09.3059, 09.3233, 09.3313, 09.3427, 09.3428, 09.3443, 09.3444, 09.3450
Eindämmung der häuslichen Gewalt / Abschaffung der bedingten gemeinnützigen Arbeit / Strafgesetzbuch. Abschaffung der Freiwilligkeit bei gemeinnütziger Arbeit / Verlängerung der Widerrufsfrist bei Nichtbewährung / Abschaffung des teilbedingten Strafvollzugs für Strafen von über zwei Jahren / Rückversetzung von verurteilten Personen / Fehlende Wirkung bedingter Geldstrafen / Wiedereinführung kurzer Haftstrafen
Forster-Vannini Erika · P-F · Ständerat · St. Gallen · Freisinnig-demokratische Fraktion
Antrag der Kommission
Annahme der modifizierten Motionen
Proposition de la commission
Adopter les motions modifiées
Präsidentin (Forster-Vannini Erika, Präsidentin): Es liegt ein schriftlicher Bericht der Kommission vor. Die Kommission beantragt, die acht Motionen in Prüfungsaufträge umzuwandeln, gemäss ihren Änderungsanträgen in Ziffer 5 des Berichtes.
Bürgi Hermann · Mit-M · Ständerat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Im Gegensatz zu den Vorstössen, die ich heute Morgen kommentiert habe, muss ich nun etwas weiter ausholen, und zwar weil wir entgegen dem Antrag des Bundesrates nicht die Annahme der Vorstösse, sondern die Annahme der abgeänderten Motionen beantragen.
An der ausserordentlichen Session vom 3. Juni 2009 hat der Nationalrat zahlreichen parlamentarischen Vorstössen, die den revidierten Allgemeinen Teil des Strafgesetzbuches und das neue Jugendstrafgesetz betreffen, zugestimmt. Die Vorstösse betreffen das neue Strafensystem, die Massnahmen, den Straf- und Massnahmenvollzug. Die Vorstösse haben somit in erster Linie das neue Strafensystem zum Gegenstand. Ausnahmen sind die Motion Sommaruga Carlo zur Strafprozessordnung und die Motion Heim, "Eindämmung der häuslichen Gewalt". Die Vorstösse zum neuen Strafensystem richten sich vor allem gegen die bedingte Geldstrafe, aber auch gegen die Geldstrafe als solche. Verlangt wird insbesondere die Wiedereinführung der kurzen Freiheitsstrafe. Für Verbrechen und Vergehen soll anstelle der Geldstrafe im Tagessatzsystem wieder die altrechtliche Busse eingeführt werden. Der Bundesrat hat diese Vorstösse geprüft und auch zum Teil zur Annahme empfohlen.
Ich nehme jetzt zum gesamten Paket Stellung und verweise in erster Linie auf den Bericht der Kommission für Rechtsfragen vom 10. November 2009. Ich beschränke mich auf einige wenige Bemerkungen. Der Bundesrat verweist - es ist wichtig, dass man sich dessen bewusst wird - in erster Linie darauf, dass er das EJPD aufgrund der Motionen Sommaruga Carlo und Amherd beauftragt habe, die Auswirkungen des Strafensystems im Bereich der kurzen Strafen zu evaluieren. Die Evaluation umfasse auch den Bereich der Verwahrung und des Jugendstrafrechtes. Der Bundesrat sagt dann in seiner Antwort zusammengefasst - es scheint mir schon noch wichtig zu sein, dass wir das zur Kenntnis nehmen -, gestützt auf die heute vorliegenden Fakten könne noch nicht fundiert beurteilt werden, welche Änderungen sinnvoll seien und was für Auswirkungen sie auf das übrige Strafensystem hätten.
Es geht deshalb darum, punktuelle Änderungen, welche nicht das gesamte Strafensystem mitberücksichtigen, zu vermeiden. Der Bundesrat betont dann aber, das EJPD sei ja nun daran, das neue Sanktionensystem, wie bereits erwähnt, zu überprüfen und werde - gestützt auf eine fundierte Faktenlage - jede Strafe und ihren Anwendungsbereich, die Art des Vollzuges und die Verknüpfungen mit anderen Sanktionen analysieren und nötigenfalls ändern. Das ist die Aussage des Bundesrates zu allen diesen Vorstössen, die hier zur Diskussion stehen. Mit einem gewissen Erstaunen, Frau Bundesrätin, das kann ich Ihnen nicht verhehlen, haben wir dann in der Kommission für Rechtsfragen zur Kenntnis genommen, dass der Bundesrat trotzdem die Annahme dieser Motionen beantragt. Das haben wir mit einem gewissen Erstaunen zur Kenntnis genommen.
