14.004
Jahresbericht 2013 der GPK und der GPDel
Joder Rudolf · Mit-M · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Die GPK nimmt im Auftrag der eidgenössischen Räte die Oberaufsicht wahr über die Geschäftsführung des Bundesrates, der Bundeskanzlei, der Bundesverwaltung, der eidgenössischen Gerichte, exklusive der Rechtsprechung, der Bundesanwaltschaft sowie weiterer Träger von Aufgaben des Bundes. Rechtlich stützt sich die Tätigkeit der GPK auf die Bundesverfassung ab sowie im Wesentlichen auf Bestimmungen des Parlamentsgesetzes. Für die GPK gilt als Handlungsgrundsatz die Überprüfung der Rechtmässigkeit, der Zweckmässigkeit und der Wirksamkeit. Die GPK unseres Rates arbeitet mit fünf ständigen Subkommissionen. Diese können durch spezielle Arbeitsgruppen ergänzt werden. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, Experten beizuziehen. Die Arbeitsinstrumente bzw. die Arbeitsbereiche der GPK sind die Durchführung von Inspektionen, die Auftragserteilung an die Parlamentarische Verwaltungskontrolle zur Durchführung von Evaluationen, die Prüfung der Geschäftsberichte und weiterer Berichte der Organe des Bundes, Dienststellenbesuche, die Behandlung von Aufsichtseingaben von Dritten, die Ausarbeitung von Empfehlungen sowie anschliessend die Kontrolle über die Umsetzung dieser Empfehlungen.
Die GPK übt ihre Aufsichtsfunktion nachträglich und aktuell begleitend aus. Sie bestimmt die Untersuchungsgegenstände autonom, unabhängig und nach eigenem Ermessen. Zur Ausübung der Oberaufsichtsaufgabe verfügt die GPK über weitreichende Auskunftsrechte. Die Untersuchungsberichte der GPK werden veröffentlicht, wenn keine schutzwürdigen Interessen entgegenstehen. Die GPK versucht ihre Aufsichtsfunktion aktiv, möglichst umfassend, fachlich fundiert und wirkungsvoll wahrzunehmen. Sie wird dabei effizient und auch mit hoher Fachkompetenz vom Sekretariat und ergänzend von der Parlamentarischen Verwaltungskontrolle (PVK) unterstützt. Das GPK-Sekretariat und die PVK gehören administrativ zu den Parlamentsdiensten. Dem GPK-Sekretariat und der PVK stehen aktuell insgesamt 31 Mitarbeitende zur Verfügung.
Aus den Jahren 2012/13 sind insgesamt noch 11 Inspektionen hängig. Im Jahr 2014 werden 14 Nachkontrollen weitergeführt oder neu eingeleitet. Im Berichtsjahr 2013 beschloss die GPK, zu folgenden Themen Untersuchungen durchzuführen: zur Sicherstellung der Unabhängigkeit von Regulierungs- und Aufsichtsorganen, zur internationalen Kooperation der Schweizer Armee sowie zur Sicherung des landwirtschaftlichen Kulturlandes. Zudem hat die GPK auf Ersuchen der Sicherheitspolitischen Kommission des Nationalrates Abklärungen zu verschiedenen Mängeln in der Armeelogistik an die Hand genommen.
Die eingesetzte Arbeitsgruppe Insieme zur Untersuchung des Informatiksystems der Eidgenössischen Steuerverwaltung hat ihre Arbeit aufgenommen. Der Abschluss der Untersuchungen ist für das laufende Jahr geplant. Die Arbeitsgruppe Finanzmarktaufsicht hat mit einer Nachkontrolle begonnen. Es ist vorgesehen, diese Arbeiten im Verlaufe dieses Jahres abzuschliessen. Die GPK konnte im Berichtsjahr ihre Untersuchung zum Rücktritt des Präsidenten der Schweizerischen Nationalbank beenden. Es ist vorgesehen, im laufenden Jahr nach der Auswertung der Stellungnahme des Bundesrates eine abschliessende Beurteilung vorzunehmen. Schliesslich schloss die GPK eine Inspektion ab, basierend auf einer Evaluation der PVK zur Wahl der obersten Kader durch den Bundesrat.
Ich danke an dieser Stelle allen Beteiligten herzlich für die Unterstützung und die gute Zusammenarbeit.
Binder Max · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Als Präsident der Subkommission EDI/UVEK der GPK äussere ich mich zu einem Thema, das uns seit dem Herbst 2011 beschäftigt respektive bis zum 28. Februar 2014 beschäftigt hat. Es geht um die Reorganisation im Bundesamt für Statistik (BFS) und damit in einem gewissen Zusammenhang stehend auch um den Weggang des damaligen Direktors des BFS.
Im September 2011 erhielten wir von einem anonymen Absender Hinweise auf mögliche Schwachstellen in der Personalpolitik des BFS. Die Subkommission hat im Juni 2012 im Rahmen der ordentlichen Oberaufsicht beim BFS einen Dienststellenbesuch mit dem Schwerpunktthema Reorganisation des BFS unter dem Projekttitel Futuro durchgeführt. Im September 2012 haben wir zudem einzelne Themen mit dem Generalsekretär und mit der Personalchefin des EDI besprochen. Zur Diskussion standen selbstverständlich auch die Umstrukturierung des BFS - die Reorganisation Futuro - und die Personalsituation. Wir forderten den Vorsteher des EDI auf, seine Aufsicht in diesen Bereichen weiterhin aktiv wahrzunehmen und die Umstrukturierung mit den damit verbundenen Randerscheinungen eng zu begleiten. Zu jenem Zeitpunkt stellten wir im Sinne der Oberaufsicht keinen weiteren Handlungsbedarf fest. Leider mussten wir im Februar 2013 feststellen, dass Teile aus dem Protokoll der Subkommissionssitzung vom September 2012 in den Medien wörtlich zitiert wurden. Das ist höchst bedenklich, sind doch Protokolle, gerade von Aufsichtskommissionen, absolut vertraulich.
Diese Vertraulichkeit gilt für alle Personen, die im Besitz solcher Protokolle sind, und das sind im Fall einer Subkommission nicht allzu viele. In der Folge haben wir Strafanzeige gegen unbekannt eingereicht, basierend auf dem Tatbestand der Amtsgeheimnisverletzung gemäss Artikel 320 des Strafgesetzbuches. Gestützt auf Artikel 293 des Strafgesetzbuches, der sich zur Veröffentlichung geheimer Verhandlungen äussert, haben wir auch Strafanzeige gegen die betroffenen Journalisten erhoben. Die Strafuntersuchung wurde eröffnet.
Zur gleichen Zeit liessen wir uns von Bundesrat Berset über die Gründe für die Aufhebung des Arbeitsverhältnisses im Zusammenhang mit dem Rücktritt des BFS-Direktors informieren. Er informierte die Subkommission auch über die eingeleitete Administrativuntersuchung. Wir beschlossen damals, den neuen Direktor anzuhören, wenn der Schlussbericht zum Projekt Futuro vorliegen würde. Dieser liegt seit Dezember 2013 vor. Vor wenigen Tagen, an der Subkommissionssitzung vom 28. Februar, hat uns der neue Direktor, Herr Professor Georges-Simon Ulrich, den Bericht vorgestellt. Wir können heute sagen, dass das Projekt Futuro weitgehend umgesetzt wurde. Man kann auch sagen, dass wieder Ruhe eingekehrt ist. Die Leute sind motiviert und arbeiten eigentlich völlig ungestört von den früheren Zuständen.
Die Resultate der Administrativuntersuchung im Zusammenhang mit Vorwürfen an den Direktor des BFS wurden vom EDI in einer Medienmitteilung vom 9. Oktober 2013 veröffentlicht. Es wird festgehalten, dass dem Generalsekretariat des EDI keine Versäumnisse zur Last gelegt werden können und im BFS keine strukturellen oder organisatorischen Massnahmen zusätzlicher Art nötig sind.
