12.044
Convention d’Aarhus. Approbation
Intervention de procédure
BO 2012 N 1388Proposition de la majorité
Ne pas entrer en matière
Proposition de la minorité
(Müller-Altermatt, Badran Jacqueline, Bäumle, Girod, Jans, Nordmann, Nussbaumer, Semadeni, Thorens-Goumaz, Vogler)
Entrer en matière
Parmelin Guy · Mit-M · Conseil national · Vaud · Groupe de l'Union démocratique du Centre
BO 2012 N 1389Cette convention règle l'accès à l'information, la participation du public aux processus décisionnels et l'accès à la justice en matière d'environnement. Notre pays a signé ce document le 25 juin 1998. Le projet qui nous occupe aujourd'hui vise en fait à adapter notre droit sur quelques points, afin que notre pays puisse être en condition de ratifier la convention et l'amendement dit d'Almaty, qui n'est actuellement pas encore en vigueur, relative à la dissémination et à la mise sur le marché d'organismes génétiquement modifiés (OGM).
Trois piliers constituent les fondements de la Convention d'Aarhus. Le premier: l'information sur l'environnement, et surtout le droit reconnu à toute personne d'accéder aux informations sur l'environnement; le deuxième: la participation du public aux processus de décision; le troisième: l'accès à la justice en matière environnementale. En particulier, il faut prévoir une voie de recours devant une instance judiciaire pour assurer l'application des différents droits garantis par la convention.
Du point de vue du Conseil fédéral, la ratification de cette convention ne poserait pas de problème particulier, les modifications de notre droit étant pour l'essentiel mineures. Il s'agit, en matière de transparence, de faire en sorte que certains cantons garantissent un droit d'accès aux informations, à l'image de ce que prévoit la loi fédérale sur la transparence. Il faut en outre apporter un complément mineur dans le contenu du rapport d'impact sur l'environnement. Pour le reste, le gouvernement estime que la réglementation d'accès aux tribunaux est pour l'essentiel conforme et que seule une réserve devra être émise pour les rayons ionisants et les substances radioactives, en rapport avec le droit de recours des organisations de protection de l'environnement.
Du côté de la majorité de la commission, l'appréciation est loin d'être aussi sereine, tout au contraire. Plusieurs commissaires se sont inquiétés des conséquences potentielles d'une ratification. Ils y voient en particulier un risque de rallongement des procédures, une complexification au niveau des études d'impact en matière d'environnement, puisque davantage d'entreprises y seraient soumises, et ils craignent surtout un usage accru du droit de recours des organisations environnementales, puisque ce droit est prévu aussi pour les organisations étrangères, même si elles doivent remplir pour cela les conditions en vigueur pour les organisations suisses.
En outre, la majorité émet de sérieuses inquiétudes quant au risque de divulgation de données économiquement sensibles et aux conséquences en termes de concurrence que cela pourrait avoir pour les entreprises de ce pays.
En fin de compte, pour la majorité de la commission, si cette convention peut se comprendre pour des pays qui connaissent un gros retard en matière d'information du public ou des procédures insuffisantes relatives à la protection de l'environnement, elle n'apporte aucune plus-value à notre pays. Chez nous, la situation actuelle est déjà suffisamment favorable et on risque tout au plus d'augmenter les tâches administratives et d'interférer dans les compétences cantonales pour un résultat quasi nul.
Enfin, cette convention laisse ouverte la porte à plus de complications et d'incertitudes que le statu quo qui, de l'avis de la majorité, est plus que satisfaisant. Au moment où le pays va devoir trouver des solutions pour assurer son avenir énergétique en réalisant des investissements colossaux dans des infrastructures de production et de transport d'électricité, nombreux sont ceux, dans la majorité de la commission, à estimer qu'en ratifiant cette dernière, le risque est bien réel que de nouveaux obstacles procéduriers et administratifs rallongent encore les délais de réalisation de ces infrastructures prioritaires et compliquent encore plus la tâche de nombreuses entreprises.
C'est pourquoi, par 14 voix contre 10, la commission vous invite à ne pas entrer en matière sur le présent projet d'arrêté.
Wasserfallen Christian · Mit-M · Conseil national · Berne · Groupe libéral-radical
Die Vorlage mit der Geschäftsnummer 12.044 soll die Voraussetzungen für eine Ratifizierung der Aarhus-Konvention schaffen. Es sind dafür, wie Sie sehen werden, auch einige Gesetzesanpassungen nötig. Ich mache nun einige Angaben zur Konvention selbst und dann zur Änderung von Almaty, die auch noch betroffen ist.
Am 25. Juni 1998 hat die Schweiz das Übereinkommen über den Zugang zu Informationen, die Beteiligung der Öffentlichkeit an Entscheidungsverfahren und den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten, die sogenannte Aarhus-Konvention, unterzeichnet. Am 30. Oktober 2001 ist die Aarhus-Konvention in Kraft getreten. Nur 44 Staaten, vorwiegend europäische, sowie die EU haben die Konvention ratifiziert.
Die Konvention basiert auf drei Pfeilern:
Der erste Pfeiler sind die Umweltinformationen. Die Vertragsstaaten sind verpflichtet, jedermann ein Recht auf Zugang zu aktuellen Umweltinformationen zu gewähren, wenn möglich elektronisch.
Der zweite Pfeiler ist die Beteiligung der Öffentlichkeit an Entscheidungsverfahren. Die Vertragsparteien sollen bei umweltrelevanten Entscheiden den Direktbetroffenen Parteirechte gewähren. Hier kommt dann auch noch die Frage der Verbandsbeschwerde dazu.
Der dritte Pfeiler ist die Regelung des Zugangs zu Gerichten in Umweltangelegenheiten. Die Vertragsparteien müssen für die Durchsetzung verschiedener Rechtsbestimmungen der Konvention ein Verfahren zur Überprüfung vor Gerichten vorsehen.
Die Änderung von Almaty vom 27. Mai 2005 ist quasi ein Anhang der Konvention, die wir beraten. Sie ist noch nicht in Kraft und ergänzt die Konvention um Mindestanforderungen hinsichtlich der Beteiligung der Öffentlichkeit an Entscheiden über die Freisetzung und das Inverkehrbringen von gentechnisch veränderten Organismen.
