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Offenlegung von Interessenkonflikten im Gesundheitswesen

Verfahrensbeitrag

Antrag der Mehrheit

Der Initiative keine Folge geben

Antrag der Minderheit

(Fehr Jacqueline, Carobbio Guscetti, Gilli, Goll, Humbel, Prelicz-Huber, Rielle, Rossini, Schenker Silvia, Weber-Gobet, Wehrli, Weibel)

Der Initiative Folge geben

Proposition de la majorité

Ne pas donner suite à l'initiative

Proposition de la minorité

(Fehr Jacqueline, Carobbio Guscetti, Gilli, Goll, Humbel, Prelicz-Huber, Rielle, Rossini, Schenker Silvia, Weber-Gobet, Wehrli, Weibel)

Donner suite à l'initiative

Carobbio Guscetti Marina · Mit-F · Nationalrat · Tessin · Sozialdemokratische Fraktion

Der Interessenkonflikt im Gesundheitswesen hat zunehmend an Bedeutung gewonnen und wird immer breiter diskutiert. Es gibt zahlreiche wissenschaftliche Publikationen, welche die Verflechtung zwischen Pharmaindustrie und Medizinalpersonal, zwischen medizinischer Fort- und Weiterbildung und der Industrie usw. darlegen. In diesem Bereich gibt es Handlungsbedarf, auch wegen der steigenden Kosten für Arzneimittel und Medizinprodukte. Es ist dringend nötig, hier eine grössere Transparenz zu schaffen.

Es gibt in diesem Bereich zwar Richtlinien der Schweizerischen Akademie der medizinischen Wissenschaften, der Branchenverbände und der FMH, welche die Zusammenarbeit zwischen Ärztinnen und Ärzten und der Industrie regeln, aber es fehlt ein öffentlich zugängliches Register, das über die Interessenbindungen Auskunft gibt. Wir wissen heute in der Schweiz nicht, welche Ärzte oder Institutionen wofür Geld von der Industrie erhalten.

Diese Diskussion über die Offenlegung der Finanzierung vonseiten der Pharmaindustrie oder allgemeiner der Industrie für Medizinprodukte ist in verschiedenen Ländern im Gange. Es gibt Länder, die in diesem Bereich schon Regeln kennen. Ärzte müssen offenlegen, wenn sie an Pharmafirmen beteiligt sind, in Führungsgremien oder Beiräten von Pharmaunternehmen als Berater oder Experten tätig sind oder Pharmafirmen an ihrer Praxis beteiligt haben.

In einem Land wie der Schweiz, in dem die Pharmaindustrie eine wichtige Rolle spielt, das auch in der Forschung und bei der Entwicklung neuer Arzneimittel eine wichtige Rolle hat und in dem wir alle eine gute Zusammenarbeit zwischen Medizinalpersonal und Einrichtungen des Gesundheitswesens wollen, sollten die Beziehungen zwischen den verschiedenen Akteuren transparenter sein. Das wäre auch eine Chance für die Pharmaindustrie und die Medizinalindustrie, da mehr Vertrauen entstehen würde. Konkret will ich das Heilmittelgesetz so ändern, dass Pharmaunternehmen und Unternehmen, die Medizinprodukte herstellen, Bezahlungen und Geschenke an Medizinalpersonal oder an medizinische Einrichtungen wie Spitäler offenlegen müssen. Diese Informationen sollen in einer online zugänglichen und jährlich aktualisierten Datenbank veröffentlicht werden.

Die Frage nach mehr Transparenz bei geldwerten Vorteilen ist vom Bundesrat bereits aufgenommen worden, und sie wird in einer Revision des Heilmittelgesetzes behandelt, die noch dieses Jahr vom Bundesrat als Botschaft überwiesen werden soll. Aber mein Vorschlag geht, was Transparenz und die Rechte der Konsumentinnen und Konsumenten betrifft, einen Schritt weiter. In der Kommission sind wir von der Verwaltung informiert worden, dass der Bundesrat grundsätzlich vorsieht, mehr Transparenz zu schaffen. Aber eine Offenlegung im Sinn eines öffentlichen Registers ist nicht vorgesehen, und Zahlungen an Ärztinnen und Ärzte und Institutionen sind nicht erfasst. Mit der Zustimmung zu meiner Initiative wird es möglich sein, die Arbeiten, die durch meine Initiative ausgelöst werden, und die Arbeiten zum Heilmittelgesetz zusammenzuführen.

