Parliamentary business: Versteigerung der UMTS-Lizenzen (00.5191),

00.5191, 00.5203, 00.5196

Versteigerung der UMTS-Lizenzen / UMTS-Auktionen / Aussetzung der UMTS-Versteigerung

Leuenberger Moritz · BR-M · Bundesrat · Zürich

Ich werde die Fragen Heim, Bührer und Bezzola, die denselben Bereich betreffen, gleichzeitig beantworten.

Zuständig für die Durchführung der Ausschreibung und für die Erteilung von UMTS-Mobilfunkkonzessionen ist laut Artikel 5 des Fernmeldegesetzes die Eidgenössische Kommunikationskommission (Comcom). An einer ausserordentlichen Sitzung vom 30. November hat die Comcom entschieden, keine Änderungen der Spielregeln vorzunehmen und die Auktion am 6. Dezember nach den ursprünglichen Regeln zu starten.

Der Bundesrat nimmt den Entscheid der Comcom zur Kenntnis. Gewiss wäre es im Interesse des Bundes gewesen, wenn aus der Versteigerung ein grösserer Betrag erzielt worden wäre. Dieser hätte allerdings sowohl für die Swisscom, deren Mehrheitsaktionär der Bund ist, als auch für die schweizerische Volkswirtschaft verkraftbar sein müssen.

Das UVEK hat rechtlich abgeklärt, welche Möglichkeiten zur Verfügung stünden, um höhere Einnahmen als viermal 50 Millionen Franken zu erzielen. Alle diese Möglichkeiten - Abbruch des Auktionsverfahrens, Erhöhung des Mindestangebots usw. - müssten auch dem Gebot eines fairen Verfahrens den Lizenznehmern gegenüber entsprechen.

Nach Ansicht des UVEK wäre eine angemessene Erhöhung des Mindestpreises rechtlich möglich gewesen, und ich selbst habe der Comcom eine entsprechende Empfehlung gegeben. Deren Unabhängigkeit in dieser Frage steht aber ausser Diskussion, und daher respektieren ich und der Bundesrat ihren Entscheid.

Die Comcom selber nimmt zu den aufgeworfenen Fragen wie folgt Stellung: "Die Comcom ist der Ansicht, dass eine Änderung der Spielregeln während des laufenden Verfahrens, z. B. durch die Erhöhung des Mindestgebotes, nicht gerechtfertigt werden kann. Wichtig erschien ihr zudem die Glaubwürdigkeit des Verfahrens und die Wahrung der bestehenden Regeln. Das Mindestgebot von 50 Millionen Schweizer Franken entspricht übrigens durchaus den Mindestgeboten in Grossbritannien, Deutschland oder Holland.

Nachdem sich auf dem Telekommunikationsmarkt Schweiz innert kürzester Frist schwerwiegende Änderungen ergeben haben, mussten die neu entstandenen Verhältnisse hinsichtlich eines wirksamen Wettbewerbes und möglicher unerlaubter Absprachen überprüft werden. Eine Durchführung der Auktion ohne vorgängige Prüfung wäre nicht zu verantworten gewesen. Durch diese Überprüfung kann Rechtssicherheit geschaffen werden. Die Comcom ist daher der Auffassung, dass der Verschiebungsentscheid weitherum gut verstanden wurde und dass dadurch weder innerhalb der Schweiz noch international ein Imageschaden entstanden ist.

Eine Abklärung unter den Bietern, die sich zurückgezogen haben, hat ergeben, dass die strengen Strahlengrenzwerte nur einer unter verschiedenen Faktoren waren, die den Entscheid der Bieter beeinflusst haben. Ihrer Meinung nach haben die strengen Strahlengrenzwerte und der Widerstand in der Bevölkerung gegen den Bau von Mobilfunkantennen zur Folge, dass insbesondere für den Netzaufbau ein längerer Zeitraum, der nicht genau definiert werden kann, angesetzt werden muss. Die damit verbundenen Kosten wirken ergebnisbelastend und mindern daher den relativen Wert der UMTS-Konzessionen in der Schweiz. Die Planung für den gesamten Konzessionierungsprozess erfolgte in Übereinstimmung mit dem Zeitplan der EU für die koordinierte Einführung von Mobilfunk der dritten Generationen in den Mitgliedstaaten.

Mit ihrem Zeitplan befindet sich die Schweiz bezüglich der UMTS-Konzessionsvergabe im Mittelfeld der europäischen Länder. Die Ausschreibung der UMTS-Konzessionen und damit die Festlegung der Rahmenbedingungen erfolgte im März 2000. Zu diesem Zeitpunkt wurde noch nirgends eine UMTS-Auktion durchgeführt, und die kurzfristigen Entwicklungen auf dem schnelllebigen Telekommunikationsmarkt waren auch noch nicht absehbar. Ein früheres Ansetzen der eigentlichen Auktion machte deshalb keinen Sinn." Das ist die Stellungnahme der Comcom.