Zu den Argumenten und zur Kritik der Mehrheit der Kommission, die beantragt, nicht auf die Konvention einzutreten: Wir haben eben das Geschäft Europäische Landschaftskonvention beraten und haben den Entwurf knapp angenommen. Wir hatten die Alpenkonvention zu beraten, die dieses Parlament ablehnte. Jetzt kommt die Aarhus-Konvention. Es sind also drei Konventionen, die doch weit gehen und die wir jetzt immer in der Diskussion hatten. Das Fuder ist langsam überladen und der Mehrwert für die Schweiz wird definitiv infrage gestellt. Rund zehn neue Betriebsarten müssten der Umweltverträglichkeitsprüfung unterstellt werden. Es ist also eigentlich eine Ausweitung der Umweltverträglichkeitsprüfung in der Schweiz. In der Schweiz sind sowohl die Datenerhebung wie auch die Information im Umweltbereich bereits heute sehr vorbildlich. Das wollen und sollen wir in der Schweiz auch weiterhin so halten.
Zum Aufwand bei der Umsetzung der Aarhus-Konvention ist zu lesen, dass man auch auf Bundesebene einigen Zusatzaufwand befürchtet. Auch die Kantone müssten zur Umsetzung der ganzen Datenerhebung jeweils ihre Ressourcen deutlich nach oben korrigieren und anpassen. Letztendlich ist es so, dass wahrscheinlich auch Private aufgrund der Datenerhebungspflicht etwas mehr Aufwand zu befürchten haben.
Wie schon erwähnt, unternimmt die Schweiz heute sehr viel im Umweltbereich. Es ist deshalb fraglich, welchen Mehrwert die Ratifikation der Aarhus-Konvention überhaupt bringt. Diesbezüglich haben wir in der Kommission auch noch einen grossen Streitpunkt gehabt. Es geht um das Verbandsbeschwerderecht für ausländische Umweltorganisationen. Auch die Bau-, Planungs- und Umweltdirektorenkonferenz spricht in ihrem Positionspapier davon, dass nach der Aarhus-Konvention ausländischen Umweltverbänden ebenfalls ein ideelles Beschwerderecht nach innerstaatlichem Recht eingeräumt werden könnte. Es ist klar, dass dieses innerstaatliche Recht die Limiten hoch setzt. Es ist aber auch klar, dass sich natürlich die Umweltverbände mit dieser Ratifizierung der Aarhus-Konvention in einem sehr heiklen Bereich, nämlich im Bereich der Verbandsbeschwerde, auf die Aarhus-Konvention berufen und sagen könnten, dass sie nach dieser Konvention nicht diskriminiert werden dürfen. Die ausländischen Verbände haben dann ein Rechtsmittel mehr, um zu sagen, dass sie im Prinzip auch innerstaatlich BO 2012 N 1390 in der Schweiz legitimiert sein sollten, eine Beschwerde machen zu können. Es ist nach innerstaatlichem Recht geregelt - das ist der Kommissionsmehrheit klar. Aber es gibt ein weiteres Mittel für die Umweltverbände, um zu sagen: Wir dürfen nicht diskriminiert werden, wir berufen uns auf die Aarhus-Konvention. Das stimmt nach Auffassung der Mehrheit überhaupt nicht mit den Zielsetzungen überein, die wir verfolgen.
Ein weiterer Punkt: In Artikel 3 ist auch die Rede von "Umwelterziehung" - was auch immer das heissen mag. Die Vertragsparteien verpflichten sich in Artikel 3 zu einigen Zielsetzungen; dort ist die Rede von "Umwelterziehung". Es wird auch der Zugang zu Gerichten im Umweltbereich geregelt, was wiederum die ganzen Prozesse verlangsamen und verkomplizieren kann. Es entstehen also ganz konkrete Verbindlichkeiten bei der späteren Gesetzgebung, die wir hier und heute bestimmen.
So gesehen müssen wir uns sehr gut überlegen, ob wir wirklich eine internationale Konvention ratifizieren wollen, die doch in einigen Bereichen wieder dazu führen kann, dass mehr Leute beschwerdeberechtigt sind, dass es längere Prozesse gibt, dass der Zugang zum Rechtsweg ausgedehnter ist und dass dann auch noch die ganzen Fragen von Umwelterziehung, Datentransparenz usw. wieder einmal die Bürokratie in unserem Staat aufbauschen werden. Es ist heute schon geplant, im Bafu eine kleine Anzahl von Mitarbeitenden neu einzustellen und diese Konvention entsprechend umzusetzen.
Gerade heute, wo die Absicht besteht, eine Energiewende im ganz grossen Stil vorzunehmen, sind Nutzungs- und Schutzinteressen im Umweltbereich gut gegeneinander abzuwägen. Es ist klar, dass mit der Ratifizierung der Aarhus-Konvention das Korsett der Umsetzung, vor allem wenn es um die Nutzung der Umwelt geht, enger als nötig geschnürt wird. Es ist wahrscheinlich auch so, dass schlanke und zeitlich vorteilhafte Bewilligungsverfahren bei grösseren Vorhaben, vor allem bei den UVP-pflichtigen Anlagen, mit dieser Konvention eher länger und eher beschwerlicher als nötig werden.
Deshalb ist es als Fazit wichtig zu sehen, dass es hier bei dieser Thematik Schutz- und Nutzungsinteressen gibt. Wir haben, wie gesagt, die Alpenkonvention abgelehnt. Wir sind jetzt auf die Landschaftskonvention eingetreten, jetzt soll die Aarhus-Konvention dazukommen - die Frage besteht, was weiter dazukommt. Die Frage besteht auch, ob wir die Umsetzung von einigen grossen Vorhaben, nicht nur im Energiebereich, sondern auch im Verkehrsbereich ohne Konvention nicht besser, schneller und effizienter handhaben können. Das sind die Argumente der Kommissionsmehrheit.
Die Kommissionsmehrheit bittet Sie mit 14 zu 10 Stimmen, nicht auf den Beschlussentwurf über die Genehmigung und Umsetzung der Aarhus-Konvention einzutreten. Für Fragen stehe ich gerne zur Verfügung.
Jans Beat · Mit-M · Conseil national · Bâle-Ville · Groupe socialiste
Herr Wasserfallen, das Verbandsbeschwerderecht kann heute nur von Organisationen wahrgenommen werden, die seit mindestens zehn Jahren in der gesamten Schweiz aktiv sind - und nur dann, wenn der Bundesrat sie zugelassen hat. Stimmt es, Herr Wasserfallen, dass in der Kommission von der Verwaltung mehrfach absolut klargestellt wurde, dass diese Regeln auch in Zukunft gelten, und dass Sie als Kommissionssprecher diese Fakten einfach ignorieren?