In der Initiative habe ich die Pharmafirmen und die Medizinprodukte genannt, aber selbstverständlich können auch Laborfirmen und der Versandhandel betroffen sein. Im italienischen Originaltext meiner Initiative rede ich sehr allgemein von "materiale o strumenti sanitari".

Die Unterstützung der Initiative in dieser ersten Phase bedeutet, dass wir als Parlament mehr Transparenz wollen, dass wir aber auch den Fokus auf den Leistungserbringern und der Industrie haben wollen. Das wäre ein starkes Signal für die Konsumentinnen und Konsumenten und auch für den Bundesrat, der bald mit einer Vorlage kommen wird. Eine Offenlegung, ein Register ist nicht aufwendig, und es ist nicht teuer. Hingegen gibt es für den Interessenkonflikt Regelungsbedarf in Richtung meines Vorschlages, wie die Schweizerische Akademie der medizinischen Wissenschaften an einer öffentlichen Tagung am 10. November 2011 gesagt hat.

Aus diesen Gründen bitte ich Sie, meiner parlamentarischen Initiative Folge zu geben.

Fehr Jacqueline · Mit-F · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion

Interessenbindungen und insbesondere Interessenkonflikte sind im Gesundheitswesen sehr häufig, und ihre Konsequenzen sind gross. Sie gelten sogar als grösstes Systemrisiko überhaupt. Es ist nicht überraschend, dass es diese Konflikte gibt, denn es geht um sehr grosse Geldsummen. Für Patientinnen und Patienten bergen diese Interessenkonflikte verschiedene Risiken. Erstens müssen wir dadurch höhere Kosten für Medikamente und Medizinprodukte bezahlen, zweitens bestehen undurchsichtige Abhängigkeiten, bei denen wir uns keine freie Meinung bilden können, und drittens kommt es zu Qualitätseinbussen. Gerade der dritte Punkt, jener der Qualität, muss uns in diesem Zusammenhang besonders interessieren.

Zu den Folgen dieser Interessenkonflikte gibt es zahlreiche Publikationen und Studien, und sie sprechen eine deutliche Sprache, gerade in Bezug auf die Qualität. Je enger z. B. die Pharmaindustrie und die Ärzteschaft verbandelt sind, desto grösser ist das Risiko, dass nicht medizinische, sondern finanzielle Interessen die Wahl der Therapie und der Medikamente beeinflussen. Frau Carobbio Guscetti hat es bereits ausgeführt: Es gibt wohl Richtlinien der Schweizerischen Akademie der medizinischen Wissenschaften, aber es fehlt ein öffentliches Register, das über diese Interessenbindungen Auskunft gäbe und das wir als Patientin oder Patient einsehen könnten. So wissen wir heute eben nicht, welche Ärztinnen und Ärzte und welche Spitäler von welcher Industrie und welchem Unternehmen Geld erhalten. Ohne dieses Wissen können wir uns aber kein Bild von den Abhängigkeiten machen. Wir brauchen in diesem Punkt also eine grössere Transparenz für die Konsumentinnen und Konsumenten. Dabei sollten wir uns - es tut mir jedoch etwas weh, das hier zu sagen - ein Beispiel an verschiedenen US-Bundesstaaten nehmen. Frau Carobbio Guscetti hat ausgeführt, wie dort dafür gesorgt wird, dass die Öffentlichkeit über die wirtschaftlichen Verbindungen zwischen Pharmafirmen und Ärzteschaft Bescheid weiss.

Ich weiss nicht, wie es Ihnen geht, aber ich möchte wissen, welche Pharmafirmen meinen Ärzten welche Medikamente und Gerätschaften zu Sonderbedingungen abgeben, welche Kongresse, die meine Ärzte besuchen, von wem finanziert sind und wer für welche Forschungen Geld ausgibt. Offenbar geht das auch dem Präsidenten der Schweizerischen Akademie für medizinische Wissenschaften so. Er empfiehlt nämlich ausdrücklich, die parlamentarische Initiative Carobbio Guscetti zu unterstützen. Letztlich schützt diese Transparenz auch die Ärztinnen und Ärzte. Je offener das Verhältnis ist, je transparenter es ist, desto geringer ist die tatsächliche versteckte Abhängigkeit.