Des Weiteren haben sich die Vorwürfe, die in den Medien gegen den damaligen Direktor erhoben wurden, nicht bestätigt. Insbesondere wurden ihm anonym Sexismus und Missachtung von Weisungen vorgeworfen. Der Vorwurf der persönlichen Bereicherung wurde vom BFS schon vor seinem Weggang entkräftet. Es ist störend, dass Leute Personen anonym mit solch schweren Vorwürfen belasten und wegen der Anonymität dann nicht zur Rechenschaft gezogen werden können, wenn sich die Vorwürfe nicht bestätigen. Das dürfte eigentlich nicht sein. Es gibt für Angestellte die Möglichkeit, sich bei der entsprechenden Ombuds- oder Vertrauensstelle zu melden, ohne dass sie Sanktionen befürchten müssen. Der Gang an die Öffentlichkeit ist in solchen Fällen nicht der richtige, sondern der falsche Weg.
Entscheidend für den lange andauernden Konflikt im BFS waren in erster Linie unterschiedliche Auffassungen über Amtsführung. Die Kommission sieht im Moment keinen weiteren Handlungsbedarf, sie wird aber beim EDI die Resultate der nächsten Personalumfrage im BFS anfordern.
Eichenberger-Walther Corina · Mit-F · Nationalrat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion
Ich spreche als Vizepräsidentin der Geschäftsprüfungsdelegation (GPDel). Die GPDel nahm ihre Aufgaben im Rahmen der Oberaufsicht über die Aktivitäten des Bundes im Bereich des zivilen und militärischen Nachrichtendienstes wahr und beschäftigte sich mit der Aufsicht über den Nachrichtendienst des Bundes, der seit 2010 den Inlandnachrichtendienst bzw. Staatsschutz und den Auslandnachrichtendienst umfasst. Sie kontrollierte auch die Aktivitäten des militärischen Nachrichtendienstes sowie die gerichtspolizeilichen Verfahren der Bundesanwaltschaft im Rahmen des Staatsschutzes. Ich werde einzelne Themen herausgreifen.
Zuerst zur Qualitätssicherung bei Rechtstexten, die aus Geheimhaltungsgründen nicht veröffentlicht werden: Nachdem die GPDel immer wieder materielle und formelle Fehler in diesen Erlassen feststellen musste, forderte sie den Bundesrat auf, die Qualitätssicherung zu verbessern. Der Bundesrat entschied daraufhin Mitte 2013, dass künftig zu diesen Erlassen zwingend eine vertrauliche Ämterkonsultation durchgeführt wird und eine Kontrolle durch die Sprachdienste sowie den Rechtsdienst der Bundeskanzlei erfolgen muss.
Betreffend Inspektion Informatiksicherheit läuft die Nachkontrolle anhand der Empfehlungen der GPDel.
Ich komme zur Überprüfung der Beobachtungsliste durch den Bundesrat: Nach Massgabe von Artikel 11 Absatz 7 des Bundesgesetzes über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit (BWIS) hat das VBS dem Bundesrat jährlich die Beobachtungsliste zur Genehmigung zu unterbreiten. Nach dem Entscheid des Bundesrates erhält die GPDel diese Liste zur Kenntnisnahme.
Im September 2011 fand die für jedes vierte Jahr vorgeschriebene Gesamtrevision der Beobachtungsliste statt. Zu diesem Zweck hatte der Nachrichtendienst des Bundes vorgeschlagen, mehr als die Hälfte der bis dahin aufgeführten Organisationen und Gruppierungen von der Liste zu streichen. Der Nachrichtendienst nahm insbesondere Organisationen, die ausschliesslich im Ausland Aktivitäten entwickeln, von der Liste, weil er diese Aktivitäten, sofern sie sicherheitspolitisch relevant waren, auf der Grundlage von Artikel 1 des Bundesgesetzes über die Zuständigkeiten im Bereich des zivilen Nachrichtendienstes weiterverfolgen konnte. Bei der Revision der Liste wurden auch verschiedene Gruppen gestrichen, die sich in Zusammenhang mit der Bekämpfung des Terrorismus auf der Liste der Europäischen Union fanden.
Mit der Revision BWIS II wurden die Bestimmungen zur Beobachtungsliste in Artikel 11 revidiert. Neu sind auf der Beobachtungsliste die Organisationen und Gruppierungen festzuhalten, bei denen der konkrete Verdacht besteht, dass sie die innere oder äussere Sicherheit gefährden. Dieser Verdacht ist auch gegeben, solange eine Organisation oder Gruppierung auf einer Liste geführt wird, die von der Europäischen Union oder der Organisation der Vereinten Nationen erstellt wurde.
Diese neuen Bestimmungen zur Beobachtungsliste traten am 16. Juli 2012 in Kraft, worauf die GPDel feststellte, dass auf der vom Bundesrat noch Ende August 2012 genehmigten Beobachtungsliste verschiedene Organisationen und Gruppierungen fehlten, die weiterhin auf der Terrorismusliste der EU geführt wurden. Im Oktober 2012 stellte die GPDel dem Direktor des Nachrichtendienstes die Frage, ob das revidierte Gesetz nicht verlangt hätte, beispielsweise die Gruppen, die im Jahr zuvor gestrichen worden waren, aber weiterhin auf der EU-Liste figurierten, wieder in die Beobachtungsliste aufzunehmen.
Der Nachrichtendienst des Bundes (NDB) ging jedoch davon aus, dass die Gesetzesrevision keinen Automatismus zwischen den Listen der EU und der Uno einerseits und der Beobachtungsliste der Schweiz andererseits geschaffen hatte: Wenn der Bundesrat auf Antrag des NDB eine Organisation auf die Beobachtungsliste nehmen wolle, müsse er dies neu nicht mehr mit einer Gefährdung der Sicherheit der Schweiz begründen, falls diese Organisation bereits auf einer der beiden genannten internationalen Listen geführt werde.
Diese Erläuterungen erschienen der GPDel nicht ausreichend. Die Delegation empfahl dem Vorsteher des VBS deshalb eine abschliessende Klärung der Auslegung, die der Vorsteher durch das Bundesamt für Justiz machen liess. Das Bundesamt für Justiz legte im Frühling 2013 sein Gutachten vor. Darin wurde der Auslegung des NDB von Artikel 11 des Bundesgesetzes zur Wahrung der inneren Sicherheit widersprochen. Laut dem Bundesamt für Justiz verfügt der Bundesrat nicht über die Kompetenz, Organisationen und Gruppierungen aus der Beobachtungsliste zu streichen, wenn diese zwar noch auf den internationalen Terrorlisten figurieren, nach seiner Ansicht aber keine Gefährdung für die Schweiz mehr darstellen. Der Wortlaut des Normtexts sei klar und unmissverständlich. Um die neuen Bestimmungen zur Beobachtungsliste nicht zu verletzen, sah sich der Bundesrat deshalb Ende Juni 2013 veranlasst, verschiedene zwei Jahre zuvor von der Liste gestrichene Organisationen und Gruppierungen erneut auf die Beobachtungsliste zu setzen.
Aus Sicht der GPDel sollte spätestens bei der Behandlung des Nachrichtendienstgesetzes in den Räten das Verhältnis zwischen den internationalen Terrorlisten und der Schweizer Beobachtungsliste geklärt werden. Danach ist sicherzustellen, dass die vom Parlament festgelegten Bestimmungen ohne Interpretationsspielraum auch der politisch gewünschten Intention entsprechen.