Wasserfallen Christian · Mit-M · Conseil national · Berne · Groupe libéral-radical
Herr Jans, vielleicht haben Sie sich etwas zu stark auf Ihre Frage vorbereitet. Denn wenn Sie mir zugehört hätten, hätten Sie mitbekommen, dass ich ganz klar gesagt habe, dass sich das Verbandsbeschwerderecht nach innerstaatlichem Recht zu richten hat. Ich habe als Kommissionssprecher auch gesagt - und das war das Argument der Kommissionsmehrheit -, dass die ausländischen Umweltverbände mit dieser Konvention ein Mittel mehr in die Hand bekommen, um zu sagen: Wir dürfen nicht diskriminiert werden, wir berufen uns auf die Aarhus-Konvention. Das war meine Aussage. Es ist klar, dass die Spielregeln nach innerstaatlichem Recht, wie Sie es jetzt geschildert haben, gelten. Etwas anderes habe ich nicht gesagt.
Semadeni Silva · Mit-F · Conseil national · Grisons · Groupe socialiste
Ich möchte Sie fragen: Wie erklären Sie sich, dass uns die Bau-, Planungs- und Umweltdirektorenkonferenz letzte Woche ein fünfseitiges Schreiben geschickt hat, worin sie die Ratifizierung der Aarhus-Konvention klipp und klar empfiehlt?
Wasserfallen Christian · Mit-M · Conseil national · Berne · Groupe libéral-radical
Da ich nicht Mitglied dieses Gremiums bin, erübrigt sich eine Antwort.
Müller-Altermatt Stefan · Mit-M · Conseil national · Soleure · Groupe PDC-PEV
Im Namen der Kommissionsminderheit bitte ich Sie, auf die Vorlage einzutreten und die Aarhus-Konvention zu ratifizieren.
Die Sprecher der Kommissionsmehrheit haben es völlig richtig gesagt: Die Schweiz erfüllt einen hohen Standard in umweltrechtlichen Angelegenheiten. Der Schluss, der aber dann von der Kommissionsmehrheit gezogen wird, ist - Sie erlauben mir diese Wortwahl - schlicht und einfach falsch. Da wir diesen hohen Standard in der Schweiz haben, wäre es ja geradezu fahrlässig, unsere europäischen Nachbarn und die anderen Länder nicht auch zu diesem Standard zu verpflichten. Natürlich können wir sie nicht explizit dazu verpflichten; wir können einfach nur eine gemeinsame Abmachung entwickeln, eben eine Konvention. Das und nichts anderes wollen wir mit diesem Abkommen. Wir wollen letztlich eine Wettbewerbsverzerrung zuungunsten der Schweiz verhindern, welche eben durch die unterschiedlichen Ausgangslagen im Umweltrecht entsteht.
Ich kann gerne ein Beispiel geben, das sogar auch real existiert: Wenn eine Stahlfabrik, ein Stahlwerk in Rumänien, wegen uralter Filter die Umwelt verpestet und die Behörden dieses Stahlwerk dennoch schützen, indem sie die Umweltdaten, die Luftreinhaltedaten nicht herausrücken, dann erwächst der Schweiz ein Standortnachteil, weil unsere Stahlwerke Millionen und Abermillionen Franken in neue, gute Filteranlagen investieren. Da geht es wirklich um das Interesse, Gleichberechtigung für unsere Unternehmen im Wettbewerb zu schaffen. Das ist einer der Vorteile dieser Konvention: die gemeinsame Abmachung, der gemeinsame Wille, die Umweltprobleme gemeinsam lösen zu wollen.
Es gibt einen zweiten Vorteil, der eigentlich noch viel offensichtlicher ist. Es geht in dieser Konvention grösstenteils um die Zugänglichkeit von Umweltdaten, welche durch etwelche Ämter erhoben werden. Es gibt wahrscheinlich kein bürgerlicheres Anliegen, als die Kontrolle des Bürgers über seine Exekutive, also die Transparenz der Verwaltung. Genau um diese Transparenz geht es: Als Bürger will ich wissen, welche Umweltdaten erhoben werden, was diese Daten aussagen und welche Schlüsse man aus ihnen zieht. Wenn nun die Berichte, die wir in der Schweiz eben sowieso verfassen, noch zu einem einzigen Umweltbericht beim Bund und bei den Kantonen zusammengeheftet werden, kann man wohl kaum von einem riesigen zusätzlichen bürokratischen Aufwand sprechen.
Apropos bürokratischer Aufwand, den die Kommissionssprecher angetönt haben: Es kommen auch aus unseren Reihen immer wieder Vorstösse, die zusätzliche Berichte oder Änderungen in diesem Bereich verlangen. Als Beispiel sei die Motion 04.3755, "Externe Studien. Zentrale Sammlung und Veröffentlichung", eingereicht von der SVP-Fraktion, genannt. Genau das will eigentlich die Aarhus-Konvention. Wegen dieser Konvention entsteht kein zusätzlicher Bürokratieaufwand, wegen dieser Konvention entsteht vielmehr eine viel praktischere Handhabung der Berichte, die wir ohnehin schon haben.
Wenn wir Bürokratie abbauen wollen, dann schlage ich folgendes Vorgehen vor: Wir ratifizieren erstens die Aarhus-Konvention, zweitens lesen wir den Umweltbericht, und drittens verzichten wir auf den einen oder anderen Vorstoss, der eben auch wieder einen Bericht verlangen würde. Das wäre effizient Bürokratie abgebaut!
BO 2012 N 1391Die Aarhus-Konvention ist in keiner Art und Weise ein Knebelvertrag. Sie entspricht den ureigensten Interessen unseres Landes, sie bringt einen direkten Nutzen für unser Land, neben den hehren Zielen und dem Nutzen, die dann hoffentlich Frau Bundesrätin Leuthard nachher, wie bei der vorhergehenden Vorlage, noch einmal erläutern wird.
Ich bitte Sie, zusammen mit dem Bundesrat, zusammen mit 25 von 26 Kantonen, zusammen mit der Bau-, Planungs- und Umweltdirektorenkonferenz, auf diese Vorlage einzutreten und die Konvention zu ratifizieren.
Thorens Goumaz Adèle · Mit-F · Conseil national · Vaud · Groupe des VERT-E-S
Le groupe des Verts vous demande d'entrer en matière sur le projet du Conseil fédéral d'approbation de la Convention d'Aarhus. Nous nous trouvons ici dans un cas finalement assez proche de celui que nous venons de traiter - la Convention européenne du paysage. La Convention d'Aarhus a été signée il y a fort longtemps et elle ne nécessite, au même titre que la Convention européenne du paysage, que des modifications légales minimes. Les seules adaptations significatives devraient être réalisées par les cantons et ceux-ci soutiennent l'approbation de la convention.
La Conférence suisse des directeurs cantonaux des travaux publics, de l'aménagement du territoire et de l'environnement vous l'a d'ailleurs fait savoir tout récemment encore par courrier. Les cantons sont prêts à entrer en matière et à prendre les mesures nécessaires. La ratification ne devrait ainsi poser aucun problème.
