Parliamentary business: CISIN IV (09.3466)

09.3466

CISIN IV

Noser Ruedi · Mit-M · Conseil national · Zurich · Groupe radical-libéral

BO 2009 N 1778Mit einer Motion vom Mai dieses Jahres will die WBK des Nationalrates den Bundesrat beauftragen, "bis Ende 2009 ein Konzept für Nasak IV vorzulegen". Beim Nationalen Sportanlagenkonzept (Nasak) handelt es sich um ein Konzept gemäss Artikel 13 des Bundesgesetzes über die Raumplanung und damit um ein Planungs- und Koordinationsinstrument des Bundes.

Die Sportförderung ist in der Schweiz so organisiert, dass der Bund, die Kantone und die Gemeinden die Aktivitäten und Initiativen von Privaten - dies sind in der Regel die Vereine und Verbände - mit günstigen Rahmenbedingungen unterstützen. Sinn und Zweck des Nasak ist es, für die nationalen Sportverbände im Bereich von Sportanlagen von nationaler Bedeutung gute Voraussetzungen zu erhalten oder zu schaffen. Es bleibt damit die Grundlage für die Finanzhilfe des Bundes an Sportanlagen von nationaler Bedeutung.

Bisher wurden vom Bund im Rahmen von drei Nasak-Programmen rund 65 Millionen Franken ausgeschüttet, womit in allen Regionen der Schweiz Sportanlagen mit einem Gesamtvolumen von über 800 Millionen Franken realisiert werden konnten. Die Nasak-Finanzhilfen haben auch BO 2009 N 1779 entscheidend dazu beigetragen, dass in den letzten Jahren international bedeutende Sportanlässe wie beispielsweise die Euro 2008 der Uefa oder die Eishockey-WM 2009 in der Schweiz durchgeführt werden konnten. Ein entsprechender Ausbau der Infrastruktur wäre in diesem Fall ohne die Gelder des Bundes kaum möglich gewesen.

Trotz einiger anfänglicher Schwierigkeiten bei dieser neuen Art von Projektfinanzierung hat sich das Nasak als Erfolgsmodell herausgestellt. Es ist ein Erfolgsmodell von Public Private Partnership. Mit einer kleinen, aber effektiven staatlichen Massnahme kann der Bau von Sportanlagen nachhaltig gefördert werden. Davon profitieren nicht nur die Vereine, die Verbände, die Sportlerinnen und Sportler sowie der Nachwuchs, sondern vielfach auch die gesamte Bevölkerung. Man denke beispielsweise an neugebaute Schwimmhallen oder Eisstadien.

Die Unterstützungsbeiträge des Nasak-Programms sind an bestimmte Kriterien gekoppelt, denn nicht jeder Bau einer Sportanlage, einer Kletterhalle in der Schweiz kann unterstützt werden. Hier sind primär die Kantone und die Gemeinden zuständig. Deshalb ist ein zentrales Kriterium für die Nasak-Finanzhilfe die nationale Bedeutung einer Sportanlage. Zudem muss ein Bedarfsnachweis eines nationalen Sportverbandes oder mehrerer nationaler Sportverbände vorliegen. Auch darf keine bereits gebaute und geeignete Alternative bestehen. Weiter muss das Zentrum mit dem öffentlichen Verkehr erschlossen sein, und es muss einen Beitrag zu einer sinnvollen Siedlungsordnung leisten. Zudem müssen die Vorgaben bezüglich Natur- und Landschaftsschutz eingehalten werden. Die Baustandards haben zeit- und umweltgerecht zu sein und müssen den Anliegen des Behindertensports entsprechen. Die finanzielle Unterstützung des Bundes ist also an die obengenannten Kriterien, an die nationale Bedeutung sowie an eine gesicherte Finanzierung der Investition gebunden.

Mit den Nasak-Programmen I bis III konnte die internationale Konkurrenzfähigkeit der Schweiz im Bereich des Sports nachweislich verbessert werden. Will die Schweiz jedoch ihre Konkurrenzfähigkeit aufrechterhalten oder gar das Erreichte weiter ausbauen, sind hier Anstrengungen nötig. Derzeit liegen seitens der Sportverbände Projekte mit einem Gesamtvolumen von 200 Millionen Franken auf dem Tisch. Das Problem ist jedoch, dass die Kredite aus den Nasak-Programmen I bis III aufgebraucht sind und ein Nasak-Programm IV derzeit nicht in Planung ist. Mit Blick auf den Nutzen der Nasak-Programme sowie im Sinne einer aktiven Sportförderung hat die WBK-NR deshalb den Bundesrat beauftragt, bis Ende Jahr ein Konzept für ein viertes Nasak-Programm vorzulegen. Im Wissen um die derzeitige Wirtschaftslage hat die Kommission bewusst darauf verzichtet, Angaben zum Investitionsvolumen oder zum Zeitraum der Kreditvergabe zu machen. Da aber, wie ich am Anfang gesagt habe, woran Sie sich vielleicht erinnern, im Sinne einer Hebelwirkung durch 1 Franken vom Bund etwa 12 bis 15 Franken an Privatinvestitionen ausgelöst werden, könnte ich mir vorstellen, dass unsere diversen Konjunkturpakete durchaus ein Problem damit hätten, eine gleiche Hebelwirkung aufzuweisen.