Bernasconi Maria · Mit-F · Nationalrat · Genf · Sozialdemokratische Fraktion
Parmi les nombreuses activités de la sous-commission DFF/DEFR en 2013, j'ai choisi de développer deux thèmes: tout d'abord, la nomination des cadres supérieurs de l'administration, et ensuite la transmission des données bancaires aux Etats-Unis.
La nomination des cadres supérieurs de l'administration est un thème sensible, parce qu'une partie de la population se méfie de "ceux d'en haut à Berne qui de toute façon font ce qu'ils veulent". La Confédération se doit de montrer l'exemple en matière de transparence, en évitant les soupçons de copinage comme ça a pu être le cas en 2009 à la suite de l'affaire Nef. Il est urgent de créer une procédure de nomination des cadres supérieurs qui soit harmonisée dans tous les départements, ce qui n'est de loin pas toujours le cas. Petit rappel des faits: à la suite de la démission en janvier 2009 du chef de l'armée Roland Nef pour harcèlement, les Commissions de gestion avaient chargé le Contrôle parlementaire de l'administration de mener une évaluation de la procédure de nomination des cadres supérieurs. Mais le Conseil fédéral avait interrompu le travail, jugeant que les Commissions de gestion ne disposaient pas d'un droit à l'information suffisant. Les Commissions de gestion ont dès lors déposé une initiative parlementaire pour préciser et élargir leur droit à l'information, qui a été acceptée. Avec l'entrée en vigueur des modifications de la loi sur le Parlement en novembre 2011, les Commissions de gestion ont enfin eu accès aux documents nécessaires, et chargé le Contrôle parlementaire de l'administration de recommencer son évaluation.
Principal problème constaté: le Conseil fédéral doit nommer les cadres supérieurs de l'administration au terme de procédures de sélection menées par les départements, de manière souvent mal structurée.
Le gouvernement n'intervient donc qu'en fin de processus, et comme il ne dispose souvent que d'informations lacunaires sur les candidates et candidats et que la sélection est déjà opérée en amont, son rôle se limite la plupart du temps à avaliser les décisions prises par le département. Pour remédier à cette fâcheuse situation, la Commission de gestion du Conseil national a formulé six recommandations, adressées au Conseil fédéral le 15 novembre 2013.
En voici la substance: une liste d'éléments clés à respecter doit être dressée, afin de créer une procédure de sélection identique pour tous les départements; toutes les personnes sélectionnées doivent être soumises à un contrôle de sécurité étendu avec audition, et le résultat de ce contrôle doit être communiqué au gouvernement avant qu'il ne procède à la nomination, et non après, comme le pratique souvent par exemple le DFAE.
La mise à pied du numéro un de l'armée n'aurait probablement pas eu lieu si Roland Nef avait été soumis au contrôle de sécurité avant sa nomination. Un chiffre pour vous convaincre de la nécessité d'agir: en 2012, le résultat de l'analyse de fiabilité n'était connu du Conseil fédéral que dans 18 cas sur 37. Dans la plupart des nominations cette année-là, il n'y a pas eu de mise au concours publique, ce qui pose problème en particulier dans le cas des postes de secrétaires d'Etat. La Commission de gestion du Conseil national recommande que le département non seulement l'annonce dans le dossier au Conseil fédéral, mais qu'il justifie aussi ce choix. Le gouvernement doit également être informé du nombre de candidatures rejetées, et de leur provenance - interne ou externe à l'administration. Pour uniformiser la procédure, il faut établir une liste des critères et des instruments utilisés qui soit claire, transparente et constante. Doivent notamment y figurer: l'avis d'une deuxième personne chargée de la sélection et l'implication impérative du chef ou de la cheffe du département.
Les départements fournissent souvent au Conseil fédéral des informations lacunaires sur les candidats, qui plus est, au tout dernier moment, avec l'argument qu'ils minimisent ainsi les risques de fuite et d'indiscrétion dans les médias. Inacceptable, selon la Commission de gestion du Conseil national, qui exige que le Conseil fédéral soit informé par écrit de manière complète et suffisamment à l'avance, et qu'il se débrouille pour maintenir le secret.
Enfin, la commission estime que le Conseil fédéral doit se prononcer sur un nombre exagéré de nominations. Elle recommande donc au Conseil fédéral d'examiner s'il est possible de réduire le nombre de nominations sur lesquelles il se prononce.
J'en viens à la transmission aux Etats-Unis de données bancaires et de données sur des employés de banque. Notre enquête visait à préciser les raisons ayant poussé le Conseil fédéral à prendre ces décisions et à vérifier la pertinence des procédures adoptées. En janvier 2012, dans le cadre des procédures d'assistance administrative concernant plusieurs banques prises dans le collimateur des autorités américaines, le gouvernement avait décidé de leur transmettre des données bancaires internes et des données provisoirement anonymisées relatives à des employés de banque, sans qu'il soit question de données bancaire de clients. Dans l'affaire UBS, les banques s'étaient ensuite plaintes de la transmission aux autorités de documents non codés, ce qui les avait mises dans une situation délicate. En avril 2012, le Conseil fédéral avait autorisé certaines banques, en se référant à l'article 271 du Code pénal, à transmettre des données bancaires internes et, si nécessaire, des données relatives aux employés.
Même si, dans ce contexte, la commission juge compréhensibles les décisions du Conseil fédéral et même si rien n'indique que ces décisions ont violé le droit, elle avait décidé de réexaminer le dossier. Mais la donne a changé en juin dernier avec le rejet de la lex USA au Parlement, rejet que la Commission de gestion a interprété comme la volonté du législatif de voir la transmission de données bancaires se poursuivre. Elle a donc classé l'affaire.
Hiltpold Hugues · Mit-M · Nationalrat · Genf · FDP-Liberale Fraktion
Le rapport annuel des Commissions de gestion et de la Délégation des Commissions de gestion permet de revenir sur les éléments marquants de l'année passée. A ce titre, le rapport dont il conviendra de prendre acte est exhaustif et chacun pourra y trouver les thèmes choisis par les Commissions de gestion pour l'année 2013, thèmes qui ont été rappelés par les rapporteurs.
C'est aussi l'occasion de mettre en évidence quelques éléments marquants sur lesquels il faudra porter une attention particulière à l'avenir.
J'aborderai dans un premier temps le chapitre relatif au projet Insieme. Mais mon propos, vous l'aurez compris, porte plus généralement sur l'informatique au sein des collectivités publiques. Le groupe de travail Insieme, institué en 2012 mais ayant débuté ses travaux formellement en 2013, a pour mission de faire la lumière sur une perte sèche de plus de 100 millions de francs qui a engendré le développement de ce projet informatique, abandonné en septembre 2012.
C'est aussi et surtout l'occasion de mettre en évidence les lacunes dans la genèse, la gestion et le pilotage de ce type de projet informatique interservices, ceci bien entendu - et c'est finalement le plus important - dans la perspective des prochains projets informatiques. L'objectif est donc d'en tirer des enseignements pour l'avenir sur la base d'un examen approfondi de la durée comprise entre 2001 et 2012. L'examen est toujours en cours et nous aurons l'occasion d'y revenir ultérieurement.
Il va sans dire que l'attention du Parlement sur les questions informatiques devra être accrue ces prochaines années, sans quoi nous aurons à déplorer la perte de plusieurs centaines de millions de francs sur d'autres projets informatiques. C'est ce à quoi le groupe libéral-radical s'emploiera ces prochains temps.
Je souhaite évoquer également le chapitre relatif à la logistique de l'armée et plus spécifiquement celui qui concerne les dysfonctionnements constatés notamment lors de remises du matériel à la troupe. Le problème relevé est beaucoup plus général et inhérent au système et il ne se limite pas à quelques manquements de remises par-ci par-là tolérés pour tel ou tel matériel.
