07.400
Parlamentsrecht. Verschiedene Änderungen
Verfahrensbeitrag
2. Geschäftsreglement des Nationalrates (Parlamentsrecht. Verschiedene Änderungen)
2. Règlement du Conseil national (Droit parlementaire. Modifications diverses)
Detailberatung - Discussion par article
Titel und Ingress, Ziff. I Einleitung
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates (erste Lesung)
Titre et préambule, ch. I introduction
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil national (première lecture)
Angenommen - Adopté
Art. 15 Abs. 1a, 1, 2
Antrag der Mehrheit
Unverändert
Antrag der Minderheit
(Engelberger, Bänziger, Gross, Heim, Hiltpold, Leuenberger-Genève, Marra, Stöckli, Tschümperlin, Zisyadis)
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates (erste Lesung)
Art. 15 al. 1a, 1, 2
Proposition de la majorité
Inchangé
Proposition de la minorité
(Engelberger, Bänziger, Gross, Heim, Hiltpold, Leuenberger-Genève, Marra, Stöckli, Tschümperlin, Zisyadis)
Adhérer à la décision du Conseil national (première lecture)
Heim Bea · Mit-F · Nationalrat · Solothurn · Sozialdemokratische Fraktion
Der Nationalrat hat diese Vorlage am 12. Juni dieses Jahres in erster Lesung behandelt. Das Geschäftsreglement sieht eine zweite Lesung für jene Vorlagen vor, welche vom anderen Rat nicht behandelt werden; denn bei "normalen" Vorlagen - wenn man so sagen will - hat die Beratung durch den Zweitrat unter anderem auch die Funktion einer Art Qualitätskontrolle, indem geprüft wird, ob die Beschlüsse des Erstrates kohärent sind. Grundsätzlich können in der heutigen zweiten Lesung alle Beschlüsse der ersten Lesung wieder infrage gestellt werden. In diesem Sinne liegen auch Anträge vor.
Wir haben einen ersten Diskussionspunkt bei Artikel 15 Absatz 1. Die Mehrheit der Staatspolitischen Kommission - bei 11 zu 10 Stimmen allerdings eine knappe Mehrheit - plädiert auf Beibehaltung des geltenden Rechts, auf Beibehaltung der herkömmlichen Aufteilung der Kommissionssitze auf die Fraktionen. Sie ist der Meinung, so sei der Wählerwille am besten erfüllt, und sie befürchtet, dass das Modell Ständerat, das wir mit dem Minderheitsantrag einführen würden, die Zuteilung der Sitze verkomplizieren würde.
Die starke Minderheit aber beantragt Ihnen, am gefassten Beschluss festzuhalten. Es ist ein Antrag, der hier in diesem Plenum mit 92 zu 70 Stimmen obsiegte und der will, dass sich die Verteilung der Kommissionssitze an der Gesamtzahl der zu verteilenden Kommissionssitze orientiert - nicht wie heute, wo die Sitze in jeder einzelnen Kommission proportional auf die Fraktionen verteilt werden. Die Änderung würde genau dem System entsprechen, das nun der Ständerat hat und das sich bewährt hat.
Im Namen der Mehrheit der Staatspolitischen Kommission beantrage ich Ihnen, ihrem Antrag zuzustimmen und am geltenden Recht festzuhalten.
Meyer-Kaelin Thérèse · Mit-F · Nationalrat · Freiburg · Fraktion CVP/EVP/glp
Nous en sommes à la deuxième lecture concernant le projet de modification du règlement du Conseil national. Il y a plusieurs différences par rapport à la première lecture et quelques propositions restent à traiter. Il y a également des adaptations à apporter pour correspondre aux décisions que nous avons prises le 30 septembre dernier lors de l'examen de la loi sur le Parlement au sujet de la possibilité de déposer des interventions parlementaires à plusieurs députés, possibilité qui a été refusée par notre conseil.
Nous traiterons donc les articles 15, 28 alinéa 2, 28a alinéa 1, 51 alinéa 2, qui sont de petites adaptations plutôt d'ordre rédactionnel, ainsi que la proposition Heim/Meyer Thérèse aux articles 25 et 29, justement en vue d'une adaptation aux décisions que nous avons prises lors de l'examen de la loi sur le Parlement. Nous allons aussi traiter une proposition Hutter Jasmin à l'article 17 alinéa 3bis et une proposition Gadient au chiffre III.
Comme Madame Heim, rapporteure de langue allemande, a déjà traité l'article 15, je me permets de vous donner la position de la commission. Souvenez-vous, lors de la première lecture, la majorité des membres de notre conseil a voté une nouvelle manière de répartir les sièges en commission, c'est-à-dire que les sièges seraient répartis sur tous les mandats disponibles. Les 275 mandats disponibles dans les diverses commissions seraient distribués proportionnellement à la force des partis, indépendamment du nombre de députés attribués à chaque commission.
Jusqu'à présent, le droit en vigueur stipule qu'une répartition est faite selon la loi sur les droits politiques et que chaque commission doit avoir la même répartition politique pour avoir un peu de stabilité. La majorité de la commission avait proposé d'en rester au droit actuel, mais la minorité Fluri l'a emporté. La commission a repris ses réflexions et, à une majorité d'une voix, elle vous propose d'en rester au droit actuel pour avoir une répartition politique stable dans toutes les commissions.
Donc, je vous demande de voter la proposition de la majorité de la commission.