Aus den soeben dargestellten Gründen bittet Sie die Kommission, die Motion anzunehmen.

Maurer Ueli · BR-M · Conseil fédéral · Zurich

Das Sportförderungsinstrument Nasak hat sich in der Vergangenheit bewährt. Das ist richtig so. Sie haben drei Programme bewilligt: 1998, 2000 und 2007. Insgesamt sind damit etwa 80 Millionen Franken verpflichtet oder stehen unmittelbar davor. Damit konnte ein Bauvolumen von rund 800 Millionen Franken ausgelöst werden, also das Zehnfache. Die Programme haben sich auch in Bezug auf die Sportanlagen etabliert. Es konnten Verbesserungen erzielt werden, d. h., der Bund hat mit seinen Krediten Anstoss dazu gegeben. Dank den Nasak-Programmen konnten unter anderem die Ski-WM 2003, die Euro 08 und die Eishockey-WM 2009 in unserem Land durchgeführt werden. Das waren Anlässe, die die Schweiz in der internationalen Sportwelt positiv dargestellt haben.

Es ist tatsächlich so, dass verschiedene Sportanlagen einer Erneuerung bedürfen. Verschiedene Verbände brauchen regionale Trainingszentren. Das Ende ist hier noch nicht abzusehen. Es braucht tatsächlich weitere Investitionen in diesem Bereich. Das ist die eine Seite der Medaille. Was die WBK möchte, ist durchaus wünschbar. Gleichzeitig müssen wir aber feststellen, dass wir für die Periode 2011-2013 beim Bund strukturelle Defizite von 3,8 Milliarden Franken vor uns haben. Deshalb gilt es, Notwendiges gegen Wünschbares abzuwägen.

In Anbetracht dieser finanziellen Aussichten ist der Bundesrat der Meinung, dass zurzeit keine neuen Verpflichtungen eingegangen werden dürfen, selbst wenn gegenüber dem Nasak-Projekt eine gewisse Sympathie besteht. Ich glaube, es ist unangebracht, neue Ausgaben zu tätigen und gleichzeitig den Rotstift bei bisherigen Ausgaben anzusetzen. Das widerspricht sich eigentlich. Deshalb ist diese Nasak-Motion so etwas wie eine Nagelprobe. Meiner Meinung nach legen Sie hier den Grundstein für künftige finanzielle Wünsche und Bedürfnisse. Es ist eine ganz zentrale Aussage, die der Bundesrat Ihnen hier vorlegt: auf Wünschbares verzichten und sich auf das Notwendige konzentrieren. Das gilt auch für die nächsten Jahre. Aufgrund dieser Güterabwägung sind wir der Meinung, die Motion sei abzulehnen, es seien keine neuen Verpflichtungen einzugehen, auch weil sie - im Gegensatz zu dem, was der Sprecher ausgeführt hat - im zeitlichen Rahmen kaum konjunkturellen Anschub zu leisten vermögen, da es zu lange dauert. Dieses Argument sticht unserer Meinung nach nicht.

Der Bundesrat bittet Sie, nach dieser Güterabwägung zwischen Wünschbarem und Notwendigem die Motion abzulehnen, keine neuen Verpflichtungen einzugehen und diesen Kurs dann auch bei künftigen wünschbaren Vorlagen beizubehalten. Die Bundesfinanzen stehen vor einer Belastungsprobe. Sie bleiben glaubwürdig gegenüber der Bevölkerung, wenn Sie auch bei Wünschbarem verzichten und hier Nein sagen.

Vote

GroupYesNoAbst.
Groupe de l'Union démocratique du Centre0 (0 %)52 (98 %)1 (2 %)
Groupe socialiste32 (97 %)1 (3 %)0 (0 %)
Groupe PDC/PEV/PVL19 (66 %)8 (28 %)2 (7 %)
Groupe libéral-radical20 (83 %)0 (0 %)4 (17 %)
Groupe des VERT-E-S14 (82 %)0 (0 %)3 (18 %)
Groupe bourgeois-démocratique3 (100 %)0 (0 %)0 (0 %)
Total88 (55 %)61 (38 %)10 (6 %)

Yes: Proposal by the committee (adopt the motion)
No: Proposal by the Federal Council (reject the motion)

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