Il conviendra là aussi de s'assurer de la satisfaction des usagers par rapport aux prestations qui sont fournies par la logistique de l'armée. L'examen de ces problématiques se poursuit, et nous aurons là encore l'occasion d'y revenir. Le cas échéant, en fonction de l'état des lieux et bien entendu de concert avec la Commission de la politique de sécurité, il conviendra de modifier drastiquement la pratique et le fonctionnement de la logistique de l'armée. En tout état de cause, on ne peut pas admettre de tels dysfonctionnements. Il en va de la crédibilité de la grande muette.
Je vous invite au nom du groupe libéral-radical à prendre acte de ce rapport.
Caroni Andrea · Mit-M · Nationalrat · Appenzell A.-Rh. · FDP-Liberale Fraktion
Ich ergänze gerne meinen Kollegen Hiltpold aus Sicht der FDP-Liberalen Fraktion. Ich nehme gerne zu ein paar Punkten kurz Stellung.
Zuerst zur Unternehmenssteuerreform II: Im Sommer 2013 schloss die GPK ihre Abklärung zu dieser äusserst sinnvollen Reform ab. Dabei ging es nie um den Inhalt, sondern um die Abstimmungsinformationen. Hier hat der Bundesrat jetzt Optimierungen beschlossen, und nun können wir in die Zukunft schauen und frei von Polemik die wachstumsfördernden Früchte dieser Reform ernten. Gleichzeitig gilt es auch, schon die dritte Unternehmenssteuerreform geschickt aufzugleisen.
Zweitens kurz zur Übergabe von Bankdaten an die USA: Hier haben sich die Ereignisse ja schon letztes Jahr überschlagen und den Bericht überholt. Im Bericht aus dem Jahr 2013 wurde dargelegt, wie 2012 eine Untersuchung eröffnet, aber 2013 schon vor der Berichterstattung wieder eingestellt wurde. Heute kann ich nun periodengerecht über diese Einstellung der Untersuchung im letzten Jahr berichten. Wir haben die Untersuchung eingestellt, weil die eidgenössischen Räte die Lex USA versenkt und den Bundesrat explizit ermutigt haben, auf seinem Weg weiterzugehen. Heute können wir im Rückblick feststellen: Die Drohung, dass das amerikanische Programm ohne die Lex USA zu Staub zerfallen würde, hat sich nicht bewahrheitet - wie wir es immer gesagt haben. Wir können heute also auf unseren standfesten Entscheid vom letzten Sommer stolz sein.
Drittens zur Kaderwahl des Bundesrates: Nach einer Untersuchung der PVK haben wir im November unseren Bericht verabschiedet und grosse Mängel bei der Kaderselektion des Bundesrates festgestellt. Namens meiner Fraktion fordere ich den Bundesrat auf, die Empfehlungen der GPK hier sehr ernst zu nehmen. Die Kaderselektion auf dieser Stufe sollte kein Speed Dating sein, sondern ein seriös geplanter und konsequent durchgeführter Prozess, in dem die Wägsten und Besten am Schluss obsiegen. Denn nur ihnen wollen wir die Verwaltung unseres schönen Landes anvertrauen.
Viertens kurz zu Insieme: Dazu hat mein Kollege Hiltpold das Wesentliche schon gesagt. Persönlich bin ich einfach sehr stark der Meinung, dass wir den abschliessenden Bericht zu Insieme dann als Grundstein nehmen sollten und darauf aufbauend in der GPK eine umfassende Untersuchung des Beschaffungswesens des Bundes aufgleisen müssten. Die Skandälchen und Skandale sind ja mittlerweile Legion.
Als Letztes noch ein Hinweis zum Amtsgeheimnis, den auch schon Kollege Binder und Kollegin Bernasconi gemacht haben. Es war in der Tat sehr ärgerlich: Es fanden wieder vertrauliche Dokumente den Weg an die Öffentlichkeit. Eines wurde in einer Zeitung am Morgen unserer Beratung publiziert, noch als Entwurf. Die Bundesanwaltschaft hat dann auf unsere Anzeige hin gesagt: "Das verfolgen wir nicht weiter, denn es wurde ja mehr oder weniger zeitgleich mit Ihrem Beschluss in der Zeitung abgedruckt." Das stimmte so nicht; es stand am Morgen jenes Tages in der Zeitung, an dem wir unseren Beschluss gefasst haben. Wir werden bei der Bundesanwaltschaft nachhaken. Es geht nicht an, dass aus dieser Kommission, der heikelsten aller Kommissionen, Geheimnisse den Weg an die Öffentlichkeit finden.
Feri Yvonne · Mit-F · Nationalrat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion
Die Vertraulichkeit der GPK-Geschäfte hat eine sehr hohe Bedeutung. Heute nun liegt der Jahresbericht vor - Vertrauliches wird öffentlich -, und der sollte Sie sehr interessieren. Ich erlaube mir, drei Themen aus der grossen Vielfalt des Berichtes herauszunehmen und Ihnen im Detail näherzubringen, weil niemand hier in diesem Saal, dessen bin ich mir bewusst, Zeit hat, den ganzen Bericht zu lesen.
Zur Unternehmenssteuerreform: Am 24. Februar 2008 sprach sich das Schweizer Stimmvolk in einer Referendumsabstimmung mit einer knappen Mehrheit von 50,5 Prozent für das Unternehmenssteuerreformgesetz II aus. Diese Reform verursachte Steuerausfälle in Milliardenhöhe für Bund, Kantone und Gemeinden, und dies, obwohl im Vorfeld der Abstimmung in den Erläuterungen nichts davon zu lesen war. Das EFD bestätigte, dass die Reform wesentlich höhere Steuerausfälle nach sich ziehen würde, als man angenommen hatte und in den Abstimmungserläuterungen des Bundesrates ausgewiesen worden waren. Aufgrund dieser Situation prüfte die GPK-NR, ob der Sachverhalt bzw. ob die Geschäftsführung von Bundesrat und Verwaltung bezüglich Ausarbeitung der Vorlage und Information der Öffentlichkeit zu untersuchen sei. Die Kommission kam jedoch zum Schluss, dass kein Handlungsbedarf bestand, da sowohl der Bundesrat als auch das Parlament die Mängel erkannt hatten.
Das Bundesgericht hat zwar die Beschwerden zu dieser Abstimmung abgewiesen und das Abstimmungsergebnis nicht für ungültig erklärt, kam aber zum Schluss, dass die Informationen des Bundesrates nicht ausreichten, um den Stimmberechtigten eine sachliche Meinungsbildung zu ermöglichen, und dass somit die verfassungsrechtliche Abstimmungsfreiheit tatsächlich verletzt worden sei. Insbesondere warf das Bundesgericht dem Bundesrat vor, verschwiegen zu haben, dass verlässliche Schätzungen nicht möglich waren. Meiner Meinung nach ist es nicht nachvollziehbar, warum das Bundesgericht zu diesem Entscheid gekommen ist, trotz wirklich groben Mängeln.
Im März 2012 reichte Nationalrätin Susanne Leutenegger Oberholzer die parlamentarische Initiative 12.415, "Unternehmenssteuerreform II. Eklatante Fehleinschätzung der Folgen. Verantwortlichkeit", ein. Das Büro des Nationalrates lud vor dem Hintergrund der mittlerweile gefällten Bundesgerichtsentscheide die GPK-NR ein, sich erneut mit den Ursachen der in der Initiative erwähnten Fehleinschätzungen und den damit einhergehenden Verantwortlichkeiten zu befassen. Das Büro beantragte daraufhin dem Nationalrat, der Initiative keine Folge zu geben; der Nationalrat folgte diesem Antrag in der Frühjahrssession 2013.