Heim Alex · Nationalrat · Solothurn · Christlichdemokratische Fraktion

Die aktuellen Ereignisse seit letzter Woche haben eigentlich meine Fragen beantwortet, die ich am letzten Dienstag eingereicht hatte. Ich habe deshalb eine Zusatzfrage. Eigenartig erscheint mir, ist, dass man immer noch von einer Versteigerung der Lizenzen spricht. Würde man nicht besser von einer Abgabe der Lizenzen zu einem fest abgemachten Preis sprechen? Oder anders gefragt, Herr Bundesrat: Glauben Sie, dass der Preis von 50 Millionen Franken wesentlich erhöht wird, oder sind es wirklich definitiv 50 Millionen Franken für eine Lizenz?

Leuenberger Moritz · BR-M · Bundesrat · Zürich

Die Comcom führt eine Versteigerung, eine Auktion durch. Wenn nicht mehr Bieter da sind als Lizenzen zu vergeben sind, ist es dennoch eine Versteigerung, aber es wird einfach der Mindestpreis bezahlt.

Das ist wie bei einer Auktion eines Antiquariates, wo ein Bild verkauft wird: Das Bild kostet 500 000 Franken Mindestpreis. Wenn sich dann nur ein Einziger für dieses Bild interessiert, muss er die 500 000 Franken bezahlen. Trotzdem ist es eine Auktion; deswegen gibt man ja auch den Mindesttarif an, damit es nicht zum Preis von null Franken weggeht.

Wenn nun vier Auktionsteilnehmer da sind und vier Lizenzen zu vergeben sind, dann dürfte es bei diesen 50 Millionen Franken bleiben.

Bührer Gerold · Nationalrat · Schaffhausen · Freisinnig-demokratische Fraktion

Rechtspolitisch, Herr Bundesrat, habe ich absolutes Verständnis für die nun getroffene Lösung; sie signalisiert Rechtssicherheit.

Die eine Frage ist aber doch nicht ganz beantwortet worden. In der von Ihnen verlesenen Antwort wird erwähnt, dass sich innert kürzester Frist Veränderungen ergeben hätten. Das ist mit Bezug auf das Umfeld der Bieter zutreffend. Es ist aber auf die exogenen Veränderungen am Telekommunikationsmarkt nicht zutreffend. Es ist schon seit Ende Frühjahr, Anfang Sommer absehbar gewesen, dass diese Auktion am vorgesehenen Termin nicht erfolgreich über die Bühne gebracht werden könnte, weil sich die Marktverhältnisse dramatisch verschlechtert haben. Deswegen ist dieser Satz, den Sie zitiert haben, für mich nicht nachvollziehbar.

Leuenberger Moritz · BR-M · Bundesrat · Zürich

Das war keine Frage, sondern das war die Aussage, ein Satz, den ich zitiert habe, sei nicht nachvollziehbar. Der Satz, den ich zitiert habe, stammt von der Comcom. Ich nehme zur Kenntnis, dass Sie ihn nicht nachvollziehen können. Sie sind nicht der Einzige; es gibt viele Leute, die schon während des Verfahrens eine andere Meinung hatten, und es gibt noch viel mehr Leute, die nach diesem Verfahren nun wissen, wie man es eigentlich hätte machen sollen.

Bezzola Duri · Nationalrat · Graubünden · Freisinnig-demokratische Fraktion

Vielen Dank, Herr Bundesrat, für die Beantwortung der Fragen. Ich hätte noch eine Frage zu den Grenzwerten für die Abstrahlung von Mobilfunkantennen. Sie haben erwähnt, dass die Grenzwerte in diesem Fall keine so grosse Rolle gespielt haben. Zurzeit sprechen wir über die dritte Generation der Mobiltelefonie, die vierte Generation wird folgen. Glauben Sie nicht auch, dass die Gefahr besteht, wenn die Grenzwerte nochmals verschärft werden, dass unser Land in Zukunft mit der modernsten Technologie im Telekommunikationsbereich nicht mehr versorgt wird und dass viele Mitbewerber am Markt nicht interessiert sind und damit der Wettbewerb nicht mehr spielt?

Leuenberger Moritz · BR-M · Bundesrat · Zürich

Gegenwärtig ist die NIS-Verordnung in Kraft, und sie wird jetzt umgesetzt. Es ist keine Rede davon, diese Grenzwerte nochmals zu verschärfen. Die NIS-Verordnung gilt für sämtliche Technologien, also auch für die UMTS-Technologie, die eine andere Art von Strahlen produzieren wird.

Wir sind überzeugt, dass die Eckwerte der NIS-Verordnung schon bekannt waren, als die Rahmenbedingungen für die Versteigerungen durch die Comcom bekannt gegeben worden sind. Wenn sich also irgendein Anbieter jetzt zurückzieht und sagt, das sei wegen der unklaren Verhältnisse bei unseren Strahlenwerten und ihrer Anwendung, können wir das nur als Ausrede dafür ansehen, dass jemand aus andern Gründen nicht an diesem Wettbewerb teilnehmen will.

Für die dritte und vierte Generation sind nicht strengere Grenzwerte vorgesehen. Es geht jetzt darum, die beschlossenen Grenzwerte umzusetzen. Das ist nicht immer sehr einfach. Wir haben uns daher entschlossen, ein Gremium zur Verfügung zu stellen, das zusammen mit den Gemeinden und Kantonen Lösungen im Einzelfall finden und eine einheitliche Anwendung der NIS-Verordnung in der ganzen Schweiz garantieren kann.