Sur le fond, la Convention d'Aarhus renforce la politique de transparence et d'information que mène déjà la Suisse dans le domaine environnemental. Cette transparence et cette information sont à la base du bon fonctionnement de notre démocratie et de la confiance des citoyens envers nos institutions. C'est d'autant plus important que, dans le domaine environnemental en particulier, nous sommes souvent confrontés à des questions très techniques. Les données permettant de les appréhender sont parfois difficiles à intégrer par des personnes qui ne sont pas des spécialistes mais qui ont, malgré cela, des choix importants à faire en tant que citoyens et consommateurs.
Si nous voulons que la population suisse puisse se comporter de manière respectueuse de l'environnement et responsable, nous devons lui assurer une information crédible et suffisante et l'intégrer, l'impliquer dans nos décisions. Pour prendre nos responsabilités, nous avons tous besoin de connaître et de comprendre les conséquences de nos actes. Nous avons aussi besoin de nous sentir interpellés, parce que nous pouvons intervenir dans les processus de décision. Un bon niveau d'information et de participation permet en outre de lutter contre les préjugés et le dogmatisme, qui sont clairement des obstacles à l'élaboration de solutions concertées, fiables et pragmatiques aux grands enjeux écologiques auxquels nous sommes aujourd'hui contraints d'apporter des réponses, à la fois individuelles et collectives.
Il est dès lors du devoir de la Confédération d'assurer un accès adéquat à l'information dans le domaine environnemental, afin que nous puissions tenir des débats politiques et publics sérieux, fondés sur des données scientifiques et vérifiables.
La Convention d'Aarhus est un bon instrument pour renforcer le très bon niveau déjà atteint par la Suisse dans ce domaine. Elle s'inscrit par ailleurs dans la stratégie de notre pays d'"Open Government Data".
Le groupe des Verts vous recommande dès lors sans réserve d'entrer en matière sur cet objet.
Bourgeois Jacques · Mit-M · Conseil national · Fribourg · Groupe libéral-radical
Cette convention, approuvée le 25 juin 1998 par notre pays et entrée en vigueur le 31 octobre 2001, a pour objectif, comme mentionné, de faciliter les échanges d'information sur l'environnement, la participation du public aux processus décisionnels et l'accès à la justice en matière environnementale.
Le groupe libéral-radical ne remet pas en question, au contraire salue les données et informations actuellement disponibles dans le domaine de l'environnement. Toutefois, cette convention veut étendre le cercle des bénéficiaires de ces informations, ce qui va provoquer au sein des communes et des cantons des surcharges administratives.
Cette convention ne va par conséquent rien apporter de plus, mais créer une augmentation de cette bureaucratie que notre groupe rejette. D'autre part, la voie de recours devant une instance judiciaire pour assurer l'application des droits garantis par la convention est permise. Nous savons que dans notre pays les organisations, par le biais du droit de recours, ont la possibilité de recourir contre une décision; ce sont avant tout les organisations environnementales qui bénéficient de ce privilège. Un privilège qui, soit dit en passant, est pratiqué par une trentaine d'organisations actives dans le domaine environnemental. Aucune autre organisation d'un autre domaine d'activité ne bénéficie de tels droits.
Par le biais de cette convention, les organisations environnementales étrangères actives au sein des 44 pays signataires de cette convention ne devront pas être discriminées. Malgré le fait qu'elles devront remplir nos prescriptions et qu'il sera de la compétence du Conseil fédéral de les autoriser, nous aurons ainsi de moins en moins d'autonomie dans nos propres actions, ce que nous ne pouvons pas accepter. L'augmentation des entreprises soumises à cette convention va également engendrer de la bureaucratie supplémentaire, sans pour autant que notre pays récolte un quelconque bénéfice de cette opération.
Le groupe libéral-radical s'oppose à toute réglementation supplémentaire qui n'apporte aucune plus-value et qui au contraire entraînerait plus de bureaucratie et péjorerait encore plus notre place économique.
Au vu de ce qui précède, le groupe libéral-radical vous propose de suivre la majorité de la commission et de rejeter cet arrêté fédéral.
Jans Beat · Mit-M · Conseil national · Bâle-Ville · Groupe socialiste
Herr Bourgeois, ich hatte früher beruflich mit Umweltschutz in osteuropäischen Ländern zu tun und habe gesehen, dass dort Produktionsanlagen aufgestellt werden, die ökologisch schlicht eine Katastrophe sind und für die Gesundheit der Leute dort eine Gefährdung darstellen.
Nun die Frage: Sind Sie nicht der Meinung, dass eine Wirtschaftspartei, die sich für den Wirtschaftsstandort Schweiz einsetzt, in Zusammenarbeit mit allen anderen Ländern alles unternehmen müsste, damit dieses Ökodumping, das in osteuropäischen Ländern geschieht, aufhört?
Bourgeois Jacques · Mit-M · Conseil national · Fribourg · Groupe libéral-radical
Monsieur Jans, je crois que chaque pays doit rester souverain et prendre ses propres mesures dans ce domaine, comme il l'entend. Chaque pays doit faire ses propres actions en tenant compte du contexte économique. En ce qui concerne l'information relative au domaine environnemental, comme cela a été mentionné, notre pays est exemplaire. Par conséquent, nous n'avons pas besoin de nous immiscer encore plus dans les affaires des autres pays; c'est de leur compétence. Nous devons veiller dans notre pays à maintenir le haut standard que nous connaissons à l'heure actuelle.
Semadeni Silva · Mit-F · Conseil national · Grisons · Groupe socialiste
A nome del gruppo socialista vi prego di accettare la ratifica della Convenzione di Aarhus, così come proposto dal Consiglio federale. Anche se la maggioranza della Commissione dell'ambiente, della pianificazione del territorio e dell'energia è di un'altra opinione, non vedo nessun argomento razionale contro la ratifica della convenzione.
Die Bevölkerung, die Wirtschaft, die Umweltorganisationen: Alle haben ein Interesse an Transparenz und Mitsprache in Umweltbelangen. Darum informieren heute demokratische Länder, die Schweiz also auch, aktiv. Dies begrüssen wir. Nur eine gutinformierte Öffentlichkeit trägt konstruktiv zum Vollzug des Umweltrechts bei.
Der Bund hat am 1. Juli 2006 das Öffentlichkeitsgesetz in Kraft gesetzt. Dieses Gesetz schafft einen umfassenden Anspruch auf den Zugang zu Umweltinformationen. Die Erfahrungen des Bundes seit der Einführung der neuen BO 2012 N 1392 Bestimmungen sind durchaus positiv. So kann mit geringen Gesetzesanpassungen und zwei Vorbehalten die Aarhus-Konvention auch von der Schweiz ratifiziert werden, dies vierzehn Jahre, nachdem die Schweiz sie unterzeichnet hat. Das heisst, so lange hatten wir Zeit, und wir haben von uns aus die Gesetze so angepasst, dass jetzt die Ratifizierung der Aarhus-Konvention keine Probleme mehr schafft.