Die GPK-NR folgte der Aufforderung des Büros und überprüfte die Sachlage in dieser Angelegenheit erneut. Der Bundesrat versicherte der GPK-NR, dass er aus diesem Fall seine Lehren gezogen habe, und erklärte, künftig darauf zu achten, dass alle Kostenschätzungen oder sonstigen Aussagen zu den möglichen Folgen einer Abstimmungsvorlage dokumentiert und verifizierbar wären. Wo dies nicht möglich wäre, sollten die Stimmberechtigten über die Gründe informiert werden, weshalb der Bundesrat keine verlässlichen Schätzungen über die in der Regel finanziellen Folgen einer Vorlage habe vornehmen können.
Die Kommission stellte fest, dass der Bundesrat den auch vom Bundesgericht identifizierten Mängeln in Zukunft gebührend Rechnung tragen will und zu diesem Zweck verschiedene Massnahmen ergriffen hat. Sie beschloss deshalb, das Geschäft abzuschliessen und das Büro schriftlich über das Ergebnis ihrer Arbeiten zu informieren. Blende ich zurück auf die Abstimmung vom 9. Februar 2014, muss ich hier noch erwähnen, dass nach der Abstimmung viel klarer, offener und intensiver über die Folgen der Zustimmung zur Masseneinwanderungs-Initiative diskutiert wurde, als es vor der Abstimmung der Fall war.
An dieser Stelle wollte ich über das Informatikprojekt Insieme informieren, doch meine Vorredner haben das bereits ausführlich gemacht, und deshalb lasse ich das weg. Der Abschluss der Inspektion wird auf das Jahr 2014 oder 2015 angesetzt, und dann werden wir ausführlich darüber sprechen können.
Dann komme ich zum letzten Thema, zur Vergabepraxis des Fonds für Verkehrssicherheit: Die GPK-NR befasste sich aufgrund einer Aufsichtseingabe mit der Art und Weise der Verteilung von finanziellen Mitteln an Projekte zur Förderung der Verkehrssicherheit. Der Urheber der Aufsichtseingabe stellte in seinem Schreiben an die GPK die Unabhängigkeit des Fonds für Verkehrssicherheit (FVS) infrage, da dessen Verwaltungskommission, welche über die Gesuche zur Mittelvergabe entscheidet, oft auch mit Vertretern der gesuchstellenden Organisationen besetzt ist. Zudem wurde moniert, dass kleinere Institutionen nur ungenügend berücksichtigt würden.
Die GPK-NR lud die Vorsteherin des UVEK zu einer Stellungnahme über die Vergabepraxis des FVS ein. Sie wollte von der Vorsteherin insbesondere wissen, wie sie das Spannungsverhältnis beurteile, wenn von der Verwaltungskommission des FVS Projekte vergeben würden und gewisse Organisationen einerseits in der Verwaltungskommission Einsitz hätten und andererseits als deren potenzielle Auftragnehmer infrage kämen. Ausserdem bat die Kommission das UVEK darum, ihr über die Anwendung der Ausstandsregelung in der Verwaltungskommission detailliert Auskunft zu geben. Zudem forderte die GPK-NR vom FVS eine Auflistung aller Projekte, die in den letzten Jahren finanziert worden waren.
Bei der Behandlung der ausführlichen Antwortschreiben kam die GPK-NR zum Schluss, dass der Ausstandsregelung in der Verwaltungskommission des FVS ein grosser Stellenwert zugemessen wird. Die Kommission stellte keine Hinweise auf eine Verletzung der rechtlichen Voraussetzungen fest. Sie nahm ausserdem zur Kenntnis, dass auch die Eidgenössische Finanzkontrolle das Vorgehen des FVS überprüft hatte und dabei zu einer positiven Beurteilung gelangt war. Die Kommission war sich bewusst, dass bei Expertengremien wie der vorliegenden Verwaltungskommission des FVS immer ein gewisses Spannungspotenzial besteht, da die Experten oft selber Akteure im jeweiligen Bereich und damit von den Entscheidungen des Gremiums betroffen sind. Das Fachwissen der Experten trägt jedoch auch wesentlich zur Qualität der Entscheide bei.
Da im vorliegenden Fall keine Hinweise darauf bestanden, dass die Ausstandsregelung ungenügend ausgestaltet oder in der Praxis nicht beachtet worden wäre, sah die Kommission keinen weiteren Handlungsbedarf seitens der parlamentarischen Oberaufsicht und beschloss, ihre Abklärung abzuschliessen. Sie regte aber an, in Zukunft möglichst auch kleinere Institutionen bei der Vergabe von finanziellen Mitteln zu berücksichtigen.
Zum Schluss ein grosses Dankeschön der SP-Fraktion an die Mitarbeitenden der gesamten Bundesverwaltung: Sie leisten einen grossen Einsatz für uns alle.
Estermann Yvette · Mit-F · Nationalrat · Luzern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Sie sehen, wie das mit so einem Bericht aussieht. Sie haben gehört, dass er umfangreich ist. Ich habe ihn gleich mitgenommen, damit Sie sehen, dass es sich um viele Geschäfte, um viele Abschlüsse, um viele Empfehlungen an den Bundesrat oder an die zuständigen Stellen handelt.
Ich bin neu in der GPK. Als ich dort angetreten bin, haben viele Kollegen gefragt: "Du, gefällt es dir dort, ist das nicht langweilig?" Ich nehme die Gelegenheit wahr, um zu versuchen, Ihnen meine Freude an dieser Kommission und meine Bewunderung für diese Kommission auszudrücken. Es ist eine spannende Kommission. Warum? Im Bericht sind sehr viele Vorschläge, was man machen könnte, wie man es machen könnte; man sieht, was man gemacht hat. Oft erwähnt man die GPK im Zusammenhang mit einer Affäre oder mit einer Krise. Es ist nicht immer einfach, unsere Finger in diese wunden Stellen zu legen. Wir verursachen auch Schmerzen mit unseren Untersuchungen. Das ist mir klar. Aber es ist doch der Sinn der Sache, dass wir aus den Krisen, aus den Schwierigkeiten und Problemen lernen. Da sehe ich den grossen Sinn der GPK. Man kann sagen, es gehe nur um die Vergangenheit. Sie sehen, dass die Aufmerksamkeit nicht so gross ist und dass die Emotionen nicht hochkommen. Aber ich finde, dass wir aus der Vergangenheit lernen sollten und Folgerungen und Empfehlungen auch umsetzen sollten.
Damit Sie sich das vorstellen können, ein paar Beispiele - einige wurden schon genannt -, zum Beispiel aus der Aussenpolitik: Fast jeden Tag hören wir aus den Medien, was gut oder schlecht gelaufen ist. Da stellt sich die Frage, ob an bestimmten Orten eine Verbesserung erzielt werden könnte. Ja, das ist möglich. Es geht zum Beispiel um eine bessere Koordination zwischen den verschiedenen Departementen. Das haben wir am Beispiel des Steuerstreits mit den USA gesehen oder am Beispiel des Streits mit Deutschland über den Fluglärm.
Ein weiteres Beispiel, wie die GPK wirkt, betrifft unsere unabhängigen Aufsichtsbehörden - sie sollten unabhängig sein -, zum Beispiel die Finma und das Ensi. Da untersuchen wir auch, wie unabhängig sie wirklich sind. Denn immer wieder heisst es ja, sie seien nicht ganz unabhängig. Es ist doch der Bundesrat, der diese Gremien wählt. Das wird auch untersucht.
Ich persönlich freue mich sehr auf einen Bericht, der 2015 folgen wird. Es handelt sich um eine umfangreiche Arbeit zum Verlust unseres Kulturlandes. Wir machen uns alle Sorgen darüber, und deshalb bin ich gespannt, wie dieser Bericht über den Verlust unseres Kulturlandes herauskommt.