Vor diesem Hintergrund, dieser Aussage des Bundesrates, sind wir dann zu einer anderen Lösung gekommen. Wir haben gesagt, man solle diese Vorstösse nicht so übernehmen und dem Bundesrat als Gesetzgebungsauftrag übertragen, und sind zum Schluss gekommen - Sie können die Begründung für unseren Antrag auf den Seiten 6 und 7 des Kommissionsberichtes finden -, dass hier keine Schnellschüsse vorzunehmen sind, dass diese Vorstösse in Prüfungsaufträge umzuwandeln sind. Der Bundesrat sagt ja selbst: Wir haben dem EJPD einen Prüfungsauftrag erteilt. Weil dieser Auftrag noch hängig ist, sind wir der Meinung, dass wir jetzt dem Bundesrat nicht im Sinne von Vorentscheidungen in Form von angenommenen Motionen die Hände binden wollen, sondern dass wir ihm die Gelegenheit geben sollten, zu überprüfen und dann im Rahmen einer Gesamtwürdigung allenfalls Gesetzesänderungen vorzuschlagen.
Ich muss Ihnen auch sagen, dass die Kommission die Stellungnahmen zum neuen Allgemeinen Teil des Strafgesetzbuches sehr ernst nimmt. In unseren Augen ist aber eine eingehende Analyse angezeigt, und diese Analyse muss in Ruhe stattfinden, weil wir gegen Schnellschüsse sind. Wir sind gegen Schnellschüsse, und diese mediale Kampagne - angefangen bei der "Kuscheljustiz" bis was weiss ich wohin - veranlasst uns nicht, jetzt einfach dem Druck der Aktualität nachzugeben und diese Vorstösse anzunehmen, sondern das Ganze sachlich und ruhig zu prüfen.
Vor diesem Hintergrund - das können Sie dem Bericht entnehmen - ändern wir bei allen Motionen, die die Frau Präsidentin aufgelistet hat, den Text so, dass daraus Prüfungsaufträge werden. Das Einzige, was wir ändern, ist also, dass wir aus den Motionen Prüfungsaufträge machen. Sie sehen die konkreten Texte unter Ziffer 5 unseres Berichtes. Ich brauche das nicht zu wiederholen.
Im Namen der Kommission ersuche ich Sie, im Gegensatz zum Beschluss des Nationalrates und zum Antrag des Bundesrates, diese Motionen nicht anzunehmen, sondern unserem Antrag stattzugeben, alle diese Vorstösse in Prüfungsaufträge umzuwandeln.
Frau Bundesrätin, Sie werden sich ja dann dazu äussern. Wir würden es sehr schätzen, wenn Sie sich unseren Prüfungsanträgen anschliessen könnten.
Stadler Hansruedi · Mit-M · Ständerat · Uri · Fraktion CVP/EVP/glp
Ich erlaube mir zu den verschiedenen Vorstössen zur Änderung des Sanktionsrechtes des Allgemeinen Teils unseres Strafgesetzes einige grundsätzliche Bemerkungen anzubringen.
Vorab finde auch ich, dass es angezeigt ist, dass die kurzen Freiheitsstrafen, die bedingten Strafen und das Verhältnis zwischen Bussen und Geldstrafen einer eingehenden und gründlichen Analyse unterzogen werden. Ich betone "eingehend", und ich betone "gründlich". Aber ich habe grosse Mühe damit, wie man im Nationalrat praktisch über alle Parteigrenzen hinweg mit dem Zweihänder auf das neue Sanktionensystem des Allgemeinen Teils unseres Strafrechtes eingeschlagen hat. Gebetsmühlenartig sprachen fast alle im Saal oder vor der Kamera von der täterfreundlichen Kuscheljustiz.
Ich staune einfach: Das neue Sanktionensystem ist seit 2007 in Kraft, und im Parlament ist schon jede und jeder Experte für eine abschliessende Analyse und Beurteilung des Systems. Alles wurde dann noch begleitet und angeheizt durch Aussagen von gewissen Vertretern der sogenannten Justizpraxis.
Eines ist festzuhalten: Die Reform des Allgemeinen Teils unseres Strafrechtes wurde nicht übers Knie gebrochen. Es gab Expertenberichte. In beiden RK wurde die Vorlage über Jahre hinweg beraten. Es wurden Vernehmlassungen durchgeführt. Im Parlament wurde das neue Sanktionensystem diskutiert. Ich kann einfach nur für den Ständerat sagen, dass die Reform des Allgemeinen Teils unseres Strafrechtes von uns hier in diesem Raum nicht im Zustande einer kollektiven allgemeinen geistigen Umnachtung beschlossen wurde. Nein! Wir wussten, was zu beschliessen war, und wir haben das auch so gewollt.
Wenn man die heutigen Diskussionen hört, wünschen sich anscheinend alle wieder die guten alten Zeiten zurück. Das kann man nur so fordern, wenn man die Strafpraxis in den letzten zwanzig, fünfundzwanzig Jahren nie vertieft geprüft hat.