Einige Kantone müssen zwar den Zugang zu Umweltinformationen noch schaffen, der Aufwand ist aber sehr klein. Das schreibt die Bau-, Planungs- und Umweltdirektorenkonferenz. Wie ich vorhin gesagt habe, begrüssen alle Kantone - mit einer einzigen Ausnahme, immer dieselbe - die Ratifizierung der Aarhus-Konvention. Die Bau-, Planungs- und Umweltdirektorenkonferenz hat die Ratifizierung kürzlich mit einem ausführlichen Brief an uns nochmals klar empfohlen.
Noch einmal eine Präzisierung: Es stimmt nicht, dass die Umweltorganisationen mehr Einspracherechte bekommen sollen. Es wird hier immer dieses Schreckgespenst an die Wand gemalt. Die Regelung des Beschwerderechts gemäss Artikel 55 des Umweltschutzgesetzes entspricht vollumfänglich den Anforderungen der Konvention. Der Ratifizierungsantrag des Bundesrates zeigt, dass unsere Gesetzgebung im Bereich Umweltinformation und Zugang zu den Gerichten den Stand der anderen europäischen Staaten erreicht.
Die SP-Fraktion begrüsst also die Ratifikation der Aarhus-Konvention mit den beantragten Gesetzesrevisionen. Wir können auch mit den beiden Vorbehalten leben. Wir würden zwar gerne den zweiten Vorbehalt streichen, der das Verbandsbeschwerderecht der Umweltorganisationen in Bezug auf radioaktive Stoffe und ionisierende Strahlung ausschliesst. Wir verzichten aber darauf, weil diese Neuerung zuerst in den Räten diskutiert werden muss. Die Ratifizierung der Konvention bedeutet einen wichtigen Schritt. 44 Staaten und die EU haben die Aarhus-Konvention ratifiziert. Es ist vernünftig und auch wirtschaftlich sowie im Interesse der Schweiz, wenn sich das Umweltrecht international angleicht und sich die Akzeptanz der Umweltpolitik verbessert.
Ich bitte Sie, dem Antrag des Bundesrates und der Minderheit zu folgen.
Knecht Hansjörg · Mit-M · Conseil national · Argovie · Groupe de l'Union démocratique du Centre
Die Aarhus-Konvention beinhaltet den Zugang zu Umweltinformationen, die Beteiligung der Öffentlichkeit an Entscheidungsverfahren sowie die Regelung des Zugangs zu Gerichten in Umweltangelegenheiten.
Die SVP-Fraktion beurteilt diese Konvention unter folgenden Aspekten: Im Bereich des Zugangs zu Umweltinformationen ist unser Land bereits vorbildlich. Die Umweltgesetzgebung entspricht gehobenen internationalen Standards, es besteht ein genügender Zugang zu den entsprechenden Informationen. Bei der Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit kennt die Schweiz gut ausgebaute Parteirechte und grundsätzlich auch genügend Mitwirkungsrechte. So kann beispielsweise der Umweltverträglichkeitsbericht von jedermann eingesehen werden. Der Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten ist gewährleistet, und die betroffene Öffentlichkeit sowie die beschwerdeberechtigten Organisationen können gerichtlich überprüfen lassen, ob die Bewilligung einer Anlage mit erheblichen Umweltauswirkungen zu Recht erteilt wurde.
Für uns ist daher das konkrete Bedürfnis einer Ratifizierung der Aarhus-Konvention nicht ersichtlich. Wir lehnen die Vorlage ab. Ich bitte Sie, dies ebenfalls zu tun, denn bei einer Ratifizierung ist zu befürchten, dass gegenüber der heutigen Rechtslage neue Mitwirkungsmöglichkeiten geschaffen werden. Wir sehen einfach die Gefahr einer Ausweitung des Verbandsbeschwerderechtes in der Schweiz und die daraus resultierenden zusätzlichen Verfahren und Einsprachen, die die Realisierung neuer Projekte noch mehr behindern würden. Garantiert würde auch die Verwaltungstätigkeit ausgeweitet - wie das bei allen Regulierungen der Fall ist -, denn es müsste mit zusätzlichem Aufwand für Umweltverträglichkeitsprüfungen, für die Einhaltung des Öffentlichkeitsrechts und vor allem auch im Energiebereich gerechnet werden. Zu guter Letzt sehen wir in der Unterzeichnung der Aarhus-Konvention auch eine gewisse Gefahr des automatischen Nachvollzugs künftiger Änderungen.
Aus diesen Gründen werden wir gegen Eintreten auf diese Vorlage stimmen.
Bäumle Martin · Mit-M · Conseil national · Zurich · Groupe vert'libéral
Internationale Konventionen sollen ja gerade dazu führen, dass die Standards, die wir uns geben, auch in anderen Ländern eingehalten werden. Wenn wir selber solche Konventionen, die wir vollumfänglich erfüllen, nicht einmal ratifizieren, wird es aber schwierig, in internationalen Gesprächen und Verhandlungen anderen Ländern gegenüber entsprechenden Druck aufzubauen oder auch irgendwann Vorschriften zu machen. Eine Ablehnung der Ratifizierung ist daher unverständlich. Es ist im Interesse der Schweiz, auch Dinge, die wir bereits erfüllen, zu ratifizieren.
Es wurden hier Bedenken geäussert, und ich muss offen sagen: Beim Durchlesen des Konventionstextes stellten sich auch mir die Fragen, was auf uns zukommt, wo wir allenfalls Gesetze anpassen müssen, wie stark diese Anpassungen sind, ob neue Beschwerderechte auf die Schweiz zukommen oder nicht. Da wir international verflochten sind, müssen wir aber natürlich auch aufgrund einer solcher Konvention in Kauf nehmen, dass minimale Anpassungen möglich sind, das gehört dazu. Der Bundesrat hat aber klar aufgezeigt, dass eben nur minimale Gesetzesänderungen erforderlich sind und sich die Situation grundsätzlich nicht ändert.
In einem Punkt hätte jedoch eine markante Änderung geschehen können. Die Grünliberalen hätten diese gern gemacht, sie betrifft nämlich den Vorbehalt bezüglich ionisierender Strahlung, sprich Kernenergie. Wir hätten diesen Vorbehalt gern weggelassen, da wir genau dort mehr Mitsprache, zum Beispiel auch im Interesse der Region Basel - Stichwort Fessenheim -, begrüsst hätten. Wir akzeptieren aber den Antrag des Bundesrates im Sinn des Pragmatismus. Denn wenn wir aus innerstaatlichen Gründen zum Schluss kommen, dass wir hier etwas ändern wollen oder können, wird dieser Passus entsprechend angepasst werden. Der Bundesrat hat das entsprechend so vorbereitet, und wir werden das auch einfordern.
