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Wohnraumförderung. Rahmenkredit für Eventualverpflichtungen

Graber Konrad · Mit-M · Ständerat · Luzern · Fraktion CVP/EVP/glp

Ich kann mich bei diesem Geschäft relativ kurz fassen.

Mit der Botschaft beantragt der Bundesrat 1,4 Milliarden Franken für Eventualkredite, mit denen der Bund ab Mitte 2011 bis 2015 im Jahresdurchschnitt drei bis vier Emissionen der Emissionszentrale für gemeinnützige Wohnbauträger (EGW) im Gesamtbetrag von rund 350 Millionen Franken verbürgen kann. Mit der Verbürgung wird mit EGW-Anleihen ein ausgezeichnetes Rating erreicht, und damit werden günstige Zinskonditionen erreicht. Weil die Wohnbaugenossenschaften, welche Mittel der EGW beziehen, die Kostenmieten anwenden, kommt die günstige Finanzierung direkt den Mieterinnen und Mietern zugute.

Der Nationalrat hat der Vorlage mit 105 zu 69 Stimmen zugestimmt. Die Vorlage muss jetzt verabschiedet werden, da die vorhandenen Mittel nur noch das erste halbe Jahr 2011 abdecken. Auf die Vorlage wurde in Ihrer Kommission ohne Gegenstimme eingetreten. In der Detailberatung gab es keine Diskussion, und in der Gesamtabstimmung erfolgte eine vollständige Zustimmung.

Schneider-Ammann Johann N. · BR-M · Bundesrat · Bern

Ich versuche, die Vorlage innerhalb der Wohnungspolitik des Bundes zu positionieren.

Sie ermöglichen mit Ihrer heutigen Zustimmung zum Bundesbeschluss in erster Linie die Fortsetzung der Förderungspolitik des Bundes und damit deren Kontinuität; dies auf der Basis des Wohnraumförderungsgesetzes von 2003. Wie es die Verfassung verlangt, zielt die Förderung im Mietwohnungsbereich auf eine Stärkung des gemeinnützigen Wohnungsbaus. Es ist nicht die Absicht des Bundes, den Wohnungsmarkt generell zu beeinflussen. Die Bereitstellung von Wohnraum und die Finanzierung des Wohnungsbaus ist und bleibt grundsätzlich eine Aufgabe der Privatwirtschaft. Die gemeinnützigen Wohnbauträger sind privatwirtschaftliche Akteure. Sie verdienen jedoch eine spezifische Unterstützung durch den Bund, und zwar vor allem aus zwei Gründen: Erstens spielt dieses Marktsegment eine wichtige Rolle für die Wohnungsversorgung der wirtschaftlich schwächeren Bevölkerung. Die gemeinnützigen Wohnbauträger nehmen ihre Aufgabe vor allem in den Städten und Agglomerationen wahr, wo heute besonders grosse Wohnungsknappheit besteht und die Mietzinse hoch sind und weiter ansteigen. Zweitens kommen Vergünstigungen aus der Bundeshilfe so direkt bei den Mietern an, weil die Wohnbaugenossenschaften das Prinzip der Kostenmiete anwenden.

Aus diesen Gründen unterstützt der Bund die gemeinnützigen Wohnbauträger grundsätzlich mit zwei Massnahmen: Die eine sind die zinsgünstigen Darlehen aus dem Fonds de Roulement, und die andere sind die Bürgschaften für Anleihen der Emissionszentrale. Heute reden wir nur darüber.

Zwei Bemerkungen zu deren Stärken: Zum einen hat die Verbürgung der Anleihen der Emissionszentrale für den Bund ein günstiges Kosten-Nutzen-Verhältnis, denn die Förderung erfolgt indirekt, d. h. über eine Organisation. So fällt auf Bundesseite kaum ein administrativer Aufwand an. Hinzu kommt, dass dem Bund auch Emissionsabgaben zufliessen: Seit 2003 waren es immerhin rund 15 Millionen Franken.

Ebenfalls als Stärke einzustufen ist der Umstand, dass die Bundesunterstützung nicht zu Wettbewerbsverzerrungen führt. Die Anleihen der EGW machen nur rund 0,25 Prozent aller ausstehenden Hypothekardarlehen aus; damit spielen sie auf dem Kapitalmarkt insgesamt kaum eine Rolle. Die Anleihen der EGW sind für die Finanzierung des gemeinnützigen Wohnungsbaus aber wichtig: Gemeinnützige Bauträger haben häufig Bonitätsnachteile; die Bundeshilfe verschafft ihnen gleich lange Spiesse.

Es gibt sicher auch Aspekte, die als Schwäche der Vorlage eingestuft werden könnten: Wie immer weiss man bei Eventualverpflichtungen nicht, ob - und wenn ja, in welchem Umfang - künftig Kosten anfallen könnten. Aus heutiger Sicht ist das Verlustrisiko als sehr gering einzustufen. Bisher sind für den Bund, ich habe es eben gesagt, keine unerwarteten Kosten angefallen.

Die EGW sorgt, das sei auch noch einmal erwähnt, mit umfassenden Bauträgern und Projektprüfungen dafür, dass das Risiko so weit wie möglich eingeschränkt werden kann.

Ich mache Ihnen beliebt, dem Bundesbeschluss zuzustimmen; er ist ja unbestritten.

Inderkum Hansheiri · P-M · Ständerat · Uri · Fraktion CVP/EVP/glp

Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen

L'entrée en matière est décidée sans opposition

Bundesbeschluss über einen Rahmenkredit für Eventualverpflichtungen in der Wohnraumförderung

Arrêté fédéral concernant un crédit-cadre destiné à des engagements conditionnels pour l'encouragement de l'offre de logements

Detailberatung - Discussion par article

Titel und Ingress, Art. 1, 2

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates

Titre et préambule, art. 1, 2

Proposition de la commission

Adhérer à la décision du Conseil national

Angenommen - Adopté

Art. 1

Ausgabenbremse - Frein aux dépenses

Abstimmung - Vote

Für Annahme der Ausgabe ... 35 Stimmen

(Einstimmigkeit)

(0 Enthaltungen)

Das qualifizierte Mehr ist erreicht

La majorité qualifiée est acquise

Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble

Für Annahme des Entwurfes ... 36 Stimmen

(Einstimmigkeit)

(0 Enthaltungen)