Engelberger Edi · Mit-M · Nationalrat · Nidwalden · Freisinnig-demokratische Fraktion
Wir stehen heute mit unserer Minderheit vor Ihnen wie bereits am 12. Juni 2008. Der Nationalrat hat sich damals mit 92 zu 70 Stimmen ganz klar für die Minderheit ausgesprochen. In der Zwischenzeit hat die Mehrheit, die hier im Nationalrat entstanden ist, in der SPK ihre Mehrheit wieder verloren und bildet nun die Minderheit auf der Fahne. Der Entscheid fiel mit 10 zu 11 Stimmen sehr knapp aus, und zwar deshalb, weil einige Mitglieder der Kommission an der Kommissionssitzung nicht dabei waren.
Ich beantrage Ihnen von Neuem, dem Antrag der Minderheit zuzustimmen, die Minderheit damit wieder zu Mehrheit zu machen, wie bei der ersten Lesung, und die Sitzverteilung in den Kommissionen nach einem feineren Proporzsystem vorzunehmen, als das bis anhin der Fall war.
Damit würden bei der Kommissionssitzverteilung die gesamten Kommissionssitze proportional verteilt, das gleiche System, wie es auch im Ständerat angewendet wird und dort zur Zufriedenheit aller Fraktionen bestens funktioniert. Damit bezieht sich die Wahl der Wählerinnen und Wähler nicht auf die einzelnen Kommissionen, sondern eben auf den gesamten Rat. Insofern kommt so auch der Wählerwille am besten zum Ausdruck, wenn man eben die Stärkeverhältnisse der Parteien im Rat auf die Gesamtzahl der Kommissionssitze überträgt. Es ist offensichtlich, dass dieses Verteilsystem den Wählerwillen am ehesten zum Ausdruck bringt und unser Minderheitsantrag seine absolute Berechtigung hat, wie sich das im Ständerat zeigt.
Ich beantrage Ihnen im Namen einer starken Minderheit - ich habe davon gesprochen, dass der Antrag in der Kommission mit 11 zu 10 Stimmen zustande gekommen ist - Zustimmung zur Minderheit oder Zustimmung eben zum Systemwechsel hin zu einem System, wie es im Ständerat seit Jahren angewendet und mit Erfolg und zur Befriedigung aller Fraktionen praktiziert wird. Ich bitte Sie, dem Antrag der Minderheit zuzustimmen.
Humbel Näf Ruth · Mit-F · Nationalrat · Aargau · Fraktion CVP/EVP/glp
Die CVP/EVP/glp-Fraktion wird der Kommissionsmehrheit zustimmen, wie wir das bereits in der Sommersession getan haben.
Die Argumente, welche für das bisherige System sprechen, sind die gleichen geblieben; es sind im Wesentlichen die folgenden drei Punkte:
1. Die 25 Kommissionssitze werden heute proportional verteilt. Das ist eine klare, transparente Lösung. Sie ist problemlos in der Umsetzung sowie bei der Zuteilung der Kommissionssitze. Im Gegensatz zum Sprecher der Kommissionsminderheit sind wir der Meinung, dass die proportionale Verteilung der Kommissionssitze, wie sie heute gilt, am ehesten dem Wählerwillen entspricht und ein effizientes Arbeiten gewährleistet.
2. Die Minderheit nimmt in Kauf, dass nicht alle Kommissionen den Fraktionsgrössen entsprechend besetzt werden. Diese Lösung kann Vorteile haben, die Nachteile sind jedoch grösser; man denke beispielsweise an die schwierige Aufgabe des Büros, Restmandate zu verteilen. Bei gewichtigen Kommissionen dürfte dies nicht ohne Nebengeräusche geschehen. Je nachdem hat die eine oder andere politische Kraft mehr Gewicht, was die Kommissionsentscheide beeinflusst.
Wir haben nicht die gleichen politischen Verhältnisse wie der Ständerat und können daher bei der Verteilung der Sitze in den Kommissionen nicht dessen System übernehmen. Der Ständerat ist viel homogener und weniger anfällig für parteipolitische Kämpfe. Für ihn ist es daher im Gegensatz zum Nationalrat nicht so entscheidend, ob die eine oder andere Partei, der Grösse ihrer Fraktion entsprechend, in einer Kommission einen Sitz mehr oder weniger hat.
3. Die Kernaufgabe ist die Gesetzgebung, diese wird primär in den Kommissionen vorbereitet. Es ist daher wichtig, dass bei der Zusammensetzung der einzelnen Kommission der Wählerwille zum Ausdruck kommt, was mit dem bisherigen System der Fall ist. Im Übrigen werden in Absatz 2 gemäss geltendem Recht kleine Fraktionen geschützt.
Jede Variante der Kommissionszusammensetzung hat Vor- und Nachteile. Kommissionen sollten indes nicht je nach politischer Laune verändert werden. Es gibt kein überzeugenderes System als das heutige, weshalb unsere Fraktion beantragt, bei der bisherigen Lösung zu bleiben und der Kommissionsmehrheit zu folgen.
Joder Rudolf · Mit-M · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Die Mehrheit will bei diesem Artikel 15, dass, wie bisher, die Sitzzuteilung für jede Kommission einzeln nach Proporz erfolgt. Die Minderheit will, dass die Gesamtzahl der Sitze aller Kommissionen zusammengefasst und nach Proporz auf die Fraktionen verteilt wird und dass dann anschliessend das Büro die Zuteilung auf die einzelnen Kommissionen vornimmt. Das ist der wesentliche Unterschied.
Die SVP-Fraktion ist klar der Meinung, dass der bisherige Modus beibehalten werden sollte, dass also die Sitzverteilung nach Proporz direkt auf jede Kommission einzeln zu erfolgen hat. Entscheidendes Argument ist dabei der Wählerwille, der unbedingt zum Ausdruck kommen muss.
