelle Harmonisierung geht; darum geht es hier.
Ich sage nochmals: Die Steuerbefreiung des Existenzminimums ist angesichts der Armutsproblematik ein wichtiger Schritt, denn man soll nicht Leute besteuern, die die Mittel dafür nicht aufbringen können. In diesem Sinne hoffe ich, dass Sie für Eintreten stimmen werden.
Merz Hans-Rudolf · BR-M · Conseil fédéral · Appenzell Rh.-Ext.
Nach Ansicht des Bundesrates ist das Anliegen dieses Vorstosses an sich durchaus berechtigt. Es ist allerdings fraglich, ob die Freistellung des Existenzminimums tatsächlich ein Instrument zur Bekämpfung der Armut ist. Die Für- und Wider-Argumente sind genannt worden. Ich möchte aus Sicht des Bundesrates noch vier Bemerkungen anfügen.
1. Die steuerliche Freistellung des Existenzminimums mag für Steuerpflichtige unterhalb dieser Grenze eine spürbare Massnahme sein, die das Armutsproblem etwas verringert. Aber die Massnahme eignet sich eben nur für solche Pflichtige, die heute effektiv Steuern zahlen, und sie hilft auch diesen Steuerpflichtigen nur in geringem Masse; und, Herr Rechsteiner, es handelt sich bei Weitem nicht um Hunderttausende von Steuerpflichtigen, bei Weitem nicht.
2. Die direkte Bundessteuer wird zudem von dieser Forderung ausgenommen, weil im Gesetz über die direkte Bundessteuer das Existenzminimum faktisch nicht besteuert wird. Jetzt hat die Anhörung aufgezeigt, dass die meisten Kantone - wie übrigens auch der Bund - dem Existenzminimum heute bereits durch eine Kombination von steuerfreien Einkünften, Steuerabzügen und dem Tarif genügend Rechnung tragen. Sie sind in der Wahl dieser drei Instrumente erst noch frei.
3. Für viele Kantone stellt die explizite Freistellung des Existenzminimums in Verbindung mit der unumgänglichen Konkretisierung, die dann auf kantonaler Gesetzesstufe erfolgen müsste, eine Einmischung des Bundes in die materielle Steuerhoheit der Kantone dar. Da sich die Mehrheit der Kantone gegen die ausdrückliche Freistellung ausspricht, ist eben fraglich, wie dann die Kantone die - es wurde mehrfach gesagt - doch sehr offen gehaltene Steuerharmonisierungsbestimmung tatsächlich auch umsetzen, vor allem da sie ihrer Ansicht nach eben ja schon heute dem Existenzminimum ausreichend Rechnung tragen.
4. Aus staatspolitischen Überlegungen möchte sich der Bundesrat nicht gegen die deutliche Mehrheit der Kantone stellen, denn dieses eindeutige Votum der Kantone sollte nicht übergangen werden. Angesichts der Ergebnisse der Anhörung sieht der Bundesrat deshalb keine Notwendigkeit, den Kantonen die Steuerbefreiung des Existenzminimums ausdrücklich vorzuschreiben, insbesondere auch deshalb nicht, weil der Bund bei sich selber ja auch keine solche Regelung vorsieht.
Der Bundesrat lehnt daher die parlamentarische Initiative ab.
Rechsteiner Paul · Mit-M · Conseil national · St-Gall · Groupe socialiste
Herr Bundesrat Merz, wenn Sie sagen, dass die Kantone das schon erledigen, ist Ihnen dann auch bekannt, dass Kantone wie Obwalden - gemäss den Listen aus Ihrem eigenen Departement - bereits Einkommen ab 3999 Franken pro Jahr besteuern? Sie wissen, was das im Monat ausmacht: Es werden 350 Franken pro Monat besteuert. Wie können Sie hier sagen, dass das nicht ins Existenzminimum eingreife?
Merz Hans-Rudolf · BR-M · Conseil fédéral · Appenzell Rh.-Ext.
Die Besteuerungsschwelle ist in der Tat von Kanton zu Kanton zum Teil sehr unterschiedlich. Aber die Art und Weise, wie die Kantone danach mit den bestehenden Instrumenten ihrer Abzugs- und ihrer Tariffreiheit umgehen, ist eben auch von Kanton zu Kanton verschieden. Was die Kantone nicht wollen, ist eine materielle Harmonisierung in diesem Bereich, und eine solche würde diese Bestimmung letztlich bedeuten. Das haben die Kantone bei der Anhörung abgelehnt.