Die kritischste Frage hier drin scheint die Frage der Verbandsbeschwerde zu sein; das betrifft den besagten Artikel 9 der Aarhus-Konvention. Es wurde von Herrn Jans deutlich erwähnt, dass die Kriterien der Massgabe der innerstaatlichen Rechtsetzung entsprechen müssen, das hat auch der Kommissionssprecher klar erwähnt. Der Bundesrat hat hier mehrmals bekräftigt, dass dadurch kein zusätzliches Verbandsbeschwerderecht entstehen würde und keine neuen Organisationen berechtigt sein würden. Das innerstaatliche Recht geht hier vor. Es wäre am Ständerat und am Nationalrat, also an uns, allenfalls hier Änderungen der Gesetze vorzunehmen, und dann wäre es tatsächlich möglich, dass das Verbandsbeschwerderecht ausgebaut würde.
Das würde aber eine Mehrheit beider Räte und ein allfälliges Referendum erfordern. Man kann jedoch nie zu hundert Prozent ausschliessen, dass etwas in dieser Sache aufgrund einer Konvention irgendwann zu einem Streitpunkt werden könnte. Denn solche Konventionen sind ja nicht wie Staatsverträge absolut verbindlich, wie das die Frau Bundesrätin bei der letzten Konvention, glaube ich, erwähnt hat. In diesem Sinne geht hier innerstaatliches Recht der Konvention vor.
Was ich als Hauptargument vorbringen möchte, ist folgendes: Die Schweiz erfüllt diese Konvention fast zu hundert Prozent. Es ist für uns klar, dass wir zuerst andere Länder auf einen Standard, der in Sachen Demokratie, Mitsprache und Rechtsmittel mit demjenigen der Schweiz vergleichbar ist, verpflichten wollen, bevor wir in der Schweiz Recht setzen in der Frage, ob mehr Rechte, mehr Demokratie oder gar mehr Mitsprache bei Verbandsbeschwerden vorgesehen werden müssten. Das ist das Zentrale dieser Konvention und der Grund, warum wir sie ratifizieren müssen. Nicht, weil wir in der Schweiz diskutieren wollen, was auf uns zukommt oder nicht. Vielmehr soll das, was wir in der Schweiz umgesetzt haben, zum Standard erklärt werden, um international BO 2012 N 1393 klarzumachen, dass wir das haben und dass wir gerade von osteuropäischen Ländern einfordern, dass sie im gleichen Mass Demokratie und gleiche Rechtsmittel einführen. Das ist der Sinn der Ratifikation dieser internationalen Konvention - die Ängste, Hirngespinste und Theorien, die man heute hier entwickelt hat, sind keine Argumente.
Noch einmal, zur Vernehmlassung: Ein Kanton, Appenzell Innerrhoden, hat die Vorlage abgelehnt, alle anderen Kantone haben zugestimmt. Ich gehe davon aus, dass dieser Kanton heute noch das Frauenstimmrecht ablehnen würde, wenn er das tun dürfte. Das Bundesgericht hat glücklicherweise anders entschieden. Ich möchte auch festhalten, dass von den Parteien nur die FDP und die SVP in der Vernehmlassung die Vorlage abgelehnt haben. Die CVP und die BDP haben also die Genehmigung der Aarhus-Konvention nicht abgelehnt; die CVP hat gar ausdrücklich zugestimmt.
Ich bitte Sie, auf die Vorlage einzutreten und diese Konvention zu ratifizieren.
Leuthard Doris · BR-F · Conseil fédéral · Argovie
Es ist ein bisschen so wie vorhin. Es geht auch hier um eine Konvention, und Herr Knecht hat sich fast gleich ausgedrückt wie vorhin. Ich bin froh, dass Sie das so deutlich gesagt haben: Wir haben gute Umweltinformationen, wir haben auch gute Partizipationsrechte, also eine Beteiligung der Öffentlichkeit. Was hindert Sie nun daran, diese Konvention zu ratifizieren? Das müsste der Umkehrschluss sein. Heute erstaunt es mich ein bisschen, dass ich von der SVP den ganzen Morgen höre: Wir fürchten das, wir fürchten das, wir fürchten das! Ich habe immer gemeint, Sie seien eine mutige Partei - heute Morgen sind Sie vor allem eine Partei, die sich fürchtet.
Also, diese Information hat drei Pfeiler: Umweltinformation, die Mitwirkung bei umweltrelevanten Verfahren und den Zugang zu einem Gericht in Umweltangelegenheiten. Die Konvention kann mit minimalen Gesetzesanpassungen ratifiziert werden, weil die Schweiz, wie auch von den Gegnern dieser Konvention gesagt wurde, über ein sehr hohes Niveau verfügt, wenn es um Transparenz in Umweltfragen, Partizipation der Bürgerinnen und Bürger und den Zugang zu Gerichten geht. Wir haben mit dem Öffentlichkeitsprinzip nicht nur für Sie in den Parlamenten, sondern auch für die Bevölkerung einen offenen Zugang zu Informationen, zu Daten, zu Berichten. Das ist ein Grund, aus dem auch die Kantone - die Bau-, Planungs- und Umweltdirektorenkonferenz - dieser Konvention zustimmen, denn auch sie haben gesagt, die Aarhus-Konvention bringe Verbesserungen.
Durch die geplante Rechtsänderung, nämlich den Zugang der Bevölkerung zu Umweltinformationen, wird das Vertrauen der Öffentlichkeit in das Handeln des Staates gestärkt, denn die Tätigkeit der Verwaltung wird transparenter. Es ist wichtig, dass ein Staat wie die Schweiz mit einer starken Volksbindung diese Transparenz, diese Information übt. Die Verwaltung hat nichts zu verbergen. Wir stehen da im Dienste der Bevölkerung und nicht gegen sie. Deshalb ist dieser Punkt für den Bundesrat und die Kantone kein Hindernis, sondern sogar eine Stärkung der Transparenz, wie wir sie anstreben.
Es wurde zu Recht gesagt, man wolle den Aufwand kennen, was die Umsetzung dieser Konvention angehe. Ich möchte nochmals klar festhalten: Der Aufwand ist in der Botschaft ausgewiesen. Es braucht eine Stelle mehr beim Bafu. Das ist alles keine Aufblähung des Apparates, sondern es ist eine Stelle beim Bafu dafür vorgesehen. Bei den Kantonen geht es darum, dass sie gewisse Berichte erstellen müssen, auch das wird selbst von den Kantonen als kleiner Mehraufwand dargelegt, weil sie sowieso im Rahmen der Berichterstattung an ihre kantonalen Parlamente für Statistiken die Mehrheit dieser Tätigkeiten auf sich nehmen müssen.