Kernaufgabe unseres Parlamentes ist klar die Gesetzgebung. Die Gesetzgebung wird schwergewichtig in den Kommissionen vorgenommen. Deshalb muss der Wählerwille bereits in jeder einzelnen Kommission möglichst unverfälscht zum Ausdruck kommen - und nicht erst im Plenum. Der Einfluss des einzelnen Ratsmitglieds ist in der Kommission wesentlich grösser als im Plenum.
Wenn die Sitzverteilung am Schluss durch das Büro vorgenommen wird, besteht die Gefahr, dass die Zuteilung irgendwie willkürlich oder sogar zufällig erfolgt. In der vorberatenden Kommission war sogar die Rede von einem Losentscheid, wenn sich das Büro bei der Zuteilung nicht einigen kann. Das kann nicht sein. Es besteht die Gefahr, dass die Kommissionen politisch einseitig zusammengesetzt werden, was einer Verfälschung des Wählerwillens gleichkommt. Das wollen wir von der SVP ganz klar nicht.
Ich bitte Sie, den Antrag der Mehrheit zu unterstützen.
Fluri Kurt · Mit-M · Nationalrat · Solothurn · Freisinnig-demokratische Fraktion
Wir bitten Sie, der Minderheit zuzustimmen, wie Sie das mit 92 zu 70 Stimmen bereits in der ersten Runde gemacht haben. Mein Vorredner hat darauf verwiesen, dass es zu ungleich zusammengesetzten Kommission kommen kann. Nun, diesen Zustand hatten wir bis 2007. In der letzten Legislaturperiode hatte man eben eine oder zwei kleine Fraktionen mit fünf, sechs Mitgliedern. Wenn man allen diesen Mitgliedern einen Kommissionssitz zugestehen wollte - und das war so -, dann führte das rein quantitativ betrachtet eben zu parteipolitisch ungleich zusammengesetzten Kommissionen. Wenn es dazu kommt, dass nach dem System der Mehrheit bei Fraktionen in der Grösse von 12 bis 14 Mitgliedern nicht alle Fraktionsmitglieder einen Kommissionssitz erhalten, dann ist das ja wohl kaum im Sinne unseres Rates und der vielzitierten Wählerschaft. Es wurde angeführt, dass es möglicherweise zu Schwierigkeiten bei der Zuteilung der Sitze kommen könnte. Aber immerhin, im Ständerat funktioniert das bestens. Uns ist nicht bekannt, dass es dort zu den befürchteten Schwierigkeiten gekommen wäre.
Wir bitten Sie deshalb, sich in dieser Frage so wie das letzte Mal - damals mit 92 zu 70 Stimmen - zu entscheiden. Ich bitte Sie deshalb, dem Antrag der Minderheit zuzustimmen, die bloss aufgrund verschiedener Absenzen in der Kommission als Minderheit zustande gekommen ist.
Meyer-Kaelin Thérèse · Mit-F · Nationalrat · Freiburg · Fraktion CVP/EVP/glp
Nous avons entendu les intervenants et leurs prises de position ne nous étonnent pas. Il est clair que chacun se sert un peu de ce qui lui convient le mieux, sauf peut-être le groupe des Verts, comme on l'a dit la dernière fois lors de la première lecture.
La majorité de la commission a étudié de manière détaillée toutes les conséquences possibles. Au fond, il serait bien sûr plus sympathique de répartir ces 275 mandats d'après la force des partis, même si la représentation des forces politiques au sein des commissions est un peu différente. Cependant, la majorité de la commission a pensé que pour le travail du Parlement, il était préférable d'avoir la même représentation des forces politiques dans toutes les commissions. On sait où l'on va et des majorités peuvent se dégager. On sait quelles sont les forces politiques qui peuplent les commissions du Conseil national, ce qui permet de travailler de façon efficace et correspond autant que possible aux majorités qui pourraient se dégager dans ce Parlement.
Je vous demande donc de suivre la majorité de la commission et de maintenir le statu quo.
Heim Bea · Mit-F · Nationalrat · Solothurn · Sozialdemokratische Fraktion
Soll die Verteilung der Kommissionssitze proportional anhand der Gesamtzahl der zu verteilenden Kommissionssitze oder, wie heute, proportional in jeder Kommission auf die einzelne Fraktion erfolgen? Das ist hier die Frage. Sie haben der Änderung, wie sie sich im Ständerat bewährt hat, bei der ersten Lesung mit 92 zu 70 Stimmen zugestimmt. Die Minderheit der Kommission vertritt die Meinung, dass ihr Antrag den Wählerwillen besser repräsentiere, dass sich die Änderung des Systems bestens bewährt habe und dass dieses System nicht kompliziert sei. Die Mehrheit hingegen plädiert für Beibehaltung des geltenden Rechts. Sie befürchtet eben doch eine Verkomplizierung des Systems. Sie vertritt die Meinung, ihre Haltung repräsentiere den Wählerwillen am besten. Nun ist es an Ihnen zu entscheiden.
Bugnon André · P-M · Nationalrat · Waadt · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Le groupe socialiste et le groupe des Verts soutiennent la proposition de la minorité.
Abstimmung
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Minderheit ... 97 Stimmen
Für den Antrag der Mehrheit ... 83 Stimmen
Verfahrensbeitrag
Le président (Bugnon André, président): On me signale que l'installation de vote électronique de Monsieur Barthassat ne fonctionne pas. Le résultat des votes doit être corrigé en conséquence.
Art. 17
Antrag der Kommission
Abs. 5
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates (erste Lesung)
Antrag Hutter Jasmin
Abs. 3bis
Scheidet ein Kommissionsmitglied aus der Fraktion aus, so endet seine Amtsdauer in der Kommission.