Erlauben Sie mir noch ein Wort zur Kommissionsmehrheit respektive zum Verweis, diese Frage sei in der ordentlichen Revision des Heilmittelgesetzes zu regeln: Das ist gut und recht als Versprechen, aber wer das Lobbying der Pharmaindustrie kennt, geht mit mir sicher einig, dass doppelt genäht in dieser Frage besser hält. Wenn wir bereits hier, in der ersten Phase der Behandlung dieser Initiative, ein klares Zeichen setzen, stärken wir dem Bundesrat und uns den Rücken.

In diesem Sinne bitte ich Sie, der parlamentarischen Initiative Folge zu geben.

Parmelin Guy · Mit-M · Nationalrat · Waadt · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Cela a été rappelé, le but de de l'initiative parlementaire Carobbio Guscetti est de modifier la loi sur les produits thérapeutiques, avec pour objectif de rendre publics les paiements et cadeaux de toute nature que les fabricants de médicaments ou de dispositifs médicaux font aux professionnels et aux institutions dans le domaine de la santé. Je crois pouvoir affirmer qu'au sein de la commission, la demande n'a pas été contestée sur le fond. Là où il y a divergence, c'est sur le fait de savoir s'il faut intervenir maintenant ou attendre que le message du Conseil fédéral sur la loi sur les produits thérapeutiques soit à notre disposition.

Aux yeux de Madame Carobbio Guscetti, il est urgent de prendre des mesures - elle l'a dit et rappelé - visant à améliorer la transparence dans ce secteur vis-à-vis des consommateurs et du public en général. Selon elle, l'opacité qui règne en la matière n'est pas acceptable et une réglementation stricte, à l'image de ce que connaissent déjà certains pays, doit être mise sur pied. Certes, la prochaine révision de la loi sur les produits thérapeutiques prévoit des améliorations avec l'obligation de rendre publics les liens d'intérêts, tels que, par exemple, la participation d'un médecin dans une firme pharmaceutique ou des fonctions d'expert, de conseil ou de direction au sein d'une entreprise fournissant des prestations en matière de santé. Mais rien n'est prévu pour rendre publics les paiements ou cadeaux faits au personnel médical, aux hôpitaux ou autres institutions actives dans le secteur de la santé. Madame Carobbio Guscetti veut régler cette lacune en obligeant la publication de telles informations en ligne et en les actualisant chaque année.

La commission a été largement informée sur le projet de message visant à réviser la loi sur les produits thérapeutiques, qui devrait être soumis au Parlement d'ici le milieu de cette année. En particulier, le Conseil fédéral prévoit d'améliorer la transparence sur plusieurs points. Ainsi, les avantages de type pécuniaire seraient proscrits et des mesures complémentaires pour garantir la transparence, en décrivant ce qui est permis et ce qui ne l'est pas, seraient introduites. La publication d'un registre public, tel que prôné par l'initiative parlementaire, pose d'autres questions: par exemple, le rapport entre le coût de la mesure et l'effet constaté dans la pratique.

Le cas des Etats-Unis, qui a été cité par Madame Carobbio Guscetti à titre d'exemple à suivre, laisse d'ailleurs perplexe. Ainsi, une contribution dès 10 dollars doit déjà faire l'objet d'une annonce. Est-ce bien la bonne solution?

La commission s'est trouvée divisée en deux camps rigoureusement équivalents. D'un côté, il y avait les partisans de l'initiative parlementaire qui jugent qu'il est important de l'accepter en première phase. Madame Fehr a dit que cela donnera un signal clair à un moment où précisément nous allons légiférer sur le sujet. Le travail qui serait effectué en relation avec cette initiative pourrait selon les partisans de l'initiative parlementaire être intégré sans problème dans le projet que le Conseil fédéral va prochainement soumettre au Parlement. D'autres aspects, tels les médecins dispensateurs, pourront aussi être mieux cernés et réglementés. De l'autre côté, certains membres de la commission sont sceptiques quant à la portée de ce genre de mesures. D'ailleurs, lorsque l'article 33 de la loi est entré en vigueur en 2002, il avait suscité une forte résistance du côté des prestataires de soins, et la question de savoir s'il y a un nouveau besoin de légiférer sur ce sujet sensible aujourd'hui ne paraît pas essentielle aux yeux d'une partie des membres de la commission.