Tatsache ist einmal, dass die Kurve der Statistik der Strafurteile als Ganzes über Jahre flach verläuft - dies auch im Verhältnis zur Bevölkerungsentwicklung. Tatsache ist auch, dass die noch nach dem alten Recht ausgesprochenen Sanktionen über Jahrzehnte hinweg anscheinend eine recht grosse Konstanz aufweisen. Die Bussen nahmen laufend zu, bis auf deutlich über 30 Prozent der Strafen. Die bedingte Freiheitsstrafe machte die letzten Jahre konstant 50 Prozent der Fälle aus, sie wurde in rund 40 000 Fällen pro Jahr ausgesprochen. Dabei musste in lediglich 10 Prozent der Fälle der Vollzug angeordnet werden. Insgesamt entfielen über 90 Prozent der Freiheitsstrafen auf kurze Sanktionen bis zu sechs Monaten. Davon wurden regelmässig 80 Prozent bedingt ausgesprochen. In 96 Prozent aller Fälle, bei denen dem bedingten Strafvollzug aus objektiven Gründen nichts entgegengestanden ist, wurde der bedingte Strafvollzug ausgesprochen. In der Praxis hat man dem sogenannten subjektiven Kriterium der guten Prognose nicht immer grosse Beachtung geschenkt. Langzeitstrafen waren nach dem sogenannten alten Recht selten. Massnahmen wurden schlussendlich in 1,2 bis 1,6 Prozent der Fälle ausgesprochen.
Eine weitere Tatsache ist, dass von den verbleibenden 11 000 bis 15 000 unbedingten Freiheitsstrafen ein Drittel - ich betone: ein Drittel - in der Vollzugsform der gemeinnützigen Arbeit vollzogen wurde, ein weiteres Drittel in der Form der Halbgefangenschaft; man arbeitet während des Tags und verbringt die Nacht und das Wochenende im Gefängnis.
Tatsache ist somit, dass für den effektiven Strafvollzug in den vergangenen Jahren nach dem alten Recht noch folgende Kategorien übrig blieben: die sogenannten Langstrafen und im Rahmen der Kurzstrafen die fluchtgefährlichen, nichtarbeitswilligen oder betäubungsmittelabhängigen Straftäter. Es liegt nun in der Verantwortung des Parlamentes und des Bundesrates, diese Strafrealität unter dem Regime des alten Rechtes in Bezug zum neuen Regime unseres Sanktionensystems zu setzen. Es geht doch nicht an, dass wir einfach aus dem hohlen Bauch heraus politisieren, ohne dass eine gründliche Analyse erfolgt ist und ohne dass sich das neue System auch über einen bestimmten Zeitraum bewähren konnte.
Nachdem ich die Voten im Nationalrat gelesen habe, muss ich einfach sagen: Da ging man zum Teil von einer völlig falschen Strafrealität unter dem Regime des alten Strafrechtes aus. Wir müssen uns bewusst sein: Gerade im Interesse der Opfer und der Allgemeinheit führt auch in einem künftigen Strafrecht kein Weg am Resozialisierungsanspruch vorbei. Bei jedem Wegsperren müssen wir bedenken, dass die meisten Straftäter einmal wieder freigelassen werden müssen.
Noch einige Bemerkungen zu zwei konkreten Fragen. Zur Frage der Abschaffung der kurzen Freiheitsstrafe: Vermutlich war dies gar nicht so falsch. Ich frage einfach, ob die kurze Freiheitsstrafe geeignet ist, die Täter zu bessern: Ist bei einem Verlust der Stelle oder des sozialen Netzwerks nicht eher eine Desozialisierung der Täter die Folge? Ist der Kontakt mit anderen Delinquenten positiv? Sagen dann schlussendlich alle, die das fordern, auch Ja zu neuen Gefängnisbauprogrammen? Der bedingte Vollzug der Geldstrafe ist ein anderer wichtiger Punkt; er muss genauer angeschaut werden. Hier erachte ich eine Kritik durchaus als nachvollziehbar.
Grundsätzlich wünsche ich einfach, dass auch der Bundesrat in keine falsche Hektik verfällt. Er soll eine gründliche Wertung und Analyse vornehmen. In diesem Sinne ist die Umwandlung der Motionen des Nationalrates in Prüfungsaufträge das einzig Richtige. Ein System muss zum Teil ausjustiert werden, aber wohlüberlegt und nicht auf die Art und Weise, wie die Anpassung diesmal eingeläutet wurde.
Bedenken wir, dass es hier nicht um den Eingriff in irgendein belangloses Nebenstrafrecht geht, sondern um den Eingriff in den Allgemeinen Teil unseres Strafrechtes.