Art. 17
Proposition de la commission
Al. 5
Adhérer à la décision du Conseil national (première lecture)
Proposition Hutter Jasmin
Al. 3bis
Les mandats d'un député au sein des commissions permanentes prennent fin dès qu'il quitte son groupe parlementaire.
Hutter-Hutter Jasmin · Mit-F · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Wir haben es vorhin gehört: Die Kommissionen sind gesetzgeberisch tätig. Daher muss sich der Wählerwille meines Erachtens auch in der Besetzung der Kommissionen ausdrücken.
Am 22. Februar 2008 diskutierten wir in der SPK diesen Artikel 17. Für das Ausscheiden eines Kommissionsmitgliedes aus einer Fraktion gibt es heute keine Regelung. Mit 11 zu 11 Stimmen und dem Stichentscheid des damaligen Präsidenten ging die Kommission davon aus, dass die parteipolitischen Verhältnisse in unserem Land derart stabil und klar sind, dass es keinen solchen Zusatz braucht. Nun schreiben wir Oktober 2008, und genau diese Problematik ist eingetreten.
Die allergrösste Mehrheit dieses Parlamentes ist im proportionalen Wahlverfahren gewählt worden. Im Vordergrund einer solchen Wahl steht klar die Partei mit ihren mehr oder weniger klaren Standpunkten. Die Wähler erwarten darum, dass wir auch in den Kommissionen mehr oder weniger das Parteiengedankengut vertreten. Nun ist der Fall eingetreten, dass sich einige wenige nach nur einem halben Jahr von der wählerstärksten Partei getrennt haben und keine Fraktionsstärke zustande bringen. Sie sitzen aber immer noch, auf Kosten dieser Partei, in den Kommissionen. Der Wählerwille wird klar missachtet. In den Kommissionen können sie tun und lassen, was sie wollen, weil sie eben als Person und nicht als Parteienabgeordnete gewählt worden sind.
Wir haben nun die Möglichkeit, diese Rechtslücke im Parlamentsrecht zu schliessen. Rückwirkend würde es keine Auswirkungen haben, für die nächste Legislatur käme es aber zum Tragen. Sie können sich jetzt entscheiden, ob Sie wollen, dass die Kommissionsmitglieder für ihre Fraktion gewählt worden sind, um dementsprechend gesetzgeberisch tätig zu sein, oder als Einzelmasken, die nicht in die Pflicht genommen werden können.
Wie gesagt: Die Kommission hat einen gleichlautenden Antrag mit 11 zu 11 Stimmen mit Stichentscheid des Präsidenten abgelehnt. Ich bitte Sie, meinen Antrag anzunehmen und die Situation zu ändern.
Stöckli Hans · Mit-M · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion
Der Antrag Hutter Jasmin kommt sehr einfach und harmlos daher, aber es steckt ein sehr wichtiges Problem dahinter. Es geht nämlich um die grundsätzliche Frage unseres Verständnisses der Demokratie und eigentlich auch unseres Bundesstaates. Entgegen der Meinung von Frau Hutter entscheiden nicht die Parteien, wer in diesem Parlament Einsitz nimmt, sondern die Wähler. Dementsprechend wird in Artikel 161 der Bundesverfassung auch klar stipuliert: "Die Mitglieder der Bundesversammlung stimmen ohne Weisungen." Das heisst, dass weder das Stimmvolk noch die Kantone, weder die Wirtschaft noch die Parteien berechtigt sind, uns - Ihnen und mir - Weisungen zu geben und bindende Vorgaben zu machen. Wenn jemand sich nicht so verhält, wie man es wünscht, ist als einzige Sanktion eine Nichtnomination bei den nächsten Wahlen oder eine Nichtwiederwahl durch die Stimmberechtigten möglich.
Mit dem Antrag Hutter Jasmin soll nun eine von der Verfassung nicht vorgesehene neue Norm eingeführt werden, um unbequeme Parlamentarierinnen und Parlamentarier zu sanktionieren, welche sich regelmässig auf das Instruktionsverbot beziehen, sich demnach von ihrer Fraktion entfremden und mit einem freiwilligen oder erzwungenen Austritt aus der Fraktion die Konsequenzen ziehen oder ziehen müssen. Diese Norm kommt einem Erpressungsinstrument gleich, das eingeführt werden soll, um missliebige Fraktionsmitglieder bei der Stange zu halten.
Denn ein Mitglied des Nationalrates, das die Möglichkeit zur Mitarbeit in den Kommissionen verliert, verliert eben einen wichtigen Teil seines Tätigkeitsfeldes. Das wollen wir nicht. Es ist systemwidrig, unschweizerisch und ungerecht, wenn sich das Zentralkomitee einer Partei mit diesem zusätzlichen Sanktionsinstrument noch mehr Einfluss verschaffen will.
Es kommt noch dazu, dass bei der Zuweisung der Kommissionssitze an die Fraktion auch diejenigen Mitglieder des Rates miteinberechnet worden sind, welche wegen dieses Austrittes aus der Fraktion ihre Kommissionssitze nun verlieren sollten. Der Antrag Hutter würde zu einer ungerechtfertigten Übervertretung der Fraktionen in den Kommissionen führen, wenn diejenigen Mitglieder des Nationalrates die Kommission verlassen müssen, welche die Fraktion verlassen haben. Das wollen wir nicht!
Hutter-Hutter Jasmin · Mit-F · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Herr Stöckli, warum behandeln Sie Fraktionslose, die aufgrund der Wahlen fraktionslos sind, weil sie einer sehr kleinen Partei angehören, anders als jene, die fraktionslos werden, weil sie sich zuerst im Rahmen einer Partei wählen lassen und nachher aus der Partei austreten?
