07.3420

Evaluation über die Gesetzgebung zur Bundesrechtspflege und zur Justizreform

Bieri Peter · P-M · Ständerat · Zug · Christlichdemokratische Fraktion

Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.

Pfisterer Thomas · Mit-M · Ständerat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion

Ich nehme Sie nicht lange in Anspruch. Ich danke für die positive Stellungnahme des Bundesrates. Ich möchte ihm auch herzlich dafür danken, dass die Geschichte offenbar bereits unterwegs ist, und jetzt einfach noch auf die Dimension hinweisen.

Mit dem Oberbegriff "Justizreform" meinen wir alle Erlasse, die die Neuordnung der Justiz und der Rechtspflege des Bundes, aber auch der Kantone - als Teil der Rechtspflege des Bundes - betreffen. Dieses Paket ist eines der grösseren in der Geschichte der Eidgenossenschaft. Das alles ist jetzt noch Papier; ob daraus etwas wird, ist in vielen Teilen noch offen. Ich meine, der Erfolg dieser Gesetzgebung ist noch nicht gesichert. Der Erfolg ist unsicherer als im Normalfall - schon nur deshalb, weil die Vorgabe kompliziert und umfangreich ist. Es geht um zahlreiche Verfassungsbestimmungen, um neun Gesetze und zehn Verordnungen von Parlament und Bundesrat - so der heutige Stand; vielleicht werden es noch mehr werden. Das Inkrafttreten ist gestaffelt geordnet, beispielsweise für die Kantone bis 2014.

Die Zielsetzung der Gesetzgebung ist in sich sachlich widersprüchlich. Sie bewegt sich im Spannungsfeld "weniger Bundesgericht, mehr Rechtsschutz". Das unter einen Hut zu bringen ist sehr, sehr anspruchsvoll. Wir haben auch festgestellt - jetzt gerade bei der Arbeit an der Zivilprozessordnung und an der Strafprozessordnung -, dass gerade für den Gesetzgeber die Versuchung gross ist, immer wieder etwas zu ändern, das Bundesgericht zusätzlich zu belasten oder auch den Rechtsschutz auszubauen. Das ist durchaus gut gemeint, aber das hat Konsequenzen für die gesamte Gesetzgebung.

Wir stellen fest, dass jetzt das Bundesgericht beginnt, Entscheide nach dieser neuen Gesetzgebung zu fällen. Wir stellen auch fest, dass das Bundesgericht einen erheblichen Spielraum hat, ob es mehr so oder mehr so fahren will. Es gibt bereits neue Entscheide, etwa zur Willkürpraxis, die uns zeigen, dass das Bundesgericht offenbar eine Tendenz hat, sich auf diesem Weg zu entlasten. Das ist nicht unverständlich, ich habe das hier in diesem Rat vorausgesagt. Aber das ist nicht das, was sich das Parlament vorgestellt hat. Ich erinnere an das berühmte Votum von Herrn Kollege Inderkum zur Verfassungsdiskussion. Bei der Willkür hat sich das Parlament etwas anderes vorgestellt als das, was jetzt das Bundesgericht daraus macht. Auch hier haben wir also ein Spannungsfeld. Diese Diskussion muss geführt werden, nicht im Einzelfall - wir müssen die Gewaltentrennung selbstverständlich achten -, aber generell. Ferner hängt die Realisierung ganz entscheidend davon ab, was die Kantone machen. Da gibt es teilweise Kantone, die es noch gar nicht gemerkt haben, und es gibt Kantone, die ihren Spielraum auf diese oder jene Seite ausnützen. Dabei kann das eine oder das andere herauskommen.

Schliesslich muss auch das Parlament selber, müssen auch wir bei der künftigen Gesetzgebung uns immer wieder die Frage nach der Verfassungsmässigkeit stellen; ich lade den Bundesrat ein, dabei zu helfen. Wollen wir wirklich das Bundesgericht mehr belasten? Wollen wir den Rechtsschutz ausbauen? Oder wollen wir die Lösung woanders finden? Können allenfalls die Kantone einspringen? Dann muss das Parlament auch Massnahmen treffen. Das Parlament kann nicht nur die Justiz belasten, es muss auch Massnahmen treffen, korrigierende Massnahmen, nötige Mittel zur Verfügung stellen und diese Diskussion mit der Justiz führen.

Ich bitte darum, dass man alle diese Dimensionen berücksichtigt. Dann, meine ich, ist Ihr Ansatz erfolgversprechend. Wir stehen beim Vollzug der Justizreform vor einer grossen Herausforderung, und ich habe immer noch grosse Zweifel, ob wir sie bestehen. Ich neige dazu, ein grosses Fragezeichen dazu zu setzen.