Luginbühl Werner · Mit-M · Ständerat · Bern · Fraktion BD
Ich habe im März 2009 eine Motion eingereicht mit der Forderung, die bedingten Geldstrafen abzuschaffen und Freiheitsstrafen unter sechs Monaten wieder einzuführen. Der Bundesrat beantragte Annahme dieser Motion 09.3158. Diese Motion war in der Sommersession traktandiert. Ich habe mich im Interesse der Verfahrensökonomie damit einverstanden erklärt, dass sie abgesetzt wird, damit wir nicht im Sommer und im Winter über dieses Geschäft diskutieren müssen.
Ich war in der Kommission dann auch bereit, meine Motion zu sistieren. Warum? Erneut im Sinne der Verfahrens- und Ratsökonomie, weil es nach meiner Auffassung durchaus Sinn macht, dass man hier die unterschiedlichen Forderungen, die jetzt auf dem Tisch liegen, aus einer Gesamtoptik prüft und uns anschliessend die entsprechenden Optimierungen unterbreitet und dass erst zu diesem Zeitpunkt hier eine breite inhaltliche Debatte stattfinden soll. Unter diesen Umständen war ich mit der Absetzung und Sistierung einverstanden. Ich wäre aber eindeutig nicht einverstanden gewesen, wenn damit das Thema auf die lange Bank geschoben würde.
Ich bin nicht mit der Haltung "Alles ist schlecht" an das neue StGB herangegangen. Ich habe meinen Vorstoss gestützt auf die zweijährige Erfahrung in der Berner Justiz formuliert. Meine Forderung setzt nach meiner Auffassung beim wichtigsten Schwachpunkt an, und ich bin immer noch überzeugt, dass sie richtig ist und dass dort Handlungsbedarf besteht. Diese Überzeugung wird auch durch eine Umfrage bei allen Kantonen gestützt. Man kann schon sagen, wir hätten jetzt erst bald drei Jahre Erfahrung. Wir haben aber eben jetzt bald drei Jahre Erfahrung, und wenn ein Gesetz Mängel hat und diese Mängel zu grotesken Situationen führen, muss man sie ausmerzen. Wenn man das nicht tut, gefährdet man auch die positiven Elemente eines Gesamtkonstrukts.
Unter diesen Umständen war ich bereit, das Ganze zurückzuziehen. Der Antrag der Kommission für Rechtsfragen scheint mir in die richtige Richtung zu gehen.
Schweiger Rolf · Mit-M · Ständerat · Zug · Freisinnig-demokratische Fraktion
Wir Juristen gelten im Begriffswesen der Welt als weltfremde Traumtänzer, die sich in einem Anfall von theoretisch-philosophischen Aufwallungen an Gesetzesänderungen heranmachen. Man neigt zur Auffassung, dass all dieses Juristenzeug letztlich ja doch nicht recht verständlich sei und dass der gesunde Menschenverstand eigentlich etwas völlig anderes wolle. Ich bin Realist genug, diese Beurteilung zu kennen. Deshalb habe ich es mir zum Ziel gemacht, bei allen Fragen, bei denen es eben auch um Theorie, auch um Philosophie, auch um Psychologie geht, darüber nachzudenken, ob irgendwelche realen Anhaltspunkte bestehen, welche unser Tun als richtig oder als falsch beurteilen lassen.
Die verschiedenen Motionen, die Gegenstand unserer heutigen Diskussion sind, waren ebenfalls Anlass für mich, dies zu tun. Ich habe mir eine ganz einfache Überlegung gemacht. Das Strafensystem hat ja insbesondere den Zweck, spezialpräventiv und generalpräventiv zu wirken. Das Ziel ist also, mit anderen Worten, die Zahl der Straftaten möglichst gering zu halten. Um nun die alte Situation von vor 2007 mit der Situation nach 2007 zu vergleichen, habe ich nichts anderes getan, als gewisse Statistiken zu konsultieren. Es gibt in der Schweiz detaillierteste Statistiken über die Zahl der Delikte; aufgeteilt nach den verschiedenen Deliktarten, aufgeteilt nach Alter usw. Ich nenne Ihnen nur drei Zahlen. Im Jahre 2005 und 2006, also in den letzten zwei Jahren vor Inkrafttreten des neuen Strafgesetzbuches, wurden in der Schweiz durchschnittlich 87 965 Strafen pro Jahr für Delikte ausgesprochen. Ich wiederhole: 87 965.
Nach dem Jahre 2006, also in den Jahren 2007 und 2008, betrug die Zahl pro Jahr 87 722. Sie sehen: Die Zahlen liegen sehr nahe beieinander. Sie stellen sogar fest, dass die Zahl der Delikte nach Inkrafttreten des neuen Strafgesetzbuches um 243 pro Jahr zurückging. Dies ist statistisch nicht signifikant, dessen bin ich mir durchaus bewusst, aber es lässt einen ganz klaren Schluss zu: Es ist unter der Herrschaft des neuen Regimes zu keiner signifikanten Änderung bezüglich der Zahl der Taten gekommen. Dies ist ein gewichtiges Indiz dafür, dass die neue Regelung so falsch nicht sein kann.