Stöckli Hans · Mit-M · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion
Im Zeitpunkt der Berechnung des Anspruchs auf Kommissionssitze waren sie eben Mitglied einer Fraktion und wurden bei der Verteilung der Sitze dementsprechend berücksichtigt und miteinbezogen.
Fluri Kurt · Mit-M · Nationalrat · Solothurn · Freisinnig-demokratische Fraktion
Wir bitten Sie, diesen Antrag abzulehnen.
Zwei Bemerkungen zum Voraus:
1. Das Proporzsystem beinhaltet Elemente der Wahl nach Parteien, aber auch Elemente der Persönlichkeitswahl. In der Regel ist es so, dass in kleineren Kantonen das Persönlichkeitselement überwiegt, in grösseren hingegen das Parteienproporzdenken und entsprechendes Entscheiden.
2. Die Kommissionstätigkeit ist eine der wesentlichsten Tätigkeiten einer Parlamentarierin, eines Parlamentariers. Insbesondere in unserem Rat, mit den organisierten Debatten, hat man als Ratsmitglied ohne Kommissionsmitgliedschaft de facto kaum eine Einwirkungsmöglichkeit.
Wir waren in der SPK in der ersten Runde, mit der von Frau Hutter zitierten knappen Mehrheit, noch für diese Lösung. Aber damals ging es auch um eine Bestimmung, dass jedes Parlamentsmitglied auch Mitglied einer Kommission sein solle. Unter dieser Voraussetzung stimmten wir dieser Lösung seinerzeit zu. Heute ist das aber nicht mehr so; wir haben keine Verankerung des Grundsatzes, dass jedes Parlamentsmitglied auch Mitglied einer Kommission sein soll. Und weil man heute weiss, dass man ohne Kommissionsmitgliedschaft de facto nichts mitzuentscheiden hat und keine Einwirkungsmöglichkeit hat, lehnen wir, aufgrund dieser neuen Bestimmung, diesen Antrag jetzt ab.
Heim Bea · Mit-F · Nationalrat · Solothurn · Sozialdemokratische Fraktion
Die Staatspolitische Kommission hat den Antrag Hutter Jasmin bei der Ausarbeitung der Vorlage geprüft und ihn abgelehnt.
Was sind die Argumente? Der Antrag Hutter Jasmin würde den Fraktionen ein starkes Druckmittel gegenüber Mitgliedern in die Hand geben, welche von der Fraktionslinie abweichen. Wenn sich ein Fraktionsmitglied von seiner Fraktion entfremdet und in der Folge aus der Fraktion austritt oder ausgeschlossen wird, verlöre dieses Ratsmitglied jede Möglichkeit zur Mitarbeit in den Kommissionen. Ein solches Pressionsinstrument ist vor dem Hintergrund des Instruktionsverbotes in der Bundesverfassung kritisch zu beleuchten. Artikel 161 der Verfassung sagt, dass die Mitglieder der Bundesversammlung ohne Weisungen stimmen. So gesehen widerspricht der Antrag Hutter Jasmin der Bundesverfassung.
Die Frage ist auch, ob das Argument der SVP, es sei ein Verrat am Wählerwillen, wenn ein Ratsmitglied nicht gemäss dem Parteiwillen stimme, wirklich zutreffend ist. Man muss sehen: In unserem Wahlsystem wählen die Bürgerinnen und Bürger nicht nur eine bestimmte Partei. Sie wählen auch einzelne Persönlichkeiten, indem sie auf ihren Wahlzetteln eben kumulieren und panaschieren. Folglich ist ein Ratsmitglied einerseits seiner Partei, andererseits aber auch seinen persönlichen Wählerinnen und Wählern in seinem Kanton verpflichtet. Weil die Kantone der Schweiz sehr verschiedenartig sind, ist es nichts als natürlich, dass auch die verschiedenen kantonalen Sektionen einer schweizerischen Partei nicht immer auf derselben Linie liegen. Es wäre deshalb systemwidrig, wenn eine Parteispitze eine derart dominante Stellung einnähme, wie es mit dem Antrag Hutter Jasmin möglich würde. Es geht beim scheinbar harmlosen Antrag Hutter Jasmin also um sehr grundsätzliche Fragen der Demokratie und unseres Bundesstaates.
Der Antrag Hutter Jasmin lag der Kommission gestern nicht vor. Gestützt auf den Kommissionsbeschluss vom 21. Februar 2008 bitte ich Sie, diesen system- und verfassungswidrigen Einzelantrag abzulehnen.
Meyer-Kaelin Thérèse · Mit-F · Nationalrat · Freiburg · Fraktion CVP/EVP/glp
La Commission des institutions politiques a examiné cette proposition lors de l'élaboration du projet et l'a rejetée à une courte majorité. La proposition Hutter Jasmin n'a pas été redéposée ni lors de la première lecture, ni lors de la deuxième lecture, ni lors de la dernière séance du 30 septembre dernier. Elle a ressurgi comme proposition individuelle, ce qui fait que la commission ne s'est pas prononcée à nouveau sur cette proposition.
En préambule, je dois vous dire que cette proposition contredit un peu le règlement du Conseil national, car l'article 9 lettre g indique bien que c'est le Bureau qui, sur proposition des groupes, nomme les membres des commissions. Donc là on aurait une clause automatique d'exclusion; il ne serait plus nécessaire de passer par l'organe qui nomme, au fond, les membres de la commission, ce qui serait une faute technique.