Wir haben in der Kommission zu Recht diskutiert - und auch heute wurde diese Frage aufgeworfen -: Was bedeutet das für das Verbandsbeschwerderecht? Das ist eine berechtigte Frage, die auch wir in der Verwaltung, im Bundesrat geprüft haben, weil wir alle nicht unbedingt eine Ausweitung des Verbandsbeschwerderechts möchten. Das nochmalige Studium des Problems hat ergeben - und ich sage das hier in aller Deutlichkeit -, dass die Bedenken unbegründet sind. Gemäss Artikel 2 Absatz 5 der Konvention müssen Umweltorganisationen die innerstaatlichen Voraussetzungen erfüllen, d. h., die schweizerische Gesetzgebung gilt, damit man das Beschwerderecht erhält. Auch eine ausländische Organisation müsste somit die schweizerische Gesetzgebung erfüllen. Das bedeutet in concreto dasselbe wie heute: Eine Organisation muss seit zehn Jahren bestehen, sie muss gesamtschweizerisch aktiv sein - das ist heute schon so, und das verändert sich mit der Ratifizierung dieser Konvention nicht.
Auch hierin kann man somit in guter Absicht sagen: Wir haben heute 28 Organisationen, die diese Kriterien erfüllen, und dies gilt weiterhin. Wenn eine Organisation hinzukommt, muss sie die schweizerische Gesetzgebung erfüllen, wie sie heute besteht, sonst wird sie nicht zugelassen. Die Konvention hat lediglich den Aspekt, dass man nicht diskriminieren darf: Man muss alle Organisationen bei der Anwendung des schweizerischen Gesetzes selbstverständlich gleich behandeln.
Eine Auswirkung - auch das wurde diskutiert und von einigen von ihnen vorgebracht - besteht darin, dass jetzt mehr Betriebe der Umweltverträglichkeitsprüfung unterstellt werden. Ja, es sind genau 50 von unseren 300 000 Betrieben, die neu UVP-pflichtig sind. Das bedeutet für diese 50 von unseren 300 000 Betrieben, dass sie bei einem Neubau oder einer grossen Erweiterung einer Betriebsanlage eine Umweltverträglichkeitsprüfung machen müssten. Auch hier meinen wir, dass die heutige Bestimmung der Umweltverträglichkeitsprüfung bei Industrieanlagen, die seit Jahren in Kraft ist, keine nennenswerten Probleme ergeben hat. Im Gegenteil, es kommen sogar viele Firmen zu uns und sagen, sie möchten vielmehr, dass auch ausländische Industrieanlagen Standards, wie wir sie in der Schweiz kennen, erfüllen müssen, denn einseitig geltende Standards behindern die Wettbewerbsfähigkeit unserer Unternehmen im Ausland.
Denken Sie an eine Firma wie Holcim, die hohe Standards erfüllt, weil wir diese vorgeben. Die Firma wendet diese Standards weltweit an und ist froh, wenn es Konventionen oder Verpflichtungen auf internationaler Ebene gibt, die immer mehr auch ausländische Firmen dazu bewegen, Umweltverträglichkeitsanliegen ernst zu nehmen und umzusetzen. Das verbessert die Position von Schweizer Unternehmen, die international tätig sind.
Wenn ich die Bedenken, die geäussert worden sind, nochmals aufliste, so kann ich sagen: Das Verbandsbeschwerderecht gilt weiterhin, das ist innerstaatliches Recht und somit kein Problem. Was die Betriebe anbelangt, die neu UVP-pflichtig wären, ist das Problem erstens zahlenmässig gering, und zweitens haben wir schon nach dem heutigen Recht, also ohne diese Konvention, die Möglichkeit, dass der Bundesrat für Neubauten jederzeit eine UVP-Unterstellung prüfen kann. Wir haben keine internationale Gerichtsbarkeit, sondern es bleibt, auch hier, bei innerstaatlichem Recht.
Deshalb empfehle ich Ihnen, dem Bundesrat, den Kantonen und der BPUK zu folgen, die in dieser Aarhus-Konvention einhellig keine Probleme sehen, sodass sich die Schweiz wie 45 andere Staaten auch zu diesen Prinzipien bekennen kann.
Fässler Daniel · Mit-M · Conseil national · Appenzell Rh.-Int. · Groupe PDC-PEV
Ich äussere mich nicht zur Sache, aber ich sehe mich veranlasst, auf eine Aussage unseres Ratskollegen Martin Bäumle zu reagieren. Ich möchte mich dafür entschuldigen, dass ich nicht sofort nach vorne gerannt bin, ich war zu spät.
Herr Bäumle, Sie haben in Ihren Ausführungen korrekterweise darauf hingewiesen, dass der Kanton Appenzell Innerrhoden der einzige Kanton war, der sich in der Vernehmlassung negativ zur Aarhus-Konvention geäussert hat. Sie haben daran die Feststellung angeschlossen, dass der Kanton Appenzell Innerrhoden wohl noch heute das Frauenstimmrecht nicht eingeführt hätte, wenn es nicht durch das Bundesgericht eingeführt worden wäre. Ich sage Ihnen in BO 2012 N 1394 meiner Funktion als Nationalrat und Landammann des Kantons Appenzell Innerrhoden: Ihre Feststellung ist deplatziert. Wir haben seit über zwanzig Jahren sehr gute Erfahrungen mit dem Frauenstimmrecht gemacht, wir haben zum Teil eine überdurchschnittliche Frauenquote in den Gremien. Ich toleriere solche Äusserungen gegen unseren Kanton nicht. (Teilweiser Beifall)
Freysinger Oskar · Mit-M · Conseil national · Valais · Groupe de l'Union démocratique du Centre
Frau Bundesrätin, Sie befürchten, dass die SVP jetzt eine Furchtpartei geworden sei. Nein, wir lassen nur eine gewisse Vorsicht gegenüber Konventionen walten, die keinen Nutzen bringen und nichts ändern. Meine Frage: Gibt es einen einzigen Punkt, den wir nicht auch verwirklichen könnten, wenn wir der Konvention nicht beiträten? Einen einzigen Punkt, den wir nicht auch völlig autonom verwirklichen könnten, ohne beizutreten?