Ich habe durchaus Verständnis dafür, dass jemand, der sich mit dieser Sache nicht befasst, Schwierigkeiten hat zu verstehen, was eine bedingte Geldstrafe ist, zumal beim Inkrafttreten dieser Revision eine Konfusion mit Bussen und Geldstrafen entstanden ist. Aber wir dürfen uns durch solche Momentanbeurteilungen, durch Beurteilungen, die auf Unsicherheiten beruhen, nicht blenden lassen; wir dürfen nicht den ersten Gefühlen nachgeben und alles gleich wieder ändern. Die genannten Zahlen beweisen, dass es durchaus gerechtfertigt sein kann, das System zu belassen und gegebenenfalls gewisse Anpassungen vorzunehmen. Wir können als Gesetzgeber Sicherheit haben, dass wir nichts, aber auch gar nichts gemacht haben, um die Zahl der Delikte in der Schweiz in der Folge einer Strafrechtsrevision anschwellen zu lassen. Der Status quo wurde erhalten, das ist meines Erachtens die zentrale Aussage, die es rechtfertigt, den Bundesrat damit zu beauftragen, sich doch noch der Frage anzunehmen, ob Änderungen möglich sind. Es wäre aber grundfalsch, dem Bundesrat zu sagen, er müsse das und das ändern, wenn wir wissen, dass es gar nichts Negatives bewirkt hat.
David Eugen · Mit-M · Ständerat · St. Gallen · Fraktion CVP/EVP/glp
Ich möchte der Kommission dafür danken, dass sie erstens einmal diese Motionen zusammengefasst und zusammen geprüft hat und sich zweitens genau überlegt hat, was mit Blick auf das Strafrecht zu tun ist. Ich teile die Meinung, die jetzt verschiedentlich zum Ausdruck gekommen ist und die insbesondere auch der Sprecher der Kommission hier unterstrichen hat. Das neue Sanktionensystem, das wir eingeführt haben, ist sicher daraufhin zu prüfen, ob es sich bewährt, aber die Prüfung ist noch in keiner Weise abgeschlossen - in keiner Weise. Herr Kollege Schweiger hat auf die statistischen Unterlagen hingewiesen, aus denen man Entwicklungen im Zusammenhang mit dem neuen Sanktionensystem ablesen kann, oder eben, wie er sagt, auch Nichtentwicklungen, jedenfalls keine Negativentwicklungen.
Ein Kernpunkt der Strafrechtsreform war, dass kurze, vor allem auch bedingte Freiheitsstrafen durch Geldstrafen ersetzt werden. Das war ein wesentlicher Punkt. Ich möchte auch einmal darauf hinweisen: Die weitaus meisten Strafen in diesem Bereich betreffen den Bereich des Strassenverkehrsgesetzes; es sind Massendelikte, die stattfinden, Delikte in sehr grosser Zahl. Diese werden so abgehandelt. Daher finde ich es richtig, dass man damals überlegt hat, dass diese Art der Strafen, die kurzen Freiheitsstrafen, sehr kostspielig sind und im Endeffekt nichts bringen. Dass man hier den Schritt zu den Geldstrafen gemacht hat, finde ich nach wie vor richtig. Aber ich unterstütze selbstverständlich, dass man im Detail prüft, ob es daraus negative Folgen gibt, ob bestimmte Tatkategorien zunehmen, ob bestimmte Täterbilder zunehmen, ob bestimmte Täterprofile zunehmen. Auch im Bereich des Strassenverkehrsgesetzes bitte ich, das unbedingt zu tun, weil das ja - neben den Betäubungsmitteldelikten, wo es vor allem um Drogenkonsum geht - der Hauptbereich ist. Gibt es da Veränderungen im Täterverhalten?
Was mich an der Debatte stört und auch an der nationalrätlichen Diskussion gestört hat, ist die Haltung von einzelnen Justizorganen, wie sie zum Ausdruck gekommen ist. Ich möchte alle, die an dieser Diskussion teilnehmen, bitten, auch das Gesetz zu lesen. Das Gesetz gibt der Justiz alle Möglichkeiten. Die Justiz hat insbesondere das Recht, unbedingte Strafen auszufällen - man lese bitte die Artikel 42ff. - und damit, wenn es notwendig ist, den Täter von der Begehung weiterer Verbrechen oder Vergehen abzuhalten. Es ist keineswegs so, dass der bedingte Strafvollzug einfach gewährt werden muss, sondern die Justiz, die Richter sind aufgerufen, im Einzelfall sorgfältig zu prüfen, ob wirklich der bedingte Strafvollzug gewährt werden kann.
