11.3356

Haftungsrisiko des Staates bezüglich Atomkraftwerken

Verfahrensbeitrag

Antrag Wobmann

Ablehnung des Postulates

Schriftliche Begründung

Die Kernkraftwerke sind weltweit gemäss einem internationalen Abkommen versichert. Das Kernenergiehaftpflichtgesetz wurde diesbezüglich erst kürzlich revidiert, und es wurde eine höhere Haftpflichtsumme festgelegt. Für die Diskussion wurden auch Studien und Berichte, wie vom Postulanten gefordert, erstellt. Es gibt keinen Grund, diese Untersuchungen nochmals durchzuführen. Das Postulat ist damit abzulehnen.

Proposition Wobmann

Rejeter le postulat

Abstimmung

Le président (Germanier Jean-René, président): Le postulat est combattu par Monsieur Wobmann.

Abstimmung - Vote

Für Annahme des Postulates ... 129 Stimmen

Dagegen ... 62 Stimmen