Sie sehen, die GPK spricht ein breites Spektrum von Themen an. Ich hoffe, dass ich Ihnen unsere Tätigkeit ein bisschen näherbringen konnte, und ich hoffe, dass Sie sich bei nächster Gelegenheit auch davon überzeugen können, dass es oft nicht so ist, wie man es im ersten Moment vielleicht wahrnimmt.
Ich möchte wie meine Vorrednerinnen und Vorredner auch noch erwähnen, dass unsere Arbeit ohne das GPK-Sekretariat und ohne die gute Zusammenarbeit unter den verschiedenen Fraktionen nicht möglich wäre. Herzlichen Dank an alle Beteiligten also auch vonseiten der SVP-Fraktion!
Veillon Pierre-François · Mit-M · Nationalrat · Waadt · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
L'informatique au sein de la Confédération est un thème très actuel pour la Commission de gestion. Messieurs Hiltpold et Caroni ont fait part de leurs préoccupations, et je vais reprendre ce thème. L'informatique est un domaine incontournable au sein de l'administration fédérale comme d'ailleurs dans les entreprises ou pour nous autres à titre privé. L'informatique est un défi majeur car elle est omniprésente, nécessaire mais aussi sujette à la dépendance.
Je vois trois dépendances. Tout d'abord la dépendance aux spécialistes. Il en est de l'informatique comme de notre propre santé: on accorde une pleine confiance aux spécialistes. On attend de notre médecin qu'il nous soigne car on n'y comprend rien; on attend de l'informaticien qu'il résolve nos problèmes car on n'y comprend rien.
Deuxième dépendance: la dépendance aux moyens financiers. L'informatique est en perpétuel mouvement. L'évolution continuelle du matériel et des programmes engendre des dépenses incessantes.
Troisième dépendance: la dépendance aux entreprises externes. L'informatique est une affaire de spécialistes. La Confédération n'a pas souvent ces spécialistes en interne. Elle dépend donc des entreprises externes, non seulement pour l'exécution des projets, mais aussi quelquefois pour la production quotidienne. L'administration est une vraie vache à lait pour ces entreprises.
La Commission de gestion constate plusieurs cas de dysfonctionnement dans la gestion de l'informatique, malgré les directives et les règles en vigueur au sein de l'administration fédérale: dysfonctionnements dans le choix des mandataires; préférence donnée à des spécialistes dont on ne peut plus se passer; corruption; coûts qui ne sont plus sous contrôle; absence de savoir-faire interne; gestion déficiente des projets; déficit en matière de sécurité informatique et absence de management des risques.
La Commission de gestion est actuellement sur plusieurs dossiers.
Comme l'a rappelé tout à l'heure Monsieur Hiltpold, la Commission de gestion mène une inspection du projet Insieme de l'administration fédérale des contributions. Ce projet a été interrompu en 2012 après avoir coûté 100 millions de francs. On y trouve tous les ingrédients d'une mauvaise gestion de projet: une application chaotique des règles concernant les marchés publics et un manque de suivi de la part des responsables hiérarchiques. Il est tout de même incroyable de dépenser 100 millions de francs pour ensuite tout abandonner.
Deuxième dossier: La Commission de gestion a terminé son inspection concernant l'affaire du vol de données au sein du Service de renseignement de la Confédération. Tout occupé par la fusion des anciens services intérieur et extérieur, le SRC a négligé ses principes fondamentaux. Il a fait preuve d'une insuffisance crasse dans la sécurité de son informatique. L'inspection a aussi révélé une fragilité du système et une dépendance excessive envers les entreprises externes pour répondre au manque de collaborateurs internes. Enfin, l'inspection a mis le doigt sur le non-respect des directives de la Confédération en matière de sécurité informatique, un concept opérationnel de gestion des risques étant tout simplement absent.
Troisième dossier en cours: la Commission de gestion s'est entretenue la semaine dernière avec le Chef du DEFR à propos de l'affaire de corruption au SECO. Cette affaire est particulièrement scandaleuse car elle concerne des pots-de-vin entre une entreprise informatique et un collaborateur. Dans la foulée de cet entretien, la Commission de gestion a déposé une motion urgente pour exiger du Conseil fédéral des mesures rapides afin d'empêcher ces agissements criminels, autant que faire se peut. Affaire à suivre, jusqu'à la mise en place d'une gestion plus performante des mandats aux entreprises qui accompagnent l'administration. C'est quelque chose que nous a promis le Conseil fédéral.
Et puis, ouvrez le "Bund" dans son édition d'aujourd'hui. Vous y trouverez la dernière affaire concernant l'informatique de la Confédération: cela se passe à la Centrale de compensation - ZAS en allemand - qui dépend du DFF. Vous y trouverez: le détournement des règles touchant les marchés publics, une absence de résultats probants et des millions dépensés dans le vide.
Pour conclure, je serais tenté de dire que, étant donné le développement de l'informatique et les problèmes récurrents rencontrés au sein de l'administration fédérale, on peut se poser la question de la pertinence de la mise sur pied d'une entreprise interne chargée de l'exécution des projets informatiques au sein de la Confédération, un peu comme la RUAG qui travaille pour la défense nationale.
Glättli Balthasar · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion
Ich kann an den Themenbereich, der vorher angeschnitten worden ist, gleich anschliessen: Ich denke auch, dass die GPK gut daran tut, den Bereich der Informatik nicht nur dann zu Recht genau anzuschauen, wenn ein weiteres Mal ein Informatikprojekt völlig aus dem Ruder gelaufen ist oder an die Wand gefahren wurde. Man schaut jetzt genauer hin, wir werden das dann auch beim Bericht zu Insieme hören. Gleichzeitig gibt es dieser Tage kaum einen Morgen, an dem man die Zeitung aufschlägt und nicht von einem neuen Projekt mit gravierenden Problemen liest. Ich würde von der GPK auch erwarten, dass sie die grundlegenden Mängel benennt, ohne Rücksicht darauf, wer dann davon betroffen ist.
Der grundlegendste Mangel, den ich identifiziere, ist folgender: Informatik ist nicht einfach ein Fachbereich, den man gewissen - allenfalls outgesourcten - Spezialisten überlassen darf. Die Informatik als Grundlage des administrativen Handelns, als Grundlage der Umsetzung praktisch jeden Gesetzes ist vielmehr eine zentrale strategische Führungsaufgabe. Dieses Bewusstsein muss in jedem Departement bis hin zur höchsten Ebene, bis hin zum Bundesrat geschärft werden. Es braucht auch eine klare Sprache, wenn es darum geht, vielleicht gewisse Entscheide dieses Parlamentes zu kritisieren, strategische Entscheide zu kritisieren, die genau die vorher geschilderte Problemlage verschärfen. Es geht nämlich um die Tatsache, dass wir über die Jahre immer weniger Leute direkt in diesem Bereich bei uns anstellen. Das gibt dann eine scheinbare Kostenersparnis, führt aber dazu, dass man am Schluss eine Kernkompetenz von aussen einkaufen muss und damit genau in die Abhängigkeiten gerät, die von meinem Vorredner so treffend geschildert wurden.
Es ist eben nicht so, dass wir nur der Patient sind und sagen: Okay, wir brauchen einen Arzt von aussen. Wir müssten vielmehr selbst Ärzte bei uns haben, die beurteilen können, ob die Lösungen, die von aussen angeboten werden, auch tauglich sind, die beurteilen können, ob eine Projektorganisation zielführend ist, die beurteilen können, ob die technischen Lösungen auch geeignet sind, um das Problem materiell, fachlich zu lösen.