Blocher Christoph · BR-M · Bundesrat · Zürich

Sie sehen, dass wir bereit sind, das Postulat Pfisterer entgegenzunehmen. Es lädt den Bundesrat ein, die Neuordnung von Justiz und Bundesrechtspflege auf ihre Wirksamkeit zu prüfen, die nötigen Massnahmen vorzuschlagen und dem Parlament oder seinen zuständigen Kommissionen kurze Zwischenbeurteilungen und einen Schlussbericht zu erstatten.

Gegen die Zwischenbeurteilungen habe ich nichts einzuwenden, das scheint mir selbstverständlich zu sein. Die Frage ist allerdings, wann der Schlussbericht vorliegen soll. Das wird Jahre dauern; einen solchen Prozess muss man während Jahren begleiten, um zu beurteilen, ob wirklich kein Änderungsbedarf besteht. Ich kann also für den Schlussbericht keinen Zeitpunkt nennen. Dabei ist namentlich auch die Zusammenarbeit mit der Justiz und den Kantonen zu suchen, weil das ja eine umfassende Reform ist. Wir haben jetzt die Gesetze auf den 1. Januar 2007 in Kraft gesetzt, für die Kantone kommt ja die Umsetzung erst noch, und bis es eine Praxis gibt, dauert es einfach eine gewisse Zeit. Das Ganze wird noch dadurch überlagert, dass wir jetzt ja auch eine Vereinheitlichung der Prozessordnungen haben, also im Strafprozessrecht und im Zivilprozessrecht.

Der Bundesrat erachtet eine solche Wirksamkeitsprüfung der Gesetzgebung nicht nur in diesem Fall, sondern generell für notwendig. Wir haben im Bundesamt für Justiz neu die Überprüfung der Wirksamkeit aller Bundesgesetze angeordnet. Mit jedem Gesetz, das man verabschiedet, sind Erwartungen verbunden; deshalb muss man schauen, ob diese erfüllt werden, und dafür sorgen, dass sie erfüllt werden. Jetzt müssen wir auch bei der Umsetzung von materiellem Recht überprüfen, ob die Vorstellung, die das Parlament hatte, erfüllt wird oder nicht. Man muss sich dann auch nicht scheuen, gewisse Änderungen vorzunehmen. Ich erinnere an die jetzt in Kraft getretene neue Strafrechtsordnung. Ich meine, da hat man ja bei der Bestrafung ganz neue Methoden wie Geldstrafen usw. eingeführt. Wie sich das auswirkt, können wir heute nicht sagen, aber es muss überprüft werden.

Für diesen speziellen Fall, den Sie, Herr Pfisterer, hier im Auge haben, hat das Bundesamt für Justiz bereits entsprechende Vorkehrungen getroffen: Es hat für die Gesetze, die Sie hier anvisieren, eine beratende Begleitgruppe eingesetzt. Dieser gehören Vertreter der drei eidgenössischen Gerichte, der Kantone und der Wissenschaft an. Diese haben zu überprüfen und periodisch darüber zu berichten, wie die Sache aussieht, ob es Dinge gibt, die man dringend ändern muss - das könnte ja auch noch sein -, oder ob man mehr Erfahrungen sammeln will. Es ist also eine Erfolgskontrolle, wie sie eigentlich bei allen Dingen, die man im Leben beschliesst, durchgeführt werden sollte; das gilt insbesondere in diesem Fall.

Es ist bereits vorgesehen, dass hier kurze Zwischenberichte gemacht werden, und die werden wir Ihnen dann selbstverständlich auch gerne zuleiten. Das Bundesamt für Justiz rechnet damit, dass in etwa fünf Jahren Aussagen über die Wirksamkeit der Bundesrechtspflege gemacht werden können in Bezug auf Anpassungen, die längerfristiger Natur sind. Wenn es Dinge gibt, die sehr dringend sind, dann müsste man entsprechende Änderungen machen. Beim Strafgesetzbuch haben wir ja gemerkt, bevor es in Kraft getreten ist, dass man noch nachbessern muss, weil die praktischen Folgen schon kurz vor Inkrafttreten gesehen wurden.

Wir sind froh, wenn Sie dieses Postulat annehmen. Es stärkt uns auch den Rücken innerhalb der Bundesverwaltung, diese Erfolgskontrollen durchzuführen.

Bieri Peter · P-M · Ständerat · Zug · Christlichdemokratische Fraktion

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