Meyer Thérèse · Mit-F · Conseil national · Fribourg · Groupe démocrate-chrétien
Je voudrais dire au porte-parole de la minorité que nous avons examiné cet objet très soigneusement et non pas superficiellement. Il y a même eu une sous-commission qui a travaillé assez longuement et consciencieusement sur ce projet. Ensuite, l'initiative a été acceptée. Nous avons élaboré le projet qui n'a rencontré aucune opposition en commission, puis notre conseil l'a accepté à une large majorité.
On a entendu à cette tribune que tout était déjà fait dans les cantons. Si tel est le cas, rien n'empêche de fixer ceci dans une disposition que nous voulons voir perdurer. Et si quelques cantons doivent faire un effort, ils le feront grâce à l'introduction de cette disposition.
Personnellement, je dis à tout le monde dans cette salle qu'il serait dommage d'abandonner maintenant un projet simple à appliquer et qui a beaucoup d'effets: d'abord sur la pauvreté, mais aussi sur les familles et la classe moyenne. Et je dis à tous ceux qui militent pour des allègements d'impôts qu'ils manquent une occasion de voir leurs voeux se réaliser simplement et rapidement à travers cette disposition.
Alors, s'il vous plaît, entrez en matière, comme vous l'avez fait lors du dernier passage dans notre conseil!
Goll Christine · Mit-F · Conseil national · Zurich · Groupe socialiste
Zwei kurze Bemerkungen zu Voten, die im Laufe dieser Debatte gehalten worden sind: Erstens möchte ich zurückweisen, was der Vertreter der Kommissionsminderheit zum Ausdruck gebracht hat, es habe sich hier um eine oberflächliche Behandlung dieses Geschäftes gehandelt. Zum einen wurde dieses Geschäft bereits im Rahmen des Steuerpaketes 2001 in den Kommissionen für Wirtschaft und Abgaben beider Räte beraten, zum anderen wurde es bei der Wiederaufnahme durch unsere Kommission in einer Subkommission intensiv und parteiübergreifend beraten, bevor die Debatte in der Gesamtkommission erfolgte und - bereits zum zweiten Mal - in diesem Rat.
Zweitens greift die Argumentation, einige Kantone lehnten diese Vorlage ab, weil sie das Anliegen bereits umgesetzt hätten, eigentlich nicht. Wenn es tatsächlich so ist, dass die Kantone dieses Anliegen in der Praxis bereits umgesetzt haben, haben sie nichts zu befürchten, denn es geht hier wie gesagt nicht um eine materielle Steuerharmonisierung: Die Definition des Existenzminimums und die Art und Weise der Steuerbefreiung bleiben den Kantonen überlassen.
Zum Schluss noch eine Frage an den Bundesrat: Sie haben jetzt noch einmal betont, dass der Bundesrat das Anliegen eigentlich als unbestritten, dies aber als den falschen Weg erachte. Sie haben dies im Übrigen in Widerspruch zu Ihren Voten in der Session in Flims gesagt. Welches wäre dann der richtige Weg zur Armutsbekämpfung?
Vote
BO 2007 N 1346Vote
| Group | Yes | No | Abst. |
|---|---|---|---|
| Groupe de l'Union démocratique du Centre | 2 (4 %) | 46 (96 %) | 0 (0 %) |
| Groupe socialiste | 50 (100 %) | 0 (0 %) | 0 (0 %) |
| Groupe radical-libéral | 0 (0 %) | 27 (93 %) | 2 (7 %) |
| Groupe démocrate-chrétien | 19 (86 %) | 3 (14 %) | 0 (0 %) |
| Groupe des VERT-E-S | 12 (100 %) | 0 (0 %) | 0 (0 %) |
| Non inscrit | 5 (83 %) | 1 (17 %) | 0 (0 %) |
| Groupe PEV/UDF | 4 (100 %) | 0 (0 %) | 0 (0 %) |
| Total | 92 (54 %) | 77 (45 %) | 2 (1 %) |
Yes: Proposal by the majority (enter into the matter)
No: Proposal by the minority Bortoluzzi (=ne pas entrer en matière)
Le président (Bugnon André, premier vice-président): Le dossier retourne ainsi au Conseil des Etats.