Zum Schluss noch etwas - ich weiss, es ist schwierig, aber die GPK muss sich auch um schwierige Sachen kümmern -: Es ist auch eine Frage der Kultur. Wir brauchen nämlich, speziell bei so komplexen Projekten, eine Kultur des Vertrauens und eine Fehlerkultur, die es zulässt, dass man innerhalb der Verwaltung bei einem Projekt, das ausser Rand und Band gerät, schon dann offen nach oben informieren kann, wenn das Projekt noch nicht gescheitert ist, wenn man noch eine Lösung finden kann. Da tragen vermutlich die Schlagzeilen nicht dazu bei, dass dies geschieht. Hier ist es dann auch eine Führungsaufgabe, hinzustehen und zu sagen: Ich habe es lieber, wenn mir ein Projektmanager oder ein Projektverantwortlicher die Probleme bereits dann rapportiert, wenn sie noch lösbar sind - und nicht erst dann, wenn das ganze Geld schon ausgegeben worden ist, ohne dass man irgendetwas Brauchbares gestaltet hat.
Vischer Daniel · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion
Der GPK-Bericht befasst sich ja zu einem bedeutenden Teil auch mit der Frage der Geheimdienste, des Staatsschutzes, des Nachrichtendienstes; Frau Eichenberger hat sich dazu vorhin geäussert. Ich erlaube mir zu diesem Themenbereich einige Anmerkungen.
Fraglos hat die NSA-Affäre unsere Optik geschärft. Wir wissen nun, womit wir konfrontiert sind. Wir wissen, dass Millionen von Menschen beschnüffelt wurden: einfache Leute aus dem Volk, Staatschefs, querbeet. Und wir wissen auch, dass die Politikerinnen und Politiker der betreffenden Länder noch keine hinreichenden Mittel gefunden haben, um die nötigen Massnahmen dagegen zu treffen. Wenn Sie den GPK-Bericht lesen, sehen Sie, wo wir eine inländische Geheimdienstproblematik haben. Sie sehen, dass wir drei Bereiche haben, wo höchst sensible Daten gespeichert werden:
Wir haben eine sogenannte Beobachtungsliste, aufgrund welcher Organisationen nach bestimmten Kriterien bezüglich der Gefahr für das Land beobachtet werden. Wir haben hier zwei Kontroversen. Die eine betrifft die Frage, ob diese Organisationen auch weiterhin auf der Liste figurieren sollen, wenn wir inländisch der Meinung sind, es bestehe kein Grund mehr dafür, derweil sie weiterhin auf der Uno- oder der EU-Liste sind. Ich meine, die Schweiz tut gut daran, hier einen eigenständigen Weg zu gehen.
Die zweite Kontroverse betrifft die Isis-Liste. Da gibt es auch ein internes Problem der Übertragung. Immerhin sind hier noch 10 000 Leute betroffen. Wir haben die GPDel, die dies überprüft. Ich schätze die Arbeit der GPDel sehr, aber sie ist hier natürlich mit objektiven Schwierigkeiten konfrontiert. Denn es gilt eigentlich folgender Grundsatz - und dieser ist eben gefährlich -: Je weiter die Befugnisse eines Geheimdienstes gehen, desto mehr Spielraum gesteht er sich widerrechtlich zu. Wir befinden uns immer in diesem Grenzbereich. Die GPDel hat sich mit Abgrenzungen zu befassen, dies bei einer Staatsschutzerlaubnis, die schon im jetzigen BWIS eigentlich zu weit geht, weil sie über einen individuell-konkreten Tatverdacht für eine strafbare Handlung hinausreicht.
Wir haben schliesslich die sogenannte Fotoliste, ein Relikt aus dem Kalten Krieg, auf der nun nach völlig unklaren Kriterien Personen aus sogenannt problematischen Ländern registriert werden - eigentlich ein Skandal!
Was lehrt uns nun der NSA-Skandal? Er lehrt uns, dass wir die geheimdienstlichen Befugnisse nicht ausweiten, sondern einschränken müssen. Was lehrt er uns? Dass wir uns überlegen müssen, wie wir die Kontrolle ausbauen, wie wir griffigere Instrumente schaffen, wie wir die GPDel noch mehr stärken können. Denn die GPDel beaufsichtigt ja nur, ob der Bundesrat richtig beaufsichtigt; aber eigentlich müsste die GPDel eine direkte Aufsichtskompetenz erhalten. Ich kann Ihnen sagen: Wer meint, nach dem NSA-Skandal könne man noch ein neues Nachrichtendienstgesetz mit einer nochmals ausgeweiteten Geheimdienstbefugnis schaffen, der hat die Zeichen der Zeit nicht begriffen.
Büchler Jakob · Mit-M · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion CVP-EVP
Die GPK deckt ein sehr breites Spektrum ab. Ein Thema war auch die Personensicherheitsprüfung von Bundesangestellten. Am 12. April 2013 veröffentlichte die GPK ihren Bericht über die Nachkontrolle zur Inspektion über die Umstände der Ernennung von Roland Nef zum Chef der Armee. Die GPK befasste sich im Rahmen dieser Nachkontrolle unter anderem mit den Personensicherheitsprüfungen. In ihrem Bericht vom 28. November 2008 hatte sie insgesamt sechs Empfehlungen an den Bundesrat abgegeben, von denen vier darauf abzielten, die Mängel der Personensicherheitsprüfung zu beheben. Im Bericht vom 12. April 2013 hielt die GPK dann fest, dass der Bundesrat die Empfehlungen aus dem Jahre 2008 grösstenteils umgesetzt hat, indem unter anderem im BWIS verschiedene Präzisierungen vorgenommen worden sind.
Die GPK nimmt die Personensicherheitsprüfung also ernst, sie hat ihre Untersuchungen angesetzt, und ich kann Ihnen sagen, dass wir hier auf dem richtigen Weg sind. Ich bitte Sie, davon Kenntnis zu nehmen.
Kessler Margrit · Mit-F · Nationalrat · St. Gallen · Grünliberale Fraktion
Gerne nehme ich Stellung zum Jahresbericht 2013 der GPK und der GPDel. Ein Dankeschön den Präsidenten der GPK und den Präsidentinnen und Präsidenten der Subkommissionen, welche die Sitzungen vorbildlich leiten. Ein besonderer Dank steht der PVK zu, die uns Parlamentariern die Geschäfte vorbereitet und ausgezeichnete Arbeit leistet. Im Laufe des Jahres 2013 schloss die PVK vier Evaluationen ab; neue Themenvorschläge wurden für das Jahr 2014 ausgearbeitet und den Räten von der GPK vorgelegt.
Ein Thema, die Besetzung von Topkaderstellen des Bundes, hat in den vergangenen Jahren heftige Kontroversen ausgelöst. In der Evaluation durch die PVK wurde festgestellt, dass das Verfahren für die Wahl des obersten Kaders durch den Bundesrat vorwiegend vom zuständigen Departement abhängt. In den Departementen hat die PVK neben ausgezeichneten auch mangelhafte Verfahren eruiert. Der Bundesrat trifft die Hälfte seiner Entscheide, ohne das Ergebnis der Personensicherheitsprüfung zu kennen. Oft wird diese erst nach der Besetzung der Kaderstelle durchgeführt. Einzelne Verfahren waren für die PVK nicht nachvollziehbar, obschon der Bundesrat in seiner Stellungnahme zur Inspektion der GPK-NR zum Fall Nef angekündigt hatte, mit entsprechenden Massnahmen dafür zu sorgen, dass die Nachvollziehbarkeit der Wahlgeschäfte bezüglich Vorgehen, Auswahlverfahren und Entscheide jederzeit gewährleistet sei.