Ensuite, cette proposition, qui paraît anodine et logique au premier abord, est dangereuse car elle pourrait donner un très fort moyen de pression aux ténors des groupes qui ne voudraient pas d'opinions divergentes et qui pourraient menacer d'exclusion du groupe un député qui ne vote pas selon leurs voeux, pour ensuite l'exclure automatiquement de la commission. Cela ne correspond pas à l'article 161 de la Constitution, qui prévoit que si les membres appartiennent à un groupe, ils peuvent voter sans instructions. L'article 161 prévoit ce droit. Evidemment les députés font partie d'un groupe, mais ils ont aussi été élus dans une région, ils ont été élus pour leurs idées et ils ont été élus par un canton qui, de temps en temps, peut avoir des idées différentes de celles de la tête du parti. Je crois qu'il faut aussi compter avec la personnalité et les compétences de chaque député dans ce Parlement pour faire un bon travail politique.
Je pense, comme la majorité de la commission, que la proposition Hutter Jasmin, qui au premier abord paraît inoffensive, pose des questions de fond. En l'adoptant, nous risquerions de limiter la liberté du parlementaire de pouvoir travailler dans le cadre de ses compétences et, au fond, de remettre en question la légitimité de son élection.
Je vous prie donc instamment de rejeter la proposition Hutter Jasmin, qui est contraire à notre système politique.
Bugnon André · P-M · Nationalrat · Waadt · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Avant de voter, je voudrais souhaiter un bon anniversaire à Madame Egger-Wyss. (Applaudissements)
Le groupe radical-libéral ne soutient pas la proposition Hutter Jasmin.
Abstimmung
Abs. 3bis - Al. 3bis
Abstimmung - Vote
Für den Antrag Hutter Jasmin ... 50 Stimmen
Dagegen ... 132 Stimmen
Übrige Bestimmungen angenommen
Les autres dispositions sont adoptées
Verfahrensbeitrag
Art. 25
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates (erste Lesung)
Antrag Heim und Meyer Thérèse
(rechtliche Folge des Beschlusses des Nationalrates vom 30. September 2008 zu 07.400, Vorlage 1, Art. 6; 107; 109 Abs. 1, 5; 119 Abs. 1, 1bis, 5 Bst. b)
Unverändert
Art. 25
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil national (première lecture)
Proposition Heim et Meyer Thérèse
(conséquence juridique de la décision du Conseil national du 30 septembre 2008, relative à 07.400, projet 1, art. 6; 107; 109 al. 1, 5; 119 al. 1, 1bis, 5 let. b)
Inchangé
Meyer-Kaelin Thérèse · Mit-F · Nationalrat · Freiburg · Fraktion CVP/EVP/glp
Il est assez inhabituel que les deux rapporteures déposent une proposition individuelle lors d'une deuxième lecture, comme celle que nous faisons aujourd'hui, mais nous avons été obligées de le faire pour pouvoir terminer aujourd'hui les travaux sur cet objet. Je m'explique. Il y a deux jours, lors de la discussion sur la loi sur le Parlement, notre conseil a rejeté l'idée de donner la possibilité à plusieurs députés de déposer ensemble une intervention, alors qu'il avait déjà accepté cette possibilité dans le règlement. Il n'y a donc plus la base légale qui permet d'inscrire cette disposition dans le règlement.
Les deux rapporteures, Madame Heim et moi-même, nous vous proposons donc, en conformité avec la loi sur le Parlement, de biffer les articles 25 et 29 qui donnent justement la possibilité à plusieurs députés de déposer ensemble une intervention.
Bugnon André · P-M · Nationalrat · Waadt · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
La proposition Heim et Meyer Thérèse à l'article 25 n'est pas combattue; il en va de même à l'article 29.
Angenommen gemäss Antrag Heim und Meyer Thérèse
Adopté selon la proposition Heim et Meyer Thérèse
Art. 27
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates (erste Lesung)
Art. 27
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil national (première lecture)
Angenommen - Adopté
Art. 28
Antrag der Kommission
Titel, Abs. 1
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates (erste Lesung)
Abs. 2
Unverändert
Art. 28
Proposition de la commission
Titre, al. 1
Adhérer à la décision du Conseil national (première lecture)
Al. 2
Inchangé
Angenommen - Adopté
Art. 28a
Antrag der Kommission
Abs. 1
... im anderen Rat bzw. nach der Stellungnahme des Bundesrates abschliessend behandelt werden.
Abs. 2
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates (erste Lesung)
Art. 28a
Proposition de la commission
Al. 1
... l'autre conseil ou suivant la publication de l'avis du Conseil fédéral.
Al. 2
Adhérer à la décision du Conseil national (première lecture)
Angenommen - Adopté
Art. 28b
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates (erste Lesung)
Art. 28b
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil national (première lecture)
Angenommen - Adopté
Art. 29
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates (erste Lesung)
Antrag Heim und Meyer Thérèse
(rechtliche Folge des Beschlusses des Nationalrates vom 30. September 2008 zu 07.400, Vorlage 1, Art. 6; 107; 109 Abs. 1, 5; 119 Abs. 1, 1bis, 5 Bst. b)
Unverändert
Art. 29
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil national (première lecture)
Proposition Heim et Meyer Thérèse
(conséquence juridique de la décision du Conseil national du 30 septembre 2008, relative à 07.400, projet 1, art. 6; 107; 109 al. 1, 5; 119 al. 1, 1bis, 5 let. b)
Inchangé
Angenommen gemäss Antrag Heim und Meyer Thérèse
Adopté selon la proposition Heim et Meyer Thérèse
Art. 30 Abs. 2; 31 Abs. 2; 33d; 34; 46 Abs. 1; 47; 48 Titel, Abs. 1, 2bis
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates (erste Lesung)
Art. 30 al. 2; 31 al. 2; 33d; 34; 46 al. 1; 47; 48 titre, al. 1, 2bis
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil national (première lecture)
Angenommen - Adopté
Art. 51 Abs. 2
Antrag der Kommission
(die Änderung betrifft nur den französischen Text)
Art. 51 al. 2
Proposition de la commission
Lorsqu'une proposition de réexamen est déposée, le conseil se prononce sans discussion ...
