01.5014

Retrait de la demande d'adhésion à l'UE

Villiger Kaspar · BR-M · Conseil fédéral · Lucerne

Das schweizerische Gesuch zur Eröffnung von Beitrittsverhandlungen ist schon 1992 eingereicht und nach der Ablehnung der EWR-Vorlage im Dezember 1992 eingefroren worden. Die Volksinitiative "Ja zu Europa!" hatte die unverzügliche Aufnahme von Beitrittsverhandlungen zum Gegenstand. Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger haben sich zu dieser Frage sehr deutlich ablehnend geäussert. Sie wollen im Moment keine Beitrittsverhandlungen, so wie es übrigens der Bundesrat empfohlen hat.

Der Bundesrat sieht aber keinen Anlass, infolge der Abstimmung vom 4. März 2001 dieses Gesuch zur Eröffnung von Beitrittsverhandlungen zurückzuziehen. Der Bundesrat will seine Integrationspolitik mit Augenmass weiterführen. Er bekräftigt seine Prioritäten wie folgt: Kurzfristig haben ganz klar das Inkrafttreten und die Umsetzung der bilateralen Verträge oberste Priorität. Der Bundesrat wird seine Bemühungen fortsetzen, damit die Länder, welche diese Verträge noch nicht ratifiziert haben, dies so bald wie möglich tun. Mittelfristig liegt die Priorität auf den neuen bilateralen Verhandlungen. Aufgrund der Kontakte der letzten Wochen - ich habe das eben angedeutet - ist zu erwarten, dass diese neuen bilateralen Verhandlungen schon in naher Zukunft aufgenommen werden können. Längerfristig hält der Bundesrat wie gesagt am Beitrittsziel fest. Der Volksentscheid vom 4. März 2001 bestärkt aber den Bundesrat in der Überzeugung, dass es zur Erreichung dieses langfristigen Ziels unerlässlich ist, die konkreten Auswirkungen noch klarer zu analysieren, klarer zu definieren, darüber zu diskutieren.

Erst im Laufe der nächsten Legislaturperiode wird der Bundesrat, wird man überhaupt beurteilen können, ob die Zeit für die Aufnahme von Beitrittsverhandlungen reif ist oder nicht.