Seitdem das Abkommen zur Personenfreizügigkeit im Juni 2002 in Kraft getreten ist, hat die Einwanderung aus den EU- und Efta-Staaten stark zugenommen. Das hat grosse Diskussionen ausgelöst. Die PVK wurde beauftragt, eine Evaluation zum Aufenthalt von Ausländerinnen und Ausländern im Zuge der Personenfreizügigkeit vorzunehmen. Sie prüfte die Auswirkungen der Zuwanderung und ob die Bundesstellen die notwendigen Vorkehrungen getroffen hatten und die Kantone das Abkommen angemessen umsetzten. Sie analysierte den Aufenthaltsverlauf der zugewanderten Personen und beachtete dabei, ob die Zugewanderten Arbeitslosenentschädigung bzw. Sozialhilfe beanspruchten und welche Konsequenzen sich daraus für ihr Aufenthaltsrecht ergaben. Ich bin überzeugt, dass diese Evaluation noch einiges zu reden geben wird. Sie zeigt einige Probleme der Umsetzung des Abkommens auf. Sie weist auch darauf hin, dass noch Verbesserungen im Vollzug möglich sind.
Für diese wertvolle Arbeit der PVK und den grossen Einsatz aller Beteiligten möchte ich mich bei dieser Gelegenheit nochmals bedanken.
Böhni Thomas · Mit-M · Nationalrat · Thurgau · Grünliberale Fraktion
Ich spreche im Namen der GLP-Fraktion zum Jahresbericht 2013 von GPK und GPDel. Vieles ist schon gesagt worden. Ich möchte mich da nicht gross wiederholen, ich möchte einfach zwei Punkte von grosser Tragweite kurz noch näher erläutern.
Die GLP-Fraktion begrüsst diesen Jahresbericht und bedankt sich bei den Verantwortlichen. Der Bericht bietet einen guten Überblick über die Tätigkeiten der parlamentarischen Aufsicht der Geschäftsprüfungskommissionen und der Geschäftsprüfungsdelegation. Die Zusammenarbeit mit den verschiedenen Parteien innerhalb der GPK empfinden wir als sehr konstruktiv und bedanken uns an dieser Stelle recht herzlich. Ein Dank geht ebenso an die Parlamentarische Verwaltungskontrolle und an das Sekretariat der GPK für ihre wertvolle Arbeit als verwaltungsunabhängige Kontrollstellen.
Im Rahmen ihrer Inspektionspflicht hat sich die GPK in diesem Jahr unter anderem zweier wichtiger Themen angenommen:
1. Zu den Missständen beim Informatikprojekt Insieme der Eidgenössischen Steuerverwaltung: Das Ziel von Insieme war ja, dass die veralteten Informatiksysteme Molis und Stolis von der Eidgenössischen Steuerverwaltung durch eine modernere, anwenderfreundliche Software ersetzt würden.
2. Zu den Problemen in der Armeelogistik: Die fünf Armeelogistikcenter in Grolley, Othmarsingen und Sursee, Hinwil, Thun und am Monte Ceneri sorgen dafür, dass die Truppen der Schweizer Armee sowohl in der Ausbildung wie im Einsatz die notwendigen logistischen Leistungen erhalten. Dementsprechend sollte das reibungslose Funktionieren dieser Center in jeder erdenklichen Situation ein zentrales Anliegen sein.
Beide Projekte haben uns in eindrücklicher Weise gezeigt, dass man sich im Vorfeld immer wieder fragen muss, inwiefern die Einführung neuer Softwaresysteme sicher, machbar, umsetzbar ist und, nicht zuletzt, wo genau der Nutzen liegt. Können diese Fragen nicht eindeutig beantwortet werden, sollten solche Projekte zukünftig genauer überarbeitet werden.
Ebenfalls ausserordentlich wichtig in diesem Zusammenhang ist die Regelung der Verantwortlichkeit. Bei der Vergabe solcher IT-Aufträge an Dritte ist dies zentral, das zeigen unsere Untersuchungen eindrücklich. Wer übernimmt in welchem Bereich die Verantwortung? Dies ist eine unserer Kernfragen, und es ist zugleich eine der Hauptschwierigkeiten, dies im Nachhinein festzustellen. Die Klärung der Verantwortlichkeit vor Projektbeginn muss stark verbessert werden.
Mit unserer Inspektionsarbeit in der GPK und den daraus folgenden Empfehlungen schaffen wir hoffentlich die Grundlage, dass in Zukunft solche Fehlentwicklungen frühzeitig erkannt und dementsprechend behoben werden oder dass der Prozess abgebrochen wird.
Ziörjen Lothar · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Fraktion BD
Ich spreche für die BDP-Fraktion. Der Jahresbericht 2013 der GPK und der GPDel ist ja auch als Rechenschaftsbericht zu verstehen. Er gibt dem Rat die notwendigen Informationen und Auskünfte über die getätigten aufsichtsrechtlichen Arbeiten, insbesondere über jene der fünf Subkommissionen. Viele der aufgeführten Inhalte sind der Öffentlichkeit bereits im Laufe des Jahres bekanntgemacht worden, sodass mit der Veröffentlichung des Berichtes naturgemäss keine grossen Überraschungen mehr ausgelöst werden können.
Obwohl der Bericht samt Anhang 112 Seiten umfasst, beschränkt er sich auf das Wesentliche, was zu begrüssen ist. Aufschlussreich ist auch die klare Information über die Arbeitsmethoden und die Prozesse, mit denen die Aufsicht vorgenommen wird. Es wird dabei auch aufgezeigt, dass die GPK und insbesondere die GPDel über genügend Instrumente verfügen, um den Kontrollauftrag wunsch- und sachgerecht erledigen zu können.
Bei den zahlreichen Anhörungen und Inspektionen können sich die Mitglieder der GPK bzw. der Subkommissionen ein vertieftes Bild zu den zu hinterfragenden Themen bzw. Problemstellungen machen. Bei diesen Tätigkeiten stösst man in der Regel auf offene Ohren und auf Verständnis über den Informationsbedarf, und man wird auch gut informiert. Dort, wo aber die Auskünfte und Informationen auf eine erste Anfrage hin noch ungenügend sind, wird beharrlich nachgehakt. Gerade weil die GPK keine Weisungsbefugnis gegenüber den beaufsichtigten Behörden hat, kann als positiv vermerkt werden, dass im Allgemeinen die kritischen Fragen und Empfehlungen der GPK und ihrer Subkommissionen von den Departementen trotzdem aufgenommen und die nötigen Verbesserungen vorgenommen werden. Das heisst aber auch, dass die GPK mit ihren Argumenten überzeugen muss und dass sie dies offenbar auch tut.
Eine weitere Möglichkeit der GPK, aufgrund der Abklärungsergebnisse Einfluss zu nehmen, besteht darin, dass sie die parlamentarischen Instrumente, wie die Einreichung von Motionen, Postulaten oder parlamentarischen Initiativen, anwendet. Diese Möglichkeit wird auch sachgerecht genutzt.
Aufschlussreich und zum Teil auch emotional begleitet waren oder sind die Aussagen über die Mängel in der Armeelogistik, die gestartete Untersuchung zum Informatiksystem Insieme, die Untersuchungen zum Rücktritt des SNB-Präsidenten und zum Datendiebstahl im Nachrichtendienst des Bundes - um nur einige zu nennen und auch um das nicht zu wiederholen, was die Vorredner schon gesagt haben.
Abschliessend kann ich festhalten, dass die BDP-Fraktion mit dem Jahresbericht der GPK und der GPDel zufrieden ist. Sie dankt den Mitgliedern des Bundesrates und den Mitarbeitenden der Bundesverwaltung für die gute Zusammenarbeit und dem Sekretariat der GPK für die ausgezeichnete Unterstützung.
Lustenberger Ruedi · P-M · Nationalrat · Luzern · Fraktion CVP-EVP
Vom Bericht wird Kenntnis genommen
Il est pris acte du rapport