Eine wichtige Bestimmung finde ich auch jene, die immer wieder angesprochen wird, dass nämlich der bedingte Strafvollzug zu verweigern ist, wenn der Täter eine zumutbare Schadensbehebung unterlässt und sich uneinsichtig zeigt. Auch hier ist es Aufgabe der Justiz, die Vorgaben, die das Gesetz macht, in der täglichen Arbeit umzusetzen. Ich finde, das ist überhaupt noch nicht ausgelotet worden. Ich finde, dass man vor allem auch die Tätigkeit der Gerichte genau analysieren muss. Das geschieht jetzt mit dem neuen Strafrecht. Daher bin ich froh, dass wir uns jetzt die Zeit nehmen und dem Bundesrat den Prüfungsauftrag geben, die Realitäten abzuklären. Wir sollten nicht hingehen und uns durch mediale Aufregung, die immer mehr angeheizt wird, zu falschen gesetzgeberischen Aktivitäten verleiten lassen.
In diesem Sinne bitte ich Sie, der Kommission zuzustimmen.
Jenny This · Mit-M · Ständerat · Glarus · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Kollege Bürgi, ich hege einfach langsam die Befürchtung, dass die Kommission die Verschärfung des Strafrechtes des Bundesrates langsam unterwandert. Ich hoffe, das sei nicht so. Wir sind uns wohl alle einig, dass die Kriminalität, speziell aber auch die Jugendkriminalität, lange Zeit nicht ernst genommen und die entsprechenden Fälle als Einzelfälle bagatellisiert wurden. Dazu liegen halt nun Fakten und Zahlen auf dem Tisch, und kein Mensch kann mehr sagen, dass die Jugendkriminalität nicht zunimmt und nicht zum ernsthaften Problem wird. Die Brutalität unter Jugendlichen freitags und samstags kennt wirklich keine Grenzen mehr. Leider ist diese Gewalt in den meisten Fällen eben auch ein Ausländerproblem. Das kann man negieren oder nicht, aber es ist eben eine Tatsache.
Wir erinnern uns - ich habe das vorhin schon erwähnt - an die drei 16-jährigen, ausnahmslos vorbestraften Jugendlichen einer Küsnachter Schule, die in München wahllos Männer verprügelt und einen ihnen unbekannten Geschäftsmann praktisch halbtot geschlagen haben. Alle Täter waren vorbestraft. Doch die Lehrer wussten es nicht, hatten keine Informationen, weil sie keine Einsicht in die entsprechenden Akten hatten. Eine diesbezügliche Motion (09.3731) von mir haben Sie eben deutlich abgelehnt. Aber angesichts dieser Tatsache ist Handlungsbedarf gegeben, und der Nationalrat hat das erkannt und verschiedenen Verschärfungen zugestimmt.
Aber offenbar glaubt man vielenorts immer noch, man könne alle Täter heilen, therapieren und resozialisieren. Das ist ein guter Glaube, aber letztlich nützt das nichts. Es muss doch heute schwerwiegende Konsequenzen haben, wenn jemand etwas Unrechtes tut, wenn er kriminell wird. Dann muss das schmerzen. Aber heute sind die Strafen doch vielfach gar keine Strafen mehr.
Die bedingten Geldstrafen haben sich nicht bewährt. Man muss weder sitzen noch bezahlen - überhaupt nichts. Also wieso soll jemand inskünftig vor einem Verbrechen zurückschrecken? Diese Strafen haben sich nicht bewährt.
Die bedingte gemeinnützige Arbeit nützt ebenfalls rein gar nichts. Der Nationalrat hat der Abschaffung des teilbedingten Strafvollzugs für Strafen über zwei Jahren zugestimmt. Wir sollten dies ebenfalls tun, denn Strafen zwischen zwei und drei Jahren sind wirklich keine Lappalien. Aber ich gehe davon aus, dass unsere Kommission das Problem erkannt hat, und ich hoffe nicht, dass man mit spitzfindigen juristischen Formulierungen die Verschärfung abschwächt.
Das Problem ist vorhanden, und wir tun gut daran und sind gut beraten, wenn wir dieses Problem ernst nehmen. Ich vertraue auf unsere Kommission.
Schweiger Rolf · Mit-M · Ständerat · Zug · Freisinnig-demokratische Fraktion
Sie gestatten mir eine ganz kurze Replik auf das Votum von Kollege Jenny. Herr Kollege Jenny kommt mir vor wie ein Chamäleon. Wenn es um rationale Fragen geht, die im weitesten Sinne auch das Bauwesen wie etwa die Neat betreffen, ist er absolut in der Lage und befähigt, sich mit absolutem Realitätssinn den Sachen zu nähern und objektiv eine Würdigung dessen vorzunehmen, was ist. Sobald Herrn Jenny aber ein anderer Lebensbereich antrifft, ist er ein Meister im Wecken von Emotionen.
