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Übertragung der Hörgeräteversorgung ins KVG
Forster-Vannini Erika · P-F · Ständerat · St. Gallen · Freisinnig-demokratische Fraktion
Sie haben einen schriftlichen Bericht der Kommission erhalten. Die Kommission beantragt einstimmig, der Initiative keine Folge zu geben.
Kuprecht Alex · Mit-M · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Mit Datum vom 3. Oktober 2008 reichte Nationalrat Reto Wehrli eine parlamentarische Initiative ein mit dem Ziel, die rechtlichen Grundlagen zu schaffen, um die Hörgeräteversorgung von der Invalidenversicherung in die Krankenversicherung zu übertragen. Er begründete seinen Vorstoss damit, dass eine Untersuchung der Eidgenössischen Finanzkontrolle gezeigt habe, dass bei der Hilfsmittel- und insbesondere bei der Hörgeräteversorgung Sparanreize fehlen würden. Die nachgefragte Menge nehme massiv zu und werde auch in Zukunft einen Anstieg der Kosten verursachen. Gerade das KVG kenne jedoch Sparanreize im Bereich der Hilfsmittel, zudem gelte im KVG das Wirtschaftlichkeitsprinzip. Auch in den umliegenden Ländern sei die Krankenversicherung für die Hörgeräteversorgung zuständig. Eine Übertragung erleichtere ausserdem die Vergleichbarkeit der Preise und einige Hilfsmittel der AHV seien bereits ins KVG übertragen worden. Zum Vergleich wurde auch die Entschädigung für Brillen aufgeführt; diese Kosten werden ja bekanntlich ebenfalls über das KVG teilweise vergütet.
Gegenüber der heutigen Situation in der AHV, die nur eine einohrige Versorgung bezahle, bringe eine Übernahme durch das KVG sogar eine Besserstellung der Betroffenen, weil das KVG nur einen Selbstbehalt von 10 Prozent vorsehe, währenddem in der AHV ein Selbstbehalt von 25 Prozent zur Anwendung komme. Gleichzeitig könne so auch dem Problem von Fehlanreizen durch den Besitzstand der IV-Versorgten beim Übertritt in die AHV entgegengewirkt werden und das BSV würde von einer aufwendigen Aufgabe entlastet.
Die geforderte Massnahme soll im Rahmen der 6. IV-Revision geprüft werden.
Unsere Schwesterkommission hat sich am 14. Januar 2009 mit 12 zu 9 Stimmen bei 2 Enthaltungen entschlossen, der parlamentarischen Initiative Wehrli keine Folge zu geben. Eine Minderheit beantragte dem Rat jedoch, dieser Initiative sei Folge zu geben.
Die Kommission unseres Rates hat sich an ihrer Sitzung vom 18. Januar 2010 mit der parlamentarischen Initiative befasst und ist einstimmig zum Schluss gekommen, der Initiative sei keine Folge zu geben. Sie teilt die Meinung der SGK-NR, dass die Preise für Hörgeräte grundsätzlich zu hoch sind und gesenkt werden sollen, dass aber die vorgeschlagene Verlagerung von der AHV/IV hinüber zur Krankenversicherung kein tauglicher Weg zur Lösung des Problems ist. Insbesondere ist im KVG die Möglichkeit kleiner, auf die Preise Einfluss zu nehmen.
Würden die Hörgeräte auf die Mittel- und Gegenständeliste genommen, wäre ein weiterer, in der Krankenversicherung nicht gewünschter Leistungsausbau die Folge, der bei den Krankenkassenprämien einen weiteren Kostenschub verursachen würde. Gerade die Prämienerhöhung per 1. Januar 2010 verlangt jedoch eine strikte Zurückhaltung bei weiterem Leistungsausbau. Das gilt auch für die Übertragung von Leistungen aus anderen Sozialversicherungszweigen ins KVG. Zudem hätten die Leistungsbeiträge durch das KVG via Mittel- und Gegenständeliste wohl eine Senkung der Beiträge durch das KVG zur Folge, was für die Hörbehinderten eine höhere Eigenleistung nach sich ziehen würde.
Das BSV ist gegenwärtig dabei zu prüfen, wie die Kosten von Hörgeräten reduziert werden könnten. Eine Übertragung würde diesen Bemühungen, die im Rahmen der 6. IV-Revision - der Bericht dazu wurde jetzt durch den Bundesrat verabschiedet - als Massnahme zur Kostenentlastung bei der IV eingebaut werden sollen, zuwiderlaufen.
Ich beantrage Ihnen deshalb im Namen der einstimmigen Kommission, der parlamentarischen Initiative Wehrli keine Folge zu geben.
Forster-Vannini Erika · P-F · Ständerat · St. Gallen · Freisinnig-demokratische Fraktion
Der Initiative wird keine Folge gegeben
Il n'est pas donné suite à l'initiative