Pour d'autres, le problème n'est pas là, mais bien dans ce qu'on appelle en allemand la "Selbstdispensation" qu'il faudrait supprimer. Cela améliorerait grandement la situation. Dans son futur projet, le Conseil fédéral élargit d'ailleurs à d'autres secteurs que l'industrie pharmaceutique et la branche des appareils de technologie médicale les mesures qu'il compte imposer pour améliorer la transparence dans ce secteur de la santé et minimiser au maximum le risque des conflits d'intérêts.

Ne pouvant pas suspendre le traitement de cette initiative dans l'attente du message du Conseil fédéral vu les délais qui nous sont imposés, la commission vous propose, par 13 voix contre 13 avec la voix prépondérante de son ancienne présidente, Madame Thérèse Meyer, de ne pas donner suite à l'initiative parlementaire.

Bortoluzzi Toni · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Kollegin Carobbio möchte Pharmaunternehmen und Medizinproduktehersteller verpflichten, jedes Geschenk an Ärzte, Spitäler, Leistungserbringer offenzulegen, von Werbegeschenken bis allenfalls zur Bezahlung von Infoveranstaltungen - was ja auch als Begünstigung angesehen werden könnte - und zu geldwerten Leistungen bei Produkten. Diese Informationen sollen also nach der parlamentarischen Initiative allen online zugänglich gemacht werden. Die Initiantin begründet die Forderung mit den mit den Geschenken entstehenden Interessenkonflikten und dem Anstieg der Kosten für Arzneimittel und Medizinprodukte, der ganz allgemein mitverantwortlich für die Kostenentwicklung im Gesundheitswesen sei.

Dieser Vorstoss zeigt einmal mehr, dass man versucht, im Gesundheitswesen auf doch eher unbedeutenden Nebengeleisen Korrekturen anzubringen. Die Forderung nach Transparenz, das ist zuzugeben, ist sicher richtig und ist auch in diesem Bereich richtig. Allerdings müsste man zuerst vor allem dort ansetzen, wo das Ergebnis für den Versicherten tatsächlich auch Bedeutung hat: bei der Diagnose, der Therapie, der Qualität und dem Ergebnis einer Leistung. Dort sollte eigentlich Transparenz hergestellt werden. Sind die Ziele, die man sich gesetzt hat, erreicht, ist das Ergebnis nachhaltig? Da allerdings will man dann von Transparenz aus allen möglichen Gründen wenig bis nichts wissen. Ob sich verschriebene Arzneimittel und Medizinprodukte als geeignet erweisen, sieht man ja letztlich erst, wenn das Ergebnis der Therapie bekannt ist. Noch einfacher wäre es, die Selbstdispensation aufzuheben: Wer verschreibt, verkauft nicht. Damit würde mindestens ein gewisser Teil der Interessenkonflikte beseitigt.

Die Initiantin erwähnt in ihrer Begründung - das haben Sie gehört - ja auch die in diesem Zusammenhang bestehenden Richtlinien zur Zusammenarbeit zwischen der Industrie und den Leistungserbringern. Eine "schwache Mehrheit" der Kommission, wenn Sie so wollen - das Ergebnis war 13 zu 13 Stimmen mit Stichentscheid der Präsidentin -, sieht diese Vereinbarung der betroffenen Branchen und der FMH vorläufig einmal als genügend an. Der Hauptgrund für die Ablehnung der Initiative ist aber vor allem der, dass der Bundesrat zurzeit die Heilmittelgesetzgebung in Überarbeitung hat. Dort soll das Problem - es ist dort ein Thema - der geldwerten Vorteile neu geregelt werden. Das ist eigentlich der Hauptgrund dafür, dass die Kommission mit Stichentscheid der Präsidentin zur Ablehnung gelangt ist.

Wir beantragen Ihnen also namens der Mehrheit der Kommission, dieser parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben.

Abstimmung

Abstimmung - Vote

Für Folgegeben ... 76 Stimmen

Dagegen ... 91 Stimmen