Ich habe versucht, anhand von Zahlen darzustellen, wie die Situation ist. Man kann jederzeit alles mit irgendwelchen Beispielen, die ich aufs Schärfste verurteile, begründen. Aber es ist nicht richtig, so zu tun, als ob dies wegen der Strafrechtsänderung eine Gegebenheit der heutigen Situation ist. Ich würde mich freuen, mit Herrn Jenny ein Glas Wein oder auch nur einen Kaffee zu trinken - er kann wählen, was er will - und ihm in meine Unterlagen bezüglich der Zahlen und Daten der Straffälle Einblick zu geben.
Wir wollen das Gleiche. Wir wollen das Gleiche! Wir wollen, wenn immer möglich - wenn immer möglich! -, dass unsere Gesellschaft von kriminellen Taten verschont wird. Aber wir müssen uns den Realitäten stellen. Und nochmals: Es sind nach Inkrafttreten der Strafgesetzrevision weniger Fälle passiert als vorher, unwesentlich weniger, aber es ist falsch, so zu tun, als ob wir nun mit einer Änderung des Strafgesetzes wieder alles viel besser machen würden. Bleiben wir doch realistisch, genau wie wir das auch bei der Neat sind!
Bürgi Hermann · Mit-M · Ständerat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Danke, Herr Kollege Schweiger, das können Sie dann bilateral machen. Ich möchte Herrn Jenny im Namen der Kommission einfach beruhigen, dass es in keiner Art und Weise darum geht, dass wir die Gewaltanwendung oder die Kriminalität unterschätzen. Die Frage, die wir zu beantworten haben, ist einzig und allein die, ob das Sanktionensystem tauglich sei: Ja oder nein? Das nehmen wir ernst, Kollege Jenny. Das nehmen wir ernst; deshalb übernehmen wir auch die meisten der Vorstösse aus dem Nationalrat. Ich nenne ein Beispiel: "Abschaffung des teilbedingten Strafvollzugs für Strafen von über zwei Jahren" - dazu sagen wir: Der Bundesrat wird beauftragt zu prüfen, ob dem Parlament ein bestimmter Gesetzesänderungsvorschlag unterbreitet werden soll.
Es geht also nur um das Sanktionensystem. Denn wir sind der Meinung, es sei wichtig, dass das Gesamtgebilde des Allgemeinen Teils des Strafgesetzbuches im Bereich Sanktionensystem - das spielt ineinander - ganzheitlich betrachtet wird. Deshalb sind wir der Meinung, der Bundesrat müsse das im Sinne einer Prüfung auch ganzheitlich betrachten. Das ändert aber nichts daran, dass wir sagen, er solle sich das Sanktionensystem anschauen. Das hat gar nichts damit zu tun, dass wir irgendwie die Gewaltakte ignorieren würden oder nicht der Meinung wären, dass die Kriminalität zu bekämpfen sei. Das wollte ich hier einfach sagen.
Unser Entscheid - bitte nicht falsch verstehen -: Wir schlagen einen anderen Weg des Vorgehens vor, nämlich eine Überprüfung dieses Sanktionensystems, eine Überprüfung, ob es in letzter Konsequenz tatsächlich auch geeignet ist, die gewünschte Wirkung zu erzielen. Das wollte ich hier einfach noch festhalten.
Widmer-Schlumpf Eveline · BR-F · Bundesrat · Graubünden
Ich möchte mich zuerst zu Herrn Bürgis Infragestellung der Behandlung dieser Motionen durch den Bundesrat äussern. Wir haben die folgende Praxis: Wenn eine Motion einen Bereich betrifft, den wir gerade prüfen, und wenn in der Motion nicht schon ganz klar vorgegeben wird, wie die Regelung effektiv sein soll, dann entscheiden wir zugunsten der Motion und beantragen, sie anzunehmen. Das ist eine Praxis, die der Bundesrat seit längerer Zeit hat, im Übrigen auch in anderen Bereichen. Deshalb sagen wir bei Motionen, die klar verlangen, dass ein bestimmter Artikel abzuändern ist, Nein. Wenn beantragt wird, es sei etwas zu prüfen, sagen wir Ja. Das ist die Praxis. Wir können auch einmal miteinander darüber diskutieren, was Sie daran ändern möchten oder was besser gemacht werden könnte; dies zu Ihrer Frage.
Der Bundesrat ist, wie auch Ihre Kommission, der Auffassung, dass man hier keine Schnellschüsse machen soll. Ich denke aber, man kann nicht von Schnellschüssen sprechen, da man den Kantonen Anfang 2009 einen Fragenkatalog zu verschiedenen Punkten vorlegte, insbesondere zu den bedingten Geldstrafen, der bedingten gemeinnützigen Arbeit und den kurzen Freiheitsstrafen. Die Frage ist ja, wie sie das in ihrem Vollzug erleben. Wie lässt es sich umsetzen, wie spielt es sich im Vollzug ab? Ist es wirksamer, ist es weniger wirksam? Was sind bei einer bedingten Geldstrafe die Folgen, wenn jemand keine Mittel hat: Wie geht man damit um? Wie geht man damit um, wenn jemand bei einer Geldstrafe keine Mittel hat?
