09.4021

Publication du rapport Cornu

Lang Josef · Mit-M · Conseil national · Zoug · Groupe des VERT-E-S

BO 2011 N 915Es geht hier um die Veröffentlichung des Cornu-Berichtes, ausgeschrieben als "Administrativuntersuchung zur Abklärung der Natur von allfälligen Beziehungen zwischen der Organisation P-26 und analogen Organisationen im Ausland". Vor vier Jahren hat der Bundesrat die Veröffentlichung des Cornu-Berichtes mit den beiden folgenden Argumenten abgelehnt:

1. "Zudem gilt es festzuhalten, dass zahlreiche, zum grössten Teil noch lebende Personen gegenüber Untersuchungsrichter Cornu unter dem Aspekt der Vertraulichkeit Auskunft erteilt haben. Diese Personen haben darum weiterhin Anspruch auf den Persönlichkeitsschutz und den Schutz ihrer Aussagen ..."

2. "Auch würden die Beziehungen der Schweiz zu mehreren befreundeten ausländischen Staaten durch eine vorzeitige Publikation des Berichtes belastet. Mit einer Veröffentlichung des Berichtes würden durch unser Land relevante geografische und organisatorische Einzelheiten befreundeter BO 2011 N 916 Staaten öffentlich, die diese ausdrücklich geheim zu halten wünschen ..."

Diese beiden Argumente haben sich in der Zwischenzeit aufgelöst. Beispielsweise haben Italien, Deutschland und Grossbritannien sehr viele brisante Fakten - wenn nicht alle brisanten Fakten - veröffentlicht. Ich meine, dieser Bericht sei in der Zwischenzeit etwa zwanzig Jahre alt. Die Begebenheiten, um die es geht, sind damit bereits vor langer Zeit vorgefallen. Aber auch das andere Argument des Personenschutzes hat sich aufgelöst: Der Bundesrat hat die ehemaligen Mitglieder der Geheimarmee P-26 von der Geheimhaltungspflicht entbunden. Das Problem bezüglich der Leute, die nicht öffentlich dazu stehen wollen, kann man lösen, indem man bei der Veröffentlichung des Berichtes einfach die Namen dieser Personen abdeckt.

Aber aufgrund dieses Beschlusses des Bundesrates haben wir nun ein Problem: Die Leute, die dabei waren, können sich öffentlich äussern, können öffentlich interpretieren; das heisst, sie haben, solange dieser Bericht nicht veröffentlicht ist, das Deutungsmonopol - und das ist demokratiepolitisch höchst fragwürdig. Es ist wichtig, dass dieser Bericht, über dessen Inhalt ich nichts weiss - vielleicht ist er, wie gewisse Leute sagen, harmlos, vielleicht auch nicht -, endlich veröffentlicht wird; dies nachdem andere Länder, die viel stärker involviert waren, die, so nehme ich an, im Unterschied zur Schweiz auch in Terroranschläge wie jenen von Bologna am 2. August 1980 involviert waren, sehr viel publiziert haben. Wir sollten ihnen folgen und auch publizieren, was die P-26 in der Schweiz gemacht hat.

Maurer Ueli · BR-M · Conseil fédéral · Zurich

Ich bitte Sie, diesen Vorstoss abzulehnen. Sie haben dieses Anliegen ja schon mehrmals behandelt; die vom Bundesrat angeführten Argumente sind grundsätzlich nach wie vor gültig.

Zur Frage des Persönlichkeitsschutzes: Wir haben die Leute, die in der P-26 waren, tatsächlich von der Geheimhaltungspflicht entbunden. Es steht ihnen heute frei, darüber zu sprechen, nachdem das, was sie wussten, bisher unter dem Siegel der Verschwiegenheit war und sie es mit niemandem besprechen konnten. Trotzdem bleibt der Persönlichkeitsschutz ein wichtiges Anliegen, denn wenn der Bericht veröffentlicht wird, besteht Gefahr, dass die Namen bekanntwerden. Es liegt im Entscheid des Einzelnen, darüber Auskunft zu geben oder nicht. Wenn der Bericht veröffentlicht wird, sind die Personendaten nicht mehr geschützt. Das könnten wir nicht verantworten; der Persönlichkeitsschutz ist in unserem Land ein hohes Gut. Politisch würde eine Veröffentlichung eigentlich keine Rolle mehr spielen. Der Bericht ist noch für Historiker interessant; Historiker können ihn auch in einigen Jahren noch auswerten.

Das Argument des Persönlichkeitsschutzes gilt also nach wie vor, weil heute der Einzelne darüber entscheidet, ob er Auskunft gibt oder nicht. Der Staat möchte den Persönlichkeitsschutz weiterhin gewährleisten. Dieses Versprechen wurde abgegeben, das kann heute nicht einfach zurückgezogen werden.

Zur Frage der Beziehung zu anderen Staaten: Auch das ist ein Argument, das nach wie vor gilt. Einzelne Staaten haben zwar eine gewisse Lockerung vorgenommen, aber insgesamt besteht nach wie vor ein Interesse an einer Geheimhaltung. Wir möchten nicht mit einer Publikation des Berichtes Beziehungen stören. Auch da gilt: Es ist vielleicht interessant, das Thema im Nachhinein historisch aufzuarbeiten, aber für die aktuelle politische Beurteilung hat es keine Bedeutung.

Ich bitte Sie also einmal mehr, diesem Anliegen nicht stattzugeben und den Vorstoss abzulehnen.

Vote

GroupYesNoAbst.
Groupe de l'Union démocratique du Centre0 (0 %)53 (100 %)0 (0 %)
Groupe socialiste36 (100 %)0 (0 %)0 (0 %)
Groupe PDC/PEV/PVL0 (0 %)30 (91 %)3 (9 %)
Groupe libéral-radical0 (0 %)27 (100 %)0 (0 %)
Groupe des VERT-E-S19 (100 %)0 (0 %)0 (0 %)
Groupe bourgeois-démocratique0 (0 %)5 (100 %)0 (0 %)
Total55 (32 %)115 (66 %)3 (2 %)

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