Angenommen - Adopté
Art. 57 Abs. 3, 5
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates (erste Lesung)
Art. 57 al. 3, 5
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil national (première lecture)
Angenommen - Adopté
Ziff. II
Antrag der Mehrheit
Einleitung, Ziff. 1, 2
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates (erste Lesung)
Antrag der Minderheit
(Tschümperlin, Bänziger, Engelberger, Gross, Hiltpold, Leuenberger-Genève, Marra, Stöckli, Zisyadis)
Ziff. 1
Zustimmung zum Antrag der Minderheit I (Entwurf der Kommission)
Ch. II
Proposition de la majorité
Introduction, ch. 1, 2
Adhérer à la décision du Conseil national (première lecture)
Proposition de la minorité
(Tschümperlin, Bänziger, Engelberger, Gross, Hiltpold, Leuenberger-Genève, Marra, Stöckli, Zisyadis)
Ch. 1
Adhérer à la proposition de la minorité I (projet de la commission)
Tschümperlin Andy · Mit-M · Nationalrat · Schwyz · Sozialdemokratische Fraktion
Ich bitte Sie, bei den Übergangsbestimmungen zu Artikel 15 dem Antrag meiner Minderheit zuzustimmen, und zwar aus folgenden drei Gründen:
1. Vorhin hat dieser Rat hier mit 97 zu 82 Stimmen Artikel 15 zugestimmt. Somit bekennt sich unser Rat zur proportionalen Zuteilung aller Kommissionssitze, wie das der Ständerat auch macht. Das ist gut so; das führt zu mehr Gerechtigkeit bei der Verteilung der Kommissionssitze.
2. Unser Rat hat auch in der letzten Session über diese Übergangsbestimmungen abgestimmt. Er hat ihnen bei 81 zu 81 Stimmen durch Stichentscheid des Präsidenten zugestimmt. Wir haben heute eine grössere Präsenz im Rat und können bei Ziffer II also klar entscheiden.
3. Die Lösung ist bereits ausgearbeitet, sie liegt schon lange vor. Wir wissen alle in diesem Saal, wie diese Lösung nachher umgesetzt werden kann.
Unterstützen Sie darum den Antrag meiner Minderheit, damit die proportionale Zuteilung aller Kommissionssitze umgesetzt werden kann.
Heim Bea · Mit-F · Nationalrat · Solothurn · Sozialdemokratische Fraktion
Am 19. Dezember 2007 hat das Büro die Mitglieder der Kommissionen unseres Rates für die Dauer der Legislaturperiode gewählt. Die von Ihnen bei Artikel 15 mit 97 zu 82 Stimmen beschlossene neue Regelung für die Verteilung der Kommissionssitze könnte ihre Wirkung erst mit der nächsten Gesamterneuerung der Kommissionen entfalten, also erst im Dezember 2011, wenn keine Übergangsbestimmung erlassen wird. Gemäss der von der Kommissionsminderheit beantragten Übergangsbestimmung wird der Anspruch auf zusätzliche Kommissionssitze mit dem Inkrafttreten der Änderungen des Geschäftsreglementes erfüllt. Wer nach neuem Recht den Anspruch auf einen Sitz verliert, behält aber für den Rest der Amtsperiode den Sitz, der ihm zugewiesen worden war. Konkret hätte die Übergangsbestimmung zur Folge, dass acht Kommissionen für den Rest der Amtsperiode ein 26. Mitglied erhalten würden.
Die Kommissionsmehrheit empfiehlt Ihnen - der Entscheid fiel mit 11 zu 10 Stimmen knapp aus -, ihrem Antrag zu folgen und den Antrag der Minderheit Tschümperlin abzulehnen.
Meyer-Kaelin Thérèse · Mit-F · Nationalrat · Freiburg · Fraktion CVP/EVP/glp
La minorité Tschümperlin demande que la décision que notre conseil vient de prendre à l'article 15 soit mise en vigueur immédiatement et que toutes les commissions soient remaniées selon la nouvelle répartition des sièges.
La commission s'est penchée aussi sur ce problème. Elle vous demande, par 11 voix contre 10, de ne pas suivre la minorité parce qu'elle pense que les députés ont commencé à travailler, qu'ils sont chargés de traiter les objets qui leur sont soumis et que s'il y a un changement à apporter, il faudrait attendre la prochaine législature pour donner un peu de sérénité au Parlement afin qu'il puisse vraiment continuer le travail entrepris depuis une année.
Au nom de la commission, je vous demande de rejeter la proposition de la minorité.
Abstimmung
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Minderheit ... 98 Stimmen
Für den Antrag der Mehrheit ... 83 Stimmen
Übrige Bestimmungen angenommen
Les autres dispositions sont adoptées
Verfahrensbeitrag
Le président (Bugnon André, président): Le système de vote électronique n'a pas fonctionné. Il apparaît donc qu'il y a 83 voix pour la proposition de la majorité.
Ziff. III
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates (erste Lesung)
Antrag Gadient
Abs. 1
Diese Änderung tritt unter Vorbehalt von Absatz 2 zusammen ...
Abs. 2
Artikel 17 Absatz 5 tritt mit Beginn der ersten Session nach der auf das Inkrafttreten dieser Änderung folgenden Gesamterneuerung des Nationalrates in Kraft.
Ch. III
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil national (première lecture)
Proposition Gadient
Al. 1
La présente modification entre en vigueur en même temps que la modification du ... de la loi sur le Parlement du 13 décembre 2002, sous réserve de l'alinéa 2.