Die Kantone haben sich geäussert. Sie haben in der grossen Mehrzahl die Fragen aufgeworfen, die jetzt diskutiert wurden; sie haben gesagt, wo sie Probleme sehen. Wir werden auch in diesem Bereich den Allgemeinen Teil des Strafgesetzbuches genauer überprüfen und Ihnen dann entsprechende Vorschläge machen.
Es wurde gesagt, dass die Reform, die 2007 in Kraft getreten ist, nicht über das Knie gebrochen worden sei, dass das ein langer Prozess gewesen sei - Vernehmlassung, Gesetzgebung bzw. Beratung im Parlament. Jene unter Ihnen, die dabei waren, mögen sich erinnern, dass man im Parlament noch verschiedene Dinge angepasst bzw. geändert hat, gegen welche sich in der Vernehmlassung vor allem die im Vollzug tätigen Behörden ausgesprochen hatten. Das ist die Situation, und das hat sich jetzt auch in bestimmten Bereichen gezeigt: Es ist nicht alles so umsetzbar, wie man sich das erhofft hat. Darum rechtfertigt sich eine genaue Prüfung der möglichen Wirkungen oder auch der Nichtwirkungen. Es ist so, wie auch von Herrn Ständerat Stadler gesagt worden ist: Die Realität ist die, dass Strafen und Massnahmen in der Regel sehr konsequent umgesetzt werden. Also kann man nicht sagen, dass wir eine Kuscheljustiz hätten und der Strafvollzug ein Ferienlager sei. Wenn Sie einmal in einer Strafanstalt sind, vor allem auch in einer Jugendanstalt oder im Jugendmassnahmenvollzug, sehen Sie, wie sich der Tag abwickelt und wie die Tagesstruktur aussieht. Es gibt Ausnahmen, wie überall, wo es nicht gut läuft. Aber in aller Regel wird das sehr konsequent umgesetzt, auch mit dem Ziel, so, wie es gesagt worden ist, nicht alleine zu bestrafen - obwohl die Strafe freilich notwendig ist und auch vollzogen werden soll -, sondern dem Jugendlichen und der Jugendlichen die Möglichkeit zu geben, wieder in die Gesellschaft zurückzukehren und dort den Weg wiederzufinden. Das ist eine sehr schwierige, sehr anspruchsvolle Aufgabe.
Zur Entwicklung der Jugendkriminalität, die Herr Ständerat Jenny angesprochen hat: Seit Jahren steht die Jugendkriminalität bzw. die Verurteilung von Jugendlichen im Vergleich mit der Verurteilung sämtlicher Personen in der Schweiz im selben Verhältnis. Seit Jahren betreffen 17 Prozent aller Verurteilungen Jugendliche. Und da kann man nicht sagen, die Jugendkriminalität hätte sich entsprechend übermässig entwickelt. Was richtig ist: Es sind Gewaltdelikte, die zum Teil viel härter ausfallen als noch vor wenigen Jahren. Aber eine Zahl, die vielleicht auch Sie, Herr Ständerat Jenny, interessieren dürfte: Die Zahl der Urteile gegenüber ausländischen Jugendlichen mit oder ohne Wohnsitz sowie Asylsuchenden hat von 5170 auf 4435 abgenommen - und das ist ganz neu. Das möchte ich einfach auch betonen, weil man immer wieder andere Zahlen hört; wir haben jetzt die neusten Zahlen hier.
Jetzt komme ich noch zur Frage, wie wir mit den im Nationalrat angenommenen Motionen umgehen sollen. Zum einen bin ich froh, dass Sie der Motion Hochreutener auch zugestimmt haben und die Motion Stamm abgelehnt haben. Ich habe Ihnen gesagt, was der Anlass war, diese Motionen hier anzunehmen: im Sinne einer Prüfung der verschiedenen Anliegen. Insofern bin ich selbstverständlich einverstanden, wenn Sie das in einen Prüfauftrag umwandeln. Wir werden Ihnen eine in sich geschlossene Vorlage zu möglichen Änderungen des AT StGB unterbreiten; im Übrigen auch des BT StGB, das möchte ich hier sagen, weil ich irgendeinmal gelesen habe, das sei jetzt sistiert worden. Wir sind an beiden Teilen sehr intensiv am Arbeiten. Ich werde Ihnen das dann präsentieren. Ich bin einverstanden mit der Umwandlung.
Forster-Vannini Erika · P-F · Ständerat · St. Gallen · Freisinnig-demokratische Fraktion
Angenommen - Adopté
Schluss der Sitzung um 17.15 Uhr
La séance est levée à 17 h 15