Leuthard Doris · BR-F · Conseil fédéral · Argovie
Wie bei vielen Konventionen hat die Schweiz auch hier bereits einen sehr hohen Standard. Ich habe es schon vorhin bei der Landschaftskonvention gesagt: Es geht um Prinzipien. Öffentlichkeit und Partizipation sind Prinzipien, zu denen wir uns bekennen. Auch die Nachhaltigkeit haben wir in der Bundesverfassung verankert. Es geht darum, dass wir sagen: Ja, das ist eine gute Konvention, wir wollen, dass möglichst viele Staaten dasselbe tun. Darum geht es bei vielen Konventionen. Das ist gut für die Schweiz, und es stärkt unsere Position.
Fiala Doris · Mit-F · Conseil national · Zurich · Groupe libéral-radical
Meine Position ist in dieser Frage seit vielen Jahren klar. Ich möchte Sie fragen, Frau Bundesrätin: Haben Sie überhaupt keine Bedenken, dass die internationale Wirtschaftskonkurrenz ein Interesse an dieser Konvention aufgrund der Möglichkeit ausländischer Verbände haben könnte, Projekte in der Schweiz zu blockieren? Manchmal kann es für die Wirtschaft perfekt sein, wenn man einfach mal etwas um ein paar Jahre verzögert. Ich stehe auch zur Transparenz, wie Sie sie erwähnt haben, und zu vielen weiteren Punkten. Aber ich denke, die Möglichkeit, dass wir durch dieses Instrument wirklich wirtschaftlich geschwächt werden, ist vorhanden. Bitte äussern Sie sich noch dazu.
Leuthard Doris · BR-F · Conseil fédéral · Argovie
Wie ich ausgeführt habe, haben wir die Auswirkungen der Konvention auf das Verbandsbeschwerderecht einlässlich geprüft und sind zum Schluss gekommen, dass sich an der Tatsache, dass wie heute das innerstaatliche Recht für die Zulassung einer Organisation gilt, um überhaupt eine Verbandsbeschwerde einlegen zu können, nichts ändert. Somit bleibt es bei den heutigen 28 Organisationen. Man kann sie ergänzen, wenn die innerstaatlichen schweizerischen Voraussetzungen erfüllt werden.
Deshalb ist Ihre Befürchtung nicht begründet. Das ist auch die Meinung der Bau-, Planungs- und Umweltdirektorenkonferenz, und Sie wissen, dass diese sicher sehr, sehr stark darauf erpicht ist, hier nicht zusätzliche Beschwerden zu provozieren. Der Präsident der Bau-, Planungs- und Umweltdirektorenkonferenz, der Zürcher SVP-Regierungsrat Kägi, ist deshalb auch der Meinung, dass diese Einschätzung stimmt.
Brunner Toni · Mit-M · Conseil national · St-Gall · Groupe de l'Union démocratique du Centre
Frau Bundesrätin, Sie haben der SVP-Fraktion vorgeworfen, wir hätten Befürchtungen in Bezug auf diese Konvention und das sei etwas defensiv. Wir haben einfach gelesen, was diese Konvention will. Ich möchte jetzt von Ihnen eines hören: Die Vertragsparteien regeln den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten. Können Sie erklären, was wir da zu erwarten haben? Sie sagen ja, eine Konvention zu unterzeichnen sei letztlich immer mit einem Nutzen verbunden. Können Sie bitte erklären, wo hier der Nutzen liegt?
Leuthard Doris · BR-F · Conseil fédéral · Argovie
Wir haben in der Kommission ausgeführt - es steht auch in der Botschaft, und ich habe es gesagt -, dass bei uns der Zugang zu den Gerichten in Umweltfragen weitgehend geregelt ist. Beim Gewässerschutzgesetz hat das Parlament kürzlich eine Revision abgesegnet, dort gibt es Zugang zu Gerichten; wir haben im Umweltschutzgesetz Regelungen über den Zugang zu Gerichten. Deshalb haben wir gesagt, dass wir in diesem Bereich keine Bedenken, keine Furcht haben, dass es aber auch keinen Mehrwert gibt, wenn wir zusätzliche, neue Zugangsverfahren zu Gerichten installieren würden. Es besteht keine Gefahr. Deshalb können Sie ohne Angst Ja sagen.
Wasserfallen Christian · Mit-M · Conseil national · Berne · Groupe libéral-radical
Ich muss als Kommissionssprecher noch zwei Dinge korrigieren, die gesagt wurden. Das eine ist Folgendes: Im Prinzip ist jetzt in den Raum gestellt worden, die Wirtschaft sei eigentlich für die Aarhus-Konvention. Wenn Sie aber in der Botschaft in Kapitel 1.7 die Ergebnisse der Vernehmlassung lesen, dann wird klar, dass die Aarhus-Konvention von der Mehrheit der Wirtschaftsverbände abgelehnt wird. Das einfach zur Klärung.
Das Argument von Herrn Bäumle, man könne dann in der ganzen Welt die gleichen Anforderungen auch von anderen Staaten verlangen, ist insofern nicht stichhaltig, als es ja nur jene Länder betrifft, die die Aarhus-Konvention auch ratifiziert haben. Das sind derzeit lediglich 44 Länder, vor allem im europäischen Raum. Deshalb ist dieses Argument nicht stichhaltig.
Aus diesen Gründen und den anderen vorher angemerkten bittet Sie die Kommissionsmehrheit, nicht auf die Vorlage zur Genehmigung der Aarhus-Konvention einzutreten.
Vote
Präsident (Walter Hansjörg, Präsident): Wir stimmen über den Nichteintretensantrag der Mehrheit ab.
| Group | Yes | No | Abst. |
|---|---|---|---|
| Groupe de l'Union démocratique du Centre | 50 (100 %) | 0 (0 %) | 0 (0 %) |
| Groupe socialiste | 0 (0 %) | 43 (100 %) | 0 (0 %) |
| Groupe PDC-PEV | 9 (31 %) | 16 (55 %) | 4 (14 %) |
| Groupe libéral-radical | 23 (92 %) | 2 (8 %) | 0 (0 %) |
| Groupe des VERT-E-S | 0 (0 %) | 15 (100 %) | 0 (0 %) |
| Groupe vert'libéral | 0 (0 %) | 11 (92 %) | 1 (8 %) |
| Groupe bourgeois-démocratique | 3 (38 %) | 5 (63 %) | 0 (0 %) |
| Non inscrit | 0 (0 %) | 1 (100 %) | 0 (0 %) |
| Total | 85 (46 %) | 93 (51 %) | 5 (3 %) |
Yes: Proposal by the majority (not enter into the matter)
No: Proposal by the minority Müller-Altermatt (enter into the matter)
Präsident (Walter Hansjörg, Präsident): Das Geschäft geht somit zur Detailberatung zurück an die Kommission.
Abschreibung - Classement
Proposition du Conseil fédéral
Classer les interventions parlementaires
selon lettre aux Chambres fédérales
Adopté