Al. 2
L'article 17 alinéa 5 entre en vigueur au début de la session qui suit le renouvellement intégral du Conseil national intervenant après l'entrée en vigueur de la présente modification.
Gadient Brigitta M. · Mit-F · Nationalrat · Graubünden · Fraktionslos
Ich beantrage Ihnen, den von der Kommission vorgeschlagenen neuen Absatz 5 bei Artikel 17 mit einer Übergangsbestimmung zu ergänzen, wonach auch die Bestimmung in Absatz 5 erst auf die neue Legislatur in Kraft tritt. Im Unterschied zu anderen Bestimmungen, wo das Inkrafttreten erst auf die nächste Legislatur klar ist, wenn es nicht ausdrücklich anders beschlossen wird, ist es dies hier eben nicht; deshalb mein Antrag. Er erfolgt insbesondere mit Blick auf die praktischen Auswirkungen.
Was hätte nämlich eine solche Anpassung für unmittelbare Folgen? Sicher eine kleine, in aller Regel aber zu vernachlässigende arithmetische Korrektur für die betroffenen Fraktionen, aber - und das ist entscheidend - für alle betroffenen Ratsmitglieder würde dies mitten in der laufenden Legislaturperiode Probleme, sicher zum Teil weitreichende Auswirkungen mit sich bringen.
Heute ist es ja so, dass man in aller Regel - und ich spreche hier natürlich auch aus persönlicher Betroffenheit - die zugeteilten Kommissionssitze sozusagen mitnimmt, das heisst bis zum Ende der Legislaturperiode behält. Neu gäbe es eine Neuverteilung, bei der unter Umständen eine ganze Reihe von Ratsmitgliedern - und nicht nur die direkt betroffenen - mitten in einer Legislaturperiode einen neuen Kommissionssitz zu übernehmen hätten. Sie können selber nachvollziehen, was das bedeutet: Mitten in neue Themen einzusteigen, sind wir uns ja noch gewohnt, aber vor allem gerieten wir auch mitten in einen völlig neuen Terminplan, den wir vielleicht nicht einmal mit langfristig geplanten beruflichen Verpflichtungen in Vereinbarung bringen können. Dies alles wegen eines absoluten Ausnahmefalls mit - ich sage es nochmals - wohl in aller Regel für den Gesamtrat oder eine Fraktion kleinen, für alle Direktbetroffenen aber sehr grossen Auswirkungen. Eine so weitreichende Veränderung sollte, mindestens gemäss unseren allgemeinen Rechtsgrundsätzen, nicht belastend rückwirkend bzw. ohne genügende Vorhersehbarkeit und Planbarkeit beschlossen werden.
Ich bitte Sie deshalb, meinem Antrag zu folgen und jetzt nicht mitten im laufenden Spiel die Regeln zu ändern und stattdessen, wie auch schon bei anderen gewichtigen Anpassungen, die grundsätzliche Neuregelung auf den Anfang der nächsten Legislatur vorzusehen. Die Konsequenzen sind dann für alle klar und im Voraus bekannt. Im Interesse des guten Funktionierens unseres Rates, aber auch, um mittels dieser Übergangsfrist klare Verhältnisse zu schaffen, bitte ich Sie noch einmal, meinem Antrag zuzustimmen.
Heim Bea · Mit-F · Nationalrat · Solothurn · Sozialdemokratische Fraktion
Der Antrag Gadient bezieht sich auf die Regelung der ausserordentlichen Gesamterneuerung der Kommissionen, wie gehört gemäss Artikel 17 Absatz 5. Dieser regelt, was zu tun ist, wenn sich Kräfteverhältnisse während der Legislaturperiode wesentlich ändern. Der Antrag will nun Folgendes: Wenn in Folge einer allfälligen Neubildung einer Fraktion oder nach mehreren Fraktionsaustritten eine Kommission nicht mehr repräsentativ zusammengesetzt ist, soll es in diesem Fall während der laufenden Legislaturperiode dennoch keine ausserordentliche Gesamterneuerung der Kommissionen geben. Diese Neuerung soll erst mit dem Beginn der nächsten Legislaturperiode in Kraft treten.
Die Kommission ist dem Antrag mit 12 zu 9 Stimmen bei 3 Enthaltungen gefolgt und beantragt nun dem Rat, dasselbe zu tun.
Meyer-Kaelin Thérèse · Mit-F · Nationalrat · Freiburg · Fraktion CVP/EVP/glp
La commission a examiné la proposition Gadient lors de sa dernière séance du 30 septembre 2008. Elle l'a adoptée par 12 voix contre 9 et 3 abstentions et vous propose d'en faire de même.
En vertu du nouvel alinéa 5 de l'article 17, il se pourrait que la composition des commissions soit bouleversée à plusieurs reprises pendant la législature. Cela conduirait à une instabilité dans la représentation des forces politiques présentes au sein des commissions.
La commission plaide pour un peu de continuité dans le travail; elle vous encourage donc à adopter la proposition Gadient.
Bugnon André · P-M · Nationalrat · Waadt · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Le groupe radical-libéral soutient la proposition Gadient.
Abstimmung
Abstimmung - Vote
Für den Antrag Gadient ... 140 Stimmen
Für den Antrag der Kommission ... 32 Stimmen
Abschreibung - Classement
Antrag der Kommission
Abschreiben der parlamentarischen Initiativen 05.437, 06.416, 06.467 und 06.479 sowie der Motionen 05.3077 und 06.3872
Proposition de la commission
Classer les interventions parlementaires 05.437, 06.416, 06.467 et 06.479 ainsi que les motions 05.3077 et 06.3872
Angenommen - Adopté