11.3356
Haftungsrisiko des Staates bezüglich Atomkraftwerken
Verfahrensbeitrag
Antrag Wobmann
Ablehnung des Postulates
Schriftliche Begründung
Die Kernkraftwerke sind weltweit gemäss einem internationalen Abkommen versichert. Das Kernenergiehaftpflichtgesetz wurde diesbezüglich erst kürzlich revidiert, und es wurde eine höhere Haftpflichtsumme festgelegt. Für die Diskussion wurden auch Studien und Berichte, wie vom Postulanten gefordert, erstellt. Es gibt keinen Grund, diese Untersuchungen nochmals durchzuführen. Das Postulat ist damit abzulehnen.
Proposition Wobmann
Rejeter le postulat
Abstimmung
Le président (Germanier Jean-René, président): Le postulat est combattu par Monsieur Wobmann.
Abstimmung - Vote
Für Annahme des Postulates ... 129 Stimmen
Dagegen ... 62 Stimmen